Moin
Ich kenne es bisher so, dass zw. Schul- und Berufsausbildung/Studium dem jungen Erwachsenen eine Orientierungszeit von mehreren Monaten (i.d.R. max. 6 Monate) eingeräumt wird. Das kann man gut finden oder nicht - aber so ist nun mal die ggw. Rechtssprechung. Das in dieser Zeit Bewerbungsbemühungen vorzulegen sind, ist mir nicht bekannt. Wenn man auf Krawall gebürstet ist, ist die Ankündigung des 1.7. für die Einstellung des UH ein geeignetes Mittel.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Leider ist es so, dass er sich seit fast 4 Jahren nicht mehr bei mir meldet. Er antwortet nicht auf Karten oder Emails.
Er hat lediglich auf meine Email von vor 4 Wochen geantwortet, in der ich ihn gefragt hatte, was er denn für seine Zukunft plant.
Darauf schrieb er mir nur, dass er studieren wolle...
Auf meine Antwort-Email, in der ich ihn fragte, was genau er denn studieren wolle und ob wir versuchen wollen, unser Verhältnis mal wieder zu verbessern, kam (wie immer) keine Antwort mehr.
Auch auf eine weitere Email von mir, in der ich ihn nochmal gebeten hatte, darüber nachzudenken, ob wir mal miteinander reden und an unserem Verhältnis arbeiten, kam wieder keine Antwort.
Er antwortet also nur, wenn es ums Geld geht...Soweit ich weiß, muss der Kindesunterhalt nur gezahlt werden bis zum Ende der Schulausbildung.
Da das ABI im März abgeschlossen war, habe ich ja nun schon 3 Monate lang (Apr - Juni) den Kindesunterhalt quasi freiwillig weiter gezahlt... und das für ein "Kind", welches Null Interesse an mir zeigt und welches mich total ignoriert.
wie oft hast Du hier oder anderswo solche Geschichten schon gelesen? Wann hat dieser Vater seinen Sohn zuletzt gesehen? Wer trägt dafür wohl die Verantwortung???
Der Vater ist seit 11/2011 durch Vergleich verpflichtet, 110% zu zahlen. Die Mutter hat dem Vater aus Anlass der Volljährigkeit des Sohnes per E-Mail informiert, dass er nur noch 300 Euro monatlich zu zahlen hat. Diesen Betrag zahlt der Vater bis heute. Auf das Konto der Mutter!!!
Horrorszenario für den Vater: Der Sohn vollstreckt aus dem nach wie vor gültigen Vergleich die "Unterhaltsrückstände" (also 110%) von fast 2 Jahren, denn er hat - strenggenommen - gar keinen Volljährigenunterhalt vom Vater erhalten. Das kann passieren, Beppo hat das in #36 quasi schon bestätigt.
Es ist deshalb allerhöchste Zeit für eine Abänderung des Titels und sei es nur durch einen schriftlichen Teil-Verzicht des Sohnes. Dazu muss aber der aktuelle Unterhalt erst ermittelt werden. Der Sohn ist sehr wohl verpflichtet, Auskunft über seine Ausbildungsbemühungen zu geben!
http://www.familienrecht-allgaeu.de/de/ausbildung-unterhalt-fuer-volljaehrige-kinder.html
Vorsorglich noch ein Hinweis für Bonner62: Es kann möglichweise bei einer korrekten Neuberechnung mehr als 300 herauskommen. Das Problem ist der bestehende Titel!
Sogar das Jugendamt ist mal auf meiner Seite: 😉
Zwar hat ein Kind Anspruch auf Finanzierung einer angemessenen, seiner Be-gabung, Neigung und seinem Leistungswillen entsprechenden Berufsausbil-dung (§ 1610 Abs. 2 BGB). Dieser unterliegt aber dem unterhaltsrechtlichen Gegenseitigkeitsprinzip: Der Verpflichtung des Unterhaltsschuldners auf Er-möglichung einer Berufsausbildung steht auf Seiten des Unterhaltsberechtig-ten die Obliegenheit gegenüber, sie mit Fleiß und der gebotenen Zielstrebig-keit in angemessener und üblicher Zeit zu beenden (BGH FamRZ 1998, 671 = DAVorm 1998, 515).
