Hallo zusammen,
ich habe Euch schon mal unsere Geschichte erzählt. Die, das mein Mann den Unterhalt eingestellt hat, weil 18jähriger Sohn seinen Pflichten nicht nachkommt (auf Deutsch: Keine Ausbildung, Keine Arbeit, Keine Bemühungen).
Jetzt hat Sohn Anwalt eingeschaltet!!!! Und zwar auf Grundlage eines 10 Jahre alten Titels (von dem wusste ich leider nichts). Er hat bei seinem Anwalt behauptet, mein Mann hätte Unterhaltsschulden. Nun droht der Anwalt mit Vollstreckung des Titels und hat auch direkt seine Rechnung beigefügt. Mein Mann ist aber seinen Unterhaltsverpflichtungen immer in vollem Umfang nachgekommen außer ab dem Zeitpunkt, als Sohn die Schule einfach abgebrochen hat und sich um keine Lehrstelle oder sonstige Arbeit bemüht. Das wären jetzt 4 Monate!
Habe mit JA telefoniert woher dieser Titel stammt um mich zu informieren. Dort hat man mir mitgeteilt, das deren Titel immer nur bis zum 18. Lebensjahr gelten würden und der Volljährige dann einen eigenen Titel beantragen müsse.
Was bedeutet das jetzt für uns bzw. meinen Mann??? Kann da eine Gehaltspfändung kommen - einfach so? Oder ein Gerichtsvollzieher auftauchen? Wir haben im November ein Häuschen erworben und jetzt habe ich Angst, dass dies alles schieflaufen könnte.
Ich bräuchte dringend einmal Rat!
Zwar weiß ich mittlerweile, dass mein Mann damals eine Abänderungsklage des Titels erwirken lassen hätte müssen, aber das ist ja nun wohl zu spät, oder? Was machen wir denn nun jetzt?
Bin ein wenig verzweifelt und schlecht ist mir auch irgendwie
Lieben Gruß
Kimba
Hallo Kimba,
wenn Dein Mann bis auf die letzten 4 Monate immer nachweislich den Unterhalt bezahlt hat. Dann kann es ja so schlimm noch nicht kommen.
Grundsätzlich gilt ein Titel so lange, bis er geändert oder außer Kraft gesetzt wird. Steht im Titel nicht drin, dass er mit der Volljährigkeit endet, dann gilt er uneingeschränkt weiter. Es gibt aber die Möglichkeit der Abänderungsklage und auch gegen eine Vollstreckung kann man sich schützen.
Grundsätzlich kann der Gerichtsvollzieher nun lostraben und das Geld bei Deinem Mann einkassieren. Dagegen solltet ihr schnellstmöglich ebenfalls Schritte einleiten. Geht zum (guten) Rechtsanwalt und lasst Euch beraten!
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Danke staengler für Deine Antwort.
Aber was heißt, dann kann es ja nicht so schlimm kommen. Der Anwalt des Sohnes verlangt ja jetzt schon 1.609,- Euro + seine Gebühren.
Außerdem? Was kostet uns so eine Abänderungsklage bzw. ein Schutz gegen Vollstreckung?
Ich habe heute morgen das Schreiben unserem Anwalt zukommen lassen (der Eile halber per Telefax). Bin ja mal gespannt, was der dazu sagt. Mein Mann soll bis 01.02. zahlen - dabei ist das Schreiben erst gestern (26.01.) bei uns eingegangen.
Habe ein richtig ungutes Gefühl im Bauch!!!
LG
Kimba
die 1609.- € sind wohl der Unterhalt der letzten 4 Monate, oder?
Die Anwaltsgebühren von dem Kerl auf keine Fall bezahlen! Dein Mann wurde nicht "in Verzug" gesetzt (oder etwa schon?). Heißt: Sohn oder ein Anwalt hat Deinen Mann in den letzten Monaten schon mal (schriftlich) aufgefordert, zu zahlen.
Natürlich wird es ein paar Euros kosten, das alles zu ändern. Aber allemal wesentlich günstiger als bis zum Sanktnimmerleinstag Unterhalt zu zahlen. Hilft jetzt nichts.
Sohni ist jetzt 18. Er muss nun auch die Karten auf den Tisch legen. Bloß noch Hand aufhalten geht nun auch nicht mehr so leicht. Seine Bedürftigkeit muss er nachweisen, und auch die Kindesmutter kommt mit ins Spiel. Für die Zukunft könnte es also finanziell besser für auch aussehen, wenn alles gut läuft. Da solltet ihr nun die notwendigen Kosten investieren.
Aber wie gesagt. Erst mal muss der jetzige Titel weg, und zwar schnell!
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
die 1609,- Euro sind nicht der Unterhalt der letzten vier Monate!!! Wir wissen auch nicht, wie der auf die Summe kommt. Das Schreiben von dem war kurz und knapp.
