Wann muß der KU übe...
 
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Wann muß der KU überwiesen werden ???

 
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Hallo an alle .
Ich habe folgende Frage .
Ich bezahle für meine Kleine regelmäßig den Unterhalt zum 10. des Monats da auch erst dann mein Lohn eingeht . Es wurde auch am Anfang so mit meiner EX besprochen und Sie war damit auch einverstanden - weiß ja auch wann mein Lohn eingeht .
Da es immer wieder Streitigkeiten gibt kommt Sie jetzt damit das sie das Geld jetzt zum 1. des Monats haben wolle und lies mir das jetzt auch von Ihrem RA schreiben " ....ausserdem ist der K Unterhalt so zu leisten das er ab dem 1. eines Monats verfügbar ist " .
Was kann ich dagegen machen ? Einfach wie die ganze Zeit den KU zum 10. überweisen und abwarten ob noch was kommt  oder hat Ihr RA recht ? Seltsamm ist eben immer wieder das wenn Sie mit irgendetwas auf die Schnautze fällt ( Anträge die abgewiesen werden oder mit denen Sie sich lächerlich macht )  plötzlich wieder das Thema aufkommt und ich dann bombadiert werde mit : " Unterhalt zu spät bezahlt - du weißt ja zum 1. fällig - ich gehe jetzt zum JA dann weiß ich das ich mein Geld pünktlich habe " - " was ist mit meinen Sachen ? wann kann ich die endlich holen ? I C H schicke Dir den Gerichtsvollzieher " usw .

Gruß

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 12:10
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

üblich ist der 3. Werktag.

Ob du dann schon dein Geld hast ist irrelevant.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 12:24
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Havanaman,

BGB §1612 Art der Unterhaltsgewährung

(3) Eine Geldrente ist monatlich im Voraus zu zahlen.

Wenn sie nen Titel oder ein Urteil hat, in dem die Zahlung bis spätestens 3. Werktag steht (in meinem Titel beispielsweise der Fall), dann kann sie das:

I C H schicke Dir den Gerichtsvollzieher " usw .

tatsächlich wahr machen ...

Wenn sie das nicht hat, könntest Du zunächst so weitermachen wie bisher, Dir ihre Drohgeböhrden weiter anhören und schauen, ob deswegen tatsächlich eine Klage ihrerseits lohnt.

Fraglich ist aber, ob hierüber eine Streiterei nicht Zeit- und Nervenvergeudung ist.
Letzlich bist Du mit Gehaltseingang zum 10. schon in einer recht komfortablen Situation, denn ein Großteil der Unterhaltspflichtigen bekommt sein Geld erst nach geleisteter Arbeit (am Monatsende) ...

Besten Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 12:53
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

Und was kann mir passieren wenn ich weiterhin erst überweise wenn ich meinen Lohn habe ? Es muß doch auch einem Richter schwachsinnig vorkommen wenn er merkt das es die ganze Zeit so geht , die Ex damit einverstanden war , Dauerauftrag eingerichtet ist und plötzlich wenn EX schlecht gelaunt ist , sie wieder mal Klagen will .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 12:56
(@havanaman)
Rege dabei Registriert

@United

Wieso komfortable Situation ? Den Lohn den ich am 10. bekomme ist für den vorhergegangenen Monat - also zB Lohn für Monat Juli kommt zum 10. August .
Die Sache mit dem Gerichtsvollzieher ist auf " Ihre Sachen " bezogen - nicht auf den KU

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 13:00
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin nochmal,

dann bitte ich für das "komfortabel" um Entschuldigung ...

Ändert aber nichts daran, dass die Frage, ob Du so weiter verfahren kannst/solltest, in erster Linie davon abhängt, ob ein Titel/Urteil vorhanden ist, in dem der 3. Werktag als spätester Zahlungseingang genannt ist.

Ob sich, wenn dieses nicht der Fall ist, ein Richter als schwachsinnig genug erweist, sich hiermit beschäftigen zu wollen (obwohl Du ja regelmäßig zahlst), vermag ich nicht zu beurteilen.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 13:26
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das ist eine Baustelle, die Du voraussichtlich verlieren wirst.

