Volljährigenunterha...
 
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Volljährigenunterhalt

 
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine tochter, gerade 18 möchte von mir Volljährigenunterhalt. hab schreiben vom RAinn bekommen wo ich nicht ganz mit einverstanden binn.
Tochter lebt mitt Freund zusammen in eigene wohnung, geht noch zu schule, arbeitet nebenbei und hat BaföG Antrag gestellt. Dies nur einige fakten.
Mein Problem liegt eigendlich wo anders.
KM hat vor einige Monaten Nacheheliche unterhalt gefordert dieses schlummert schon seit wochen nun habe ich nach Tel. mit KM erfahren das sie seit 01.06.06 Arbeitet. Dies hat ihr RAinn mir nicht gesagt und auch in den Antrag vom Tochter nicht erwähnt. (Sie schreibt KM ist nicht Leistungs fähig)
Wenn meine Tochter jetz ihr Volljährigenunterhalt einklagen möchte dann gilt dies doch gegen beide eltern teile oder??

Jetzt meine eigendliche Frage. Darf Tochter bei diesen klage den gleichen RA haben wie KM ?

Dies ist für mich sehr wichtig weil RAinn schon seit einige Jahren das ein oder ander uterm teppich kehrt wo ich dann hinterher erst hinter gekommen binn.
Zu Klage ist es biss jetz seit Trennung noch nicht gekomen.
Ich hab bislang alles ohne eigene RA klären können und binn dabei sehr gut gefahren.

Gruss
MP

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2006 16:27
(@todtraurig)
Rege dabei Registriert

Hi,

Wenn meine Tochter jetz ihr Volljährigenunterhalt einklagen möchte dann gilt dies doch gegen beide eltern teile oder??

Ja, mit Volljährigkeit sind beide Elternteile Barunterhaltspflichtig.

Darf Tochter bei diesen klage den gleichen RA haben wie KM ?

Ich meine ja, den es sind zwei Klienten. Deine Tochter und Deine EX. Da dürfte kein Interessenkonflikt entstehen.

Todtraurig

Ich äußere nur meine Meinung.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 19:36
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

Dank für die antwort.

Ich meine ja, den es sind zwei Klienten. Deine Tochter und Deine EX. Da dürfte kein Interessenkonflikt entstehen.

Todtraurig

ich denke aber Tochter Klagt auf VjU damit ist KM doch ein Interessenkonflikt oder, da sie hier auch von betroffen ist?

Gruss MP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2006 20:02
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin metpaul,

ich denke aber Tochter Klagt auf VjU damit ist KM doch ein Interessenkonflikt oder, da sie hier auch von betroffen ist?

Es könnte ja - theoretisch - auch sein, dass die Tochter gar nicht vorhat, die Mutter zu verklagen. Zum Beispiel, weil die Mutter ihr einfach so Geld zusteckt. Oder weil die Mutter glaubwürdig versichert, dass sie selbst nichts habe, weil Du ihr keinen EU bezahlst.

Würde sich die Klage dagegen nicht nur gegen Dich, sondern auch gegen die Mutter richten, würde der Anwalt der Tochter schon sagen, dass er sie in diesem Fall wegen eines Interessenkonflikts bzw. "Mandantenverrat" nicht vertreten kann. Aber das muss ja nicht Dein Problem sein.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 20:15
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

@ Brille007

Na ja mein Problem ist halt das die beide den gleichen RA Haben und die Madame nicht mit die fackten raus rückt.
Sie möchte zwa von mir das ich für Tochter 306€ zahle weil sie nicht mehr bei ihren Eltern wohnen möchte.
Aber was KM verdient ?????
Ich möchte schon das beste für mein Kind wenn sie wenigstens mal mit mir reden würde könnten wir das auch klären.
weiste seit 2,5 jahren lebe ich getrennt vom ex seit 1/2 Jahr geschieden.
Tochter lebte bei ex bis sie (EX) mit neuen freund eine neue  wohnung nahm. Tochter stand auf der strasse. Dan papa gefragt ob sie mit freund in ne wohnung zusammen ziehen darf (bei mir stehen im übrigen 2 zimmer leer) Gut habe ich geklärt, und bezahlt.  Ab diesen zeitpunkt (ca 9 Monaten) kein intresse mehr an ihr vater kein ton kein muks und keine reaktion.
Nun Punklich mit ihren 18. Schreiben vom RA, das finde ich mies und werde alles darfür tun so wenig wie möglich zu bezahlen.
Am 01.01.06 bin ich gekündigt worden und hab mich selbständig gemacht. 6 Mon. überbrückungsgeld bekommen. und nu muss ich sehen wie ich über die runde komme.
RA bezieht sich immer auf das gehalt was mal war, war nicht schlecht aber ist nicht mehr. Da Töchterle ein wenig auf geld fixiert ist meint sie das sie zu wenig bekommt.
Mit KM kein problem wir waren uns einig das wir für uns selber sorgen. Beide 2 gesünde händen und können arbeiten.
Zwischendurg hat Arge ein wenig Ärger gemacht aber das hat sich nu erledigt weil KM Arbeitet wieder.
Ich hoffe das irgend wann mal die forderungen aufhören und man weis was man über hat und nicht nach 3 monaten stillschweigen wieder ein atrag kommt auf irgend ein unterhalt.