Weißt Du zufällig wie teuer so eine Abänderungsklage kosten wird?
Die Kindesmutter war schon mal im Spiel. Dann hat die einfach eine betriebswirtschaftliche Auswertung ihrer Selbständigkeit vorgelegt und demnach hat sie angeblich kein Geld. Sohn lebt seit fast 2 Jahren bei Oma mütterlichseits, weil Mutter ihn rausgeschmissen hat und er zu uns nicht wollte (da gab es ja Aufgaben und Auflagen).
Finanzielle besser aussehen - wenn alles gut läuft?????? Na das beruhigt mich aber jetzt 😉
Evtl. ist in der Summe auch gleich seine Rechnung mit drin?
Leider kann ich Dir nicht genau sagen, wass die Klage kostet. Hängt wohl auch vom Streitwert ab. Es gibt hier auf dieser Seite irgendwo einen Prozesskostenrechner. Wenn Du den mal bemühen willst....
Ansonsten hoffe ich, das oldie hier mitliest. Der ist Experte in solchen Dingen und kann Dir vieles noch ganz klar aufzeigen.
Wenn KM nichts zahlen kann, geht das zu Lasten Deines Mannes. Aber erst mal muss Sohni auch zeigen, was er für sich selbst tut.
Was steht den im jetzigen Titel eigentlich drin? Hast Du ihn vorliegen?
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ne, ne .... seine Rechnung ist separat aufgeführt :mad:. Den Prozesskostenrechner hab ich schon versucht. Sitze aber am Arbeitsplatzrechner und ohne Java geht es nicht. Muss ich von zuhause mal versuchen.
Na dann will ich auch mal hoffen, dass Oldi mitliest und mir Tipps geben kann.
Wir haben diesen Titel gar nicht. Ich habe nach Durchsicht aller Unterlagen meines Mannes in einem Schreiben der Stadt (dort: Jugendamt), den Hinweis auf den bestehenden Titel nebst Aktenzeichen usw. gefunden. Auf diesen Titel beruht sich Sohn jetzt. Ich wollte ihn beim damaligen JA anfordern, aber die machen das nicht - es wäre unser Problem, wenn wir den nicht hätten (wortwörtlich von der Tante dort). Also denke ich, dass wir da nur per Anwalt dran kommen, oder?
Einen Anwalt sucht Euch auf jeden Fall! Und hier könnt ihr auch alle Fragen stellen.
Schaut zuhause alles nochmals gründlich durch. Evtl. findet ihr noch was.
Melde Dich wieder
Gruß
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
wie gesagt Michael, unserem Anwalt habe ich das Schreiben schon zugefaxt heute morgen m.d.B. um Klärung und Info. Ich habe wirklich alles abgesucht und nix gefunden ;( .... es ist verhext! Muss mein Mann diesen Titel denn haben, wenn Ex den damals erwirkt hat???
Haben müssen? Mir wurde bisher auf den JA immer unaufgefordert eine beglaubigte Abschrift ausgehändigt. Und ich hätte natürlich auf drauf bestanden. So ein Titel ist natürlich schon was anderes wie z.B. ein zettel vom Parkautomat. Den sollte man schon gut beiseite legen.
Ein hinweis noch zu den gegnerischen Anwaltskosten. Von mir gibt es ein Urteil dazu hier im Forum:
http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-1752.html
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
:crash: ok - dann war er eben schlampig, denn bei uns zuhause ist nix zu finden!!!!
Unser Anwalt kann den doch anfordern oder??
Danke für das Urteil - ist ja wenigstens ein Lichtblick
LG Sandra
Hi
Wenn weder einer schulichen noch einer beruflichen Ausbildung nachgegangen wird und das Kind volljährig ist, besteht kein Anspruch auf UH. Daher ist die Herausgabe des Titels der korrekte Weg, max. Zugeständnis des Pflichtigen wäre ein Ruhen der Ansprüche aus dem Titel inkl. der Vollstreckung daraus. Dies wurde versäumt - daher ist die Forderung m.E. rechtswirksam, wenn auch nicht rechtens. Das muss Dein Mann umgehend - damit meine ich sofort, heute - angehen. Dazu reicht ein formloses Schreiben, am besten mit gerichtl. Zustellung oder über den eigenen RA, damit der Inhalt des Schreibens dokumentiert ist. Der soll auch umgehend Pfändungsschutz beantragen. Richtet euch darauf ein, dass es zu einer gerichtl. Klärung kommen kann. Der Forderung des gegn. RA sollte ebenfalls so begegnet werden.
Bei den Kosten kenne ich mich nicht wirklich aus. In gerichtl. UH-Verfahren wird als Streitwert der strittige Betrag aufs Jahr hochgerechnet genommen. Ob allerdings die Hinzuziehung eines RA's hier angemessen/notwendig ist möchte ich erst einmal bei einer ersten Geltendmachung bezweifeln. Genauso gut hätte er selber oder mit Hilfe des JA hier agieren können. Daher würde ich die RA-Gebühren mit diesem Hinweis ablehnen. Doch ihr habt einen RA - konsultiert ihn doch. Vielleicht meldet sich noch hier jemand, der genaueres weiß.
