Liebe Eskima !
Zum anderen aber, weil uns klar wurde, warum so schnell ein neuer Titel unterzeichnet werden sollte.
Naja... mit vorgehaltener Pistole zwingen kann euch ja keiner.
Ihr sagt zwar immer, daß ein Anspruch auf den Titel gegeben ist
- mag sein, ihr werdet das besser wissen als ich - aber, vorher
müssen die Fakten auf den Tisch und zwar alle und das schwarz
auf weiss.
Bis dahin könnten die mich mal alle und damit mein' ich jetzt nicht
'freundlich grüßen' 😡
LG Marina
Moin Marina. 🙂
Ihr sagt zwar immer, daß ein Anspruch auf den Titel gegeben ist
- mag sein, ihr werdet das besser wissen als ich - aber, vorher
müssen die Fakten auf den Tisch und zwar alle und das schwarz
auf weiss.
Nunja, der Ablauf ist inzwischen häufig dieser:
Es wird ein Titel über Summe X eingefordert und gleich mal schnell in Verzug gesetzt.
Hat dann der Titelgeber 🙂 was gegen Summe X einzuwenden, gehen erstmal so kleine Zettel zwischen den Anwälten hin und her, in denen wüste Drohungen, zwielichtige Berechnungen und zwischenmenschliche Katastrophenfälle enthalten sind, um dann (manchmal) auf eine Summe Y zu kommen,
oder aber eine oder beide Parteien sind PKH-berechtigt und daher für Anwalts nächsten Schritt prädestiniert, der da heißt: Klagen. Denn Anwalt kommt dann immer zu seiner Kohle.
Und mit ein klein wenig Pech hat man dann einen Richter, der sozialkasseninteressiert ist.... Dann ist man meist wieder bei Summe X. Zurück zum Start.
Gruß, Xe
Im Prinzip hat Xe Recht, aber...
jeder sucht sich den Anwalt, der zu ihm passt. Wenn jemand eine Dreckschleuder ist, dann wird sich auch eine Dreckschleuder als Anwalt gesucht. Und wenn jemand pragmatisch veranlagt ist und einfach nur die anstehenden Dinge hinter sich bringen will, dann sucht man sich auch einen pragmatischen Anwalt.
In unserem Fall trifft Dreckschleuder auf Pragmatiker. Im letzten Brief warf Dreckschleuder dem Pragmatiker vor, er sei unsachlich :rofl2:
eskima
Hm eskima,
wie ist das denn, wenn ihr tatsächlich einen Titel beim JA unterschreibt. Begrenzt bis August, wenn die Schule abgeschlossen ist und über einen Minimalbetrag. Dann wäre ja evtl. nur noch ein Differnezbetrag strittg und da könnte auch ein Anwalt die Lust verlieren, wenn der Streitwert nicht mehr so hoch ist. Oder müßtest ihr zuviel nachzahlen?
Und wenn er dann im August wieder was will muß er seinen Anspruch ja neu belegen, was er nach Ende der Schulzeit ohne weitere Schulbescheinigungen nur noch durch einen Ausbildungsvertrag könnte und dann er ja übernommen wird...
oder macht es da einen Unterschied das er behindert ist?
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Tina,
von anderen Jugendlichen, die ein Dreimonatspraktikum in dem Discounter absolviert haben, wissen wir, dass sie zwischen 350 und 400 Euro pro Monat bekommen haben. Wenn man da dann das Kindergeld raufrechnet, dann ist (so gut wie) keine Bedürftigkeit mehr vorhanden, es kann eigentlich nicht mehr werden als jetzt, das andere Geld steht den Minderjährigen für Unterhalt zu.
Aber in dem Zusammenhang ist mir etwas anderes aufgefallen. Wenn nun ein unbefristeter Titel vorhanden ist, kann der einfach so in einen befristeten Titel umgewandelt werden, indem man einen neuen Titel zeichnet? Das wäre ja einfach und die Lösung für alle, deren Titel nicht bis zum 18. Lebensjahr befristet ist. Geht man ein halbes Jahr vorher hin, erhöht um 5 Euro und befristet bis zum 18. Lebensjahr.
