Moin eskima,
Beim JA hab ich eben angerufen, dort werden nur Titel für minderjährige Kinder und Privilegierte ausgestellt.
Wenn die Behauptungen stimmen, dass Sohni a.) noch zur Schule geht und b.) noch bei Muttern wohnt, IST er privilegiert. Oder andersrum: Wenn er NICHT MEHR privilegiert sein soll, trifft entweder a.) oder b.) nicht zu...
Was der besten Ehefrau von allen noch zu Eurem Thema einfiel: Wie ist Sohnemann denn krankenversichert? Bei einem bezahlten Praktikum müsste das - theoretisch - über die Firma laufen, zumindest oberhalb eines Minijobs.
Was Interessantes habe ich noch gefunden unter http://www.dgb-jugend.de/UNIQ118476852924243/doc83438A.html - Zitat:
Aufgrund der Geltung des BBiG ist klar, dass jeder Praktikant einen Anspruch auf die Zahlung einer angemessenen Vergütung hat (§ 10 BBiG). Was angemessen ist, muss im Einzelfall festgestellt werden. Hier zeigt sich auch, wie wichtig es ist, dass ein entsprechender Entgelttarifvertrag vorhanden ist, da in diesem Fall die mindestens niedrigste Vergütungsgruppe gezahlt werden muss bzw. als Anhaltspunkt für die Höhe der Vergütung anzusehen ist.
Eine zwischen den Parteien getroffene Vereinbarung, dass eine Bezahlung entfällt, verstößt gegen die zwingenden Vorgaben des Gesetzgebers und ist daher nichtig (vgl. entsprechenden Fall, Arbeitsgericht Berlin, Urteil vom 7. Februar 1992, Az.: 31 Ca 10662/91).
Glaubt wirklich jemand, dass ein Grossunternehmen wie A*DI sich wegen sowas in die Nesseln setzt, nur um im Einzelfall ein paar Euros zu sparen? Wenn am nächsten Tag in der B*LD-zeitung stünde, dass ein Discounter auf diese Weise gesetzwidrig Kinder oder Behinderte ausbeutet, würde das Millionen kosten!
Ich an Stelle Deines Göga würde jetzt (!) Auskunftsklage einreichen, ein aktuelles Zeugnis verlangen sowie eine Auskunft über die Einkünfte von K. während des Praktikums, die zweifelsfrei geflossen sein MÜSSEN. Ich würde meinen Anwalt auch den Vorbehalt einer Klage wegen Prozessbetruges reinschreiben lassen und zu Unrecht bezahlte Beträge zurückfordern. Kann sein, dass Sohnemann dann weiche Knie kriegt und sagt "Die Mama hat immer gesagt, ich soll..."
Aber das unendliche Herumgeeiere muss tatsächlich ein Ende haben, und zwar sehr zeitnah!
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin brille,
Wenn die Behauptungen stimmen, dass Sohni a.) noch zur Schule geht und b.) noch bei Muttern wohnt, IST er privilegiert. Oder andersrum: Wenn er NICHT MEHR privilegiert sein soll, trifft entweder a.) oder b.) nicht zu...
Stimmt, noch ist er privilegiert, erst ab September nicht mehr.
Was der besten Ehefrau von allen noch zu Eurem Thema einfiel: Wie ist Sohnemann denn krankenversichert? Bei einem bezahlten Praktikum müsste das - theoretisch - über die Firma laufen, zumindest oberhalb eines Minijobs.
Keine Ahnung, bisher sind alle Kinder über die Mutter versichert gewesen.
Ich an Stelle Deines Göga würde jetzt (!) Auskunftsklage einreichen, ein aktuelles Zeugnis verlangen sowie eine Auskunft über die Einkünfte von K. während des Praktikums, die zweifelsfrei geflossen sein MÜSSEN. Ich würde meinen Anwalt auch den Vorbehalt einer Klage wegen Prozessbetruges reinschreiben lassen und zu Unrecht bezahlte Beträge zurückfordern. Kann sein, dass Sohnemann dann weiche Knie kriegt und sagt "Die Mama hat immer gesagt, ich soll..."
Das ist der eine mögliche Weg. Der andere Weg wäre der von mir weiter oben beschriebene. Und der Weg hätte den Vorteil, wenn denn die Gegenseite sich drauf einlässt, dass Göga sowohl für K als auch für die fast 17Jährige die Titel bis Juli 2008 befristen könnte.
Mal horchen, was Göga meint.
eskima
Und der Weg hätte den Vorteil, wenn denn die Gegenseite sich drauf einlässt, dass Göga sowohl für K als auch für die fast 17Jährige die Titel bis Juli 2008 befristen könnte.