Und ja, er muss eine beglaubigte Kopie des Titels haben, event. in einem Scheidungsurteil enthalten.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Danke für das Urteil - ist ja wenigstens ein Lichtblick
Bittesehr - gerne!
Und siehste: oldie war auch schon da....
Da kommt zum Lichtblick gleich noch was dazu 😉
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hi Oldie,
danke für Deine Nachricht!!! Ich werde unserem RA sofort ein Schreiben hinterherfaxen, in dem ich ihn anweise, Pfändungsschutz zu beantragen.
Außerdem soll er ebenso bei der Forderung des gegnerischen Anwaltes verfahren!
Aber was meinst Du um Gottes willen mit: Forderung ist rechtswirksam - wenn auch nicht rechtens???
LG Sandra
Hi
Forderung ist rechtswirksam - wenn auch nicht rechtens???
Rechtswirksam deshalb, weil es einen gültigen Titel gibt. Nicht rechtens, da die Anspruchsgrundlage aus dem Titel und lt. Gesetz nicht mehr vorhanden ist. Solange der Titel existiert, kann daraus gefordert werden - egal ob zu recht oder nicht.
Apropos. Könnt ihr beweisen, dass Sohni weder einer schulichen oder beruflichen Ausbildung nachgeht? Wahrscheinlich nicht. Daher ist Sohn aufzufordern, entsprechende Bescheinigungen vorzulegen, welche eine Anspruchsberechtigung ergeben.
Ihr habt also derzeit mindestens 5 Baustellen:
1. Zurückweisung der Forderung aus dem Titel
2. Zurückweisung der RA-Gebühren
3. Forderung nach Belegen für eine Anspruchsberechtigung
4. Titelabänderung bzw. dessen Herausgabe/Ruhen (kommt darauf an, ob eine Anspruchsberechtigung vorliegt)
5. EA auf Pfändungsschutz (und gut begründen)
Das alles auf einmal ist viel. Hier empfehle ich euch die Inanspruchnahme eines RA - Dein Mann hat schon mal falsch gehandelt, nun habt ihr mehr als doppelte Arbeit, zudem Zeitdruck und Anspannung. Jetzt sollte alles unbedingt korrekt vonstatten gehen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Wir haben Sohnemann schon mehrfach aufgefordert (mündlich, telefonisch und auch schriftlich) uns darüber zu informieren was er tut und uns Bescheinigungen vorzulegen. Wir bekommen einfach nichts von ihm.
In seiner letzten Mail sagte er nur, dass er sich für meine Lehrstellenanzeigen (die ich ihm gemailt hatte) bedankt - er aber andere Interessen habe. Seit dem ist kein Kontakt mehr da. Das war im November 09.
Ich habe unseren Anwalt nunmehr per Telefax der Eile halber aufgefordert Die Forderung aus dem Titel zurückzuweisen - ebenso die RA-Gebühren des Sohnes. Außerdem soll er einen Pfändungsschutz in die Wege leiten.
Bin mal gespannt wann wir von dem hören. Habe geschrieben, dass wir um kurzfristige Info bzw. um kurzfristigen Termin bitten.
Och menno ... warum kann es im Leben nicht auch mal einfach sein ;(
So wie Sohni klingt, wird es dann wohl bald nix mehr sein mit Unterhalt. Etwas mehr als andere Interessen wird er schon vorlegen müssen.
Das Leben kann schon auch mal einfach sein. Aber es ist halt so, dass man immer was dafür tun muss. Z.B. sich rechtzeitig und in der richtigen Art und Weise um den Unterhalt seines Kindes kümmern... 😉
Aber jetzt seid ihr ja in der richtigen Spur. Das wird. Und die Kosten betrachtet als Lehrgeld.
Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Lieber Michael, danke für Deine netten Worte "die mit dem LEHRGELD" 😉 Ich hoffe dass ich das richtig verstanden habe, denn den Unterhalt hat er ja immer geleistet bis Oktober 2009 und dann eingestellt, weil Sohnemann ja nix tut 😡
Ich werde Euch auf dem Laufenden halte und bin für jede weitere Info dankbar
LG Sandra
:thumbup:
und tschüss....
Weil ich jetzt mit einem Freund in die Sauna verschwinde und anschl. gemütlich beim Bräu versumpfe...
Prost
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Ihr Lieben,
unser Anwalt hat sich bis heute nicht gemeldet .... soll ich den mal anrufen?? Seit vorgestern hat er ja das Schreiben des gegnerischen Anwalts vorliegen und dessen Zahlungsfrist war auf den 01.02. dadiert. Hoffentlich passiert da nix ......