Unterhaltsleistungen nach § 1610 Abs. 2 BGB sind zweckgebunden und wer-den nur insoweit geschuldet, als sie für eine angemessene Vorbildung zu ei-nem Beruf erforderlich sind. Zwar muss der Verpflichtete nach Treu und Glauben (§ 242 BGB) Verzögerungen der Ausbildungszeit hinnehmen, die auf ein vorübergehendes leichteres Versagen des Kindes zurückzuführen sind. Verletzt dieses aber nachhaltig seine Obliegenheit, seine Ausbildung planvoll und zielstrebig aufzunehmen und durchzuführen, büßt es seinen Unterhalts-anspruch ein und muss sich darauf verweisen lassen, seinen Lebensunterhalt durch Erwerbstätigkeit selbst zu verdienen (BGH aaO unter Hinweis auf seine st. Rspr, vgl FamRZ 1984, 777; FamRZ 1987, 470 und FamRZ 1993, 1057, 1059 mwN). Die Verletzung des schwerlich widersprochen werden § 1610 Abs. 2 BGB innewohnenden Gegenseitigkeitsverhältnisses führt also von selbst zum Wegfall des Unterhaltsanspruchs, ohne dass dies an die besonderen Verwir-kungsvoraussetzungen des § 1611 Abs. 1 BGB gebunden wäre (BGH FamRZ 1998, 671).
Toll: https://www.jurion.de/Urteile/BGH/1998-03-04/XII-ZR-173_96
Hallo,
sicher hätte eine Neuberechnung des Unterhalts schon längst erfolgen sollen, aber es ist wie es ist.
Der Studienbeginn ist nun aber wirklich ein Zeitpunkt für die Neuberechnung. Da das Studienjahr aber erst im Oktober anfängt, kann man natürlich nicht erwarten, dass er jetzt studiert oder eine Ausbildung macht. Bewerbungen sind auch nicht sinnvoll, wenn klar ist, dass er ab Oktober studiert. Anstelle zu studieren wären aber ein ökologisches oder soziales Jahr möglich und natürlich könnte er auch eine Lehre beginnen.
Das steht aber alles momentan nicht zu Diskussion.
Aus meiner Sicht ist das sinnvollste ein Gespräch mit dem Sohn (ggf. mit Mama) um zu klären wie es weitergehen soll. Dabei geht es nicht nur um die Abänderung des Unterhalt sondern z.B. auch um Bafög.
Nur wenn das nicht funktioniert sollte der Unterhalt nach Ankündigung eingestellt werden. Deshalb würde ich erst einen Brief schreiben, dann die Rechtslage erläutern und wenn alles nichts bringt dann zum 1.10. den Unterhalt einstellen.
Das JA interessiert im übrigen das Ganze nicht die Bohne, weil es um Unterhalt zwischen Erwachsenen geht.
Der Gesetzgeber hat Rechte und Pflichten beim Unterhalt festgelegt, allerdings gibt es bisher keine Pflichtverletzung, weil auch nichts eingefordert wurde. Das "freiwillig" Unterhalt gezahlt wurde kann man weder Sohn noch Vater zum Vorwurf machen.
Weder Sohn noch Mutter wollen den Unterhalt doppelt. Deshalb würde ich zielstrebig aber auch mit Augenmaß vorgehen. Man muss nicht mehr Pozellan zerdepern als schon kaputt ist. Mit 18-20 findet man Eltern nicht so toll, dass gilt auch für intakte Familien.
VG Susi
Moin,
@jam_kritiker:
@oldie,
wie oft hast Du hier oder anderswo solche Geschichten schon gelesen?
Ich bin zwar nicht Oldie, aber antworte mal: Deutlich öfter als ein normal Sterblicher erwartet.
Leider war der Ausgang auch nach zwei Jahren nicht bekannt, aber ein besonderes Beispiel lieferte Friese´s Sohn Nummer 1 und Sohn Nummer 2.