Ich kann mir gar nicht vorstellen, dass es so einfach ist.
LG eskima
Hallo eskima,
so einfach wird das tatsächlich nicht sein. Denn den alten Titel müssen ja dann an euch zurückgegeben werden und das wird wohl nicht wirklich gern gemacht werden.
Auf der anderen Seite verlangt doch die Gegenseite das Unterschreiben eines neuen Titels. Ob damit die Gültigkeit des alten Titels verfällt, keine Ahnung. Frag doch mal euren Anwalt. Und wenn der verlangte Titel zeitlich begrenzt ist, das ist sein gutes Recht. Das JA muß das so reinschreiben, wenn er es so verlangt.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
von anderen Jugendlichen, die ein Dreimonatspraktikum in dem Discounter absolviert haben, wissen wir, dass sie zwischen 350 und 400 Euro pro Monat bekommen haben. Wenn man da dann das Kindergeld raufrechnet, dann ist (so gut wie) keine Bedürftigkeit mehr vorhanden, es kann eigentlich nicht mehr werden als jetzt, das andere Geld steht den Minderjährigen für Unterhalt zu.
die Auskunft ist eine Wissenserklärung, die auch unterschrieben werden muss. Wenn Zweifel an der Richtigkeit bestehen, kann in Stufe 2. die eidesstattliche Versicherung verlangt werden. Stellt sich später heraus, dass die Angaben falsch waren, hat Sohn ein Problem. Als Vater kann er doch auch höflich beim Discounter nachfragen, was Sohn dort verdient, oder?
Aber in dem Zusammenhang ist mir etwas anderes aufgefallen. Wenn nun ein unbefristeter Titel vorhanden ist, kann der einfach so in einen befristeten Titel umgewandelt werden, indem man einen neuen Titel zeichnet? Das wäre ja einfach und die Lösung für alle, deren Titel nicht bis zum 18. Lebensjahr befristet ist. Geht man ein halbes Jahr vorher hin, erhöht um 5 Euro und befristet bis zum 18. Lebensjahr.
Das geht auch nicht. Der neue Titel hebt den alten nicht auf.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
eskima,
aus der familienrechtlchen Praxis. Hilft vielleicht auch weiter:
a) Auskunft und Vorlage von Belegen von Amts wegen
In der bisherigen Gerichtspraxis wurde bereits in erheblichem Umfang von der Möglichkeit
Gebrauch gemacht, sich in Unterhaltsstreitigkeiten von Amts wegen nach § 273 II Nr. 2 ZPO
Einkommensunterlagen vorlegen zu lassen. Die Neufassung des § 643 ZPO erweitert diese
Möglichkeit erheblich. Das Gericht kann in allen Unterhaltsverfahren von den Prozessparteien
von Amts wegen Auskunft zum Einkommen und, soweit erforderlich, auch zum Vermögen sowie
zu den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen erholen und sich zum Einkommen Belege
vorlegen lassen. Auskünfte zum Vermögen werden dabei nur in Ausnahmefällen in Betracht
kommen (vgl Rn 512 a). Mit dieser Vorschrift besteht für das Gericht keine grundsätzliche
Amtsermittlungspflicht. Das Gericht kann aber, wenn es diese Möglichkeit zur
Terminsvorbereitung gezielt einsetzt, eine erhebliche Straffung und damit Beschleunigung der
häufig viel zu lange dauernden Unterhaltsprozesse erreichen. Es sollte daher in der Praxis
wesentlich mehr als bisher von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht werden.
