Moin,
meine Ex ist wohl gerade dabei einen Scheidungsantrag zu stellen (parallel zu meinem). Sie wird (das hat sie durchblicken lassen) alle Scheidungsfolgesachen gerichtlich regeln lassen wollen.
Der Kindesunterhalt wird momentan von mir nach einer Berechnung ihrer Anwältin und Korrekturen meinerseits (Danke an das Forum!) ohne weitere Vereinbarung bezahlt.
Macht es Sinn, den Kindesunterhalt in Erwartung einer gerichtlichen Regelung quais vorauseilend zu titulieren um der Drex an dieser Front den Wind aus den Segeln zu nehmen?
Gruß, PP
Macht es Sinn, den Kindesunterhalt in Erwartung einer gerichtlichen Regelung quais vorauseilend zu titulieren um der Drex an dieser Front den Wind aus den Segeln zu nehmen?
Eindeutig ja.
Der wird unter diesen Vorzeichen garantiert gefordert, ausgeurteilt und die Verfahrens- und Anwaltskosten entsprechend erhöht.
Das kann man vermeiden, indem man einen Titel erstellen lässt, der dem unstrittigen Einkommen entspricht.
Ich würde ihn auch dynamisch und bis 18. Geburtstag ausstellen. Bei weniger wird er vermutlich zerrissen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi,
nur mal am Rande. Wer ist schon so dämlich, Kindesunterhalt als Folgesache anhängig zu machen? Der Titel umfasst dann nur die Zeit ab Rechtskraft der Scheidung. Alles zuvor kann nur im isolierten Verfahren eingeklagt werden und geht nicht als Folgesache durch.
Als Folgesache wäre der Streitwert allerdings nur noch den Gesamtstreitwert erhöhend und daher nicht mehr so sehr gebührenauslösend. Ebenso kann man davon ausgehen, dass die Kosten der Scheidung gegeneinander aufgehoben werden also risikoarm nur der eigene Anwalt zu bezahlen ist. In Zweifels- und Streitfällen würde ich mir daher überlegen, ein bisschen weniger zu titulieren und den Rest relativ kostengünstig im Verbund klären zu lassen.
Gruss von der Insel
@Insel,
es könnte sein (die ex ist so gestrckt) dass sie alle Scheidungsfolgesachen von ihrer Anwältin gerichtlich regeln lassen will. Nehmen wir einfach an, es ist so. Der Unterhalt bis jetzt ist unstrittig und wird von mir bezahlt. ICh will den Kindesunterhalt aber nicht im Scheidungsurteil stehen haben, sondern in einer einseitig aufgesetzten Titulierung, siehe TrennungsFAQ.
Daher bitte ich euch, kurz über meinen Entwurf (Kopf der Urkunde macht ja der notar) drüberzusehen und mir zu helfen, da ich Probleme bei der Formulierung der Dynamik habe:
Der Erschienene erklärte:
Ich bin Vater des am XX in YY geborenen KINDES wohnhaft in ZZZ
Dies vorausgeschickt, verpflichte ich mich monatlich im Voraus, ab 01.09.2012 bis einschließlich KINDES 18. GEBURTSTAG - und zwar bis zum 3. Werktag eines jeden Monats - an mein KIND zu Händen der Kindsmutter EX monatlich
Was muss ich hier reinschreiben, wenn der Titel dynamisch sein soll?
Abänderungen in der Höhe des zu zahlenden Kindesunterhaltes unterliegen den gesetzlichen Regelungen.
Diese Urkunde verliert ihre Rechtskraft und ist an den Unterzeichner im Original auszuhändigen
- mit Vollendung des 18. Lebensjahres von KIND.
- wenn Kind dauerhaft im Haushalt des Vaters lebt oder dauerhaft etwa zur Hälfte jeweils von der Mutter und dem Vater betreut wird und entsprechend im Haushalt des Vaters lebt (i.S. eines Wechselmodelles)
Ich unterwerfe mich wegen der vorgenannten Verpflichtung der sofortigen Zwangsvollstreckung in mein gesamtes Vermögen.
Der beurkundende Notar blablablabla….
Danke PP
Was muss ich hier reinschreiben, wenn der Titel dynamisch sein soll?
In Höhe von xxx% des gesetzlichen Mindestunterhalts der jeweiligen Altersstufe, abzüglich des halben Kindergeldes
Da du den Titel sowieso bis zum 18. begrenzt, kann man sich Verrenkungen mit dem korrekten Kindergeldabzug sparen.
Wobei der Notar ja vermutlich auch noch Feintuning an der Formulierung betreiben wird.
Aber vom Sinn ist so schon ok.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin PP,
Was muss ich hier reinschreiben, wenn der Titel dynamisch sein soll?
normalerweise einen Prozentsatz (z. B. 105 oder 120 %) des gesetzlichen Mindestunterhalts der jeweils gültigen Altersstufe der jeweils gültigen Düsseldorfer Tabelle abzüglich der Hälfte des Kindergeldes.
Befristung auf den 18. Geburtstag nicht vergessen, da an diesem Tag auch Muddi barunterhaltspflichtig wird.
Bei einem notariellen Titel kannst Du das Ganze noch ergänzen um einen Passus wie "die Berechnung basiert auf meinem derzeitigen Nettoeinkommen von XYZ EUR und wird entsprechend angepasst, sofern sich mein Einkommen ändert". Tut Dir nicht weh, wenn Dein Gehalt steigt, aber hält Dir die Tür für Unterhaltsreduktionen offen, falls es sinkt, Du arbeitslos oder krank wirst: Ein UH-Titel mit einer solchen Einschränkung ist in der Hand eines Gerichtsvollziehers keine ganz so scharfe Waffe.
Das ganze ist familienrechtlich so nicht unbedingt vorgesehen, aber die Gedanken sind frei...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