Wenn Bonner´s Junior zum Wintersemester zu studieren beginnt, dann wird es äußerst schwierig, einen Richter zu finden, der ihm für die Übergangszeit einen Job auferlegt. Planvoll und zielstrebig wäre das gem. gängiger Rechtsprechung durchaus (da das Schuljahr noch nicht vorbei ist, steht seine aktuelle Bedürftigkeit außer Frage).
Horrorszenario für den Vater: Der Sohn vollstreckt aus dem nach wie vor gültigen Vergleich die "Unterhaltsrückstände" (also 110%) von fast 2 Jahren, denn er hat - strenggenommen - gar keinen Volljährigenunterhalt vom Vater erhalten. Das kann passieren, Beppo hat das in #36 quasi schon bestätigt.
Auch unstreng genommen existieren hier Unterhaltsrückstände. 110% heißt 353 EUR.
Aber da ich kein Freund von Horrorszenarien bin:
- KM und Sohnemann hätten sich bei unterstellter Böswilligkeit nicht auf eine Absenkung einlassen müssen (dann wäre nur der gerichtliche Weg geblieben)
- Bei unterstellter Böswilligkeit hätten sie besser nach 12 Monaten den Gerichtsvollzieher losgejagt (in der Rechtsprechung sind mittlerweile 12 Monate für eine Verwirkung von UH-Rückständen die Regel)
Von Schwarzmalerei halte ich gar nichts.
Eine Aufforderung an Sohnemann, Zeugnisse zu liefern und einen Nachweis über Mamis Einkünfte zu erbringen, halte ich aber auch zum jetzigen Zeitpunkt für richtig und wichtig.
Eine "friesische Gefahr" wittere ich hier nicht.
Gruß
United
der Sohn soll doch jetzt gar keine Bewerbungsbemühungen für eine Berufsausbildung vorlegen geschweige denn irgeneine Lehre beginnen. Er soll auch kein ökologisches oder soziales Jahr machen. Er soll dem Vater lediglich nachweisen, dass er sich gemäß Gegenseitigkeitsprinzip planvoll und zielstrebig (der BGH formuliert es so) um einen Studienplatz bemüht!!! Mehr nicht.
Das JA interessiert im übrigen das Ganze nicht die Bohne, weil es um Unterhalt zwischen Erwachsenen geht.
Aber Hallo. Das Jugendamt ist verpflichtet, den Sohn auf dessen Antrag hin bei der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen zu beraten und zu unterstützen (§ 18 SGB VIII). Das gilt natürlich auch für die längst überfällige Abänderung des Vergleichs. Das Jugendamt könnte hier, wenn es denn über die juristischen Kompetenzen verfügt und auch den Willen dazu tatsächlich hat(!), in dieser Angelegenheit deeskalierend wirken und auf ein für alle Beteiligten tragbares Ergebnis hinarbeiten. Nur leider versagen Jugendämter nach meinen Erfahrungen in solchen Angelegenheiten oft!
Moin Bonner62
Ich greife ]mal Deinen Vorschlag hier auf.
Ich würde meinem Sohn jetzt eine Email schreiben, mit folgendem Inhalt:
Darin würde ich ihn letztmalig um ein gemeinsames Gespräch bitten, um unser Verhältnis mal wieder zu verbessern und um über KU etc. in Ruhe reden zu können.
Lade ihn zum Essen in einem Restaurant ein, an einem neutralen Ort. Einen Ort, den er gut erreichen kann. Frage ihn, was er gerne ißt, und wähle dem entsprechend die Lokalität aus. Übe dadurch/dabei Kommunikation mit ihm, zeige ihm, dass Du auch so nebenbei anders kannst, anders bist. Du kommst mir sehr vernünftig rüber, bodenständig.
Und auch Dein Sohn teilt sich mit, vielleicht etwas ruppig bzw. reserviert - aber er tut es. So wie ich das sehe könnte hier mehr an Kommunikation möglich sein. Falls das gelingt, dürften viele Fragen oder Probleme vermutlich anders gelöst werden können. Denke mal darüber nach.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Eine Aufforderung an Sohnemann, Zeugnisse zu liefern und einen Nachweis über Mamis Einkünfte zu erbringen, halte ich aber auch zum jetzigen Zeitpunkt für richtig und wichtig.
