Hallo und vielen Dank das es euch gibt !!
Ich hoffe ihr könnt mich ein bisschen aufklären 🙂
Ganz kurz zu meiner Vorgeschichte :
Ich habe eine 19 Jährige Tochter die seit 1 Jahr eine Fachoberschule besucht,meine Tochter wohnt noch bei ihrer Mutter.
Wir haben uns vor 15 Jahren scheiden lassen und zahle auch seit diesem Zeitpunkt pünktlich zum ersten den Kindesunterhalt auf das Konto der Mutter.
Als unsere Tochter 18 Jahre alt wurde hatte sie ca 6 Monate keinen Job und auch keine Schule gemacht, in dieser Zeit hatte ich auch keinen Unterhalt gezahlt.
Seit September letzten Jahres geht sie auf die Fachoberschule, und der Ärger fing an.
Ich bekam einen Brief von der Rechtsanwältin in dem ich aufgefordert wurde meine Verdienstabrechnungen bei ihr abzugeben damit sie den Unterhalt ausrechnen kann, dies machte ich auch dann.
Als ich mir das Schriftstück genauer ansah, musste ich feststellen das die Mutter dies in Auftrag gab und auch dort Unterschrieben hatte.
Ich habe der Rechtsanwältin zurückgeschrieben das ich dies nicht akzeptieren kann, da meine Tochter mit 18 Volljährig ist und dies selber in Auftrag geben muss.
Zwei Wochen später bekam ich ein neues Schreiben von der gleichen Rechtsanwältin aber nun mit der Unterschrift der Tochter.
Da die Anwätin ja jetzt schon meine Verdienstabrechnungen hatte, musste ich nicht lange warten und bekam wieder Post und wurde aufgefordert lt DT 353.- auf das Konto der Mutter zu überweisen.
Ich schrieb der Anwältin zurück das ich erstens das Geld nicht der Mutter überweisen werde, sondern nur auf das Konto meiner Tochter, zweitens möchte ich Nachweise über das einkommen der Mutter und drittens eine bestädigung der Schule das sie dort für ein Jahr ist.
Tatsächlich bekam ich eine Woche ein Schreiben der Anwältin mit dem Schriftstück der Schule , eine neue Bankverbindung der Tochter aber was fehlte waren die Einkommensnachweise der Mutter, mit der Begründung sie wäre Hausfrau, nicht Arbeitslos gemeldet und bekommt auch keine bezüge von der Arge.
Darauf hatte ich der Anwältin wieder zurückgeschreiben das ich dies nicht glauben kann das jemand von Luft und Liebe lebt , und ich sie nochmals aufforderte mir Auskünfte über die Mutter zu beschaffen in Form einer bestädigung der Arge oder des Arbeitsamtes das sie dort nicht gemeldet ist.
Dann kam dieses Schreiben:
Unter Bezugnahme auf Ihr Schreiben von ...... teile ich Ihnen mit, daa die Mutter unserer Mandantin keine Einkünfte hat und insofern auch keinen Beleg hierüber vorhanden ist.
Wenn Sie dies weiter abstreiten,muss im gerichtlichen Verfahren durch Zeugeneinvernahme von Frau ..... festgestellt werden , dass diese keine Einkünfte hat.
Das war auch der letzte Brief erstmal seit dem Zeitpunkt zahle ich 353.- braf und artig meinen Unterhalt.
Wie soll ich mich da verhalten ?
Soll ich das alles akzeptieren?
Neuer fall ist eingetreten meine jetzige Frau ist Schwanger und freuen uns total auf unser Baby.
Wie wird dies dann berechnet ? und muss ich dann tatsächlich nur Unterhalt zahlen bis meine grosse Tochter 21 Jahre ist ?
Ich danke euch allen schon einmal
Moin NaPrima
Herzlich Willkommen bei vs
Um es gleich vorweg zu nehmen: Deine Chancen stehen schlecht.
Erst mal wäre zu klären, welches Lernziel die Fachoberschule hat, wie der letzte Schulabschluss von Tochter lautet und warum kein Abi auf dem Gymnasium gemacht wurde. In welche Klassenstufe steigt sie ein und wie lange soll der Besuch dauern. Hier hinter könnte sich auch eine Parkschleife für ausbildungsscheue Heranwachsende verstecken. Wenn Tochter tatsächlich einen höheren Schulabschluss anstrebt, ist deren KM gesteigert verpflichtet, zum KU beitzutragen (privilegiertes Kind).