Kommt die Partei der Aufforderung des Gerichts nicht oder nur unvollständig nach, kann das
Gericht die Auskünfte unmittelbar beim Arbeitgeber, Versicherungs-, Rentenversicherungs- und
Sozialleistungsträger, bei Unterhaltsansprüchen minderjähriger Kinder sogar beim Finanzamt
erholen (§ 643 II ZPO). Allein diese gerichtliche Möglichkeit führt in der Praxis regelmäßig dazu,
dass der Auskunftspflichtige der Aufforderung des Gerichts Folge leistet. Nach dem Wortlaut des
§ 643 II ZPO kann von den genannten Stellen und Behörden allerdings nur Auskunft verlangt
werden. Auskunft und Vorlage von Belegen sind aber zwei verschiedene Ansprüche (s. oben
Rn 518) (OLG München FamRZ 1993, 202; 1994, 1126). Um die genannten Stellen und
Behörden nicht über Gebühr zu belasten, wird man es als ausreichend ansehen müssen, wenn
diese hinsichtlich der begehrten Auskunft auf einen beigefügten Beleg, zB die
Gehaltsbescheinigungen, den Rentenbescheid oder den Einkommensteuerbescheid nebst
Einkommensteuererklärung verweisen.
Grüsse
sky
Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse
Hallo sky,
wenn der Richter sagt, dass Belege auf den Tisch müssen, dann werden sie erfahrungsgemäß auch gebracht. So zum Beispiel, als es um Auskunft für das damals 15-jährige Mädchen ging und meinem Mann das Zeugnis verweigert wurde.
Wenn also der Richter der Meinung ist, dass Belege vom Discounter (Vertrag o. a.) vorzulegen sind, dann wird es wohl auch geschehen. Aber eben erst, wenn der Richter dies verlangt.
Ich hatte eben noch eine andere Idee. Göga läßt sich bei der Steuererklärung einen Freibetrag wegen der Behinderung für Sohn anrechnen. Vielleicht könnte man den Discounter in der Buchhaltung mal fragen, ob dieser Freibetrag jetzt dem Sohn direkt zusteht und von ihm genutzt wird *nursoeineIdee*
eskima
Hallo Marina,
Aber für mich beisst sich eine "geistige" Behinderung damit,
daß man ihm eine Kassentätigkeit zutraut und zumutet.
ich hab mir grad nochmal die kopierten Behindertenausweise gezogen. Sie sind zwischen 50 und 60 Prozent und haben das Merkzeichen B für Betreuung. Das sagt aus, dass er nicht allein mit Bus und Bahn fahren kann und eine Betreuungsperson braucht. Ebenso ist der Ausweis bis 2014 gültig.
Das alles ist unfassbar, wenn man bedenkt, dass Junior selbständig eine Kasse in einem Discounter bedient. Aber es zeigt auch, mit welchen Wassern die Ex gewaschen ist.
Junior ist definitiv in der Lage, Busse und Bahnen selbständig ohne Hilfe zu benutzen. Aber mit dem Ausweis kann er immer jemand umsonst mitnehmen.
LG
eskima
Moin eskima,
Ihr solltet Euren Anwalt einmal mit dem Begriff "Anscheinsbeweis" konfrontieren. Der besagt sinngemäss, dass gewisse Dinge stringent und logisch sind (beispielsweise, dass eine Tätigkeit in einem Supermarkt grundsätzlich bezahlt wird) und bedeutet im Zweifelsfall nichts anderes als eine Beweislastumkehr: Die Gegenseite müsste ein schriftliches Dokument des Arbeitgebers vorlegen, dass, warum und seit wann eine unentgeltliche Beschäftigung von K. erfolgt. Ich behaupte mal: Dieser Arbeitgeber wird sich hüten, dergleichen auf Papier zu schreiben, denn damit würde er dokumentieren, einen Behinderten auszubeuten. Und ein solches Papier müsste nicht zwingend in einer Gerichtsakte bleiben; das könnte durchaus öffentlich werden... Hinzu kommt: Eine "normale" Mutter würde sowas nicht nie unterstützen; gerade ein behinderter braucht das Wissen "Meine Arbeit ist was wert."
