Hallo zusammen!
Unsere Tochter wird nächstes Jahr 18, und ich wollte mich vorab schon mal erkundigen, wie das mit dem Volljährigenunterhalt läuft.
Vom KV bin ich seit Jahren getrennt, das Kind lebt seit der Trennung bei mir, und das wird voraussichtlich auch noch ein paar Jahre so bleiben (Abi + evtl. Studium).
Ich verfüge über ein recht gutes Einkommen, der KV ist selbständig tätig (eigener Betrieb)...wie seine Einkommenssituation ist, entzieht sich meiner Kenntnis.
Sollte man sich rechtzeitig von einem Anwalt ausrechnen lassen, wer wieviel zu zahlen hat? Und bin ich ab Volljährigkeit ebenfalls barunterhaltspflichtig, obwohl unsere Tochter noch bei mir lebt? Wie sieht es mit dem Kindergeld aus...Empfängerin ist ja vermutlich mit Vollendung des 18. Lebensjahres die Tochter?
Vielleicht befindet sich bereits jemand in dieser Situation und kann mir ein paar hilfreiche Antworten/Tipps geben...auch zu den Fragen, die ich ggf. vergessen habe zu stellen. 😉
Hallo,
wenn Deine Tochter 18 wird, seid ihr beide Barunterhaltspflichtig.
Das Kindergeld steht Deiner Tocchter zu. Wenn du den Unterhalt berechnen möchtest, solltest du wissen, was Dein Ex-Mann verdient.
Es gibt hier schon viele Beiträge im Forum, wo viele Infos drin stehen. Dort kannst du genau nachschauen, wie sich der Unterhalt berechnet.
Lg Flieder
Hallo Eckchen.
Zunächst mal, einen Anwalt würde ich so lange wie möglich draussen halten und wenn, könntest du nur einen gegen eure Tochter nehmen.
Die Ansprüche gegen euch als Eltern muss sie alleine und gegen euch beide durchsetzen. Gegebenenfalls auch mit Hilfe eines Anwalts.
Juristisch habt ihr als Eltern nun keine Ansprüche mehr gegeneinander sondern es läuft immer über die Tochter.
Diese kann sich auch nicht aussuchen, von wem sie etwas fordern will, sondern muss immer von beiden fordern.
Prinzipiell muss sie euch beide zur Einkommensauskunft auffordern und diese dem jeweils anderen aushändigen. Damit können beide den jeweiligen Anspruch überprüfen bzw. selbst errechnen.
Rechnerisch sieht es, etwas vereinfacht so aus:
Euer beider Einkommen wird bereinigt und addiert und mit dem Ergebnis in die 4. Spalte und der Düsseldorfer Tabelle geschaut.
Dieser Betrag wird, nach Abzug des vollen Kindergeldes zwischen euch nach Einkommensquote aufgeteilt. Dabei wird allerdings der Selbstbehalt vorher abgezogen.
Also sinngemäß und ebenfalls vereinfacht:
Er verdient z.B. 3.000,- € netto und du 2.000,- und der SB läge bei 1.000,- (tut er nicht, sondern zwischen 800,- und 1.100,- aber so ist es einfacher) dann wäre das (3.000 - 1000) zu (2000 -1000) also 2:1 oder 2 Drittel und 1 Drittel du.
Wenn sie dann weiter bei dir wohnt kannst du von deinem Anteil auch was für Kost und Logis abziehen aber das musst du dann mit ihr abmachen.
Am sinnvollsten wäre es natürlich, wenn ihr euch einfach an einen Tisch setzt und euch auf etwas einigt.
Das wäre mit Sicherheit auch eurer Tochter am liebsten.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
War wohl nicht die Wunschantwort.
Account gelöscht, daher: :geschlossen:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Eckchen.
Zunächst mal, einen Anwalt würde ich so lange wie möglich draussen halten und wenn, könntest du nur einen gegen eure Tochter nehmen.