Da hast du aber auch schon den Haken. Die Gegenseite muß sich darauf einlassen. Und daran glaubst du ja wohl nicht wirklich. oder? Was passieren wird, ist das im schlimsmten Fall er das noteriell schreiben lässt, Kosten hat und dann dreht sie oder Sohnemann ne lange Nase und sagen: Ätsch, wir unterschreiben nicht oder erkennen das nicht an...
Dann steht ihr wieder auf dem Stand von heute: Klage einreichen oder nicht. Auch wenn´s im Endeffekt derzeit nur um ne Umverteilung des KU geht. Irgendwann sollte dein Göga mal zeigen wo´s langgeht, sonst habt ihr das Problem bis zum Sanktnimmerleinstag, nur immer in Abwandlungen. Als nächstes könnte ja kommen das er so behindert ist das er für sich nicht aufkommen kann, Pflege von Mama braucht und er ewig KU und sie ewig EU, weil ja beide nicht arbeiten können. Ihr solltet euch wirklich auf die Hinterbeine stellen.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
das Problem ist doch momentan, dass sich im September schon wieder die Situation ändert. Göga hat grad geschimpft, dass er sich nicht ver*rschen lässt, die wissen mit Sicherheit schon heute genau, wieviel Geld K bekommt, wenn er die Berufsvorbereitung absolviert.
Kann dieser Paragraph greifen?
§ 273 Zurückbehaltungsrecht
(1) Hat der Schuldner aus demselben rechtlichen Verhältnis, auf dem seine Verpflichtung beruht, einen fälligen Anspruch gegen den Gläubiger, so kann er, sofern nicht aus dem Schuldverhältnis sich ein anderes ergibt, die geschuldete Leistung verweigern, bis die ihm gebührende Leistung bewirkt wird (Zurückbehaltungsrecht).
(2) Wer zur Herausgabe eines Gegenstands verpflichtet ist, hat das gleiche Recht, wenn ihm ein fälliger Anspruch wegen Verwendungen auf den Gegenstand oder wegen eines ihm durch diesen verursachten Schadens zusteht, es sei denn, dass er den Gegenstand durch eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung erlangt hat.
(3) 1Der Gläubiger kann die Ausübung des Zurückbehaltungsrechts durch Sicherheitsleistung abwenden. 2Die Sicherheitsleistung durch Bürgen ist ausgeschlossen.
http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__273.html
Damit könnte man den KU "einfrieren" und nach Erhalt der geforderten Auskünfte zahlen. Eigentlich das, wonach wir gesucht haben?
eskima
Abend, eskima
Habe mir noch mal den ganzen Thread durchgelesen und bin noch am sortieren. Aber erstmal:
§ 273 bezieht sich auf Leistungen und kann daher hier nicht angewendet werden. Es geht doch einerseits um Unterhalt und im Gegenzug um einen (berechtigten) Auskunftsanspruch. Da K die allg. Schulausbildung abgeschlossen hat ist er nicht mehr privilegiert. Also sollte Dein Göga den Titel zurückfordern sowie eine Verzichtserklärung für selbigen. Das da alle 4 Kinder draufstehen ist kein Problem, um das er sich kümmern muss.
Ob er bei einer Berufsvorbereitung Anspruch auf Unterhalt hat (also Bedarf) hängt davon ab, ob die Berufsvorbereitung notwendig ist, um die Berufsausbildung anzutreten. Normalerweise handelt sich es dabei nur um ein einjährige Parkrunde, damit er nicht arbeitslos bzw. ausbildungsplatzsuchend registriert wird (für die Statistik).
Soweit ich weiss, muss 3 Monate nach Wegfall des KU-Anspruches noch KU gezahlt werden (Überbrückungszeit bis zu Beginn der möglichen Ausbildung). Dann hat sich K einen Job zu suchen, sprich er ist selbst verantwortlich für seinen Unterhalt. Der kann erst wieder aufleben, wenn er dann eine Ausbildung beginnt. Ich sehe keinen Anspruch auf KU bei K. Alles andere kommt dabei mit ins Rollen.
Steinigt mich wenn ich falsch liege.
Gruss oldie
PS: Ich würde da gar nicht mehr viel darüber nachdenken sondern Titel zurückverlangen samt Verzichtserklärung, sonst Klage auf Herausgabe des Titels, und das jetzt.
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin oldie,
§ 273 bezieht sich auf Leistungen und kann daher hier nicht angewendet werden.