Fakt ist: Selbst der doofste Lehrling bekommt vom ersten Tag seiner Ausbildung an ein Lehrlingsgehalt, auch wenn er zu diesem Zeitpunkt vollkommen unproduktiv für seinen Arbeitgeber ist. Also: Geht bei Euren Berechnungen mit o. a. Begründung einfach von einem Minijob (400 EUR pro Monat) aus, rechnet das Kindergeld hinzu und 90 EUR wieder ab, bietet einen befristeten Titel für die kleine Differenz an und überlasst es einfach der Gegenseite, das Gegenteil zu beweisen.
Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, das ein Anwalt einem hinhält. Soll die Gegenseite doch klagen; dann erfährt sie früh genüg, welche Auskunftspflichten sie hat. Ich behaupte mal: Die Gegenseite wird es nicht auf eine Klage ankommen lassen; diese Kiste macht nur Sinn, wenn man Göga aussergerichtlich einschüchtert und zum Zahlen bringt...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin brille,
Ihr solltet Euren Anwalt einmal mit dem Begriff "Anscheinsbeweis" konfrontieren. Der besagt sinngemäss, dass gewisse Dinge stringent und logisch sind (beispielsweise, dass eine Tätigkeit in einem Supermarkt grundsätzlich bezahlt wird) und bedeutet im Zweifelsfall nichts anderes als eine Beweislastumkehr: Die Gegenseite müsste ein schriftliches Dokument des Arbeitgebers vorlegen, dass, warum und seit wann eine unentgeltliche Beschäftigung von K. erfolgt. Ich behaupte mal: Dieser Arbeitgeber wird sich hüten, dergleichen auf Papier zu schreiben, denn damit würde er dokumentieren, einen Behinderten auszubeuten. Und ein solches Papier müsste nicht zwingend in einer Gerichtsakte bleiben; das könnte durchaus öffentlich werden... Hinzu kommt: Eine "normale" Mutter würde sowas nicht nie unterstützen; gerade ein behinderter braucht das Wissen "Meine Arbeit ist was wert.
Das ist eine sehr gute Idee, danke :applaus1:
Fakt ist: Selbst der doofste Lehrling bekommt vom ersten Tag seiner Ausbildung an ein Lehrlingsgehalt, auch wenn er zu diesem Zeitpunkt vollkommen unproduktiv für seinen Arbeitgeber ist. Also: Geht bei Euren Berechnungen mit o. a. Begründung einfach von einem Minijob (400 EUR pro Monat) aus, rechnet das Kindergeld hinzu und 90 EUR wieder ab, bietet einen befristeten Titel für die kleine Differenz an und überlasst es einfach der Gegenseite, das Gegenteil zu beweisen.
Nach dieser Berechnung ist er schon raus aus dem Unterhaltsbezug. Zudem wird der alte, unbefristete Titel ja noch bedient, da er nicht zurückgegeben wurde.
Man muss nicht über jedes Stöckchen springen, das ein Anwalt einem hinhält. Soll die Gegenseite doch klagen; dann erfährt sie früh genüg, welche Auskunftspflichten sie hat.
Ja, da sind wir uns ja einig, klar.
Ich behaupte mal: Die Gegenseite wird es nicht auf eine Klage ankommen lassen; diese Kiste macht nur Sinn, wenn man Göga aussergerichtlich einschüchtert und zum Zahlen bringt...
Ich halte dagegen und behaupte, dass geklagt wird :fluch01:
eskima
Update
Gegnerische RA verbessert ihren Vortrag und gibt an, dass K weiterhin ein Praktikum absolviert. Es nennt sich "Lernen an einem außerschulischen Lernort". Sie bleiben weiterhin dabei, dass K für das Praktikum keinerlei Entgelt erhält.
