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Hallo,
ich habe eine Frage zum Unterhalt für volljährige Kinder:
Wird bei der Unterhaltsberechnung für ein volljähriges, nicht privilegiertes und nicht im Haushalt der Eltern lebendes Kind ebenfalls davon ausgegangen, das höchstens der Unterhalt zu leisten ist, der sich aus der DT anhand des Einkommens ergibt? Oder werden pauschal 640 € - begrenzt maximal durch den Selbstbehalt - angesetzt?
Das OlG Braunschweig wäre zuständig.
Besten Dank im Voraus
Themenstarter Geschrieben : 29.05.2007 14:41