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Vorgehen: wer berechnet KU und Trennungsunterhalt nach StKlassenwechsel

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(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

sind beide noch Eheleute erwerbstätig ist auch bei beiden das Einkommen zu bereinigen. D.h. so wie es in den Unterhaltsleitlinien vorgesehen. Danach ist bei beiden 1/7 Erwerbstätigen-Bonus abzuziehen (wenn die Unterhaltsleilinien 1/7 vorsehen), erst dann werden die Einkommen addiert und das Ergebnis halbiert und auf beide verteilt.

Also bei 4/4 Dein Einkommen bereinigt 3800 Euro ergibt 2*KU von 479 - 97 = 382  (Herabstufung da 3 unterhaltsberechtigte Personen) ergibt 3036 Euro, davon 1/7 = 434 Euro.
3032-434 = 2602.

DEF 1650 Euro, bereinigt 1490 Euro, davon 1/7 = 213 Euro, 1490 - 213 = 1277 Euro

2602 + 1277 = 3879, dividiert durch 2 = 1939 Euro, damit erhält DEF von Dir 1939 - 1277 = 662 Euro.

Damit hast Du 434+1939 = 2373 Euro, KU sind 764, DEF hat 213 + 1939 = 2152 Euro.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.11.2018 18:31
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,
nun komme ich endlich wieder dazu, mich um die Berechnugn zu kümmern.

Ich habe ein grundsätzliches Verständnisproblem bei der Berechnung. Ich bin immer davon ausgegangen, dass ich vom Auszahlungsbetrag ausgehe
4800€ Netto-Verdienst
-500€ Sachbezug KFZ
------
4300€ Auszahlungsbetrag
+250€ Geldwerter Vorteil für KFZ
--------
4550€ fiktiver Betrag zur Berechnung

Nun höre ich so durch von meiner DEF, dass folgendes gelten muss:

4800€ Netto-Verdienst (vor Abzug Sachbezug)
+500€ Sachbezug oben rauf
-250€ Anteilig abzuziehen, da der gesamte Sachbezug zu hoch ist
------
5050€

Kann mich jemand aufklären?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2018 22:28
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es handelt sich also um einen Dienstwagen, der auch privat genutzt wird. Dadurch sparst Du Dir einen eigenen Wagen und dieser Vorteil wird auch beim Unterhalt angerechnet.

Der Monatswert dieses Sachbezugs steht in der Lohnabrechnung. Nun wird aber in aller Regel nicht dieser Wert (bei Dir 500 Euro) angerechnet (addiert) sondern nur ein Wagen, den Du Dir leisten könntest, in Deinem Fall also 250 Euro. Dieser Betrag ist zum tatsächlichen Netto (wie es auf dem Gehaltszettel steht) addiert. D.h. Deine Rechnung ist richtig.
(siehe <a href="https://www.scheidung-online.de/unterhalt/einkommensberechnung/firmenwagen-dienstwagen/>hier</a>)."

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2018 23:11
(@francois74)
Schon was gesagt Registriert

Dieser Betrag ist zum tatsächlichen Netto (wie es auf dem Gehaltszettel steht) addiert. D.h. Deine Rechnung ist richtig.

Mit dem tatäschlichen Netto meinst du also den Auszahlungsbetrag wie ich in dem (etwas verfälschten Beispiel) beschrieb?!

Ich grübelte einfach nur, denn die Berechnung stammt von der RA meiner DEF. Deswegen kommt diese auch auf die höhere Eingruppierung beim KU. Wie kommt diese RA nur darauf? Gibt es irgendwo Quellen, wo ich das noch nachlesen kann?

Thema Gehalt der vergangenen 12 Monate:
Noch ein Punkt ist aus meiner Sicht merkwürdig. Steuerfreie Bezüge, die im vergangenen Jahr bereits ausgelaufen sind (z.B.KiTa-Erstattungen durch den AG) wird von der Gegenseite voll auf mein durchschnittliches Gehalt gerechnet. Auch wenn ich grundsätzlich das vergangene Jahr vorzeigen musste, muss die Grundlage nicht das aktuelle Jahr sein wenn solche Tatbestände nicht wieder kehren?

Ich bin in der Thematik ja grundsätzlich Laie, aber die gegnerische Seite ist Fachanwalt (laut Titel)?? Ich bin verwirrt...

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2018 02:02
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich bin in der Thematik ja grundsätzlich Laie, aber die gegnerische Seite ist Fachanwalt (laut Titel)?? Ich bin verwirrt...

Die Verwirrtheit löst sich auf, wenn Du kapierst, wie dieses Familiensystem in diesem Rechtsstaat läuft.
Auch wenn es sich um einen Fachanwalt handelt, heißt es nicht, dass dieser völlig überhöhte Forderungen und sogar (bewusst) falsche Berechnungen aufstellen darf. Er hat nur zwei maßgebliche Ziele:
1) für seinen Mandanten da sein und das bestmöglichste herausholen!
2) den Streit so hoch puschen, damit die eigene Abrechnung - mit möglichst geringen Eigenaufwand - eien maximalie Höhe erreicht.
Deswegen sind Anwälte auch die Gewinner des deutschen Familienrechtssystems.

Im Grunde kann alles, was in dem Schreiben der "Fach :rofl2:" Anwälting steht, erstunken und erlogen sein.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2018 10:45
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