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Volljährigen Unterhalt bei Studium im Ausland

 
(@bandi0861)
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Hallo Leute,

meine Tochter ist volljährig und hat sich, ohne mit mir Rücksprache zu nehmen, entschlossen, eine Studium im Ausland (UK) aufzunehmen. Hätte sie dagegen das Gundstudium hier in Deutschland absolviert und wäre danach ins Ausland gegangen, hätte sie erstens einen deutschen Abschluss erlangen können und zweitens einen Anspruch auf Förderung nach BAföG erlangt, welche noch nicht einmal zurück gezahlt werden müsste.
Meine Tochter macht jetzt einen Unterhaltsbedarf von ca. 1000,- Euro pro Monat geltend, den ich nicht bereit bin anteilig zu zahlen, da der Studienabschluss im Ausland hier in Deutschland möglicherweise nicht anerkannt ist bzw. nicht dazu führen wird, dass sie später in kein entsprechendes Arbeitsverhältnis übernommen wird. Aus meiner Sicht wäre das ganze Geld fehlinvestiert.
Ich zahle ihr jetzt anteilig 600,- Euro pro Monat, also den Regelbedarf der einem in Deutschland studierendem Kind heute zusteht.
Da ich mich kurz fassen wollte, konnte ich nicht alle Zusammenhänge im einzelnen darlegen. Nur um Missverständnisse zu vermeiden. Mir geht es nicht darum, meiner Tochter die weitere Entwicklung aus Geiz zu verbauen. Sie hat die 11. Klasse in den USA an einer Privatschule absolvieren können. Und sie hat statt des deutschen Abiturs ein IB-Diploma in England gemacht. Beide Ausbildungen haben schon Unmengen an Geld verschlungen. Die Note des IB-Diplomas wurde hier in Deutschland auf deutsche Verhältnisse umgerechnet, was zu einer mehr als deutlichen Verschlechterung der Abiturnote führte. Meine Sorge ist, dass mit dem Studienabschlusszeugnis in ähnlicher Weise verfahren bzw. dass sie damit in Deutschland nie eine Chance haben wird.

Kennt jemand ein Verfahren, wo ein ähnlicher Fall schon einmal behandelt wurde? Kann mir jemand einen Anwalt oder eine Beratungsstelle empfehlen? Ist meine Tochter mit ihrer Forderung im Recht?

Gruß

Dirk

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.03.2005 19:12