Hallo Leute.....
hab mich schon auf einigen Seiten durchgelesen, aber leider nix gefunden.
Kann mir jemand von euch vielleicht sagen wann der laufende KU auf meinem Konto sein müßte ?
Ich habe einen Titel gegen den Vater, ebenso wurde er letztes Jahr wegen Unterhaltspflichtverletzung auf Bewährung verurteilt, da er seit Geburt des Kindes ( inzwischen fast 16 Jahre ) immer wieder absichtlich Probleme mit den Zahlungen macht.
Der Unterhalt für den laufenden Monat kam im Januar z.B. erst am 18. und heute am 20.2. ist für Februar noch nichts eingegangen.
Müßte KU nicht zum Monatsanfang bei mir eingehen ? Denn da wird ja auch Miete etc. fällig.
Vielen Dank für euere Hilfe.
Gruß Traumblüte
Moin Traumbluete,
grundsätzlich kann der Termin frei vereinbart werden; manche Arbeitnehmer bekommen ihre Kohle beispielsweise immer zur Monatsmitte. Wenn jedoch nichts anderes in einem Urteil oder Titel steht, hat sich der 3. Werktag eines Monats eingebürgert. Und natürlich muss Kindesunterhalt immer im Voraus bezahlt werden; was am 3. Februar 2007 fliesst, ist also der Unterhalt für den Monat Februar.
Siehe auch >>> http://dejure.org/gesetze/BGB/1612.html <<<
Ich würde den Herrn kurz und knackig nochmals schriftlich - eMail reicht auch - auf seine Zahlungsverpflichtung und auf die Verantwortung seiner Tochter gegenüber hinweisen und eine sehr knappe Frist zur Zahlung setzen und dazuschreiben, dass er mit seiner Bewährung nicht leichtfertig umgehen sollte; ein erneuter Verstoss lässt sie nämlich ziemlich umgehend erlöschen. Und das ist dann richtig unangenehm.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Traumblüte,
geht der Unterhalt denn grundsätzlich ein und besteht das Problem "nur" im Verfehlen des dritten Werktages? Wenn ja, solltest Du überlegen, ob Du nicht damit leben kannst. Erstens zeigst Du dem Ex, dass Du über den Dingen stehst und zweitens nimmst Du ihm dadurch den Spaß am ärgern.
Wenn die Bewährung erlischt, wäre das sicherlich ärgerlich für ihn, mit Sicherheit aber auch für Dich/Euch. Wer im Knast sitzt kann nicht arbeiten und auch keinen KU bezahlen. Wenn darüber der Job verloren geht, wird es auch im Anschluss an die Haftstrafe mit KU mau aussehen.
Ich möchte dem Tun des Ex hier wahrlich nicht Vorschub leisten, manchmal ist überlegtes Handeln jedoch zielführender.
LG, Uli
ebenso wurde er letztes Jahr wegen Unterhaltspflichtverletzung auf Bewährung verurteilt, da er seit Geburt des Kindes ( inzwischen fast 16 Jahre ) immer wieder absichtlich Probleme mit den Zahlungen macht.
hey traumblüte,
das "absichtlich" ließ mich deine beiden - nunmehr fast 3 jahre alten - posts lesen
ich habe zwei söhne (einer 15, der andere morgen 17)
KU erhalte ich weder für den einen, noch den anderen,
weder am 18. noch am 20. eines monats ...
sollte ich mal über eine strafanzeige nachdenken? meinst du, das bringt was?
wir sind nicht nur verantwortlich für das, was wir tun,
sondern auch für das, was wir nicht tun
(j.b.molière)
Moin,
BGB § 1612 Art der Unterhaltsgewährung
(1) Der Unterhalt ist durch Entrichtung einer Geldrente zu gewähren. Der Verpflichtete kann verlangen, dass ihm die Gewährung des Unterhalts in anderer Art gestattet wird, wenn besondere Gründe es rechtfertigen.
(2) Haben Eltern einem unverheirateten Kind Unterhalt zu gewähren, so können sie bestimmen, in welcher Art und für welche Zeit im Voraus der Unterhalt gewährt werden soll, wobei auf die Belange des Kindes die gebotene Rücksicht zu nehmen ist. Aus besonderen Gründen kann das Familiengericht auf Antrag des Kindes die Bestimmung der Eltern ändern. Ist das Kind minderjährig, so kann ein Elternteil, dem die Sorge für die Person des Kindes nicht zusteht, eine Bestimmung nur für die Zeit treffen, in der das Kind in seinen Haushalt aufgenommen ist.
(3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen. Der Verpflichtete schuldet den vollen Monatsbetrag auch dann, wenn der Berechtigte im Laufe des Monats stirbt.
Daraus ergibt sich, der Unterhalt muss am ersten des Monats auf dem Konto sein. In Urteilen/Beschlüssen wird häufig eine Schonfrist eingeräumt, so dass das Unterhalt am 3. Werktag auf dem Konto des Empfängers sein muss.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Was micht bei diesen Posts immer wundert, ist die passive Ausdrucksweise:
ebenso wurde er letztes Jahr wegen Unterhaltspflichtverletzung auf Bewährung verurteilt, da er seit Geburt des Kindes ( inzwischen fast 16 Jahre ) immer wieder absichtlich Probleme mit den Zahlungen macht.
Traumblüten schreiben nicht: "Der Idiot hat nicht pünktlich gezahlt, also habe ich ihn auf Bewährung verknacken lassen. Soll ich nicht nachsetzen?"
Was ich damit sagen will ist: Ich finde KU Zahlungen wichtig und sinnvoll (und daneben in Deutschland zu hoch). Allerdings kann ich mir auch Situationen vorstellen, in der Zahlungen nicht geleistet werden, weil einfach keine Kohle da ist und nicht etwa um andere Menschen zu ärgern.
Einsame Wölfe sagen sich dann: nun, dann eben nich.... andere bringen Strafanzeigen zum blühen.
Gruß,
Michael