Die Ansprüche gegen euch als Eltern muss sie alleine und gegen euch beide durchsetzen. Gegebenenfalls auch mit Hilfe eines Anwalts.
Bitte nicht über den neuen Nick wundern...ich habe deiner Moderatorenkollegin per PN geschrieben, aus welchem Grund ich den vorherigen gelöscht habe.
Ich dachte ausschließlich der Berechnung wegen an einen Anwalt. Von meiner Seite aus wird es keine Probleme bzgl. des Unterhaltes geben, wie es beim KV aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Hallo Eckchen,
sagen wir mal so. Ein Anwalt produziert Kosten, die nicht sein müssen. Der RA müsst eauch von eurer Tochter beauftragt werden undkann dann nur sie vertreten.
Sinnvoller wäre es,wenn sie sich mit dir und ihren Vater zusammensetzt, entweder gemeinsam oder eben nacheinander, und die Unterhaltsfrage am "runden Tisch" klärt.
Oft sind Väter auch durchaus spendabler, wenn sie nicht gleich vom Anwalt hören, sondern wenn das volljährige Kind die eigenen Rechte und Pflichten in die Hand nimmt und in Augen höhe redet.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Sinnvoller wäre es,wenn sie sich mit dir und ihren Vater zusammensetzt, entweder gemeinsam oder eben nacheinander, und die Unterhaltsfrage am "runden Tisch" klärt.
Dann werden wir es wohl erst mal so versuchen. Bis dahin ist ja auch noch ein gutes Jahr Zeit...
Ich dachte ausschließlich der Berechnung wegen an einen Anwalt. Von meiner Seite aus wird es keine Probleme bzgl. des Unterhaltes geben, wie es beim KV aussieht, weiß ich allerdings nicht.
Überflüssig und teuer.
Bei der Berechnung können wir euch auch helfen, sofern wir konkretere Zahlen bekommen.
Da ihr beide wohl recht gut verdient hat es sicher überhaupt keinen Sinn über Promille zu streiten.
Ich würde daher den Betrag den du verdienst einfach mal auch beim Vater unterstellen, mit dieser Summe in die DT zu gehen und vorschlagen, von diesem Betrag die Hälfte zu bezahlen.
Wenn er der Meinung ist, er müsste weniger bezahlen, kann er ja mal darlegen warum er das meint.
Ich kann mir gut vorstellen, dass er dazu recht wenig Lust hat.
Zumindest nicht, wenn er, wie du offenbar annimmst, selber recht gut verdient.
Mit (3!) Anwälten kann man locker ein vielfaches dessen ausgeben, was man zu sparen hofft.
Das fällt dann unter: "Sparen koste es, was es wolle!"
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Noch ne Ergänzung:
Bisher hast du nur von deinem guten Einkommen gesprochen und bei ihm nur von Selbstständigkeit.
Wenn du ihm den Vorschlag mit 50/50 unterbreitest wirst du ja erfahren, ob er selbst das für eine gute Idee hält.
Wenn nicht, wird er sein Einkommen, genauso wie du, nachweisen müssen.
Wenn dabei raus kommt, dass er weniger verdient als du, gilt die Quotenregelung natürlich auch andersrum.
Wenn du, wie in obigem Beispiel, 50% mehr verdienen würdest als er, müsstest du eben 2/3 bezahlen und er 1/3.
Die Verpflichtung, mehr Geld zu verdienen oder fiktives Einkommen gibt es jedenfalls nicht mehr so leicht.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wenn du, wie in obigem Beispiel, 50% mehr verdienen würdest als er, müsstest du eben 2/3 bezahlen und er 1/3.
Die Verpflichtung, mehr Geld zu verdienen oder fiktives Einkommen gibt es jedenfalls nicht mehr so leicht.
Er ist ja noch zwei weiteren Personen gegenüber unterhaltspflichtig (Frau und Kind), was ich eben nicht bin. Und wie sein Einkommen aussieht, weiß ich, wie gesagt, nicht. Wir werden es abwarten müssen...