Mal in aller Deutlichkeit: Wenn der Sohn die Darlegungs- und Beweislast für den Volljährigenunterhalt hat, muss er zu den Einkünften von Mami vortragen und auch alle entsprechenden Belege liefern. Macht er das nicht, hat er keinen Unterhaltsanspruch (mehr). Das hättest Du schon zum 18. Geburtstag des Sohnes verlangen können.
Wovon lebt die Mutter eigentlich?
Moin
Genau das, was @JAM_Kritiker hier erwähnt, würde ich über den Einstieg der Verständigung (welche scheinbar bisher ein wenig "eingeschlafen" ist) verfolgen. Nicht als vordergründiges Hauptthema, eher nebenbei. Zudem besteht hier die Chance, einiges vielleicht geradezurücken. Ob das realistisch ist, musst Du einschätzen. Ich drückke Dir jedenfalls die Daumen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Ihr Lieben...
Ich war ein paar Tage unterwegs und kann daher erst jetzt antworten.
WOW, Wahnsinn, welche Mühe Ihr Euch mit meinem Problem gebt. Daher nochmals vielen Dank an Euch Alle!!!
Nachdem ich nun weiß, dass das mit dem jetzigen Unterhalt von 300,- Euro ein wenig "kritisch" ist, würde ich meine Taktik abändern wollen 🙂
Zur Info: Es war so, dass DIE MUTTER diese Email an mich gesendet hat. Sie hat in diesser Email 300,- Euro als zukünftigen Unterhalt vorgeschlagen. Dies war kurz vor dem 18. Geburtstag des Sohnes.
Natürlich möchte ich keine "schlafenden Hunde wecken"...
Wenn ich jetzt zu groß auftrage, dann kann das einen Bumerang-Effekt haben.
Natürlich habt Ihr Recht und natürlich könnte ich jetzt verschiedene Dinge von meinem Sohn einfordern. Aber im Moment halte ich das eher für kontraproduktiv.
Ein paar Überlegungen dazu:
- meine Ex-Frau ist extrem aggressiv drauf und sie wird nicht kapieren (wollen), dass die ganze Sache längst nur eine Sache zwischen meinem Sohn und mir ist. Sie wird sich weiter einmischen. Das ist FAKT!!
- mein Sohn wird sich schon alleine deshalb sofort nach Eingang einer solchen Email von mir, an seine Mutter wenden, da er schon alleine deshalb Angst hat, da er sie ja bezüglich ihres Einkommens befragen muss, bzw. Unterlagen einfordern muss
- das wird - sogar mit hoher Wahrscheinlichkeit - dazu führen, dass die Mutter sofort einen Anwalt einschaltet (so war es bisher immer). Sie wird sich nicht direkt an mich wenden.
- ein Anwalt könnte evtl. auch das sehen, was Ihr gesehen habt, nämlich dass der Sohn seit 2 Jahren (angeblich) keinen Unterhalt erhält... oder eben zu wenig. Dann habe ich mir "selbst ins Knie geschossen"...
- was also soll das im Moment bringen, eine Email an meinen Sohn zu schreiben, die ggf. negative Dinge für mich auslösen kann?
- Und... wichtig... Ich habe ausgerechnet, dass es u.U. sein könnte, dass ich zukünftig sogar etwas weniger Unterhalt zahlen muss, wenn er sein Studium beginnt. Ihm stehen 670,- Euro zu. Abzüglich 184,- Euro Kindergeld, verbleiben noch 486,- Euro. Dann habe ich mit einem BAföG-Rechner berechnet, was vom BAföG-Amt in etwa zu erwarten ist. Dabei kam ein später zu zahlender Unterhalts-Betrag von knapp unter 300,- Euro raus.
OK, das zu meinen Überlegungen.
Da mein jetziger, momentaner Unterhalt in etwa der Gleiche ist, wie der, den ich in etwa zukünftig zahlen muss, würde ich es zunächst einfach mal so weiter laufen lassen, ohne meinen Sohn zu kontaktieren.
