Hallo liebe Gemeinde,
ich habe da mal folgendes Problem,
seit 10 Jahren zahle ich brav den vollen Unterhalt für meine Kinder,14 und 16 Jahre .Ich war 20 Jahre bei der Müllabfuhr beschäftigt,seit 2 Jahren als Kanalarbeiter,wegen meiner ständigen Rückenbeschwerden.Seit drei Jahren habe ich ständig wiederkehrende Bandscheibenvorfälle(akut 3 fach LWS)ich nehme immer wieder starke Schmerztabletten oder lasse mich "hochspritzen",jetzt geht gar nichts mehr.Eine Op habe ich bisher abgelehnt,wegen dem Krankengeld.Am 22.10 stellt sich nach einer Kernspintomogaphie heraus,ob oder wie nun operiert werden kann.Dann werde ich aber in den gefürchteten Bezug von Krankengeld kommen,oder schon sein,das heißt 400 Euro weniger zum leben.Ich bekomme 1960 Euro,meine Frau 350 Euro,nach Abzug aller Kosten bleiben uns 700 Euro zum Leben.Bei Krankengeld dann noch 300,wenn ich den vollen Unterhalt weiterzahlen muß!Meine gestern telefonisch vorbereitete Ex brüllte ins Telefon,sie könne nicht auf einen Cent Unterhalt verzichten,meine Frau solle gefälligst mehr arbeiten gehen(sie hat überall Arthrose,nimmt selber Schmerzmittel)meine Ex geht morgens und abends arbeiten und hat sich vor ein paar Monaten ein neues Auto "gegönnt".Meine Frau hat heute beim Jugendamt angerufen und bekam die Auskunft,die Ex solle die Beistandschaft für die Kids wieder aufnehmen,ich meine Belege einreichen und die würden den Unterhalt dann neu berechnen,gegebenenfalls als Mangelfallberechnung.Meinen Selbstbehalt würden die dann aber von 900 auf 770 Euro kürzen,weil ich ja nicht arbeiten würde.Ist das korrekt?Ich bin ja nicht arbeitslos,sondern krank.Meine Ex bringt das fertig und rennt mit den Urkunden los und läßt meinen Lohn/Krankengeld pfänden.Ich kann vor lauter Angst schon nicht mehr schlafen und habe große Angst,das meine Ehe draufgeht,wobei ich meine Frau auch verstehen könnte.Und nach einer Op müßte ich dann noch in eine Reha,also noch länger Krankengeld,vielleicht sogar die Kündigung,weil dann unbrauchbar.Eine Umschulung ist schwierig,weil ich nicht richtig Lesen und Schreiben kann :frustrierend: Ja,meine Frau schreibt für mich :redhead:
lieben Gruß Schneckchen
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Hallo, ihr Schnecken.
bei vorübergehenden Ereignissen sind die Gerichte äußerst zurückhaltend mit der Senkung von Unterhaltstiteln.
Das ist von Rücklagen zu bezahlen, deren Aufbau zwar nicht vorgesehen ist, deren Existenz aber dennoch voraus gesetzt wird.
Wenn das JA dennoch bereit sein sollte, den Titel nach unten zu ändern, so solltest du das versuchen.
Schaden kanns nicht.
Wenn das nicht klappt, kannst du immer noch zum Gericht.
Je nachdem, was ihr besitzt, könnt ihr euch auch ein P-Konto einrichten und gelassen die Pfändungsversuche abwarten.
Wenn die scheitern, laufen zwar Schulden auf, aber ab einem bestimmten Moment brauchen einen die auch nicht mehr zu stören.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Huhu,
aber wenn die Ex eine Lohnpfändung machen läßt,nützt das P-Konto doch nichts,der pfändbare Betrag wird doch beim Arbeitgeber/Krankenkasse gepfändet,oder liege ich da falsch?
Lieben Gruß Schneckchen
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Genau das weiß ich leider auch nicht.
Immerhin besteht der Plan, dass das P-Konto demnächst den bisherigen umfassenden Pfändungsschutz ersetzen soll.
Damit müsste eigentlich die Kontopfändung die Pfändung beim Arbeitgeber ersetzen.
Das ist aber Spekulation.
Richtig ist aber auch, dass du deinen Kindern vorrangig zum Unterhalt verpflichtet bist.
Der Mindest-KU beträgt bei dir 668,- €, dein Einkommen, rechnerisch rund 1.560.
Damit bleiben dir 892,-€ übrig.
Das ist nur 8,-€ unter deinem SB, selbst wenn er nicht auf 770,- gekürzt würde.
Das einzige Problem ist, dass du dann nicht mehr deine Frau und ihre Kinder unterstützen kannst.
