Moin Kimba,
vom Anwalt gesetzte Fristen haben genauso wenig rechtliche Relevanz wie die von Privatleuten.
Es ist lediglich die Drohung, danach, evtl. rechtliche Schritte einzuleiten.
Wichtig ist immer der Tag der Inverzugsetzungsetzung, also der Tag, an dem eine Forderung gestellt wird.
Das lässt sich aber durch frühere oder spätere Reaktionen sowieso nicht beeinflussen.
Insofern: Relääääx!
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo,
danke für die Antwort ... aber relaxen ist gerade nicht so einfach .... vor zwei Monaten Häuschen gekauft und nun droht der Zwangsvollstreckung ungerechtfertigter Weise.
Gut, du hast natürlich insofern recht, weil euch ja sowieso schon das Damoklesschwert des Titels samt Pfändung im Nacken hängt.
Insofern könntest du beim RA doch mal anfragen.
Wie lang war denn die Frist zwischen eintreffen des Schreibens und Ablauf der Frist?
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Frist???? Ha! Der Brief kam am 26.01. (datiert war er mit dem 22.01.) - also gerade mal 5 Tage!!!!! viel zu kurz m.E.
Hallo Kimba,
die Frist ist wirklich sehr kurz. Entspricht in keinster Weise denen, die ich aus meinen Angelegenheiten so kenne.
Einmal gab es bei mir eine kurze Frist von der Gegenseite. Mein Anwalt hat dann nur kurz und knapp geschrieben, dass er zur Klärung mehr Zeit braucht und hat von seiner Seite aus die Frist um 2 Wochen verlängert und sich im gleichen Schreiben auch gleich für das Entgegenkommen bedankt. gut war`s.
Zur anderen Sache. Wenn ich richtig lese, hast Du nun Angst, dass kurzfristig wegen eine Lohnpfändung die Finanzierung der Immobilie platzen könnte?
Habt ihr z.B. keine Möglichkeit, kurzfristig an Geld zu kommen? Darlehen bei Angehörigen, Freunden usw. um ein Polster auf dem Konto zu haben? Oder ist es mehr ein langfristiges Probklem wenn UH-Zahlungen zusätzlich auf Euer Budget drucken würden?
Hoffe, die Frage ist nicht zu persönlich...
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi
In seiner letzten Mail sagte er nur, dass er sich für meine Lehrstellenanzeigen (die ich ihm gemailt hatte) bedankt - er aber andere Interessen habe.
M.E. eine Steilvorlage für eine EA auf Vollstreckungsschutz aus dem Titel, im Zusammenhang mit einer Abänderungsklage. Wie ist denn die persönliche Auffassung eures RA zu der Angelegenheit insgesamt als auch zu der jetzigen Vorgehensweise?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Ihr Lieben,
Danke für Eure Antworten. Aber ich denke ich rufe jetzt gleich mal beim Anwalt an.
@Michael,
die Finanzierung ist durch ... aber ich denke an Anwaltskosten, Gerichtskosten und ja auch an die Unterhaltsforderung. Klar hätte ich die paar Mark auf Seite, aber wenn dann was kaputt geht wie Auto o.ä., dann steht man schon ganz schön deppert da. Mache mir halt so meine Gedanken
Wünsche Euch ein schönes Wochenende!!!!
LG Sandra
Hallo Ihr Lieben,
so, unser Anwalt hat nun erstmal den "angeblichen" Titel angefordert. Außerdem will er im Schreiben des gegnerischen Anwaltes noch wissen, was denn Sohnemann jetzt macht!!!!!
Bin mal gespannt was dabei rauskommt und wie es weitergeht. Er hat eine Frist bis zum 08.02. gesetzt - na ja: Noch 6 Tage!!!!!! Drückt uns mal bitte lieb die Daumen.