Unser RA (vertreten wegen Urlaub durch eine Kollegin) hat erstmal gefragt, wer denn das vorgelegte Schriftstück "Lernen an einem außerschulischen Lernort" ausgestellt hat. Es ist ohne Unterschrift und Stempel, sowie mit orthographischen Fehlern :rofl2:
Er weist darauf hin, dass nach diesseits eingeholten Informationen kein Praktikum länger als drei Monate dauert und bei Kassentätigkeit ein Mitarbeiter hinter dem Praktikanten stehen muss. Demzufolge gehen wir davon aus, dass K eine Tätigkeit absolviert, für die er Geld bekommt und fordert K auf, eine nachvollziehbare Auskunft zu erteilen.
eskima
Moin,
morgen ist letzter Schultag. Eine Klageschrift hat uns bis heute nicht erreicht.
Göga fragte mich gestern, ob wir nun eigentlich den Titel von K zurückfordern müssen?
Ich geb die Frage mal an euch weiter, was ist nun zu tun? Zeugnisse abwarten und dann
a. die 16Jährige fragen, was sie zukünftig machen wird?
b. von K direkt den Titel zurückfordern? Oder eine Verzichtserklärung? Alle Titel sind zusammen gerichtlich auf einem Blatt Papier festgelegt, also die Herausgabe nur für den Titel von K ist nicht möglich.
Ist K verpflichtet, uns sein Zeugnis vorzulegen?
Alle Titel werden nach wie vor bedient.
eskima
Hallo
Bezüglich des Schwerbehinderten Ausweises, kann ich dir nur den Rat geben fragt mal beim zuständigen Versorgungsamt nach welches Ausweis denn nun gilt, mein Sohn hat ja auch einen , seiner wurde nach einer Verschlechterung von 50 auf 60% angehoben. Da hat er aber keinen Zweiten bekommen, sonder ich bzw. wir mußten den alten einschicken, bekamen bis zum neuen Pass eine übergangs Bescheinigung.
B steht ja für Begleitung, aber das sagt eigentlich nichts über eine Kassentätigkeit aus, bei meiner Freundin ist ein Schülerin von einer GB schule, die dort im Rahmen eines Praktikums auch an der Kasse arbeiten darf. Es handelt sich um einen großen Discounter mit 4 Buchstaben, und natürlich verdienen die Praktikanten etwas, das Mädel kriegt etwa soviel wie eine 400 Euro Jobberin.
Wollt ihr dem Jungen bzw. der KM ins Knie schiessen, dann meldet doch die Selbstständigen Tätigkeiten dem Versorgungsamt, dann verschwindet das B, 😉 😉 ( ichweißAngelaisteineböseheute, grins).
Liebe Grüße zum WE
ANGELA
Hallo Angela,
Bezüglich des Schwerbehinderten Ausweises, kann ich dir nur den Rat geben fragt mal beim zuständigen Versorgungsamt nach welches Ausweis denn nun gilt, mein Sohn hat ja auch einen , seiner wurde nach einer Verschlechterung von 50 auf 60% angehoben. Da hat er aber keinen Zweiten bekommen, sonder ich bzw. wir mußten den alten einschicken, bekamen bis zum neuen Pass eine übergangs Bescheinigung.
Das wäre ja mal eine Möglichkeit. Wir haben das Problem nämlich bei jeder Steuererklärung, was wir nun eigentlich angeben sollen. Und angeben müssen wir es wegen KU.
B steht ja für Begleitung, aber das sagt eigentlich nichts über eine Kassentätigkeit aus, bei meiner Freundin ist ein Schülerin von einer GB schule, die dort im Rahmen eines Praktikums auch an der Kasse arbeiten darf. Es handelt sich um einen großen Discounter mit 4 Buchstaben, und natürlich verdienen die Praktikanten etwas, das Mädel kriegt etwa soviel wie eine 400 Euro Jobberin.
Wir reden vom gleichen Discounter und wirklich Jeder hat uns bislang bestätigt, dass dieser Discounter es sich gar nicht leisten kann, Behinderte umsonst arbeiten zu lassen.
