Volljähriger Sohn n...
 
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Volljähriger Sohn nimmt in großem Maße privatärztliche Leistungen in Anspruch -

 
(@mailkiller)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

mein volljähriger Sohn ist durch mich privat krankenversichert.

Seit seiner Volljährigkeit in 05/19 nimmt er in großem Stil private Arzt- und Zusatzleistungen in Anspruch, die nicht erstattet werden (bislang bereits ca. 3800€ in 6 Wochen)
U.A. unterschreibt er auch Abtretungserklärungen für Abrechnungszentrum, obwohl ich Versicherungsnehmer bin und er nicht zeichnungsberechtigt ist.

Ich habe ihn nun darauf hingewiesen, dass er in meinem Namen keine Abtretungserklärungen unterschreiben darf und sich gemäß den Versicherungsbedingungen behandeln lassen kann.
Beträge die nicht durch die KV abgedeckt werden, werde ich nicht (aus meiner Tasche) begleichen.

Wie sieht da rechtlich aus?

M.E. nimmt mein Sohn als Volljähriger ärztliche Leistungen in Anspruch.
Auftraggeber dafür ist er.

Ich denke nicht, dass ich (als Versicherungsnehmer) dafür haftbar bin, wenn mein Sohn ohne Rücksicht auf Erstattungsfähigkeit Ärzte besucht (Zahnimplantate, spezielle Physiotherapie etc.) und die Kostenübernahme nicht mit mir abgeklärt ist (es handelt sich nicht um Notfalltermine).

Wie gehe ich am besten vor?

Ich habe vor, den Ärzten das mir erstattete Honorar zu überweisen - für den Restbetrag verweise ich an den Auftraggeber (meinen Sohn).

Viele Grüße
Mailkiller


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2019 10:32
(@mailkiller)
Schon was gesagt Registriert

Ach ja, mein Sohn meinst natürlich, dass ICH die nicht erstatteten Beträge zahlen muss. Er wäre ja schließlich nur zum Arzt gegangen 🙂


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2019 10:45
(@wasserfee)
Registriert

aber dein Sohn ist doch gar nicht MITversichert, da es eine Familienversicherung in der PKV so gar nicht gibt

https://www.zinsen-berechnen.de/geld-kinder/versicherungen.php

Ich denke somit, dass er aufgrund seiner Volljährigkeit nun selber verantwortlich ist.

WF


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 10:55
(@mailkiller)
Schon was gesagt Registriert

Da ich die Versicherungsbedingungen kenne, kann ich dir versichern, dass mein Sohn Mitversichert ist.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2019 11:06
(@wasserfee)
Registriert

na wenn du die Versicherungsbedingungen so gut kennst verstehe ich deine Frage hier nicht. Dann musst du doch wissen, wer warum haftbar ist und wem du was überwiesen musst.

WF


nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 11:16
(@mailkiller)
Schon was gesagt Registriert

Natürlich kenne ich die Versicherungsbedingungen.

Ich denke, ihr versteht nicht, was ich meine.

Nochmal langsam:

1. Sohn privat versichert über mich
2. Sohn lässt sich Zahnimplantate machen ... er gibt das in Auftrag und unterschreibt dafür Abtretungserklärungen
3. Kosten: 7000€ per Privatrechnung des Zahnarztes
4. Krankenkasse erstattet 3200€
5. Wer zahlt die restlichen 3800€? Mein Sohn meint, dass ich das müsste/sollte. Ich will aber nicht 🙂

Darum  geht es !

Bitte keine Grundsatzdiskussionen über Krankenkassen - es geht einzig und allein darum, dass mein Sohn nicht erstattugnsfähige Leistungen in Anspruch nimmt, die ich für den Volljährigen bezahlen soll, obwohl ich die Leistung weder erhalten noch beauftragt habe.

Mailkiller


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2019 11:43
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

grundsätzlich es es ja so, dass der die Rechnung bezahlt, der die Dinge bestellt. Dein Sohn ist volljährig und voll geschäftsfähig. Wenn er die Bedingungen nicht liest, dann ist dies der erste Schritt Richtung "lernen" und er muss zusehen, wo er das Geld herbekommt.
Auf dem Zettel des Zahnarztes wird mit Sicherheit ein Vermerk sein, dass er die Gebühren/Rechnungen tragen muss, die eine Krankenkasse nicht zahlt. In Deinem Namen kann und darf er keine Rechtsgeschäfte durchführen ...
Wenn er sich nicht schlau macht, was und wie die Krankenkasse Behandlungen übernimmt, dann ist auch dies ein Lernprozess, denn er als junger volljähriger durchlaufen muss.

Also, meine Meinung und mein Rat.
Nimm die Berechnung der Krankenkasse, sende ihm diese in Kopie zu. Überweise den unstreitigen Betrag an den Zahnarzt und im übrigen müssen sich Zahnarzt und Patient auseinandersetzen.
Lass Deinen Sohn fordern was er will. Nicht zahlen ... Er ist nun volljährig uns ist für sein handeln voll verantwortlich.

Gruß
Kasper


Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 12:01
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

auch wenn Du der Versicherungsnehmer bist hat das mit den Behandlungen erst einmal nichts zu tun.
Probleme für Dich gäbe es nur, wenn es Konflikte mit der Versicherung an sich geben würde. Solange der Vertrag bedinet wird und die Versicherung gemäß den Regeln zahlt ist hier erst einmal alles gut.

Das Problem ist einfach, dass Dein Sohn Behandlungen bestellt, die er nicht bezahlen kann. Die Versicherung trägt ja ihren Anteil, der Rest ist das Problem Deines Sohns.

Ich würde, wenn das Verhältnis gut ist, trotzdem erst einmal mit ihm reden und ihm zeigen, was die Versicherung zahlt und das es da eine gravierende Zahlungslücke gibt, die sein Problem ist. Du solltest ihn hier durchaus unterstützen, er könnte z.B. Ratenzahlung mit dem Arzt vereinbaren und einen gewissen Teil könntest Du (einmalig!!) auch durchaus tragen. Ansonsten müsste das Ziel die Einstellung der Behandlung sein. Wieso braucht ein junger Mensch Zahnimplantate??

VG Susi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 12:19
(@mailkiller)
Schon was gesagt Registriert

Ich bedanke mich für die konstruktiven Ratschläge und erkenne, dass meine Rechtsauffassung korrekt ist.

Mein Sohn ist geschäftsfähig und nimmt die Leistung in Anspruch. Somit hat auch er eine etwaige Erstattungsdifferenz zu tragen, die nicht durch die PKV abgedeckt ist.

Vielen Dank an Euch.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.06.2019 12:45
(@inselreif)
Moderator

Ich würde die Erstattungen der Versicherung an den Sohn weiterleiten oder gleich an ihn auszahlen lassen.
Außerdem darauf achten, dass die Rechnungen an Sohn ausgestellt werden.
Vielleicht wäre auch sinnvoll, gleich den Vertrag auf ihn als VN umzuschreiben, das kann auch steuerliche Vorteile haben.

Gruss von der Insel


AntwortZitat
Geschrieben : 27.06.2019 14:10




(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Ich würde die Erstattungen der Versicherung an den Sohn weiterleiten oder gleich an ihn auszahlen lassen.
Außerdem darauf achten, dass die Rechnungen an Sohn ausgestellt werden.

genau so,


AntwortZitat
Geschrieben : 29.06.2019 16:47