Erst einmal vorneweg, ich bin kein Vater. Ich frage hier nur nach Rat, was die momentane Gesetzeslage angeht. Hier der Fall:
ich habe eine volljährige Freundin. Sie bezieht Unterhalt von ihrem leiblichen Vater und bekommt das Kindergeld ausgezahlt, da sie nicht bei einem Elternteil wohnt.
Sie hat eine Ausbildung nach 8 Monaten abgebrochen und macht momentan eine weiterführende Schulbildung.
Jetzt würden wir gern zusammenziehen, ich bin ebenfalls volljährig und arbeitstätig (volles Einkommen, keine Ausbildung mehr).
Erlischt mit dem Umzug ihr Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld?
Danke im Voraus.
LG,
steely2
--- Life is what happens, while you make other plans ---
Hi,
Erst einmal vorneweg, ich bin kein Vater. Ich frage hier nur nach Rat, was die momentane Gesetzeslage angeht. Hier der Fall:
ich habe eine volljährige Freundin. Sie bezieht Unterhalt von ihrem leiblichen Vater und bekommt das Kindergeld ausgezahlt, da sie nicht bei einem Elternteil wohnt.
Sie hat eine Ausbildung nach 8 Monaten abgebrochen und macht momentan eine weiterführende Schulbildung.
Jetzt würden wir gern zusammenziehen, ich bin ebenfalls volljährig und arbeitstätig (volles Einkommen, keine Ausbildung mehr).Erlischt mit dem Umzug ihr Anspruch auf Unterhalt und Kindergeld?
Danke im Voraus.
LG,
steely2
Ich hoffe für Dich, daß du Vater wirst und dann nachdem dein Kind über 18 ist, die Lehre abgebrochen hat,
weiter lernt, und du die nächsten paar Jahre noch zu bezahlen hast. :thumbdown:
Zieht zusammen und sagt dem Papa bescheid, daß Töchterchen nun auf eigenen Füßen steht. :thumbup:
Sorry, für mich hört sichh das so an: "Können wir zusammen ziehen, sodaß der Papa, der Freundin weiter bezahlen muß ?"
Zur Gesetzeslage, die ist meine ich so, daß nach einem selbstverschuldeten Abbruch der Ausbildung, der
Unterhalt entfällt.
kopfschütelnde Grüße
babbedeckel, der böse Onkel 😡
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Ich habe das hier gepostet um Rat zu bekommen, nicht um angefeindet zu werden.
Wir brauchen das Geld ihres Vaters nicht, da ich gut genug verdiene. Ich würde nur gern wissen, wie die Gesetzeslage aussieht.
--- Life is what happens, while you make other plans ---
Also gut, nochmal ohne Emotionen:
Die Gesetzeslage:
1. Eltern schulden Unterhalt bis zur 1. abgeschlossenen Ausbildung.
2. Ab Volljährigkeit sind beide Elternteil Barunterhaltspflichtig.
3. Eltern dürfen ihrer Unterhaltspflicht auch durch Gewährung von Wohnraum und Versorgung leisten.
4. Der Bedarf eines volljährigen, sich in der Ausbildung befindlichen Kindes beträgt in der Regel 640 €, auf die das KG von 154 Euro angerechnet wird. Der Restbetrag wird gequotelt, d.h. jeder Elternteil zahlt je nach seinem Einkommen.
5. Der Unterhaltsanspruch kann verwirkt werden, z.B. auch durch das selbstständige Abrrechen einer Lehre oder der Auszug aus dem elterlichen Haushalt gegen den Willen der Eltern bzw. des Elternteils.
6. Zieht ihr zusammen bildet ihr eine Bedarfsgemeinschaft, was nichts anderes bedeutet, das nach dem Sozialgesetz du für sie finanziell eisntehen mußt, wenn ihre Eltern nicht leistungsfähig sind, bzw. sie ihren Anspruch auf Unterhalt verwirkt hat.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke. Im Klartext heisst Punkt 6 also, dass ich rechtlich erst dann für sie aufkommen müsste, wenn es ihre Eltern nicht mehr müssen/können.
--- Life is what happens, while you make other plans ---
ja, das siesht du so richtig.
Wobei mir grad noch ein Punkt einfällt:
Wenn sie eine Schule besucht kann sie evtl. Bafög bekommen. Das würde dann allerdings auch auf den evtl. zu zahlenden Unterhalt anzurechnen sein.