Nur Erstere ist nachrangig und letzteren bist du gar nicht zum Unterhalt verpflichtet.
Im Zweifelsfall muss deine Frau eben aufstockendes Hartz4 beantragen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Die Kinder meiner Frau leben nicht in unserem Haushalt,der ältere macht seine Ausbildung als Bäcker,der behinderte Junge ist in einer Einrichtung und nur am Wochenende zuhause.Ich bin bei der Stadt angestellt und bekomme Kinderzuschläge,sowie Erschwerniszulage.Die beiden"halben" Kinder meiner jetzigen Frau sind mit auf meiner Steuerkarte,also zwei ganze Kinder.Was wäre denn,wenn meine Frau aus lauter "Frust und Wut"die Flucht ergreift(und die Scheidung einreicht)Dann wären die Kinder von der Steuerkarte runter und die Steuerklasse auch eine andere,sprich eine ganz andere Berechnungsgrundlage?
die Schneckchen :knockout:
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Das würde auch nicht viel ändern
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wir werden uns natürlich deswegen nicht trennen.Dann hoffe ich,das uns hier noch jemand die P-Konto Geschichte erklären kann,damit wir wenigstens etwas Geld zum Leben überhaben,denn von dem bischen,was mir im Monat überbleibt,kann ich nichts für 6 Monate mal eben so für "Notfälle"weglegen :dankeschoen:.
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Also das mit dem P-Konto nehme ich ein wenig zurück.
Nach meiner obigen Rechnung bist du kein Mangelfall.
Weniger als den Mindest-KU wirst du nicht zahlen können.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Und um kurz zu ergänzen: Bei einer Krankengeldpfändung wird das Geld direkt bei der Krankenkasse gepfändet, es landet niemals auf deinem Bankkonto.
LG
Nadda
Fein :ironie:,
wir haben gerade mal grob nachgerechnet,wenn ich jetzt bald Krankengeld beziehe und meine am Hungertuch nagende Ex den Mindestunterhalt von mir bekommt(freiwillig sicher nicht),müssen wir von ca.100 Euro minus im Monat leben,zu essen und trinken brauchen wir ja nichts :keineguteidee:,aber wenigstens die Miete und Gas/Strom sind bezahlt.Nächste Woche werden wir ganz schnell einen Wohngeldantrag holen(wurde bis jetzt wegen "Reichtum"abgelehnt und erkundigen uns,ab wann meine Frau dann Hartz 4 beantragen kann(wie lange dauert sowas wohl,bis das Geld kommt)?
Gruß die Schneckchen
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Hi
Irgendwie kann ich Deinen Rechnungen nicht folgen. Was hat zwischen
... ,das heißt 400 Euro weniger zum leben.Ich bekomme 1960 Euro,meine Frau 350 Euro,nach Abzug aller Kosten bleiben uns 700 Euro zum Leben.Bei Krankengeld dann noch 300,wenn ich den vollen Unterhalt weiterzahlen muß!
und
wir haben gerade mal grob nachgerechnet,wenn ich jetzt bald Krankengeld beziehe und meine am Hungertuch nagende Ex den Mindestunterhalt von mir bekommt(freiwillig sicher nicht),müssen wir von ca.100 Euro minus im Monat leben, ...
400€ monatliche Kosten zusätzlich verursacht?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Sorry,also:Normal Verdienst 1960 Euro
410,40 Miete
180 Euro Gas/Strom
Garage 40(hier werden viele Autos kaputt gemacht)
Kredit 178(ich weiß-Eigendoofheit :wink:)
45 Euro Telefon/Internet/Handys(ISDN wegen der Behinderung von Sohnemann,Handys wegen der ständigen Erreichbarkeit)
ca 50 Euro monatlich Versicherungen/Gewerkschaft/SOVD
34,20 Versicherung Auto(drei Jahre alt Vollkasko)
712 Euro Unterhalt,105 Prozent
REST 310,40 Euro
Krankengeld ca.1550
abzüglich der oben genannten Kosten und vollen Unterhalt:
minus 99,60 Euro
zum "Überleben" dann noch die ca.350 Euro meiner Frau :knockout:
Gruß die Schneckchen
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Du musst wirklich unterscheiden, zwischen deinem Einkommen, mit deinen Unterhaltsverpflichtungen und dem deiner Frau und ihren Verpflichtungen.
Du hast von deinem Geld vor Allem die Pflicht deine Kinder zu unterhalten und darfst einen gewissen Teil behalten, von dem du leben kannst.
Wenn du von deinem Geld auch noch "andere" Leute, wie z.B. deine Frau und deren Kinder unterstützen willst, so ist das dein Privatvergnügen und von deinem Selbstbehalt (SB=900,-) zu bezahlen. Genauso wie wie die Garage und der Kredit.