Es ist ja so, dass er ganz offensichtlich keinen Kontakt mit mir möchte. Er hat ja bereits auf 2 Emails nicht reagiert, in denen ich ihn um ein gemeinsames Gespräch gebeten hatte, bzw. um ein Treffen.
Ich nehme an, dass er einfach den "Weg des geringsten Widerstandes" geht... aus Angst davor, dass seine Mutter etwas dazu sagt, wenn er sich mit mir trifft. Es wäre auch sehr wahrscheinlich, dass sie irgendwelche Sprüche loslassen würde, wenn er ihr das sagt. Da könnte ich mir gut so etwas vorstellen wie "lass Dich nicht von dem über den Tisch ziehen"... oder "Du weißt ja, was für einen Vater Du hast - der will nur nicht für Dich zahlen"... etc. Davor hat er Angst und antwortet daher lediglich auf Emails, auf die er antworten muss. Er hat mir ja in seiner letzten Antwort auch gesagt, dass er sich meldet, sobald er einen Studienplatz hat. Bis mindestens September kann ich das ja nun auch - deeskalierend - so stehen lassen.
OK - das zum momentanen Denk-Stand 🙂
Freue mich auf Eure Antworten und nochmals danke.
Bonner
Hallo,
nun lass Dich doch nicht gleich einschüchtern. Auch Richter sind Menschen. Offensichtlich hast Du den Unterhalt ja überwiesen, auf das Konto der KM. Hoffentlich doch mit dem Vermerk "Unterhalt für xx/yyyy"? Zumindest sollten die Überweisungen nachweisbar sein.
Auch müsste Dein Sohn zugeben, dass er bisher keinen Unterhalt gefordert hat. Kann er eine Forderung nach Unterhalt beweisen? Wenn er keinen Unterhalt fordert, dann musst Du auch nicht zahlen, sondern erst ab Inverzugsetzung, die ja nicht passiert ist!
Aus dem bestehenden Titel wurde nie gepfändet.
Unterhalt rückwirkend gibt es nur gemäß <a href="http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__1613.html>§1613</a>" gefordert werden. Ich sehe hier keinen Grund.
Also lass Dich nicht verunsichern.
VG Susi
Hallo Bonner,
Vergleiche zum Minderjährigenunterhalt ergehen mit einer (von mir angenommenen) Wahrscheinlichkeit von 99,999% ohne zeitliche Begrenzung bis zur Volljährigkeit. Sieh vorsichtshalber nochmals in den letzten Vergleich und prüfe es. Aus ihnen kann also auch nach Eintritt der Volljährigkeit vollstreckt werden.
Susis letzter Beitrag in diesem Zusammenhang ist mit o.g. Wahrscheinlichkeit also falsch.
Jeder halbwegs erfahrene Rechtsanwalt würde Dich auf das Problem hinweisen und eine Abänderung empfehlen, weil er sich ansonsten schadensersatzpflichtig machen würde.
Trotzdem ist Deine Idee gar nicht so verkehrt, allerdings schwebt ohne Abänderung des Vergleichs immer ein Damoklesschwert über Dir. Solltes deine Entscheidung für die neue Idee fallen, merke für ein späteres Horrorszenario bitte vor:
- sofort einen erfahrenen Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen
- Vergleiche sind grundsätzlich rückwirkend abänderbar, aber...
- Anwalt muss dann sofort Vollstreckungsabwehrmaßnahmen einleiten, Abänderung rückwirkend bis zur Volljährigkeit versuchen (beantragen)
- hilfsweise Einrede der Verjährung, hilfsweise Verwirkung der "Rückstände" beantragen
- zur Mail der Mutter über die 300 Euro soll sie vor Gericht aussagen, vielleicht geht auch eine eidesstattliche Versicherung
- der Sohn muss vor Gericht ebenso bestätigen, dass die Zahlung auf das Konto der Mutter gehen sollte
- mit viel Glück kannst Du das dann packen
- allerdings wird der Sohn dann auch einen RA haben und der wird ihn "impfen")
Alles Gute
PS: Ich würde immer noch gern wissen, wovon die Mutter in den letzten Jahren eigentlich lebt.
