Hi
PS: Ist jetzt damit - also mit dem Vergleich - nun endlich der Unterhaltstitel Geschichte?
Leider nein. Falls Sohn auf die Idee kommt, einen weiterführenden Schulabschluss oder eine Ausbildung/Studium zu machen, geht es wieder los. Die gesetzl. UH-Pflicht läuft bis zum Abschluss einer ersten berufsqualifizierenden Ausbildung. Allerdings gibt es auch Möglichkeiten, bei schleppender/nachlässiger Unterrichtsverfolgung den UH zu kürzen/einzustellen. Doch hier tun sich Gerichte sehr schwer.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
ooohhhh :question: das verstehe ich jetzt aber nicht. Mit der eingereichten Klage sollte das aber doch genau passieren???!!!! Also der Unterhaltstitel sollte aufgehoben werden!!!!
Im Schreiben vom Gericht steht ja auch drin, dass ab September d.J. kein Unterhalt mehr zu zahlen ist. Komisch, oder???
Moin,
Mit der eingereichten Klage sollte das aber doch genau passieren???!!!! Also der Unterhaltstitel sollte aufgehoben werden!!!!
das wird er ja auch
Im Schreiben vom Gericht steht ja auch drin, dass ab September d.J. kein Unterhalt mehr zu zahlen ist. Komisch, oder???
nein, das ist nicht komisch, sondern bildet den aktuellen Unterhaltsanspruch ab. Sobald Sohnemann eine Ausbildung beginnt, entsteht ein neuerlicher Unterhaltsanspruch, der auf Verlangen ebenfalls tituliert werden muss. Der Sohn hat da zwar ein paar zusätzliche Pflichten wie zügige Verfolgung des Ausbildungsziel, Information des UH-Zahlers über den Ausbildungsfortschritt, ggf. Inanspruchnahme von BaFÖG. Ausserdem ist je - je nach ihrem Einkommen - auch seine Mutter mit im Boot; überdies wird das gesamte Kindergeld bedarfsdeckend angerechnet.
Mit einiger Sicherheit vom Tisch ist der UH-Anspruch erst, wenn die erste berufsqualifizierende Ausbildung abgeschlossen ist. Und das kann durchaus noch ein paar Jahre dauern.
Grüssles
Martin
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