Wann gelten Medikam...
 
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Wann gelten Medikamente als Sonder-/Mehrbedarf?

 
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Meine beiden Kids haben vor ein paar Wochen eine sehr ernstzunehmende mediz. Diagnose erhalten und müssen seitdem täglich Vitaminpräparate zu sich nehmen. Das muß wohl lebenslang so sein laut Ärztin.

Nun ereilte mich heute eine Email der Mutter, das wir hier die Kosten teilen müssen für diese Vitaminpräparate. Mit der Krankenkasse bin ich noch am rumwurschteln, da ja sowas als Nahrungsergäzugsmittel gilt, aber im Fall meiner Kinder alles andere als das.

Wir reden hier im Durchschnitt von etwa 35€ pro Monat für beide (15€ Sohn + 20€ Tochter). Ich zahle Unterhalt nach Stufe 6.
Ist diese Aufforderung berechtigt bzgl Mehr-/Sonderbedarf?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.06.2021 14:09
(@maxmustermann1234)
Registriert

Wenn die Krankenkasse mit der Begründung Nahrungsergänzungsmittel ablehnt, kannst du mit der Begründung "Nahrungsergänzung ist aus dem regulären Unterhalt zu bezahlen" kontern. Wenn die wirklich medizinisch notwendig sind, dann sollte die Krankenkasse das auch übernehmen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2021 16:24
Kakadu59
(@kakadu59)
Registriert

Hallo @Brave,
liegt ein entsprechendes Attest vor?
Und wie verhält sich die KK bis dato? Womit begründet sie (das aktuelle) nichtzuzahlen?

Gruß Kakadu59
"Die Lüge fliegt, und die Wahrheit hinkt hinterher; so ist es dann, wenn die Menschen die Täuschung erkennen, schon zu spät - der Hieb hat gesessen und die Lüge ihre Wirkung getan." - Jonathan Swift (1667- 1745)

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2021 01:45
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Ja, die Fachärztin in der Klinik hat ein entsprechends Schreiben angefertigt, für die Krankenkasse, aber das juckt die KK nicht. Die berufern sich auf "Vitamine sind Nahrungsergänzungsmittel" und ich solle schauen, ob ich noch dieses oder jenes einreichen könnte. Bin gerade dabei ein Faß mit der KK diesbzgl. aufzumachen.

Der Betrag ist aber auch so lächerlich das dieser meiner Meinung nach aus dem normeln Unterhalt zu bezahlen wäre. Wir sprechen hier von insgesamt 35€/Monat für beide Kinder. Die Kids müssen die jetzt aber lebenslang einnehmen nach Diagnose.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2021 10:38
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Kennt jemand Urteile hierzu? Wie es ausschaut müssen meine Kids diese Medis, die bei der KK als Nahrungsergänzungsmittel gelten aber für meine Kids lebensnotwendig sind, lebenslang zu sich nehmen. Antrag auf 'Notfall-Erstattung' bei der KK ist eingereicht.
Die Mutter will Kohle sehen und meint sie müsse diese Kosten nicht alleine tragen. Sehe ich etwas anders, da ich bereits STufe 6 DDT zahle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 05.07.2021 13:27
(@maxmustermann1234)
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Du weißt doch mittlerweile sicherlich, dass im Familienrecht immer der Einzelfall betrachtet wird. Selbst wenn 99 andere vor dir die nicht hätten bezahlen müssen, kann es bei dir anders sein, weil deine ExFrau geboren wurde, während die Venus und der Saturn im richtigen Winkel zur Sonne standen.

Ich würde mit der Aussage der Krankenkasse arbeiten. Vitamine sind nun mal Nahrungsergänzungsmittel und keine Medikamente, denn da sind halt keine Wirkstoffe drin (diese Begriffe sind definiert). Damit geht es bei euch also darum, dass deine Kinder eine aufwendigere Ernährung brauchen als der Durchschnitt. Es ist aber nicht so, als könnte jeder, der mehr für Lebensmittel ausgeben muss, auch Mehrbedarf einfordern kann (da könnte ja jede Fast-Food-Mama auch Mehrbedarf anmelden, weil das Kind dick ist und somit mehr Kalorien braucht). Argumentiere also, dass die höherwertige Ernährung durch deine Stufe 6 DDT abgegolten ist. Hättest du nur Mindestunterhalt gezahlt, wäre das schwer, aber so solltest du eine realistische Chance haben.