Ich hab jetzt beim Recherchieren auch gelesen, dass es auf Unterhalt deshalb nicht anwendbar ist, weil der Unterhalt ja zum Leben gebraucht wird *grummel*
Es geht doch einerseits um Unterhalt und im Gegenzug um einen (berechtigten) Auskunftsanspruch. Da K die allg. Schulausbildung abgeschlossen hat ist er nicht mehr privilegiert.
Die RA schrieb ganz locker flockig, dass er jetzt bis September Urlaub macht. Ist die Privilegierung direkt mit der Schule abgeschlossen? Ja, hört sich irgendwie logisch an.
Ob er bei einer Berufsvorbereitung Anspruch auf Unterhalt hat hängt davon ab, ob die Berufsvorbereitung notwendig ist, um die Berufsausbildung anzutreten. Normalerweise handelt sich es dabei nur um ein einjährige Parkrunde, damit er nicht arbeitslos bzw. ausbildungsplatzsuchend registriert wird (für die Statistik).
Du sprichst uns voll aus der Seele, aber hast du irgendwas Greifbares, das deine Meinung untermauert?
Ich sehe keinen Anspruch auf KU bei K. Alles andere kommt dabei mit ins Rollen.
Ich sammel heute noch, morgen werde ich dann mal strukturieren, ich kann nämlich schon gar nicht mehr denken :redhead:
Steinigt mich wenn ich falsch liege.
Solch barbarische Methoden werden wohl nicht nötig sein :rofl2:
eskima
Hi ekima,
'privilegiert ist eindeutig formuliert:
1. Lebt im Haushalt eines Elternteils.
2. Befindet sich in der allg. Schulausbildung (einschl. Gymnasium, aber dann ist Schluss)
3. Ist nicht verheiratet.
Alle 3 Forderungen müssen zutreffen. Ist ein Pkt. nicht gegeben dann ist das Kind nicht mehr privilegiert.
Gruss oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
Edit: Und das Kind ist volljährig und hat das 21. Lebensjahr noch nicht vollendet - sorry.
Und noch was:
Die RA schrieb ganz locker flockig, dass er jetzt bis September Urlaub macht.
Ja, das kann er, und zwar drei Monate lang.
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Nun hab ich mit meiner Freundin telefoniert. Sie meinte, dass es sie schon sehr stutzig macht, dass die Gegenseite noch keine Klage rausgeschickt hat, weil die früher immer ganz schnell dabei waren. Und sie brachte mich noch auf eine ganz andere Sache:
Wenn K ab September ein Berufsvorbereitungsjahr macht, dann wird das nach BAB gefördert und sein Bedarf beträgt 282 Euro:
Zusammen mit dem Kindergeld hat er dann noch einen Anspruch auf 11 Euro.
@ Oldie
hast du zufällig Belege dafür, ob und wann während der berufsvorbereitenden Maßnahme noch KU gezahlt werden muss?
edit: Frage hat sich erledigt. Mit dem Abschluss der Berufsvorbereitung wird K wohl seinen Hauptschulabschluss erwerben, während er jetzt nur einen Sonderschulabschluss hat. Demzufolge bringt es ihn weiter und ist förderungsfähig durch Unterhaltszahlungen.
eskima
Das steht doch im BGB (ich nix weiss von Paragraph#). Aber allgemein : Die Eltern schulden eine angemessene und kindgerechte Ausbildung ihrem Sprössling. Dafür ist Unterhalt zu leisten. Desweiteren muss das Kind seine Ausbildung zeitnah (kann sehr relativiert werden) und zielstrebig (ebenfalls) verfolgen, und es darf sich ein-, zwei- und mitunter dreimal neu orientieren. Gab es alles schon. Aber es darf nicht quasi 'NichtsTun' - sprich kein Plan, keine Ausbildungsbewerbung etc. Diese Berufsvorbereitung, wenn wie gesagt nicht zwingend erforderlich für eine Ausbildung, hat nichts mit beruflicher Ausbildung zu tun, sondern ist wirklich in den meisten Fällen nur eine Parkschleife für Jugendliche. Kenne das auf Arbeit zu Hauf.
Ich überlege gerade, wo ich das her habe (bin leider schrecklich müde -> faul). Aber das habe ich mehrmals gefunden.
Tschau oldie
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Anm.: Realname auf Wunsch des Users entfernt
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
ich hab noch weiter recherchiert.
