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Vorraussetzungen für Schuldenanerkennung im Bezug auf Unterhaltsberechnung

 
 erdi
(@erdi)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bei mir läuft immer noch die Unterhaltsberechnung vom Amt und RA meiner EX. Die RA fordert immer Unterlagen nach. Jetzt möchte Sie folgendes:

1.) Privatdarlehen mit Darlehensvertrag und vereinbarter Ratenzahlung, von 2011 ( d.h. in der Beziehung ), hierzu im Schreiben der RA:

" Ich bitte um Informationen zu den Hintergründen bzw. der Notwendigkeit dieser Darlehensaufnahme."

belegen könnte ich dies höchstens mit Kontoauszügen, was ich alles bezahlt habe ( Umzug, Urlaub, Schulmaterial für Ihren leibl. Sohn, SIM Karten für Sie,etc.), Grund war relativ einfach, ebenfalls am Dispolimit,d.h. zahlungsunfähig.
Hierzu haette ich, wenn möglich Eure Meinung,bzw. Erfahrung was hier relevant ist.

2.) Kreditkartenausgleich, d.h. am Dispolimit. Hierzu habe ich eine Ratenzahlung berechnet um die Kreditschulden auszugleichen, die erste Rate ist bezahlt und weiteren Raten für die Folgemonate habe ich der RA schriftlich mitgeteilt.
Diese Schulden sind ebenfalls im Zeitraum der Beziehung entstanden. Hier gibt es KEINEN Darlehensvertrag. Hierzu im Schreiben der RA:

"Ich bitte zudem um Übermittlung eines Nachweises zur Höhe der vereinbarten Ratenzahlung sowie um Mitteilung der Hintergründe zu der insoweit erforderlichen Darlehensaufnahme"

Schulden sind entstanden auf der KK, da ich meiner EX und Ihrem Sohn immer die Zugfahrten zu mir und zu Ihr hiermit bezahlt habe.Muss damit Schulden anerkannt werden immer Darlehensvertrag bestehen oder genügt
wie in diesem Beispiel die Begründung warum die Schulden entstanden sind und wie diese abgezahlt werden?

3.) Steuerbescheid 2011: liegt nicht vor da nicht gemacht, muss dieser gemacht werden ( habe etwas im Hinterkopf von bis in 3 Jahren..) ? Hierzu im Schreiben der RA:

"Im Übrigen gehe ich derzeit mangels anderweitiger Informationen durch Sie davon aus, dass der Steuerbescheid für das Jahr 2011 noch nicht vorliegt. Sollte dies nicht zutreffend sein, bitte ich auch insoweit um Nachreichung."

RA hat die Gehaltsabrechnung der letzten 12 Monate und Steuerbescheid für 2010 bereits erhalten. Muss die Stuererklärung jährlich gemacht werden, bin nicht selbsständig sondern Angestellter ?

Über Feedback bin ich Euch wie immer dankbar.

Grüssle
Erdi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2012 21:29