Gruss vom frustrierten MP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2006 22:32
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, MP,

deine Tochter muß dir darlegen, dass sie ihre Mutter ebenso um den von dir geforderten Einkommensnachweis ersuchte.
Ihr Unterhaltsanspruch errechnet sich aus der Summe eurer (bereinigten Einkünfte) und der Düsseldorfer Tabelle. Bei allein wohnenden priviligierten volljährigen Kindern (noch in der Schule) wird, glaube ich, von einem Bedarf von 760 € (man möge mich korrigieren) ausgegangen. Kommt auch auf deinen OLG-Bezirk an, welcher die Unterhaltsleitlinien definiert. Um  diese Summe zu bilden, muß deine Ex ihre Einkommensverhältnisse ebenso wie du offenlegen. Ihr seid beide definitiv barunetrhaltspflichtig.
Wenn du die Einkommensverhältnisse deiner Ex nicht kennst, kannst du nicht deinen Anteil am KU errechnen, daher muß deine Tochter gegen  deine Ex ein Auskunftsverfahren anstrengen, wenn sie nicht freiwillig mit den Angaben rausrückt. Bevor das nicht beendet ist,kannst du nicht wissen, wie hoch deine Unterhaltspflicht ist !

Warte doch mal ab, deine Tochter wird sicher auf dich zu kommen, weil sie wahrsacheinlich keine Lust hat  sich mit Muttern anzulegen - und ohne das kann sie auf dich keinen nachhaltigen Druck ausüben.

Gruß und ich wünsch euch, dass ihr mal in Gespräch kommt

Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 22:59
(@Aniram)

Hallo Metpaul !

Dan papa gefragt ob sie mit freund in ne wohnung zusammen ziehen darf (bei mir stehen im übrigen 2 zimmer leer) Gut habe ich geklärt, und bezahlt.  Ab diesen zeitpunkt (ca 9 Monaten) kein intresse mehr an ihr vater kein ton kein muks und keine reaktion.

Nun Punklich mit ihren 18. Schreiben vom RA, das finde ich mies und werde alles darfür tun so wenig wie möglich zu bezahlen.

Wenn ich solche Zeilen lese weiss ich nie oder ich platzen
soll vor Wut oder mich in eine stille Ecke verziehen soll und
weinen  ;(

Was passiert in der Zeit von Geburt bis zum 18. Geburtstag,
daß Kinder so reagieren.

Bei der rechtlichen Seite dieser Angelegenheit kann ich Dir
leider keine guten Ratschläge geben, weil ich als Österreicherin
nicht so gut Bescheid weiss.

Aber ich kann verstehen, daß Du so wie die Umstände sich
darstellen, Dich auch irgendwie vor zu großen Forderungen
schützen willst.

Wobei ich besonders kränkend finde, erst wissen wo Du zu
finden bist und danach tote Maus zu spielen. Und dann
- warum muss es gleich über einen Anwalt sein. Das stösst
doch auch vor den Kopf. Sie hätte doch auch erst Dich
fragen können. Falls sie zu stolz ist, Stolz kann sie sich in
dem Moment nicht leisten.

Versuche trotzdem wenn nur irgendwie möglich, mit ihr ins
Gespräch zu kommen und eine Lösung zu finden, die für beide
tragbar ist.

LG Marina

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2006 23:21
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Aniram,

Hallo Metpaul !
Was passiert in der Zeit von Geburt bis zum 18. Geburtstag,
daß Kinder so reagieren.