Zuerst zu K: das BVJ ist keine Berufsausbildung, sondern eine Berufsvorbereitung. Nach zehn Monaten Intensivpraktikum fällt es schwer, das BVJ als zügige Ausbildung anzuerkennen :thumbdown:
Für Jugendliche ohne Hauptschulabschluss, die ihre zehn Schulbesuchsjahre absolviert haben,
nicht unmittelbar in ein Ausbildungs- oder Beschäftigungsverhältnis eintreten, und nicht am Berufsgrundbildungsjahr teilnehmen, ist das BVJ -Berufsvorbereitungsjahr verpflichtend.
Dieses hat die Aufgabe, Schülerinnen und Schüler auf den Eintritt in eine Berufsausbildung
oder in ein Arbeitsverhältnis vorzubereiten
und
Während das BVJ -Berufsvorbereitungsjahr der Berufsorientierung dient, ist das BGJ für alle die gedacht, die schon genau wissen, in welchem Berufsfeld sie einmal eine Ausbildung machen wollen.
Dann zu S, der fast 17Jährigen (hat noch diesen Monat Geburtstag): sie wiederholt die zehnte Klasse mit dem Ziel, die gymnasiale Oberstufe zu erreichen. Leider sehen die Lehrer das anders und sagen ihr voraus, dass sie nur die Mittlere Reife (die sie schon hat) erreichen kann.
Last not least war ich bei der Arbeitsagentur auf Ausbildungsstellensuche. Im Umkreis von 50km zeigte mir die Suchmaschine an, dass sie nur 100 freie Stellen auswerfen kann und diese 100 Stellen wurden auch ausgewiesen.
@ brille zum Thema Praktikum
Wird das Rechtsverhältnis zwar als "Praktikum" bezeichnet, tatsächlich aber eine Arbeitsleistung erbracht, so hat der "Praktikant" als Arbeitnehmer grundsätzlich einen Anspruch auf eine Vergütung (siehe § 611 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB). Das ist im Zweifel die übliche Vergütung eines vergleichbaren Arbeitnehmers (siehe § 612 BGB). Üblich ist die Vergütung, mit der entweder eine im Betrieb vergleichbare Tätigkeit vergütet wird, oder eine, die in einem vergleichbaren Betrieb an dem selben Ort oder im nächstgelegenen Ort für eine vergleichbare Tätigkeit bezahlt wird.
Kassentätigkeit ist eine Arbeitsleistung, da gibt es ja wohl kein Vertun.
heute hab ich recherchiert, morgen geht es dann ans Formulieren, was wir genau wollen.
eskima
Hallo Eskima!
Dazu die Auskunft, dass K ab September ein berufsvorbereitendes Jahr, gefördert durch das Arbeitsamt
Für ein BVJ gibt es Bafög, kein BAB. Vom Arbeitsamt gibt es BAB für eine berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB).
Bedarf für den Lebensunterhalt - § 66 SGB III = 192 Euro
+
Bedarf für die Fahrkosten - §67 SGB III = x Euro Buskarte?
+
Bedarf für sonstige Aufwendungen (zum Beispiel Lernmittel und Arbeitskleidung) - § 68 SGB III = 19 Euro
+
Lernmittel 8 Euro; Arbeitskleidung 11 Euro; Sonstige Kosten; Kinderbetreuungskosten; 130 Euro Beiträge zur freiwilligen Krankenversicherung und zur Pflegeversicherung
Zu Beachten wäre, wenn sich die BvB am Wohnort befindet - das keine 90 Euro ausbildungsbedingter Aufwand abgezogen werden können (haben wir erfolgreich gerichtlich erstritten 😉 - die brauchen nur einen Ordner/Block und Stift.
Im BvB ist er nur noch priv. , wenn er den Hauptschulabschluss noch nicht erworben hat - ansonsten wäre Ende mit der Priv. mit Schulende (Ferien zählen nicht mehr hinzu).
Grüße,
kosmos
Moin,
Göga und ich sind eben fast vom Stuhl gefallen. K hat eine Praktikumsbestätigung von Al*i vorgelegt, dass er dort von Januar bis 11. Juli ein Praktikum ohne Gehaltszahlung absolviert hat.
eskima
Hallo Eskima,
Und nun? Ich denke ich würde jetzt einen Strafantrag gegen den ehemaligen Arbeitgeber stellen. Mal davon ganz abgesehen, frage ich mich, wie man sein Kind ein so langes Praktikum machen lassen kann, ohne Vergütung. Was`n dat für ne EX?