Wollt ihr dem Jungen bzw. der KM ins Knie schiessen, dann meldet doch die Selbstständigen Tätigkeiten dem Versorgungsamt, dann verschwindet das B, 😉 😉 ( ichweißAngelaisteineböseheute, grins).
Zuerst einmal hast du uns zum Lachen gebracht :rofl2:
Wenn wir dann beim Versorgungsamt nachfragen, in welcher Höhe die Behinderung aktuell besteht, wegen der Steuer usw. dann könnte man ja mal einen Nebensatz... vielleicht, eventuell, schau mer mal :rofl2: Manchmal hilft ja einfach auch schon der Gedanke 😉
eskima
Boah, ich krieg ´ne Krise :gunman:
Schon wieder ein Schreiben vom RA mit der Behauptung, dass es fürs Praktikum kein Geld gab :knockout:
Die Schule hat K jetzt abgeschlossen (schön, wo ist das Zeugnis?)
Dazu die Auskunft, dass K ab September ein berufsvorbereitendes Jahr, gefördert durch das Arbeitsamt, absolviert. Während dieser Zeit erhält er ein Taschengeld, die genaue Höhe wird noch mitgeteilt.
eskima
*sprachlos*
Schon wieder ein Schreiben vom RA mit der Behauptung, dass es fürs Praktikum kein Geld gab
Dann soll er den entsprechenden Vertrag vorlegen. Auch für ein Praktikum wird ja schließlich was schriftliches zwischen dem Arbeitgeber und dem Praktikanten geschlossen.
Die Schule hat K jetzt abgeschlossen (schön, wo ist das Zeugnis?)
Na, eine Kopie soltle ja nicht so schwer sein.
Dazu die Auskunft, dass K ab September ein berufsvorbereitendes Jahr, gefördert durch das Arbeitsamt, absolviert
Auch dazu gibt es Unterlagen, die man kopieren kann.
Sorry eskima, ich würde mit dem rumeiern aufhören. Dieses Schreiben nehmen und Stufenklage einreichen. Denn ihr habt nach Nachweisen gefragt und bekommt nicht nachgewiesene Behauptungen, die ja eigetnlich ohne großen Aufwand belegbar wären.
Ich würde erstmal die Behauptung des unendgeltlichen Praktikums zurückweisen, die Gegenseite hat es zu belegen u.s.w..
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin Tina,
genau dieses Rumeiern finde ich auch unerträglich.
Ich bin nun grad überfragt, ob ein Volljähriger während einer Berufsvorbereitung noch Anspruch auf KU hat, das wäre ja erstmal wichtig zu wissen. Mir kommt das nämlich genauso "geparkt" vor wie bei der Schwester, die das 10. Schuljahr wiederholt um dann einen zweiten Realschulabschluss zu haben :knockout:
Zudem dürfte eine Berufsvorbereitung nach BAB gefördert werden. Für Normalos wären das dann 192 Euro pro Monat und im Programm für Behinderte 282 Euro, wenn ich die Zahlen richtig im Kopf habe. Zusammen mit dem Kindergeld ist das weit mehr als "Taschengeld".
eskima
*mal guugeln geht*
Ich hab jetzt eine Unterhaltsberechnung unter Berücksichtigung der neuen DT und Leitlinien erstellt. Demnach müsste Göga fünf Euro weniger zahlen als er es bis jetzt tut. Ich stelle also fest, dass sich der ganze Aufwand und Ärger nicht lohnt.
Ich werde Göga vorschlagen, dass er großzügig, wie er nunmal immer ist, die fünf Euro noch zum errechneten KU dazutut und dann das ganze als Einigungsvorschlag unserem RA hingibt. Dann würde K zwar weniger bekommen als bisher, die anderen aber mehr.
Beim JA hab ich eben angerufen, dort werden nur Titel für minderjährige Kinder und Privilegierte ausgestellt. Göga müsste dann beim Notar den Titel erstellen lassen, auf seine Kosten natürlich 😡
Hat jemand eine Ahnung, was sowas kostet?
eskima