Hallo,
leider werde ich vermutlich Vater, weil meine schwangere Ex-Freundin, mit der ich viele Jahre zusammen war, heimlich die Verhütung abgesetzt hat. Weiter möchte ich mich dazu nicht äußern, da ich immer noch kaum glauben kann, wie mich ein Mensch so hintergehen kann. Und ja, ich nachhinein war ich natürlich dumm, mich auf die Aussagen meiner Ex hinsichtlich Verhütung zu verlassen ("ich weiss, dass du kein Kind willst, ich würde auch nie alleinerziehende Mutter werden wollen"), aber so ist das halt, wenn man glaubt, einen Menschen seit vielen Jahren zu kennen und darauf vertrauen zu können, dass man in solch einer elementaren Frage nicht hintergangen wird.
Wie dem auch sei: Sie wird das Kind austragen, die Beziehung habe ich wegen des Vertrauensbruches beendet. Wir führten übrigens eine Fernbeziehung und leben in zwei unterschiedlichen Städten. Zusammenziehen war nie wirklich in Planung, weil ich einfach kein Familienmensch bin und lieber allein lebe (was sie auch alles wusste).
Sobald meine Ex feststellen wird, dass alleinerziehend doch anstrengender ist sie dachte und ein Kind nicht nur Spaß bedeutet, wird sie sich früher oder später von mir sitzengelassen fühlen (dass sie mir das Kind angehängt hat, wird sie dann ausblenden) und aus Frust und Rachegelüsten sämtliche Hebel in Bewegung setzen, um finanziell alles aus mir rauszuholen, was rechtlich geht.
Seit ein paar Tagen lese ich mich in dieses ganze Unterhaltsrecht ein und werde immer panischer und verzweifelter, weil ich mir klar wird, dass mich das Unterhaltsrecht in eine Rolle drängen wird, in der ich zwar weiterhin Vollzeit arbeiten muss, mir selbst aber - wenn mir der Richter gnädig gestimmt ist - einen Selbsterhalt von 1080 Euro bleiben wird, weil ich neben dem Kindesunterhalt auch noch meine Ex bezahlen muss. Je nachdem, wie sich die Zukunft entwickeln wird, kann das mit dem Betreuungsunterhalt drei Jahre, aber auch wesentlich länger der Fall sein. Sollte ich aus irgendwelchen Gründen mal arbeitslos werden, werden sich Schulden aufbauen, sofern eine Änderung des Titel nicht erwirkt werden kann.
Ich habe seit vielen Jahren in meiner Stadt eine Vollzeitarbeitsstelle. Ich selbst wohne in einer für diese Stadt günstigen kleinen Miet-Wohnung und habe schon immer versucht, möglichst niedrige Fixkosten zu haben (habe auch kein Auto, keine Schulen, keine Kredite). Allerdings werde ich mit den 1080 Euro nach Abzug der Fixkosten für Miete, Telefon/Internet, Strom, Monatsticket etc. gerade einmal rund 200 Euro zum Leben übrig haben. Die Mieten hier sind extrem teuer, die 380 Euro für Miete, die man bei der Unterhaltsberechnung ansetzt, sind für meine Stadt völlig utopisch.
Für mich stellt sich nun die Frage, wie ich so für drei Jahre plus X durchhalten soll? Ich habe in den letzten Jahren einen kleineren fünfstelligen Betrag angespart, was eigentlich dazu gedacht war, mir bei zunehmenden Ersparnissen irgendwann mal eine kleine Immobilie für das Alter zu erwerben (aber das kann ich jetzt nun alles vergessen). Da ich nur ausreichend verdiene, um den KU zu zahlen, den BU aber sicherlich nur zum Teil bezahlen kann (soweit ich recherchiert habe, stehen ihr 1.000 Euro zu, da sie noch arbeitet), stellt sich mir die Frage, ob ich auch noch von meinem angesparten Vermögen die Differenz auszahlen muss, um den vollen BU zahlen zu können.
Und wie soll ich bitte auf Dauer rund 1.300 Euro an Unterhalt zahlen ohne mich dabei über kurz oder lang zu verschulden und später zum Sozialfall zu werden? Dass ich nun meine Zukunftspläne über den Haufen werden muss, wenn ich der Vater sein sollte, dass habe ich mittlerweile begriffen. Aber macht es bei diesen Aussichten eigentlich Sinn, da noch gegenanzuarbeiten? Bis vor Kurzem war ich noch ein total glücklicher Mensch. Aber ab jetzt scheine ich vor dem Gesetzt ja nur noch Ackergaul zu sein, dem gerade noch so viel zusteht, dass er weiterarbeiten kann und nicht umkippt.