Ich verstehe solche Kinder und auch die meisten Exfrauen nicht. Ich glaube nicht, wenn ich in so einer Situation wäre, dass ich mich mit meinem Expartner/Vater so streiten würde. Mir tun die Väter richtig leid, die so furchtbar ausgenommen werden. Das sie Unterhalten zahlen müssen ist ja ok - aber alles was darüber hinaus geht (mehr Unterhalt, Klagen, bsöe Worte usw.) finde ich sehr schlimm.
Aber vielleicht habe ich einfach nur ein sonniges Gemüt :redhead:
LG Sandra
Aber vielleicht habe ich einfach nur ein sonniges Gemüt
Gut, dass es solche Menschen wie Dich gibt...
Wir drücken die Daumen, und sind auf weitere Berichte von Dir gespannt!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin Kimba,
möglicherweise hat die Gesamtheit der Anwälte längst festgestellt, dass man sich auf diese Weise die Kundschaft der Zukunft sichert. Wenn schon Legionen von Nachbarn sich nicht mehr beim Bier über'n Zaun unterhalten, sondern nur noch per Anwalt verkehren, macht es sicher Sinn, auch Jugendliche dazu zu motivieren, ihre getrennt von ihnen lebenden Eltern am besten nur noch per Anwalt anzusprechen anstatt ihre Bedürfnisse und Probleme einfach einmal erwachsen und persönlich mit Sätzen zu artikulieren, in denen auch Worte wie "Bitte" und "Danke" vorkommen. Die "das steht mir zu"-Ellbogengesellschaft hinterlässt da einfach ihre Zeichen.
Ich habe meinem Sohn, als er mir in einer seiner halbstarken Phasen ankündigte, ich "würde von seinem Anwalt hören", jedenfalls freundlich geantwortet, dass man sich einen solchen zum einen leisten können müsse, wenn man schon das persönliche Eintreten für die eigenen Belange für überflüssig halte. Und dass es zum zweiten ein Irrglaube sei, auf diese Weise mehr Geld aus mir herauszuholen: Bei einer Kommunikation über meine "Pflichten" auf rein juristischem Niveau käme dann natürlich auch nur noch der Mindestsatz an Unterhalt; Extras könne er sich dann abschminken. Danach war erst einmal ziemlich lange Schweigen im Walde. Heute haben mein Sohn und ich ein sehr gutes Verhältnis...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Ihr Lieben,
wollte Euch ja auf den aktuellen Stand bringen:
Also: Es gibt ja diesen blöden Titel aus dem Jahr 2000. Und nun mussten wir Klage auf Abänderung einreichen beim AG 😡 - der Anwalt hat bereits 1.032,- Euro bekommen ....
Fauler Sohnemann hat sich bei den Eltern meines Mannes gemeldet und wollte 320.- Euro für einen Mallorca-Urlaub mit Freunden :gunman:. Hab gedacht mich haut es aus den Socken. Schwiegereltern haben Gott sei Dank richtig reagiert und ihm mitgeteilt, wenn er Geld haben möchte, muss er was dafür tun. Und Ihr glaubt es nicht: der Stand echt auf der Matte und wollte Auto saubermachen :knockout: .... !!!! Angeblich geht er jetzt einem 400.-Euro-Job in einem Supermarkt nach (hat er den Schwiegereltern erzählt). Aber genaueres weiß man halt nicht. Jetzt bin ich gepannt, was als nächste Post kommt.
Mein Mann möchte seinen Sohn nicht mehr vor Augen sehen - was ich einerseits verstehe, aber auf der anderen Seite für Falsch halte. Na ja - jetzt warten wir halt wieder einmal ab ....
Wünsche Euch eine schöne Woche
LG Sandra
Hallo Kimba,
es wird wohl noch eine Weile dauern, bis der junge Mann kapiert, wie es läuft.
320.- € für 1 x Auto putzen oder wie? Schon lustig der Knabe...
Er ist wohl immer noch der Meinung, dass "irgendjemand" aus seiner Verwandtschaft ihn durchfüttern wird.
