Vorverauslagung Med...
 
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Vorverauslagung Medikamente

 
(@phantix)
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Hallo,
meine Tochter ist bei meiner Exfrau privat krankenversichert. Nun war meine Tochter im Urlaub bei mir und wurde krank, so dass ich mit ihr den Arzt aufsuchen musste. Der Arzt verschrieb verschiedene Medikamente, die ich verauslagt habe. Meiner Ex habe ich die Rezepte zur Einreichung bei Ihrer Krankenversicherung mit der Bitte um Überweisung auf mein Konto mitgegeben. Eine Überweisung blieb aus.

Kann ich den Betrag nun von der nächsten Unterhaltszahlung abziehen, da ich ja Kosten, für die die KM zuständig ist, verauslagt habe oder nicht ?
Vielleicht kann mir da ja Jemand weiterhelfen ....

MfG
Phantix

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2006 03:18
(@bm-rk)
Registriert

Hallo!

Also ich kenne mich nicht aus...aber:

Kann ich den Betrag nun von der nächsten Unterhaltszahlung abziehen

Meinst du den Kindesunterhalt?
Von diesem darfst du nix abziehen!
Beim Unterhalt für deine Ex könnte es anders aussehen!

Geht es um viel Geld?

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2006 09:51
(@phantix)
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Nein, es sind knapp 50 EUR. Aber die habe ich ja für meine Tochter verauslagt und sie ist meines Erachtens, da das Kind bei ihr krankenversichert ist, für die Medikamente und Arztrechnungen zuständig.

Bloss soll ich jetzt wieder wegen 50 Kröten den Anwalt einschalten ?? 🙂

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2006 10:00
(@papi74)
Registriert

Hallo,

du hast jetzt 2 Möglichkeiten:

1. Lass alle fünfe gerade sein um des "Friedens" Willen und Sie als Geschenk an Deine Tochter oder:

2. Du kannst sicherlich im Innenverhältniss auf "Entschädigung" klagen... mit allen Stress den es gibt 🙁

Auf gar keinem Fall das Geld selbstständig vom KU oder EU abziehen. Sicherlich besteht in beiden Fällen ein vollstreckbarer Titel und du schiesst du bloss selbst ins Knie.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.08.2006 10:25
(@phantix)
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Tja, dann bin ich also wieder einmal der Depp, der hinter seinem Geld hinterherläuft.

Versteht das nicht falsch, ich habe für meine Tochter Sorge getan und die KM läßt alle Fünfe grade sein. Gerecht ist das doch wohl sicherlich nicht. Es geht mir hier aber auch nicht um die 50 Kröten, sondern wohl eher ums Prinzip.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.08.2006 16:27
(@phantix)
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Nachtrag:
Das Jugendamt bzw. die Mitarbeiterin dort hat mir geraten, den verauslagten Betrag vom KU einzubehalten und dies in der Überweisung zu kennzeichnen.

Dies habe ich nun auch gemacht und bekam prompt ein Schreiben vom RA meiner EX. Diese hat übrigens das Geldf von ihrer Krankenversicherung wieder bekommen.

Nun lass ich es drauf ankommen ....

MfG
Phantix

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Themenstarter Geschrieben : 14.09.2006 01:59
(@Aniram)

Hallo Phantix !

Nun lass ich es drauf ankommen ....

Ich denke mal das kannst Du auch in aller Ruhe und Gelassenheit.

Weil so wie die Sache liegt, hat sich Deine Exfrau selbst entlarvt
und gezeigt worum es ihr geht...

Scheinbar wollte sie aus der Erkrankung Deiner Tochter Kapital
schlagen - dass sie sich nicht schämt.

Schaden ist ihr aufgrund dessen, daß die Kosten von der Kranken-
kasse erstattet wurden, keiner entstanden. Sie hat die Differenz ja
von dritter Seite erhalten und damit ihre 100% oder hab ich was
falsch verstanden ?

Du könntest ihr aber über ihren Anwalt einen Vorschlag unterbreiten.
Du bezahlst den fehlenden Differenzbetrag und sie refundiert Dir
deine Auslagen. Die eine Hand gibt also und die andere nimmt. Ich
vermute aber, das ist selbst dem zu dumm.

Ich wundere mich sowieso immer wieder, wofür Anwälte sich hergeben.

Überrascht bin ich auch obwohl es ja vernünftig war, dass das JA diesen
Vorschlag gemacht hat. Hast Du dir das schriftlich geben lassen ?

Witzig (ironisch gemeint) finde ich nur, wie schnell Frauen in Deutschland
zum Anwalt rennen. Wenn ich denke, wie oft ich auf die Alimenten warten
und bei den Nachzahlungen richtig aufpassen mußte bis der Rückstand
mitbeglichen war... ich kann da echt nur den Kopf schütteln, das jemand
wegen € 50,00 zum Anwalt rennt, noch dazu wenn er im Unrecht ist.

Gruß

Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2006 05:11
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

so über den KU ein Titel besteht war die Verrechnung nicht zulässig und deine Ex kann dir eine Pfändung ins Haus jagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2006 10:33
(@Platt)

Hi,

Es geht mir hier aber auch nicht um die 50 Kröten, sondern wohl eher ums Prinzip.

Warum geht es Dir nur ums Prinzip?
Dies ist so ein Fall bei dem man nicht verlieren kann.

Ich würde aus Prinzip folgendes machen

1.) Ex anmahnen. Sollte nichts passieren
2.) Sollte nichts passieren ab ins Schreibwarengeschäft und Vordruck Mahnbescheid kaufen
3.) Manhnbescheid beim AG einreichen
4.) Wenn kein Widerspruch erfolgt, dann Vollstreckungsbescheid
5.) Wenn der da ist, Kontopfändung der 50€ und aller entstandenen Kosten
6.) Bei Widerspruch des MB Klage einreichen.
7.) Wirst Du gewinnen, somit alle Kosten bei der Ex.

Nur so aus Prinzip.

Oder sich nicht aufregen, die 50€ abschreiben und beim nächstenmal eine Reise KV abschließen(kostet fast nix). Wenn Ausland. Im Inland die Rechnung vom Arzt direkt an die Ex schicken lassen.

Platt

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2006 14:54
(@phantix)
Zeigt sich öfters Registriert

Ehrlich gesagt, die Idee mit dem Mahnbescheid war mir auch schon gekommen. Ich muss mich bis zum 20.09. äußern bzw. habe schon meiner Ablehnung kund getan. Ich warte ab was dann passiert.

Dann werde ich die Sache mit der Mahnung durchziehen.

MfG
Phantix

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2006 15:28