Weiss jemand Rat, wie ich jetzt vorgehn soll? Soll ich warten, bis sich irgendwann einmal das Jugendamt bei mir meldet und eine Vaterschaftsanerkennung fordert? Soll ich jetzt schon zum Anwalt gehen? Denn früher oder später werden sich JA und/oder Sozialamt bei mir melden und Unterhalt einfordern.
Hallo,
wie viel verdienst du denn netto im Monat, inkl. Weihnachts- und Urlaubsgeld?
Wie hoch ist deine private Altersvorsorge,
wie hoch deine berufsbedingten Aufwendungen, z. B. km zur Arbeit?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wenn ich das Weihnachtsgeld einbeziehe, werden es gut 2.300 Netto sein.
Private Altersvorsorge war der monatliche Betrag, den ich regelmäßig auf mein Sparkonto überwiese. Davon wollte ich mir dann in vielen Jahren eine Wohnung kaufen. Aber das kann ich ja jetzt vergessen. Hatte halt nie damit gerechnet, dass ich irgendwann einmal für ein Kind + Ex aufkommen muss.
Von meiner Arbeit wohne ich nur ein paar Stationen entfnernt. Zahle rund 60 Euro für mein Monatsticket.
Mehr als 1080 wird da nicht überbleiben...
Hallo,
also ich an deiner Stelle würde einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und mich beraten lassen. Ich für meinen Teil glaube nicht, dass Du sowas wie Betreuungsunterhalt an die KM zahlen musst. Eher wird es so ausgehen, dass Du den ganz normalen Kindesunterhalt zahlst, sofern die KM dich überhaupt als Vater eintragen lässt.
Du solltest vieleicht mal lesen: http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Wenn Du den vollen Unterhalt für das Kind zahlen kannst, dann ist das so und mehr is nicht drin für die Mutter. Die Höhe des Kindesunterhalts ist von deinem Netto-Einkommen abhängig, wie LBM schon schrieb.
Hallo,
also ich an deiner Stelle würde einen Anwalt für Familienrecht aufsuchen und mich beraten lassen. Ich für meinen Teil glaube nicht, dass Du sowas wie Betreuungsunterhalt an die KM zahlen musst. Eher wird es so ausgehen, dass Du den ganz normalen Kindesunterhalt zahlst, sofern die KM dich überhaupt als Vater eintragen lässt.
Du solltest vieleicht mal lesen: http://www.unterhalt.net/duesseldorfer-tabelle.html
Wenn Du den vollen Unterhalt für das Kind zahlen kannst, dann ist das so und mehr is nicht drin für die Mutter. Die Höhe des Kindesunterhalts ist von deinem Netto-Einkommen abhängig, wie LBM schon schrieb.
Nach meinen Infos muss ich an die KM zahlen, steht z. B. hier:
http://www.unterhalt.net/ehegattenunterhalt/betreuungsunterhalt.html
Und zum Teil leistungsfähig wäre ich ja. Bis zum Selbsterhalt von ggf. 1080 Euro. Also wird alles, was nach KU nach übrigbleibt, an die KM gehen. Darum bin ja so verzweifelt. Ich könnte ja noch damit leben, für ein Kind zu zahlen, dass ich nicht wollte. Aber auch noch die Mutter für mindestens drei Jahre - vermutlich noch länger - unterhalten zu müssen, würde mir finanziell einfach das Genick brechen. Die Rechtslage ist auch so, dass sie in den drei Jahren nicht arbeiten muss, wenn sie nicht will. Erst danach kann sie aufgefordert werden, sich um den Lebensunterhal zu kümmern. Und auch da ist es abhängig von den Betreuungsmöglichkeiten. Und da ich in einer anderen Stadt wohne, werde ich wohl kaum Einfluss darauf nehmen können und der Richter wird sicher auch der Mutter glauben, wenn sie erzählt, warum sie auch in den nächsten Jahren nicht voll arbeiten kann, weil blablabla. Für den Richter werde ich eh das Schwein sein, das die Mutter sitzengelassen hat.
Moin Am Boden,
sicherlich ist die Nachricht für Dich erstmal ein Schock, da Du ja nicht Vater werden wolltest. Ich war mal in der gleichen Siruation wie Du und heute 11 Jahre später bin ich glücklicher Vater eines wunderbaren Sohnes.
Also gibt Dir erst mal ein bißchen Zeit, das alles sacken zu lassen. Es ist noch viel Zeit, lass das Kind erstmal auf die Welt kommen.
Ist das Kind geboren worden, wirst Du aufgefordert werden, die Vaterschaft anzuerkennen. Erst damit wird überhaupt eine Unterhaltspflicht ausgelöst. Da Du der Mutter nicht vertraust und ihr eh getrennt seid, fordere sie dann auf, einem freiwilligen Vaterschaftstest zuzustimmen. Aus ihrer Reaktion kannst Du dann schon einiges ableiten.
