Hallo,
ich habe meine Ex im Scheidungsverfahren im Innen-und Aussenverhältnis von KU freigestellt.
Sie arbeitete "krankheitsbedingt" nur 3 Tage die Woche,hat somit ca. 600 Euro netto und war nicht zahlungsfähig....
Ich muss ihr,auf 36 Monate begrenzt, 180 Euro monatlich nachehelichen Unterhalt zahlen.Diese Summe kam bei einem Vergleich heraus
da sie mir ihre ideelle Hälfte unserer gemeinsamen Immobilie überträgt. Im Gegenzug übernehme ich alle Zahlungsverpflichtungen aus der Ehe,
also offene Hypotheken vom Haus und einen ehebedingten Kredit.
Und da sie ja,durch meine Unterhaltszahlungen an sie,nun mehr Einkommen hätte wurde sie von KU freigestellt für die Dauer von 36 Monaten.
Eine Woche nach Rechtskraft des Urteils ist das Huhn nun gesund und kann urplötzlich wieder Vollzeit arbeiten....
Hab ich mich jetzt ins Knie geschossen wegen dem KU? Oder ist da für meine Tochter noch was zu bekommen?
Gruß,
Dreamteam
Hallo Dreamteam,
ich würde erst mal ein paar Monate verstreichen lassen. Je länger sie Vollzeit gearbeitet hat je besser. Nicht dass sie plötzlich wieder krank wird 😉
Über das JA kannst du eine Beistandschaft einrichten lassen. Die fordert dann von Ex Gehaltsnachweise ein. Wenn sie mehr als 900€ hat muss sie deiner Tochter KU zahlen.
Gruß
Bart
fiktives Einkommen..... Danach wurde gar nicht gefragt. Sie verdient nur 600 euro weil sie nur 3 Tage die Woche arbeitet da sie psychisch krank ist und ihre Freizeit braucht...... War ja auch alles okay für mich weil ich froh war dass ich meine Tochter da rausbekommen hab.Aber rumzujammern dass sie kein KU leisten kann und dann gleich nach der Scheidung Vollzeit arbeiten gehen find ich schon dreist.... Da muss ich mir schon selbst in den Hintern treten damit ich fair bleibe und bei meiner Tochter dafür sorge dass sie den Kontakt zu ihrer Mutter nicht abreissen lässt.Denn momentan ist es so dass meine Tochter nicht von Mama hören und sehen will.Und meine Aufgabe ist es den Kontakt zu fördern und immer wieder gut Wetter zu machen weil Mama ja sooo krank ist....
Aber es fällt mir schon zunehmend schwerer
Hm,
ich kenn mich da nicht so gut aus, wie das ist mit der Krankheit, aber dem Kind steht der KU zu, da gibt es nichts dran zu rüttlen. So wie ein Vater KU zahlen muss, so muss das auch die Mutter zahlen. Wenn du jetzt nicht so auf das Geld angewiesen bist dann würde ich wie Bart schon gesagt hat, einige Monate warten. Um solänger sie Vollzeit arbeitet, umso weniger kann sie nachher sagen "Es geht nicht."
Moin,
meines wissens kann man auf KU nicht verzichten, da es sich um einen Anspruch des Kindes handelt. Sprich wenn Du jetzt tätig wirst, dann auch nur im Namen des Kindes .... das ist ja das perfide Verhalten, dass in vielen Fällen die KM dem KV das Leben schwer macht, aber selber (offiziell) nicht in Erscheinung tritt.
Wenn sie jetzt offenkundig Vollzeit arbeitet, dann würde ich evtl. sogar einen Prozeßbetrug unterstellen und den Vergleich kippen. Aber wie der Vorschreiber bereits vermerkte, vielleicht ein zwei Monate ins Land ziehen lassen ... damit sie sich nicht zu sehr an ihre Krankheit erinnert!
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo Dreamteam!
Wichtig wäre es den Wortlauf der Unterhaltsvereinbarung zu kennen!
Eine Freistellungsvereinbarung hat nichts mit einem Unterhaltsverzicht zu tun. Der Unterhaltsanspruch des Kindes bleibt unberührt.
Im Außenverhältnis kann das Kind jederzeit von der Kindsmutter den Unterhalt fordern. Im Innenverhältnis kann die KM dann von dir die Übernahme der Unterhaltsleistungen fordern, da du sie ja freigestellt hast.
•Sittenwidrig, wenn : - Sorge- und Umgangsrecht Handelsobjekt
- Ausnutzung einer Zwangslage
- Ungleichgewicht
Grüße,
kosmos