Sein Anwalt wird ihn natürlich in dieser Meinung noch bestärken.
Das Thema werdet ihr wohl durchstreiten müssen. Schade um das Geld.
Ich kann verstehen, wenn Dein Mann ihn nicht sehen will. Allerdings sollte er ihm schon eine Hintertür offen halten. Wer weiß, für was das noch nützlich sein könnte.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi Michael,
ja es ist sehr schade ums Geld :exclam: - aber es nützt ja nichts. Da er ja nicht mit uns sprechen will muss es ja über die Anwälte laufen.
Knabe hat echt gedacht für 1 x Auto waschen und aussaugen gäbe es 320,- Euro :knockout: !
Ich denke, dass mein Mann eben zur Zeit sehr enttäuscht ist von seinem Sohn - aber wenn es darauf ankommt dennoch ihm die Tür öffnen wird.
Was kann das ganze denn noch kosten? Hast Du da Erfahrungswerte? Der bisherige Streitwert liegt lt. Schreiben unseres Anwaltes bei ca. 6.000 Euro.
LG Sandra
Hallo Kimba,
kann man natürlich nur raten, was es kosten wird.
Der neue Titel für meine Tochter, die wegen begonnenere Ausbildung nun weniger Unterhalt erhält, hat mich am ende knappe 600.- € gekostet. Da hat es aber nmoch nicht mal große Probleme dabei gegeben.
Sofern ihr Euch außergerichtlich einigt, verlangen die Anwälte eine sog. Einigungsgebühr. Das dürfen sie.
Ansonsten hängt natürlich einiges davon ab, wie lange sich die Sache hinzieht, sprich wieviel Briefwechsel zwischen den RA`s sind nötig, Auslagen für Porto, Telefon etc. Das kann dann sehr schnell 4-stellig werden.
Ein fauler Sohn gibt allerdings zurecht Hoffnung auf geringe bis gar keine Unterhaltszahlungen. Deshalb ist die Summe evtl. nicht schlecht angelegt. noch günstiger wäre halt trotzdem ein ordentliches Gespräch von Vater zu Sohn bzw. von Mann zu Mann.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin Kimba,
ein fauler und daher finanziell klammer Sohn dürfte einen VKH-Antrag gestellt haben, über den irgendwann ebenfalls zu entscheiden ist. Hier wäre von Deinem Mann einzuwenden, dass das Verfahren unsinnig und mutwillig und VKH deshalb zu versagen ist. Wenn die "von Beruf Sohn"-Bübchen erst einmal vor der Aussicht stehen, eigenes Geld für Anwälte abdrücken zu müssen, überlegen sie sich solchen Unsinn meist recht schnell...
Ansonsten schliesse ich mich den Vorschreibern an: Die Kohle für Euren Anwalt ist gut angelegt. Entweder kommt Dein Mann aus der UH-Pflicht heraus, weil sein Sprössling auch weiterhin keine UH-relevanten Sachverhalte schafft - oder bei dem jungen Herrn fällt der Groschen, dass man Luxus nicht durch einmaliges Autowaschen erreicht, sondern nur durch eine solide Ausbildung und anschliessende Berufstätigkeit.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
🙂
Puh - neuester Stand zur Info für alle:
Also:
am 28.04. fand nun endlich vor dem Familiengericht eine Verhandlung statt. Sohnemann und Oma mütterlichseits sprechen kein Wort mit uns - noch nicht einmal guten Tag. Sohnemann hatte zwei Tage vor der Verhandlung noch Zwangsvollstreckungsverfahren eingeleitet. Mein Herz blieb fast stehen :gunman: Na ja - ich durfte als Ehefrau nicht mit in die Verhandlung weil unser Anwalt mich evtl. als Zeugen bräuchte. Das gleiche galt für die Oma.