Du musst jetzt noch gar nichts machen. Anwalt ist völlig überflüssig.
Ist Dein Vaterschaft positiv festgestellt worden, bist Du der Mutter für mind. drei Jahre unterhaltspflichtig, musst für die Babyerstausstattung aufkommen und es fällt natürlich Kindesunterhalt an. Bei Deinem Nettoeinkommen kommt wahrscheinlich zunächst Stufe 3 (2 Unterhaltspflichtige) raus, später dann, wenn der Mutterunterhalt wegfällt wahrscheinlich Stufe 4. Alles machbar. Ein kind wird Dich nicht ruinieren und die 3 Jahre steht man auch durch.
Das Finanzielle ist aber nicht so wichtig. Du solltest versuchen, Dir Gedanken zu machen, wie Du den Umgang mit Deinem Kind gestalten kannst, so dass das Kind mit beiden Elternteilen aufwächst.
LG,
Mux
Ich für meinen Teil glaube nicht, dass Du sowas wie Betreuungsunterhalt an die KM zahlen musst. Eher wird es so ausgehen, dass Du den ganz normalen Kindesunterhalt zahlst, sofern die KM dich überhaupt als Vater eintragen lässt.
Das ist definitv falsch! Wenn man etwas nicht weiß, sollte man sich mit Postings zurückhalten und neue User nicht unnötig verunsichern.
bist Du der Mutter für mind. drei Jahre unterhaltspflichtig, musst für die Babyerstausstattung aufkommen und es fällt natürlich Kindesunterhalt an. Bei Deinem Nettoeinkommen kommt wahrscheinlich zunächst Stufe 3 (2 Unterhaltspflichtige) raus, später dann, wenn der Mutterunterhalt wegfällt wahrscheinlich Stufe 4. Alles machbar. Ein kind wird Dich nicht ruinieren und die 3 Jahre steht man auch durch.
Wenn es bei nur drei Jahren bleibt und ich mein bisher angespartes Vermögen dazu nutzen könnte, diese zu überstehen. Dann vielleicht. Aber wenn ich mein Vermögen (also meine Altersvorsorge) aufbrauchen muss, um auch den Teil des ihr zustehenden Unterhaltes von 1.000 Euro an sie zu geben, den ich von meinem Einkommen nicht erstreiten kann, dann weiss ich nicht, wie ich aus der Sache rauskommen soll, ohne nicht im Jahr Nr. 4 schon völlig abgebrannt zu sein mit der Aussicht, auch die nächsten Jahre mit 1080 Euro leben zu müssen.
Ich schließe mich Mux an, allerdings werden dir, theoretisch, 1.200,- bleiben, weil das ab 2015 dein SB gegenüber der Mutter ist.
Ggf. wird der KU auf Zeile 1. gesenkt, damit mehr für den EU übrig bleibt aber am SB für dich ändert das nichts.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin am Boden,
Wenn es bei nur drei Jahren bleibt und ich mein bisher angespartes Vermögen dazu nutzen könnte, diese zu überstehen. Dann vielleicht.
Lies Dich hier im Forum mal in die Unterhaltsberechnung ein. Das nimmt viel Angst. In der Regel sind es nur drei Jahre. Dieses mindestens gilt nur im Einzelfall,
bei z.B. besonderen Betreuungsbedarf, wenn das Kind behindert ist o.ä. und muss begründet werden. Gehe also mal von den drei Jahren aus.
Zum groben Vorgehen: Es werden Deine Einkünfte (also nur Einkünfte: Gehalt + Steuererstattung + Einkünfte aus Vermietung + Zinsen etc.) der letzten 12 Monate gemittelt und daraus ein Nettoeinkommen errechnet. Dieses ist dann bzgl verschiedener Abzugsposten zu bereinigen und dann kommt erstmal der Kindesunterhalt. Den Rest bis zum Selsbtbehalt geht an die KM, also ungefähr nach folgender Formel:
mittleres Nettoeinkommen - X - KU - Selbstbehalt = BU. Selbstbehalt und KU sind fix, X ist die Summe der Abzüge. Dein Vermögen musst Du nicht für BU verwenden, da es kein Einkommen darstellt!
LG,
Mux
Wie ist das mit meinem Sparvermögen. Muss ich das dann für den Unterhalt der Mutter ausgeben, wenn mein Einkommen das nur zum Teil abdeckt?
Nein.
Das musst du nur angreifen, wenn du mit deinem SB nicht auskommst.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Du kannst dich auch damit beruhigen, dass für deine Ex nur relativ wenig EU übrig bleibt.