Übringens muß sie ab 18 nachweisen, das sie bedürftig ist und nicht für sich selbst sorgen kann. Dazu gehören dann auch Schulbescheinigungen und so weiter
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja, das mit den Schulbescheinigungen wissen wir.
Danke dir vielmals.
LG,
steely2
--- Life is what happens, while you make other plans ---
Hi steely2,
ich glaube hier im Hintergrund "kocht" die Volksseele :gunman:
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Das tut mir leid Jochen, das war nicht beabsichtigt.
Wir wollten nur wissen, wie die rechtliche Seite aussieht, bevor wir diesen Schritt gehen.
Vielleicht kannst du das wenigstens ein bisschen nachvollziehen.
Danke nochmal denen, die hier geholfen oder auch sich zurückgehalten haben...
--- Life is what happens, while you make other plans ---
Hi,
Wir wollten nur wissen, wie die rechtliche Seite aussieht, bevor wir diesen Schritt gehen.
Danke nochmal denen, die hier geholfen oder auch sich zurückgehalten haben...
LG
Aha ...
Frage doch mal den quasi "Schwiegerpapa" , wie das rechtlich so aussieht. :rofl2:
...und ich halt´ mich zurück. :exclam:
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Trotzdem mal noch ne andere Frage:
Wie siehts denn mit der Mutter deiner Freundin aus?
Wir wollten nur wissen, wie die rechtliche Seite aussieht, bevor wir diesen Schritt gehen.
Vielleicht kannst du das wenigstens ein bisschen nachvollziehen
Nachvollziehen kann man das schon, so irgendwie. Allerdings nur nicht zusammenziehen, weil es finanziell dann anders aussehen könnte, das würde ich nicht verstehen.
Allerdings ist die Frage in meinem Augen eh, ob sie einen Anspruch auf Unterhalt hat, wenn sie bereits eine Ehre abgebrochen hat. Das könnte ja dazu führen das Eltern ein lebenlang für ihre Kinder zahlen, weil diese meinen eine Lehre nach der anderen anzufangen und keine zu beenden. Irgenwann sollte man auf eigenen Beinen stehen und auch die Konsequenzen für sein Handlen übernehmen.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
hier noch eine für das thema wichtige Info: ich habe nicht gekündigt, ich wurde gekündigt
und ich finde es echt daneben dafür angefeindet zu werden. ist es nicht angemessen jetzt weiterhin auf schule zu gehen? soll ich lieber zu hause sitzen?
@midnightwish: mit unterhalt ist mit meiner mutter nicht zu rechnen, sie ist selbst nur hausfrau und hat dies damals, als ich auszog, zur bedingung gemacht.
es geht eigentlich nur darum, weil ich gehört habe, dass ich kein unterhalt mehr bekomme, wenn mein freund zu mir in die wohnun zieht. und wir wissen nicht ob das stimmt.
Hi,
ich hatte weiter oben geschrieben
Zur Gesetzeslage, die ist meine ich so, daß nach einem selbstverschuldeten Abbruch der Ausbildung, der
Unterhalt entfällt.
OK.
hier noch eine für das thema wichtige Info: ich habe nicht gekündigt, ich wurde gekündigt
und ich finde es echt daneben dafür angefeindet zu werden. ist es nicht angemessen jetzt weiterhin auf schule zu gehen? soll ich lieber zu hause sitzen?
War die Kündigung selbstverschuldet ?
@ILLU, naja angefeindet. Vielleicht, wenn man/frau hier etwas fragt, so könnte man ja auch mal
was "drumherum" schreiben. Oder ?
Für mich klang es so, daß ihr für die nächsten "50"-Jahre den Papa ausnehmen wollt, sorry wenn dem nicht so ist :thumbup:
Hast du schonmal mit Vater/Mutter drüber geredet ? Was sagen die denn dazu ?
Und du sollst nicht zu Hause sitzen ...
Gruß
babbedeckel, der sich gerade überlegt, ob er das auch so gemacht hätte...mit 3 Ausbildungen
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Mist, jetzt hatte ich soviel geschrieben und alles ist weg 😡
Also, gekündigt werden heißt ja noch lange nicht nicht selbstverschuldet. Aber so, wie es dein Freund schrieb klang es eben danach, als ob du deine Lehre geschmissen hast. Wenn es nicht so ist, ok. Gründe für ne Kündigung können ja auch betrieblich bedingt sein.