Moin B.
Nur kurz zwei Anmerkungen:
da er schon alleine deshalb Angst hat, da er sie ja bezüglich ihres Einkommens befragen muss, bzw. Unterlagen einfordern muss
Da muss er halt erwachsen werden. "Angst" ist in dem Alter der falsche Ratgeber. Wenn es Dir also gelingt, dass er sich ein wenig von Mama emanzipiert, dann hast Du ihm in seiner Entwicklung geholfen.
ein Anwalt könnte evtl. auch das sehen, was Ihr gesehen habt, nämlich dass der Sohn seit 2 Jahren (angeblich) keinen Unterhalt erhält... oder eben zu wenig. Dann habe ich mir "selbst ins Knie geschossen"...
Auch wenn ich persönlich glaube, dass die Wahrscheinlichkeit, dass rückwirkend seitens des Sohnes der Erhalt von KU erfolgreich abgestritten werden kann, solltest Du dennoch den Empfänger möglichst schnell ändern (bzw. vom Sohn eine Erklärung erhalten, dass Du auch weiterhin auf Mamas Kto überweisen sollst). Um das zu erreichen, würde ich versuchen mit etwas Tatik vorzugehen.
Gruß, toto
Moin
"In Abänderung des Vergleiches vom x.x.199* verpflichtet sich der Antragsgegner an den Antragsteller (Sohn) ab dem 1.11.2011 KU in Höhe von 110% des Mindestunterhalts im Sinne des § 1612a Abs. 1 BGB jeweils nach der maßgeblichen Altersstufe abzüglich des auf das Kind entfallenen hälftigen Kindergeldes zu Händen der Kindesmutter zu zahlen."
Hier fehlt im Gegensatz zum ursprünglichen Vergleich die Nennung der Minderjährigkeit, ebenso erneut eine Befristung. Gibt es dazu Auslassungen im Vergleich? Ansonsten kann (im Widerspruch zum gesunden Menschenverstand) hinein interpretiert werden, dass dieser Vergleich auf ewig Gültigkeit hat. Ein Grund, warum ich Vergleiche zum Thema KU für 'gefährlich' halte.
Was das Konto betrifft: Du solltest schon Deinen Sohn auffordern Dir schriftlich mitzuteilen, auf welches Konto er den KU eingezahlt haben möchte. Und wenn es das Konto der KM ist, seine Entscheidung. Wichtiger ist, dass er es jetzt als Volljähriger selber tut. Es verfestigt sich doch die Auffassung bei ihm, dass Du als 'Verhandlungspartner' in der dritten Liga spielst. Und Mama wird's schon richten. Wenn Du damit leben kannst, ist auch gut. Deine Sache.
Susis letzter Beitrag in diesem Zusammenhang ist mit o.g. Wahrscheinlichkeit also falsch.
Wieso, weil Deine Annahme (Zitat: "von mir angenommen") eine andere ist? Sie ist nicht falsch, sondern sie hat eine andere Betrachtungsweise. Das nennt sich Meinungsvielfalt. Bitte, stelle Deine Meinung nicht über die von anderen. Wenn Du sagst, dass sie falsch ist, tust Du das nämlich.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo nochmal,
ich denke darüber nach, meinem Sohn eine Email zu schreiben, in der ich ihn einfach frage, ob sein Unterhalt bis zum Studienbeginn auch weiterhin auf das Konto seiner Mutter gezahlt werden soll.
Wenn er das bestätigt, dürfte daraus auch zu erlesen sein, dass er bisher auch damit einverstanden war.
Zum Vergleich aus 2011:
In Punkt 7 steht: "Dieser Vergleich ist für die Beteiligten jederzeit abänderbar. Im Falle einer Abänderung soll neu gerechnet werden".
Weitere Dinge konnte ich dort nicht finden...
Ich denke, dass nun folgendes passieren wird:
Mein Sohn wird mir dann sicher spätestens im September mitteilen, was und wo er studiert.