Deutlich weniger als für dich.
Damit steigen deine Chancen, dass sie relativ bald wieder die Arbeit aufnimmt.
Und man kann auch von deutlich weiter oben, deutlich tiefer stürzen als und es trotzdem überleben.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Wie ist das mit meinem Sparvermögen. Muss ich das dann für den Unterhalt der Mutter ausgeben, wenn mein Einkommen das nur zum Teil abdeckt?
Nach obiger Formel erfolgt die Unterhaltsberechnung für die Mutter unter der Voraussetzung, dass sie nicht arbeit und daher Bedürftigkeit vorliegt. Diesen errechneten BU musst Du zahlen.
Dein Vermögen fließt nicht in die Berechnung ein. Dein Vermögen setzt Du nur indirekt ein, wenn Dir Dein Selbstbehalt nicht zum Leben ausreicht.
Je größer X ist, desto geringer fällt der Unterhalt an die Mutter aus.
LG,
Mux
Lies Dich hier im Forum mal in die Unterhaltsberechnung ein. Das nimmt viel Angst. In der Regel sind es nur drei Jahre. Dieses mindestens gilt nur im Einzelfall,
Von dem, was ich bisher so gelesen habe, ist es in der Praxis eher so, dass die KM dann erstmal nur Teilzeit arbeiten gehen muss, weil eine Vollzeitbeschäftigung oftmals nicht mit den Hort-Zeitein zu verinbaren ist. Was dazu führt, dass in der Praxis nach ca. drei Jahren wohl eher davon auszugehen ist, dass der BU reduziert wird, aber nicht entfällt.
Von dem, was ich bisher so gelesen habe, ist es in der Praxis eher so, dass die KM dann erstmal nur Teilzeit arbeiten gehen muss, weil eine Vollzeitbeschäftigung oftmals nicht mit den Hort-Zeitein zu verinbaren ist. Was dazu führt, dass in der Praxis nach ca. drei Jahren wohl eher davon auszugehen ist, dass der BU reduziert wird, aber nicht entfällt.
Arbeitet denn Deine Ex Vollzeit? Eine völlig unzureichende Betreuungssituation am Wohnort kann natürlich dazu führen, dass der Anspruch verlängert werden kann. Aber erstens liegt das in ferner Zukunft und kommt es auf den konkreten Einzelfall an.
LG,
Mux
Nach obiger Formel erfolgt die Unterhaltsberechnung für die Mutter unter der Voraussetzung, dass sie nicht arbeit und daher Bedürftigkeit vorliegt. Diesen errechneten BU musst Du zahlen.
Dein Vermögen fließt nicht in die Berechnung ein. Dein Vermögen setzt Du nur indirekt ein, wenn Dir Dein Selbstbehalt nicht zum Leben ausreicht.Je größer X ist, desto geringer fällt der Unterhalt an die Mutter aus.
Erstmal danke auch allen für die Infos.
Wie willkürlich ist denn die Festsetzung des Selbsterhaltes? Soweit ich weiss, handelt es sich dabei bloß um eine Richtlinie. Kann der Richter nicht auch einfach meinen Selbsterhalt reduzieren, damit die KM mehr bekommt? So weltfremd, wie ich viele Urteile sind, könnte der Richter ja auch sagen, ich soll mir einfach eine noch günstige Wohnung suchen (dass ich für meinen 2-Zimmer-Wohnung schon verhältnismäßig wenig zahle, wird ihn vielleicht nicht kümmern, weil die Verhandlung ja nicht in meiner Stadt geführt würde, in der jeder weiss, wie teuer das Wohnen ist, sondern in ihrer Stadt, in der der Mietspiegel verhältnismäßig moderat ist).
Arbeitet denn Deine Ex Vollzeit? Eine völlig unzureichende Betreuungssituation am Wohnort kann natürlich dazu führen, dass der Anspruch verlängert werden kann. Aber erstens liegt das in ferner Zukunft und kommt es auf den konkreten Einzelfall an.
Sie hat Vollzeit gearbeitet. Aber schon seit Längerem nur noch 4 Tage die Woche (wobei sie trotzdem noch oft auch 5 Tage arbeitet).
Nochmal: Mach Dich nicht verrückt! Das Kind muss erst geboren werden. Dann muss es Deins sein. Und dann ist abzuwarten, was Deine Ex nach z.B. 1 Jahr macht. Also wann, ob und wieviel sie arbeiten geht.
Aber da kannst Du eh nichts machen. Du kannst versuchen ein wenig den Faktor X, also die abzugsfähigen Posten zu optimieren, siehe z.B. hier:
Und google mal die unterhaltsrechtlichen Leitlinien des zuständigen OLG.
LG,
Mux