Vermeide bloß die Vitamine als Medikamente zu bezeichnen. Wenn die Ex das tut, bestreiten. Es sind keine Medikamente. Ich selbst habe bspw. auch keine Gallenblase mehr und muss mich auch anders (und teurer) ernähren als mit Maggie-Tüten. Würde mir meine PKV auch nicht erstatten. Deine Kinder bedürfen einfach eine gewisse Form der Ernährung. Und da gehören diese Vitamine dann halt einfach dazu. Aber Ernährung ist in der DDT mit drin und der Satz wird bei Stufe 6 sicher nicht zu gering sein. Es handelt sich somit nicht um einen Mehrbedarf.

AntwortZitat
Geschrieben : 05.07.2021 14:45
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Dir Max. Leider liegt es nicht an der Ernährung (schön wär's!), sondern es ist ein seltener genetischer defekt d.h. aufgrund dessen wird das Vitamin-E nicht in den Kreislauf des Körpers gelassen. Die Diagnose ist genetisch gefestigt und eindeutig. Leider.

Ich schreibe dies mit einem weinenden Auge, will ich doch meinen Kindern nicht das verwehren, was sie wirklich benötigen. Andererseits sollte genug UNterhalt da sein, um diese geringen Kosten decken zu können.

Wir halten fest: Es ist eine lebenslange Einnahme von Vitamin-E notwendig, aufgrund einer seltenen Krankheit.

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Themenstarter Geschrieben : 05.07.2021 15:16
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Es gibt ja 2 grundsätzliche Szenarien:

a, der Widerspruch bei der KK geht durch und sie übernimmt ab einem Zeitpunkt x die Präperate (zum Teil oder ganz). Evtl. würden sie sie dann auch rückwirkend ab Antragsstellung übernehmen.

Dann ginge es um den Zeitraum bis die KK zahlt.

- du stellst dich auf den Standpunkt, dass es kein Mehrbedarf ist, da die KK das zu diesem Zeitpunkt als reine Nahrungsergäntung deklariert und nicht als med. notwendig. Damit wären die Kosten von der KM alleine zu tragen. Der Betrag sit auch gut aus der DDT 6 zu zahlen.

- du stellst dich auf den Standpunkt, dass die Präperate med. notwendig sind und schlägst ihr vor, dass du bis zur Überahme durch die KK bereit bist die Hälfte der Kosten zu übernehmen (aber nur mit der schriftlichen Zusicherung, dass sie dir die wider gibt, falls die KK rückwirkend zahlt). Damit bist du aber auch in der Gefahr eben so lange zu zahlen bis die Kinder nicht mehr bei der Mutter sind, wenn die KK keine med. Notwendigkeit sieht.

b, die KK beharrt darauf, dass sie nicht medi. notwendig sind (gäbe es denn überhaupt eine andere Therapiemöglichkeit bzw. wie wirkt sich der Vitamin-E-Mangel aus?)

- s.o. sie soll den Betrag aus dem Unterhalt zahlen, da die KK keine med. Notwendigkeit sieht

-s.o. du bietest die Hälfte an (eben so lange die Kinder auf Unterhalt angewiesen sind)

- passen ihr beide Varianten nicht, dann müsste sie dich auf den Mehrbedarf verklagen. Ausgang ungewiss. Hängt dann wieder von ärtzl. GUtachten, der Stellungnahme der KK und euren Einkommensverhältnissen ab.

Bei allen "weigerungen" läufst du zusätzlich evtl. Gefahr, dass die KM den Kindern die Präperate verweigert und das damit begründet ,dass sie sich das von deinem mickrigen Utnerhalt nicht leisten kann und dir die Gesundheit der Kinder nicht so wichtig ist, als dass du die Kosten dafür zusätzlich übernehmen willst.

Ich persönlich würde wahrscheinlich die erste Variante wählen und das auch schrifltich fixieren. Und wenn die KK ablehnt, dann nochmal weiter überlegen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 05.07.2021 16:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus brave!

Wir halten fest: Es ist eine lebenslange Einnahme von Vitamin-E notwendig, aufgrund einer seltenen Krankheit.