>>guckst Du<<
und das BGH-Urteil dazu
Deine Frage an den RA, dass die KM nicht von Luft und Liebe leben dürfte, ist berechtigt. Wenn sie auf Hausfrau mimt, kann auf das Familieneinkommen abgestellt werden, darüber ein Taschengeldanspruch formuliert und dieser mitunter zur Gänze für den KU verwendet werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Vielen Dank für den warmen Empfang 🙂
Und wie sieht es aus wenn unser Baby da ist, muss ich tatsächlich nur den Unterhalt bezahlen bis meine grosse Tochter 21 ist ?
Selbst wenn sie eine Lehre macht.
Soviel ich weiss macht sie jetzt die FOS und danach eine Lehre als Erzieherin, da gehen ja ein paar Jahre ins Land.
Hi,
sobald der neue Erdenbürger auf der Welt ist muß der Unterhalt neu berechnet werden. Denn dann haben Kind und Mutter ebenfalls Anspruch auf Unterhalt durch dich.
Wie kommst auf den schmalen Ast mit 21? Unterhalt wird bis zur Beendigung der 1. Ausbildung geschuldet (aber nur in den Zeiten in denen das Kind auch einer solchen nachgeht)
Noch mehrere Anmerkungen:
-Da du alleine Barunterhalt leistest, darfst du nun auch das komplette KG vom Bedarf der DDT abziehen.
-Falls in dieser Schule kein höherer Bildungsabschluß angestrebt wird (warum bitte geht man auf die FOS, wenn man Erzieherin werden will?), wäre nochmal zu überprüfen ,ob das Kind überhaupt noch privilegiert ist. Wenn nicht würde sie in der Rangfolge hinter das Baby und deine Ehefrau rutschen und würde nur dann noch was bekommen, wenn du entsprechend Leistungsfähig bist.
- Sobald sie eine Ausbildung macht wird ihre Ausbildungsvergütung (um 90 € bereinigt) auf den von dir geshculdeten Unterhalt angerechnet.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
für die Ausbildung zur Erzieherin ist die FOS nicht notwendig, da wird sie mit mittlerer Reife an der Fachakademie angenommen.
Vielleicht klärst du das mal mit deiner Tochter genauer ab?
LG
Nadda
Wie kommst auf den schmalen Ast mit 21? Unterhalt wird bis zur Beendigung der 1. Ausbildung geschuldet (aber nur in den Zeiten in denen das Kind auch einer solchen nachgeht)
Ich hatte mich durch einen Anwalt beraten lassen und der meinte, wenn wir Nachwuchs erwarten dann müsste ich bis maximal 21 zahlen.
Wenn meine Tochter also jetzt auf die FOS geht und hinterher eine ausbildung als Erzieherin machen möchte, sowie es aus dem Anwaltsschreiben hervorgeht wäre die Schule im moment reine Zeitverschwendung, sehe ich das richtig?
Und wie soll ich da drauf reagieren ? Tochter anschreiben "unterbreche die Schule und mache gleich die Ausbildung"?
Oder hat sie das recht dazu ihren weg zu gehen.
Moin,
Ich hatte mich durch einen Anwalt beraten lassen und der meinte, wenn wir Nachwuchs erwarten dann müsste ich bis maximal 21 zahlen.
falls Du nochmal einen Anwalt für Familienrecht brauchst: mache um diesen Herrn einen grossen Bogen.
Und wie soll ich da drauf reagieren ? Tochter anschreiben "unterbreche die Schule und mache gleich die Ausbildung"?
Oder hat sie das recht dazu ihren weg zu gehen.
selbstverständlich hat sie als erwachsener Mensch dieses Recht; genauso wie sich jeden Tag auf dem Balkon die Sonne auf den Bauch scheinen zu lassen. Sie hat allerdings nicht das Recht, das auf Deine Kosten zu tun. Eine allgemeine Schul- und eine Berufsausbildung müssen unterhaltsrechtlich "zielstrebig" und "zügig" erfolgen. Das ist vorliegend offenbar nicht der Fall.
Nach Deiner Schilderung der Umstände kann sie sich die FOS auch schenken und sich bis Ausbildungsbeginn einen Job suchen. Das würde ich ihr an Deiner Stelle (freundlich) mitteilen; ebenso, dass Du, sobald die Ausbildung bevorsteht, gerne über den Unterhalt und die Beteiligung ihrer Mutter an diesen Kosten mit ihr redest - und zwar von Vater zu Tochter und nicht über einen Anwalt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Welchen Schulabschluß hat die jugen Dame denn bisher?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ich glaube um meinem Anwalt sollte ich echt einen Bogen machen , den der sagte auch zu mir wenn das neugeborene da ist werde erst die 2 Kinder berücksichtigt und die Frau an 3ter stelle.