Schade eigentlich - denn so ist jetzt alles doof gelaufen für uns - mehr oder weniger. Ende vom Lied war ein Vergleich 😡 ! Sohnemann bekommt bis September d.J. noch 200,- Euro mtl. an Unterhalt, mein Mann muss aus Zeiten seiner Arbeitslosigkeit noch Unterhaltsrückstand i.H.v. mtl. 100,- zurückzahlen. D.h. Sohnemann bekommt jetzt monatlich 300,- Euro (fürs nixtun). Ab September entfallen aber seine Unterhaltsansprüche generell und er ist verpflichtet worden uns nachzuweisen, ob er eine Lehrstelle hat oder eine andere Arbeit. Die 300,- Euro muss mein Mann dann aber noch weiterzahlen, bis der rückständige Unterhalt auch beglichen ist. Kosten des Verfahrens wurden gegeneinander aufgehoben und unser Anwalt kassiert jetzt nochmal knapp 1000,- Euro :knockout: und das für einen VERGLEICH. Finde ich echt doof. Wir können jetzt noch nicht einmal rausbekommen ob Sohnemann wirklich sich um Lehrstelle usw. bemüht. Der kann seinen VATER jetzt total linken - finde ich. Außerdem hat unser Anwalt sich verrechnet beim rückständigen Unterhalt um 400,- Euro. Denn die müsste mein Mann definitiv weniger bezahlen. Aber er meinte nach der Verhandlung nur, dass er das nicht gewußt hätte. Ha!!! Dabei hatten wir ihn schriftlich darauf hingewiesen. Das ist jetzt echt blöd. Aber ich bin drauf und dran ihm die 400,- Euro bei seiner Rechnung abzuziehen. Oder wie kann man gegen den eigenen Anwalt vorgehen? Mein Mann hat in seiner Aufregung nicht mehr daran gedacht, das dieser Betrag viel weniger war. Und ich durfte ja nicht mit rein 😡 . Manchmal frage ich mich, warum man noch Anwälte braucht.
Ich hoffe bei Euch läuft es besser und wünsche ein schönes Wochenende
LG
Sandra
Servus Sandra,
immerhin ist ein baldiges Ende in Sicht!
Rechenfehler sind ärgerlich und ob es anstelle des Vergleiches ein besseres Urteil gegeben hätte ist auch nicht sicher.
Ich würde es nehmen, wie es nun mal gekommen ist und gut is....
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo!
Rechenfehler sind ärgerlich und ob es anstelle des Vergleiches ein besseres Urteil gegeben hätte ist auch nicht sicher.
Da bin ich mir ganz sicher, das ein Urteil besser gewesen wäre. Bei einem Urteil hätte der Richter begründen müssen, warum der Volljährige einen Unterhaltsanspruch von einem Jahr nach Beendigung der Schule hat - und diese Begründung muss rechtlicher Nachprüfung standhalten :rofl2:.
Ohne Bewerbungen, keine Bemühungen - das heißt kein Nachweis und kein Unterhaltsanspruch. Es wäre dann max. ein Unterhaltsanspruch für 3-4 Monate nach Beendigung der Schule gerechtfertigt gewesen.
Durch den Vergleich verdient jetzt auf alle Fälle der RA mehr als durch ein Urteil, da eine Vergleichsgebühr zusätzlich anfällt.
Grüße,
kosmos
Hi
Schliesse mich kosmos25 an. Und einen Tipp gebe ich euch: feuert den RA, der denkt mehr an sich selbst als an seinen Mandanten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hallo Ihr Lieben,
danke für Eure Antworten. Aber mal ehrlich: Hier hat doch nicht nur der doofe Anwalt gewonnen, sondern auch noch fauler Sohnemann, der jetzt die nächsten Monate wieder nichts zu tun braucht, weil er ja die Kohle bekommt 😡
Ich überlege immer noch, ob wir den Anwalt dafür haftbar machen können, weil er nicht auf unseren schriftlichen Hinweis eingegangen ist.
PS: Ist jetzt damit - also mit dem Vergleich - nun endlich der Unterhaltstitel Geschichte?