Dann werde ich ihn fragen, ob er auch BAföG beantragt hat... wenn nicht, soll er das umgehend nachholen. Höchstwahrscheinlich dürfte er aber selbst auf die Idee gekommen sein.
Sobald er weiß, wie hoch die Unterstützung vom BAföG-Amt ist, werde ich mit ihm gemeinsam (wohl per Email) seinen zukünftigen Unterhalt berechnen. Dabei kommt es darauf an, ob er weiter bei seiner Mutter lebt oder weiter weg.
Grds. dürfte diese Berechnung relativ simpel sein: 670,- Euro, die ihm zustehen, (wenn er nicht bei der Mutter lebt), abzüglich Kindergeld von 184,- Euro, abzüglich BAföG-Zuschuss. Den Rest zahle ich.
Das dürfte für ihn wohl logisch sein und anschließend würde ich ihn nur noch nach seiner Bankverbindung fragen, um den Betrag dann ab Studienbeginn dort hin überweisen zu können... fertig!!
Alles andere ist mir zu gefährlich, da dabei alle nur erdenklichen schlafenden Hunde geweckt werden KÖNNTEN 🙂
Bis zu diesem Zeitpunkt zahle ich die 300,- Euro weiter. Dabei bin ich ja dann sicher, dass die Zahlung auf das Konto der Mutter gehen soll, da ich ihn ja in einer Email (siehe oben) danach gefragt habe, ob der Unterhalt auch weiterhin an die Mutter gehen soll.
Ich denke, das ist die vernünftigste Lösung... und vor allem... die ungefährlichste für mich.
Liebe Grüße und wiedermal vielen Dank an Euch Alle!
Bonner
Hi,
Wenn er das bestätigt, dürfte daraus auch zu erlesen sein, dass er bisher auch damit einverstanden war.
Bestehe dabei auf ein Schriftstück, dass er auch unterschrieben hat. Eine email reicht dazu nicht. Die kann von wem auch immer kommen.
Du kannst dir nicht sicher sein, dass er deien emails auch wirklich liest bzw selbst beantwortet und nicht evtl. seine Mutter. Z.B. könnte die mail direkt an sie weitergeleitet werden, auch wenn es an seine Adresse geht. Dann bekommt er sie gar nocht zu Gesicht, weil Absender xy eben gleich auf "mama" weitergeleitet wird.
In diesem Sinne halte ich hier einen Kontakt über email für nicht zielführend. Ich würde parallel zur email das Schreiben auch noch per post schicken. Alles mit Fristsetzung bis wann du seine Erklärung mit Unterschrift erwartest.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Bonner, ich mache mir ein wenig Sorgen um Dich, wenn Du weiterhin auf die Rechtsverbindlichkeit solcher Mails baust.
Lass Dich kurz vom Anwalt beraten, gönn Dir das. Er soll die Beratung danach kurz schriftlich bestätigen. (Damit haste ihn in der Haftung.)
Moin B.
Ich sehe das mit der Email nicht so kritisch - zumindstens jetzt unmittelbar die Bestätigung betreffend dem Empfängerkto von Mama mit dem "weiterhin" . Für die Zeit bis zum Studienbeginn sind die Monate und damit das Risiko, dass eine Antwort von Mama gefälscht wird (wenn es denn überhaupt da ist) in der absoluten Höhe begrenzt. Und für die Vergangenheit kriegst Du es eh nicht aus der Welt, ohne die befürchteten "schlafenden Hunde" zu wecken. Sollte Junior jetzt oder demnächst es sich rückwirkend doch noch anders überlegen, dann weißt du 1. woran Du mit ihm bist 😡 und 2. würde ich dann der KM die Hölle heiß machen - das ist alles kein Selbstläufer, aber auch nicht für das Tandem KM&Sohnemann.
Das Ergebnis der Verhandlungen über den zukünftigen Unterhalt würde ich dann aber auch schriftlich mit Untrschrift machen. Und die Verhandlungen durchaus mal persönlich von Mann zu Mann führen.
Gruß, Toto
Ich würde noch rein schreiben, dass du, wenn du nichts von ihm hörst, das als Zustimmung auffasst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.