Das kan ich dir genaustens erklären.

Pappa arbeitet, und arbeitet sich aus dem nichts nach oben. (binn in 1983 von niederlande nach deutschland gezogen und meine zeugnisse bzw ausbildungen waren nicht mehr wie klo papier wert)
Pappa verdien nicht schlecht und meint lass es deine familie gut gehen, Mama Pflegt kind und geniesst das süsse leben.
Kind sieht wie gut es gehen kann, er wiedert die frage "was möchtest du denn spähter mal werden" mit "ich mach das so wie Mama"
Irgend wann stellt Papa fest das die liebe zu ihm eigendlich nur die zu bank ist und trennt sich.
Mama hat einsicht aber Töchterle mitt 17 und ein keks meint es kann frölich weitergehen.

Sicher gebe ich zu das ich es nicht so weit hätte kommen lassen, aber nu ist es zu späht.
Tochter hat jetz  mit 18 endlich ihren realschul abschl. und macht sich wenigsten (denke ich) jetzt gedanken über den zukunft.

@all
Lasse es nie so weit kommen, wie viel mann auch für seine familie tun möchte.

Gruss MP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 10:28
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

(Sie schreibt KM ist nicht Leistungs fähig)
Wenn meine Tochter jetz ihr Volljährigenunterhalt einklagen möchte dann gilt dies doch gegen beide eltern teile oder??

hallo,

wenn die Tochter und Anwältin der tochter davon ausgeht, daß die KM nicht leistungsfähig ist, kann die tochter auch durchaus dich alleine auf kindesunterhalt verklagen., sie muß nicht beide verklagen. im klartext: sie kann sich einen aussuchen, von dem sie meint, er könnte zahlen.

dabei ist allerdings nur der betrag nach düsseldorfer tabelle zu zahlen, den du alleine nach deinem verdienst zahlen müßtest. mehr nicht. wenn die km nicht leistungsfähig ist, reduziert sich dein betrag dann allerdings um das gesamte kindergeld.

Bsp.: dein unterhalt alleine wäre 335 € , davon gehen 154 € Kindergeld ab, bleiben für dich zu zahlen 181 €.

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 10:55
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo metpaul,

wenn deine Tochter einen Bafög-Antrag gestellt hat, dann mußt du auch etwas ausfüllen und dort dein Einkommen angeben, genau wie die Mutter. Das Bafäg-Amt rechnet dann aus, ob und wieviel jedes Elternteil an das Kind zahlen muss, erst danach gibt es Bafög.

An deiner Stelle würde ich diese Antwort von der Berechnung des Bafög erstmal abwarten, bevor du dich weiter auseinandersetzt. Falls die Forderung Unterhalt höher ist als die Forderung der Bafög-Stelle, dann darfst du, soweit ich weiß, das Bafög der Tochter als ihr Einkommen anrechnen.

Volljährigenunterhalt ist ein sehr komplexes und schwieriges Thema. Aber privilegiert ist deine Tochter nicht, weil sie nicht im Haushalt eines Elternteiles wohnt.

Gruß

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 12:44




(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo metpaul,

wenn deine Tochter einen Bafög-Antrag gestellt hat, dann mußt du auch etwas ausfüllen und dort dein Einkommen angeben, genau wie die Mutter. Das Bafäg-Amt rechnet dann aus, ob und wieviel jedes Elternteil an das Kind zahlen muss, erst danach gibt es Bafög.

Gruß
eskima

Hallo Eskima,

das was da bei dem BAFÖG-Bescheid steht, ist nicht der Unterhalt, der zu zahlen ist, sondern das Einkommen der Elternteile die auf BAFÖG angerechnet werden. nach familienrecht können ganz andere Beträge rauskommen, die bis gegen 0 gehen können, wenn ein Elternteil nicht leisungsfähig ist.. Die BAFÖG-Amter versuchen es gerne, dies als Unterhalt zu deklarieren, dem ist aber nicht so.

BAFÖG kann, egal in welcher Höhe, vollständig als Einkommen des Kindes abgezogen werden, genau wie das Kindergeld.

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 13:27
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Eskima,

wenn deine Tochter einen Bafög-Antrag gestellt hat, dann mußt du auch etwas ausfüllen und dort dein Einkommen angeben, genau wie die Mutter. Das Bafäg-Amt rechnet dann aus, ob und wieviel jedes Elternteil an das Kind zahlen muss, erst danach gibt es Bafög.

