Hi zusammen,
ich hätt mal eine grundsätzliche Frage zum Kindesunterhalt für volljährige Kinder in Ausbildung/Schule:
Wie ich lesen konnte, zieht man zur Berechnung des Unterhalts bei Volljährigkeit das komplette Kindergeld vom DT-Betrag ab, ebenso eventuelles Einkommen des Kindes.
Wenn nun ich an meine Tochter Unterhalt leiste und der KV auch, ziehen wir beide dann jeweils das hälftige Kindergeld vom Betrag ab (Kind bekommt ja schließlich nur einmal 184 Euro) oder jeder das komplette (wo ja dann im Endeffekt doppeltes Kindergeld berechnet würde insgesamt gesehen)? Gleiche Frage für eventuelles Einkommen wie Minijob, Lehrlingsgehalt...
Aktueller Stand: Kind fast 17, Eigenes Einkommen ca. 1200 Euro, Kindergeld 184 Euro, KV-Unterhaltszahlbetrag 362 Euro (Berechnung vom JA), Kind wohnt bei mir, geht zur Schule.
Was mich zur zweiten Frage bringt:
Nachdem dann der Unterhalt berechnet ist, Kindergeld und Unterhalt von beiden Eltern auf das Konto überwiesen ist, habe ich dann das RECHT, vom Kind Miete und Logie zu verlangen, sofern es noch bei mir wohnt? Gibts da irgendwelche Regelungen, dass ich z.B. dann eben das, was ich zahlen müsste, an Miete verlange, sodass ich rein zahlungsmäßig auf Null komme? (wodurch ich ja trotzdem ein Minus hätte, weil der Unterhalt vom KV ja direkt an Kind gehen würde)? Gibts irgendwelche Erfahrungen mit erwachsenen Kindern, die noch im Haushalt leben?
Moin.
Das KG wird einfach vom Bedarf laut DT abgezogen, danach das eigene Einkommen des Kindes (1.200,- :question: :puzz: ) und der Rest gequotelt auf die beiden Pflichtigen verteilt.
Dadurch kommt das KG auch automatisch zu 90% dem zugute, der 90% des Unterhalts bezahlt.
Und ja, derjenige der das Kind bei sich wohnen lässt kann dieses auffordern, sich an den Kosten für Kost und Logis zu beteiligen oder auch gleich seinen Anteil am KU dafür einbehalten.
Wenn das Kind das nicht einsieht, bleibt aber vermutlich nur, es an die Luft zu setzen.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Kind fast 17, Eigenes Einkommen ca. 1200 Euro, Kindergeld 184 Euro, KV-Unterhaltszahlbetrag 362 Euro (Berechnung vom JA),
Einkommen + KG = 1384 Euro/Monat? Da liegen mMn die Ansprüche des volljährigen Kindes gegen die Eltern bei 0.
Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierenden, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt in der Regel monatlich 670 EUR. Hierin sind bis 280 EUR für Unterkunft einschließlich umlagefähiger Nebenkosten und Heizung (Warmmiete) enthalten. Dieser Bedarfssatz kann auch für ein Kind mit eigenem Haushalt angesetzt werden.
Da <Kind> aber bei einem Elternteil lebt, sind ein eigenes Einkommen von fast 1400 Euro mMn ein Ausschlußkriterium für weiteres Sponsoring von Mami und Papi.
Und ja, Miete istr fällig (ist aber eine Abmachung zwischen Vermieterin (Mami) und Mieter (Kind). Bei solchen EK-Zahlen mMn nur recht und billig.
Meine 2 Cent.
RV
Hallo,
da scheint redwood sich missverständlich ausgedrückt haben. Das eigene Einkommen von 1200 € ist wohl eher ihres, nicht das des Kindes, vermute ich stark
Einkommen + KG = 1384 Euro/Monat? Da liegen mMn die Ansprüche des volljährigen Kindes gegen die Eltern bei 0.
Gruß
E.
LOOOOOL Sorry. Das war total missverständlich geschrieben.
MEIN eigenes Einkommen ist aktuell 1200 Euro plus eben KG und Unterhalt. Kind hat kein eigenes Einkommen, die geht zur Schule. Als späteres Einkommen würde hier allenfalls dann Minijob gezählt, den sie momentan vorübergehend nicht ausführt.
Hallo Redwood,
Als späteres Einkommen würde hier allenfalls dann Minijob gezählt, den sie momentan vorübergehend nicht ausführt.
Wenn sich die Tochter noch in der Schulausbildung befindet und nebenbei ein bisschen jobbt, Zeitungen austrägt oder dergleichen, dann wird ihr dies unterhaltsrechtlich nicht angerechnet. Abgesehen davon, dass dies unter erzieherischen Gesichtspunkten auch nicht gerade sinnvoll wäre. Warum sollte sie sich denn etwas dazuverdienen, wenn sie ohne Arbeit genauso viel bekäme?
Gruß
Emilian
Also sehe ich das richtig, wenn meine Tochter 18 wird, dann bekommt sie das Kindergeld direkt überwiesen. Ich zahle entsprechend meinem Einkommen Unterhalt nach der DT, der KV zahlt entsprechend seinem Einkommen Unterhalt nach der DT, beide ziehen wir von dem Betrag das volle Kindergeld ab und überweisen den Rest an die Tochter?
Und wenn sie bei mir wohnt, steht es mir frei, Miete und Logie abzukassieren oder mit meinem zu zahlenden Unterhalt zu verrechnen?
Nein.
Beider Einkommen wird addiert und danach in der DT der Bedarf ermittelt.
Davon wird das volle KG und evtl. eigenes Einkommen abgezogen und der Rest unter euch aufgeteilt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ah ok, danke. Das erscheint mir auch logischer 🙂
Mann, ist das alles kompliziert...