Sollte sich nun mein Kind weigern von der Schule zu gehen, muss ich dann trotzdem weiter Unterhalt zahlen ?
Welchen Schulabschluß hat die jugen Dame denn bisher?
Mittlere Reife mit wenn ich der Oma glauben darf sehr guten Noten
Hi
Die Altersgrenze von 21J spielt lediglich bei der Beurteilung der Privilegierung eines Kindes (rechtliche Gleichstellung in Unterhaltsangelegenheiten mit der von minderj. Kindern) eine Rolle (da hatte Dein RA nicht unrecht, erst die zwei Kinder, dann die KM). Die Unterhaltsverpflichtung gilt ein Leben lang §1601 BGB. Da steht nix von einer zeitl. Begrenzung, auch in den anderen §§ nicht. Grundsätzl. schulden Eltern ihren Kindern eine angemessene Berufsausbildung, die den Fähigkeiten und Bedürfnissen des Kindes gerecht wird. Diese Ausbildung hat das Kind zielstrebig zu verfolgen. Daraus lässt sich aber auch ableiten, dass nicht jedes Kind alles machen kann und das Bummelei oder fehlende Zielstrebigkeit ihre Grenzen haben.
Wenn z.B. die FOS keinen höheren Abschluss vermittelt oder Tochter überfordert werden würde (z.B. bereits Schulabbrüche, mehrmals sitzen geblieben etc.), steht der Besuch der FOS zur Disposition. Tochter ist Dir übrigens halbjährlich auskunftspflichtig, was den Fortschritt ihrer Ausbildung/ihres Schulbesuches betrifft (Zeugniskopien, Schulanmeldung).
Ob der Besuch der FOS Zeitverschwendung ist, ist isoliert betrachtet eher unwichtig. Solange ein höherer Schulabschluss verfolgt wird und keine Bummelei vorliegt, kann sie das tun. Daher ja meine Fragen zum schul. Werdegang in meinem ersten Beitrag. Erst mit 19J anzufangen, einen für die angestrebte Berufsausbildung nicht notwendigen Hochschulzugang zu erwerben - in diesem Zusammenhang könnte Bummelei vermutet werden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi,
damit hat der Anwalt nicht unrecht. Grundsätzlich kommen Kinder vor der Ehefrau. Mit der Einschränkung, das sie als Volljährige nur dann im 1. Rang stehen ,wenn sie noch privilegiert sind, d.h. einer allg. Schulausbildung nachgehen.
Mittlere Reife mit wenn ich der Oma glauben darf sehr guten Noten
Dir ist aber bewußt, das dir, wenn sie Unterhalt haben will, außer der Schulbescheinigung durchaus die Zeugnisse als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Unterricht zustehen? Diese würde ich auch anfordern. Kind hin oder her, sie sollet durchaus langsam mal lernen, das es nicht nur Recht, sondern auch Pflichten gibt.
Sollte sich nun mein Kind weigern von der Schule zu gehen, muss ich dann trotzdem weiter Unterhalt zahlen ?
Das ist nicht so einfach zu beantworten. Lautet der Plan der Tochter: ich mache eine Ausbildung als Erzieherin und bin zufrieden, dann kann sie weiter zur schule gehen, wird aber keinen KU für diese Zeit bekommen.
Lautet ihr Plan aber, ich mache auf der FOS mein Fachabi, danach eine Ausbildung als Erzieherun und studire dann Erziehungswissenschaften oder Sozialpädagogik wird das als ein aufeinander aufbauender Ausbildungsweg gesehen ,der durchgängig mit KU "belohnt" wird. Allerdings wären Ausbildungsbeihilfen, wie z.B. BAFÖG (Studium) zu beantragen
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi,
hierbei ist dann aber erst noch zu prüfen ob die Fachakademie nicht ausbildungsbegleitend den Erwerb eines Fachabiturs anbietet (hier in unserer Gegend ist das auf jeder Fachakademie möglich!).
Somit steht einem anschließendem Studium nichts im Weg, da ja das Fachabitur auch während der Ausbildung erworben werden kann. Jedenfalls ist es wesentlich zeitsparender und effektiver Erzieherausbildung und Fachabitur zu verbinden.
LG
Nadda
Hi,
damit hat der Anwalt nicht unrecht. Grundsätzlich kommen Kinder vor der Ehefrau. Mit der Einschränkung, das sie als Volljährige nur dann im 1. Rang stehen ,wenn sie noch privilegiert sind, d.h. einer allg. Schulausbildung nachgehen.