Aufgrund der Diagnostik und Indikation würde ich noch mal bei der KK aufschlagen; die können sich m.E. nicht einfach so rauswinden; die medizinische Erfordernis ist doch nachgewiesen!
Vielleicht mag die Kasse dann die Folgekosten "Behandlungen bedingt durch Nichteinnahme der Präparate" tragen?  :knockout: --> ein Fall für die Presse, finde ich.

Grüßung
MArco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 05.07.2021 17:15
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Hey, ich danke euch für eure Gedankengänge, da ist sehr hilfreich. Der Krankenkasse stehe ich auf den Füßen. Problem: Es gibt kein Vitamin-E Präparat, dass verschreibungspflichtig ist und somit von der Krankenkasse mit der Apotheke verrechnet werden kann.

Vitamin-E Mangel äußert sich in Störungen der Bewegungskoordination (auch Ataxie genannt), Sprechstörungen und kann im schlimmsten Fall zum Rollstuhl führen. Ist nicht heilbar, sondern nur verlangsambar.

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Themenstarter Geschrieben : 05.07.2021 17:30




(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

darf ich mal die Frage stellen, wie dies festgestellt wurde?

Ansonsten, es gibt ja eine medizinische Diagnose und von daher, rein von meinem Verständnis her, müsste es auch eine Krankenkassenleistung dafür geben.
Ansonsten, bei DT6, dürfte das locker aus dem Regelunterhalt zu leisten sein und ein Mehrbedarf sich verbieten. Das ist eine echtes Luxusdenken der Ex und sie scheint hier nur den Kampf auf weitere und unsinnige Plätze weiterzuführen.

Was kostet das? 30 Euro im Monat?
Sieht hat weit über 1000 Euro für beide zur Verfügung und sie kämpft um insgesamt 35 Euro? Wie tief manche sinken können ...

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 05.07.2021 19:45
(@maxmustermann1234)
Registriert

Hier findest du mal eine schöne Übersicht, wie man Nahrungsergänzungsmittel von Arzneimitteln unterscheiden kann:

https://www.klartext-nahrungsergaenzung.de/sites/default/files/2018-05/Unterscheidungskriterien_Nahrungserg%C3%A4nzungsmittel_andere_Produktgruppen.pdf

Ich bleibe dabei, es sind Nahrungsergänzungsmittel. Ja, dein Kind muss Vitamin E-Supplemente nehmen, weil davon zu wenig im Kreislauf ankommt. Ok, verstanden. Aber das bedeutet nichts weiter, dass es sich Vitamin E reich ernähren muss. Die Tabletten sind nur eine Möglichkeit, die Kinder könnten auch Fisch in Unmengen essen. Von daher scheint die Aussage der KK nicht falsch zu sein.

Und hier schließt sich der Kreis: es handelt sich nicht um Medikamente, sondern um eine gewisse Art der Ernährung. Diese ist notwendig, ja. Aber Ernährung ist nun mal in der DDT enthalten und damit aus dem regulären Unterhalt zu bezahlen. Und 20 EUR im Monat an Vitaminen ist hat nicht so viel als dass man es nicht aus dem regulären Satz bei Stufe 6 bezahlen könnte. So sind halt die Spielregeln.

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Geschrieben : 06.07.2021 11:21
(@brave)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Kasper und Max, Danke für euren Input. Ich werde mal alles auch mich zukommen lassen. Soll sie doch klagen, wenn ihr danach ist. Ich sehe das ganz genauso wie ihr, wollte nur nochmal andere Meinungen dazu hören.

Nochmal bzgl. dem Vitamin-E: Es kommt nix im Kreislauf an und ohne geht es auch nicht. Ernährung mit Viatmin-E maximieren hilft auch nicht, weil genet. bedingt. Es hilft nur hochdosierte separate Vitamin E Aufnahme. Leider. Ich habe das nicht geglaubt, als ich das gehört habe und beide Kids gleichzeitig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.07.2021 11:39
(@maxmustermann1234)
Registriert

Ohne jetzt die Krankheit genau zu kennen: wenn nichts im Kreislauf ankommt, wieso kommt dann das Vitamin E aus den Tabletten an? Erschließt sich mir nicht, ist aber (glücklicherweise) nicht meine Baustelle. Viel Erfolg.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.07.2021 12:22