Ist die Frage, ob du deine Mutter so einfach aus der Pflicht entlassen darfst. Da nur dein Vater Barunterhalt zahlt darf er ja das gesamte KG Bedarfmindernd ansetzen. Und klar ist daheim sitzen keine Lösung (zumal dann unter keinen Umständen Unterhaltfällig wäre), du könntest auch jobben gehen. Eine weiterbildende Schule ist auch eine Möglichkeit um seine Chancen zu verbessern. Wie soll es denn dann weitergehen?
Ich kenne im übrigen auch viele Leute aus meiner Generation, die sich ihren Lebensunterhalt verdient haben und trotzdem zur Schule gegangen sind, oder ihren höheren Abschluß auf einer Abendschule gemacht haben... nur damit sie ihren Eltern nicht länger aufder Tasche liegen...
Trotzdem nichts für ungut.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
sorry, kam aber so rüber...
ich will meinen vater ganz und gar nicht ausnehmen, ich habe zwar nichts mit ihm am hut, aber das liegt mir fern. ich meine, es ist allgemein bekannt, wie schwer es ist an eine ausbildugnsstelle dran zu kommen, ich bin mittlerweile sogar bereit fast alles zu lernen, außer krankenpfleger oder bauarbeiter o.ä.
auch, wenn dadurch meine allmeine fachhochschulreife völlig fürn a*** ist...
naja, ob die kündigung selbstverschuldet ist, darüber lässt sich streiten.
ich erläutere das einfach mal kurz:
mein ehemaliger chef (rechtsanwalt) war ein koleriker, wie es im buch steht, das wird jeder bezeugen, der ihn kennt. er lebte in scheidung, musste unterhalt zahlen für seine 3 kinder und hatte so gut wie kein einkommen, da die kanzlei kaum lief.
er schrie mich für sachen an, für die ich überhaupt nichts konnte.
ein beispiel:
ich sitze am arbeitsplatz (ein wartezimmerstuhl zwischen 2 computern), da kommt ein fax. ich nehme es, stämpel es ab und geb es ihm in die hand, da er gerade vor mir stand und eine akte, die er auf dem arm hatte, las. er legte das fax auf die akte und las es sich durch: dann schaut er auf, bekommt einen roten kopf und fangt an mich anzuschreien, warum ich das fax falsch abgeheftet habe.... als ich ihn daran erinnerte, dass er das da hin legte, meinte er, ich solle nicht lügen.
ein anderes beispiel: das telefon klingelt, ich geh ran. es ist meine schwester. ich sage ihr, dass ich hier keine privatgespräche führen kann, und sie soll später nochmal anrufen, wenn ich zu hause bin. in diesem moment kommt er rein und schreit, ich soll keine privatgespräche führen.... als ich ihn aufklärte meinte er: er hat die ständigen ausreden satt....
irgendwann kam er mit einem aufhebungsvertrag, den ich unterschrieben sollte. natürlich unterschrieb ich ihn nicht. am nächsten tag kam er mit der kündigung.
ich war beim berufsberater...aber dieser hat auch nichts wirklich sinnvolles gemacht...
ich könnte jezt tnoch so viele beispiele bringen...aber ich denke das spielt nichts zum eigentlichen thema....
Hi,
@illu ist richtig, daß es schwer ist, an Ausbildungsstellen zu kommen.
Fachhochschulreife !? Warum studierst du eigentlich nicht ?
Dein "Ausbildungsabbruch" ist zwar dumm gelaufen, aber es ist
imho rechtlich gesehen, eine Kündigung, also Selbstverschuldet.
Ist natürlich nix, wenn der Chef ein Choleriker ist....klar.
Kenn´ ich, braucht man/frau NULL.
Nach meiner Meinung könntest du doch studieren, mit BAFÖG und
Nebenbeijobs dich über Wasser halten !?
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
könnte ich, an einer fh,
dadurch, dass ich aber meine fachhochschulreife auf abendschlue gemacht habe, während ich in der ausbildung war, sehen meine noten dementsprechend aus, ich könnte hochstens etwas studieren, wo es keinen nc gibt.
davon abgesehen weiß ich nicht ob ich das potential noch habe etwas zu studieren, ich wüsste jedoch nciht was....
also studieren wollte ich nicht unbedingt... lieber wäre mir eine auslbildung
und welche Schule machst du nun aktuell?
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
die bosII (berufsoberschule II)
das ist eine schulform, die dieses jahr neu eingeführt wurde.... das ist quasi das volla abitur mit vorbereitung auf das studium...quasi was zwischen abi und studium...
aber ich merke jetzt schon, dass ich überfordert bin