KU in der Ausbildun...
 
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KU in der Ausbildung?

 
(@dreamteam)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich schreib hier mal für einen Arbeitskollegen weil er kein Internet hat.....

Folgende Situation: Mein Kollege ist seit 8 Jahren geschieden und hat zwei Kids, 17 und 18 Jahre alt.
der 18-jährige Sohn verdient im 2. Lehrjahr 720 Euro, die 17-jährige Tochter verdient im ersten Lehrjahr 650 Euro.
Beide Kinder leben bei KM im Haushalt. KM bezieht Hartz4
Mein Kollege hat netto ca. 2100 Euros....

Frage: wieviel Unterhalt muss er für die Kids rein rechtlich zahlen?

Gruß,
Dreamteam


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.10.2008 11:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich würde mal sagen: Keinen, wei das Einkommen des Kindes dem Bedarf gegengerechnet wird. Es ist das Netto zu ermitteln und hiervon eine Ausbildungskostenpauschale von 90 € abzuziehen. Ist das Netto höher als der KU, gibt''s nichts mehr.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 13:44
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ergänzend zu deep:

Das KG wird vollständig auf den Bedarf des volljährigen Kindes angerechnet.

Beim der 17-jährigen Tochter wird das Ausbildungsgehalt um die Pauschale reduziert nur zur Hälfte auf den Bedraf angerechnet, ab Volljährigkeit dann ganz.

Überden Daumen gepielt würde ich mich deep anschließen, das beide sich selbst unterhalten können (das Mädel ectl. noch bis zur Volljährigkeit einen geringen Anspruch hat)

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.10.2008 13:59