Vom Prinzip ist das eine *einmalige* Umstellung verbunden damit, ab dem Folgemonat darauf zu achten, dass zum Monatsende noch genug für den KU übrig ist.

Ich würde mir an Deiner Stelle ansehen, wie die Umstellung möglich ist, pünktlich zu zahlen, also "monatlich im Voraus", wie es im Gesetz steht.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 13:31
(@sternchen01)
Zeigt sich öfters Registriert

Hi,

ganz im ernst würde ich das ändern und gut.

Richter treffen hier ganz andere und wirklich schwachsinnige Entscheidungen. Würde es nicht drauf ankommen lassen. Kostet nicht nur Zeit, sondern vor allem Geld!

LG, sternchen

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 13:33
(@jetzt-erst-recht)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo,

ob Du dir den Streß mit dem Unterhalt antun willst ist eine persönliche Frage, kommt es hart auf hart, wirst Du vorrausichtlich verlieren.
Habe mal von einem anderen User nen Beitrag gelesen, in dem er sinngemäß sagte, einmal den Dispo überziehen und dann hast Du Ruhe.
Falls Du diese Möglichkeit hast, würde ich zu einer Zahlung zum 1. raten.
Somit hat deine Ex wieder einen Grund weniger Dich in einer Weise zu kontaktieren.

Zu dem Punkt mit dem Gerichtsvollzieher bezüglich ihrer Sachen.
So geht das nicht, man kann nicht mal eben zum GV laufen und sagen er soll "meine" Sachen pfänden.
Wenn es hier keine andere Vorgeschichte gibt, kannst Du diese Drohung entspannt zur Kenntniss nehmen.

Gruß
Dirk

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 18:19
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

" was ist mit meinen Sachen ? wann kann ich die endlich holen ? I C H schicke Dir den Gerichtsvollzieher " usw .

a) Hat mit dem Unterhalt nix zu tun.
b) Ist in diesem Unterforum falsch platziert.
c) Ist völliger Quatsch.

Ein GV kann nur mittels Titel zur Pfändung schreiten. Dieser Titel muss die zu pfändenden Gegenstände so exakt bestimmen, dass der Gegenstand eindeutig zu identifizieren ist. Was meinst du, wie viele Waschmaschinen, Staubsauger, Fernseher etc. trotz Titel nicht pfändbar sind, weil entweder die Seriennummer nicht im Titel steht oder sich nicht mehr am Gerät befindet.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.08.2010 18:46




(@havanaman)
Rege dabei Registriert

@DeepThought

Das die Geschichte mit " ihren Sachen " nichts in diesem Unterforum zu suchen hat ist mir schon klar - ich wollte damit ja auch nur sagen mit welchen Aussagen meine EX kommt wenn Ihr etwas nicht passt oder nach Ihrer Nase geht - nix für ungut .

Es ist eben blöd weil es ja so abgesprochen war und auch die ganze Zeit so funktionierte - es sind eben immer diese Attaken die kommen wenn etwas nicht nach Exileins Kopf geht . Aber wahrscheinlich hast Du Recht . Wenns dumm läuft und Sie auf biegen und brechen den KU zum ersten haben will dann werde ich es so machen wie Du mir geraten hast - ich habe keine Lust auf dieses Gezanke das Sie dann zum Schluß doch wieder an der Kleinen auslässt und sie dann zum nächsten Besuchswochenende plötzlich krank ist .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.08.2010 20:37
(@dibaa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

also besser ist wirklich zum 1. jeden Monats.

Obendrein solltest Du den Dauerauftrag auch lösen.
Weil:
Da steht nicht direkt drauf für welchen Monat der Unterhalt ist, sondern nur für wen, und wann er überwiesen wurde.

Denn wenn KM schon so pingelig ist mit dem 1. dann kommt das sicher als nächstes.  😉

MfG Dibaa

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2010 00:25