Wenn deine Frau mit ihrem Geld nicht auskommt, um sich und ihre Kinder zu versorgen, so muss sie entweder mehr arbeiten oder sich um staatliche Hilfe bemühen.
Ist nicht schön, aber so geht das Spiel.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Gerade meinen Selbstbehalt von 900 Euro will das Jugendamt bei einer vorübergehenden eventuellen "Mangelfallberechnung"auf 770 Euro senken,weil ich ja "erwerbslos"bin,ich bin aber nicht erwerbslos,sondern krank.Eine bekannte Anwältin sagte aber,das wäre nicht korrekt!Ich warte jetzt ab,ob meine Ex den Unterhalt vom Jugendamt für die Zeit wo ich krank bin ,neu berechnen läßt und ob die wirklich von 770 Euro ausgehen,ansonsten reichts mir endgültig und ich lege es auf eine Kündigung bei der Stadt an,ich habe bereits mein letztes Hemd ausgezogen,mehr habe ich nicht! 😡
Gruß die Schneckchens
ich nehme alles,was man mir noch läßt...
Servus Nacktschnecke,
auch wenn es bei Dir so ankommen mag, aber das JA hat nichts zu bestimmen!
Die treten zwar oftmals so auf, aber sie sind nicht die Staatsgewalt.
Lass Dir von denen nichts vorschreiben und unterschreiben tust Du dort auch nichts!
Richtig ist, was Beppo schreibt:
bei vorübergehenden Ereignissen sind die Gerichte äußerst zurückhaltend mit der Senkung von Unterhaltstiteln.
Geh davon aus, dass Du in der Krankheitszeit den KU völlig normal weiter zu bezahlen hast. Und sieh zu, möglichst bald wieder fit für den Job zu werden.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo Nachtschnecke,
mir fällt da noch ein anderer Lösungsvorschlag ein.
Besprich mit deinem Arzt, was du zur Zeit für Tätigkeiten ausüben kannst. Du bist bei der Stadt angestellt, evtl. kannst du vorübergehend anders eingesetzt werden.
Wenn du einen Deal mit deinem Arbeitgeber machen könntest, dass bis zum Zeitpunkt der OP ( falls eine folgt) ein anderer Job für dich in Frage kommt, könntest du bis zur OP arbeiten.
Ein Attest von deinem Arzt sollte aufzeigen, welche Tätigkeiten für dich zur Zeit in Frage kommen.
Gerade bei der Stadt gibt es ab und an diese Möglichkeit.
Dann könntest du eine Zeit anders eingesetzt arbeiten und ab Zeitpunkt der evtl OP krankgeschrieben werden. Dann müsste das eigentlich wieder als Erstbescheinigung laufen.
OP und Reha dürften nicht länger als 4-5 Wochen dauern. Kommt halt auf das Ergebnis des MRTs an und was danach folgt.
So oder so musst du abhängig von dem was folgt überlegen wie es beruflich weitergeht.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
kein schlechter Gedanke von DieMystiks.
Lohnfortzahlung besteht bis zum 42. Krankheitstag. Dann geht es ins Krankengeld über.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,ihr beiden
den Gedanken,mich anderweitig auf der Arbeit einzusetzen hatten wir bereits,es hängt aber an unserem Facharzt für Betriebsmedizin fest(ohne Doktor).Obwohl er sämtliche Untersuchungsergebnisse von den Orthopäden(mehrere in den letzten Jahren)und des Hausarztes vorliegen hat,behaart er auf seiner Meinung"Der Herr M.kann vollschichtig arbeiten gehen",auf der jetzigen Arbeitsstelle.Das heißt in der Kanalisation rumkriechen,krumm in Abwässergräben stehen,mit schweren Rasentrimmern umhängend arbeiten und meterweise 60 cm tiefe Löcher für Erdkabel graben :knockout:.Die Vorgesetzten auf der Arbeitsstelle sagen immer wieder,wir müssen nach dem Urteil des Betriebsarztes gehen,basta!Am Donnerstag Abend um 21.30Uhr war ich dann vorgezogen in der Kernspin und das Ergebnis:ein beidseitiger Bandscheibenvorfall,Mittwoch dann Termin bei der Neurochirurgin,bis dahin wieder krankgeschrieben.Ein Telefonat bei der Krankenkasse ergab nach einiger Rechnerei,mit Stichtag 29.09.2010 jetzt noch 29 Tage Lohnfortzahlung.Jetzt kommt es auf den Bericht der Ärztin und den des Röntgenfuzzis an,ich werde Mittwoch dann die Ergebnisse kundtun :thumbup:.
Gruß die Schneckchens
ich nehme alles,was man mir noch läßt...