An deiner Stelle würde ich diese Antwort von der Berechnung des Bafög erstmal abwarten, bevor du dich weiter auseinandersetzt. Falls die Forderung Unterhalt höher ist als die Forderung der Bafög-Stelle, dann darfst du, soweit ich weiß, das Bafög der Tochter als ihr Einkommen anrechnen.

Antwort vom Amt ist schon da. Nur dieses war nur für Zeitraum 05.2006-08.2006 der antrag worde abgelehnt da die berechnung nach dem gehalt 2004 gemacht wird. Ein Antrag auf  Aktualisierung worde auch abgelehnt wiel hier mein Überbrückungsgeld noch berücksichtigt worde.
Für die Zukunft sieht das anders aus weil Überbrückunsgeld seit 01.08 nicht mehr kommt und die selbständikeit nicht soviel abwirft.
Dies habe ich mit den amt schon geklärt(sind sehr hilfreich in diesen fall). Nun muss meine Tochter ja ein neuen BaföG antrag für das kommende schul jahr einreichen und ich dan wieder ein aktualisierungs antrag. Ich Habe RA gebeten dieses ab zu warten und dann den unterhalt zu berechnen, nach zahlen kann ich ja immer noch, aber wie jeder weiss was schon gezaht ist ist weg.

Volljährigenunterhalt ist ein sehr komplexes und schwieriges Thema. Aber privilegiert ist deine Tochter nicht, weil sie nicht im Haushalt eines Elternteiles wohnt.

Wegen Privilierung ist mir klar wiel nicht im elterhaus wohnend.
Nun irh RA meint aber ich habe damals den mietvertrag unterschrieben also doch Priviliert :exclam:
Hab freundlich zurück geschrieben das ich das nur als gesetzlicher vertreter getan habe und wenn es sie stört ich den vertrag ja kündigen kann 😉
So wie dan alle andere verträge die ich als Gesetzliche vertreter geleistet habe, Hierunter befindet sich auch ein Kto mit das ein und ander an Kleingeld. Vieleicht fragt sie mal bei Tochter nach ob das auch angegeben worde. (hat ja auch mit unterhalt zu tun)

Ich würde so gerne mir mal mit meine mitlerweile "nicht mehr kleine" am tisch setzen und fragen was nun wirklich braucht aber -Keine reaktion-.

Werde mich weiter mit RA :gunman: biss das alles ein ende hat

Gruss MP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 13:39
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

rehi,

Wegen Privilierung ist mir klar wiel nicht im elterhaus wohnend.

Dann hast du ja immerhin schonmal einen höheren Selbstbehalt als 890 Euro  🙂

und ich dan wieder ein aktualisierungs antrag

Danke, da hab ich jetzt wieder was dazugelernt  😉

Ich würde so gerne mir mal mit meine mitlerweile "nicht mehr kleine" am tisch setzen und fragen was nun wirklich braucht aber -Keine reaktion-.

Das ist meines Erachtens die eigentliche Tragik, aber da kannst du vermutlich nichts machen... außer hoffen, dass sie sich irgendwann mal besinnt  :redhead:

Gruß

eskima

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AntwortZitat
Geschrieben : 08.08.2006 13:50
(@metpaul)
Schon was gesagt Registriert

rehi,
Danke, da hab ich jetzt wieder was dazugelernt  😉

Wenn sich RA`s genau soviel mühe geben würden wie ich dan währe alles einfacher. Die denken nur am verdienen und nicht an die sache selber.
Hab einmal 15.000€  (wegenhaus kauf) durch fehler vom RA im sand gesetzt (schuldner hat sich nach australien abgesetz und trotz hinwies von mir hat RA nichts unternommen)
Jetzt mache ich lieber alles allein und das klappt bis jetzt ganz gut, kostet zeit und nerven aber das medium "internet" und dieses forum hilft hier gewaltig mit.
Glaube hab ne menge da zu gelernt.
Wenn endlich alles abgeschlossen ist stelle ich das ganze dilemma vom "trennung" bis "endlich ende" mal ein unter "deine geschichte" wird ne lange aber interessante.
Was für lange winterabende, ich denk solange wird es auch noch dauern.

Gruss
MP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.08.2006 14:18