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
HAllo Eskima
Also habe gerade mit meiner Freundin teleklingt und die fiel aus allen Wolken, und möchte gerne wissen, warum sie in Ihrne Verträgen mit Praktikanten Geld rausrücken muss, sie ist Fill.Leiterin bei ::::, wo auch der Sohn war; der einzige Grund keine Entlohnung zu zahlen ist, wenn sich der Sohn in einer Berufsbildenden Massnahme befände , die von der Arge bezahlt wird, d.h.er besucht eine Schulungsmaßnahme und ist nur 2-3 Tage im LAden, dann erhält der Praktikant aber Geld vom Amt.
So eine Praktikantin hatte meine Mutter auch Fil.Leiterin im Einzelhandel auch schon.
Wer lt. ihrer Aussage auch kein Geld kriegt sind Schülerinnen die ein Praktikum im Rahmen der Schulpflicht machen, so ab dem 7;8 Schuljahr, abe selbst die bekommen bei ihr einen Obolus.
Aber ich und auch meine Freundin hatten dein Post so verstanden, dass er dort länger gearbeitet hat und auch nicht Atypische Praktikanentenaufgaben gemacht hat.
Entweder ist er der billigste Praktikant aller Zeiten, oder er hat euch gerarsc...., oder hat er viellecith Geld von der ARGE erhalten??
Ich würde jetzt wirklich wenn es irgendwie möglich ist Anwalt einschalten; zusätzlich beim zuständige Laden anrufen, ob die Bescheinigung so stimmt, man kann ja auch Briefbögen frenmdbenutzten, vorsichtig ausgedrückt.
Hallo Zusammen!
Langsam, langsam - habe es erwartet, das nicht ´s gezahlt wird.
Für diese Praktikanten bekommt sogar noch der Betrieb Kohle (ca. 1000 Euro pro Jahr) :-)!
Es handelt sich hier um ganzjährige Förderpraktika - die im letzten Jahr besucht werden (Beispiel: 3 Tage Schule und 2 Tage Praktikum).
Für NRW könnt ihr mal hier nachlesen, wie es abläuft:
http://www.bildungsportal.nrw.de/BP/Schulsystem/Projekte/BUS/Handreichung/Handreichung_06/Entwurf_vom_Mai_06_NEU.pdf
Grüße,
kosmos
Moin,
nach besserem Hingucken sieht es nach einem Fake aus: kein Briefkopf, keine vollständige Telefonnummer, vage Zeitangabe (Anfang Januar bis 11. Juli), kein Stempel und dafür aber zwei Unterschriften: eine in ppa. und eine i.V.
@ Angela
du hast eine pn
eskima
Hallo eskima,
wenn dem so ist, ist das ein glasklarer Betrug, für den sich auch der Discounter interessieren dürfte, wird doch hier sein Name und Ruf benutzt und geschädigt. Das is nen ganz klarer Fall für eine orangene Akte, welche im allgemeinen vom Staatsanwalt angelegt wird. Mach ne Kopie verwart das Original und legt die Kopie beim Discounter auf den Tisch. Mal sehen, was er dazu sagt! Das könnte die auch dazu bewegen, eventuelle Abrechnungen rauszurücken. Jetzt is Pokern angesagt.
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo Jemmy,
Mach ne Kopie verwart das Original und legt die Kopie beim Discounter auf den Tisch.
Wir haben eine Kopie bekommen. Mal nachfragen, ob unser RA das Original hat oder auch eine Kopie.
eskima
Hallo!
Könnt ihr mir erklären, warum es nicht sein kann, das es sich um Ganzjahresprakitum handelt und der Sohn die Wahrheit sagt (nur weil es auf einen Zettelchen steht)?
Welcher Betrieb stellt schon einen Behinderten ein und bezahlt für ihn genauso, als wenn er einen "normalen" Jugendlichen einstellt - darum gibt es eben diese Förderpraktika (heißen unterschiedlich in den Bundesländern) um die Chancen der benachteiligten Jugendlichen zu erhöhen.
Vielleicht wäre es einfacher an der Schule anzurufen und nachzufragen, ob im letzten Jahr solche Ganzjahrespraktikums durchgeführt werden!
Grüße,
kosmos
Hallo kosmos,
Vielleicht wäre es einfacher an der Schule anzurufen und nachzufragen, ob im letzten Jahr solche Ganzjahrespraktikums durchgeführt werden!
Mit gleicher Post kam eine Bescheinigung der Schule, dass K ein schulisch begleitetes schuljahrübergreifendes Praktikum bei der Firma NAME durchgeführt hat. Aus dieser schulischen Maßnahme sind ihm keinerlei Mittel zugeflossen.
Dieses Schreiben ist auch in Kopie bei uns angekommen und sieht echt aus 🙂
eskima