Dir ist aber bewußt, das dir, wenn sie Utnerhalt haben will, außer der Schulbescheinigung durchaus die Zeugnisse als Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme am Utnerricht zustehen? Diese würde ich auch anfordern. Kind hin oder her, sie sollet durchaus langsam mal lernen, das es nicht nur Recht, sondern auch Pflichten gibt.
Tina
Nein das wusste ich gar nicht, ich denke mal heute abend ist es Zeit einen Brief an meine Tochter zu schreiben, in der klar herausgeht was ihre Ziele sind , wielange die Schule geht und natürlich auch die Zeugnisse.
Wenn sie die FOS nach 2 Jahren abgeschlossen hat, das geht ja glaube ich in richtung Sozialpädagogik, kann sie da ohne weiteres nur Erzieherin machen oder müsste sie da schon etwas anderes lernen um weiter Unterhalt zu bekommen.
Ich glaube wenn die Frage beantwortet ist muss ich erstmal alles verdauen :achterbahn:
Hi,
nach der FOS könnte sie übergangslos Sozialpädagogik studieren und hätte damit eine höherwertige Ausbildung als mit der Erzieherin. Deshalb macht das ja auch mit dieser Reihenfolge nicht wirklich viel Sinn.
Versuch einfach mal herauszubekommen warum sie diesen Weg gehen will.
LG
Nadda
Hallo NaPrima,
wie ist Dein Kontakt zur Tochter?
Kannst Du evtl. mit ihr reden statt Brief schreiben? Kontakt aufbauen / verbesern.
neuezeit
So ist das Leben
Das ist nicht so einfach zu beantworten. Lautet der Plan der Tochter: ich mache eine Ausbildung als Erzieherin und bin zufrieden, dann kann sie weiter zur schule gehen, wird aber keinen KU für diese Zeit bekommen.
Lautet ihr Plan aber, ich mache auf der FOS mein Fachabi, danach eine Ausbildung als Erzieherun und studire dann Erziehungswissenschaften oder Sozialpädagogik wird das als ein aufeinander aufbauender Ausbildungsweg gesehen ,der durchgängig mit KU "belohnt" wird. Allerdings wären Ausbildungsbeihilfen, wie z.B. BAFÖG (Studium) zu beantragenTina
Soll heissen wenn ich meine Tochter anschreibe und sie möchte nur Erzieherin werden, dann gilt die Schule als erste Ausbildung und ich müsste keinen Unterhalt mehr für die 3 Jahre als Erzieherin zahlen. Ist das richtig ?
Oder genau anders herum , ich müsste jetzt für die Schule nicht zahlen aber für die 3 Jährige Ausbildung?
Sorry wenn ich etwas wiederhole will nur sicher gehen das alles in meinen Kopf geht.
Was ist aber, wenn sie sagt ich mache Schule danach die Ausbildung und Studiere noch, ihr aber dann doch nach der 3 Jährigen Ausbildung einfällt ich mache jetzt was ganz anderes , dann habe ich für die Zeit umsonst gezahlt , verstehe ich das richtig?
Hallo NaPrima,
wie ist Dein Kontakt zur Tochter?
Kannst Du evtl. mit ihr reden statt Brief schreiben? Kontakt aufbauen / verbesern.
neuezeit
Seit das mit dem Rechtsanwalt anfing habe ich keinen Kontakt mehr zu ihr, sie meidet auch jedes Familienfest , was ich auch etwas nachvollziehen kann.
Leider 😡
Nein. 1. Ausbildung heißt Schulabschluß + Ausbildungsberuf oder Studium (u.U. aber auch Ausbildunsberuf + Studium, wenn dieses von vorneherein so geplant war oder als sinnvoll angesehen wird)
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Soll heissen wenn ich meine Tochter anschreibe und sie möchte nur Erzieherin werden, dann gilt die Schule als erste Ausbildung und ich müsste keinen Unterhalt mehr für die 3 Jahre als Erzieherin zahlen. Ist das richtig ?
Schule ist keine Ausbildung. Die Schule kann höchstens zu einer bestimmten Ausbildung qualifizieren. Die Qualifikation zur Ausbildung hätte sie aber laut Nadda bereits mit Ihrem Realschulabschluß. Somit müsste genau geprüft werden, inwiefern die Schule nicht doch nur zum "Zeit-Totschlagen" dient ...
Was ist aber, wenn sie sagt ich mache Schule danach die Ausbildung und Studiere noch, ihr aber dann doch nach der 3 Jährigen Ausbildung einfällt ich mache jetzt was ganz anderes , dann habe ich für die Zeit umsonst gezahlt , verstehe ich das richtig?
Dann hast Du ihr eine Ausbildung finanziert und bist raus 😉
Jaydee
Mission impossible?