Moin,
Mit dem, was du daraus interpretierst kann man, ehrlich gesagt, nicht viel anfangen.
Eigentlich steht doch alles im Text:
- Antrag auf Festsetzung von Unterhalt
- Unterhaltsfestsetzungsbeschluss 13.10
Somit: Festsetzung des Unterhalts im vereinfachten Verfahren, da der TO offensichtlich keine Einwände vorgetragen hat (Warum eigentlich nicht?).
- eine Zahlungsaufforderung( mntl. 272€)
Somit: Mindestunterhalt zweite Altersstufe laut Düsseldorfer Tabelle (also offensichtlich dynamische Anpassung).
Die Frage ist, was soll er jetzt machen?
Aufstocken? Abänderungsklage? Hoffen, dass zukünftig nicht gepfändet wird?
--
Brainstormer
Naja mir ist nicht alles so klar,
IMO gab es 2009 das vereinfachte Verfahren zum Festsetzen des KU noch nicht.
Und wie es zu einer Stundung von 17.000 € Unterhaltsschulden aus reinem Unterhaltsvorschuß kommen soll ist mir schleierhaft. Da muss bereits seit 2009 ein Unterhaltstitel über mehr als den Mindestunterhalt geben
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Also meine Tochter ist 05/07 geboren
und im ersten Beschluss von 10/08 steht:
Unterhaltssache zwischen "bla bla",
wird der vom Antragsgegener (also mir)
zum Ersten eines jeden Monats an das Kind zu zahlende Unterhalt, wie folgt festgesetzt:
Mindestunterhalt, veränderlich gemäß § 1612 a Abs. 1BGB
für "das Kind" geboren am "blabla" für die Zeit ab
01/08 bis 05/13 auf 100% des Mindestunterhalts der ersten Altersstufe.
Ab 05/13 bis 05/19 auf 100% des Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe
ab 05/19 auf 100% des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe.
Zahlbetrag zur Zeit:
279 abzgl. 77€ Kindergeld= 202€
Im zweiten von 11/08 steht:
Unterhaltssache zwischen "bla bla",
wir der Beschluss des Amtsgreichts von 10/08 wegen einer offensichtlichen Unrichtigkeit gem. § 319 ZPO wie folgt berichtigt:
der Rückstand des Unterhaltes beläuft sich von 05/07 bis 12/07 auf 1378,53€ ( 7x 196€ zzgl. 1/30 von 196€)
der laufende Unterhalt beträgt
ab 05/13 100% des Mindestunterhalts der zweiten Altersstufe und
ab 05/19 100% des Mindestunterhalts der dritten Altersstufe
Der Streitwert für das vereinfachte Verfahren auf Unterhaltsfestzung wird auf 3802,53 festgesetzt
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so , das sind die beiden Beschlüsse
Immer auf die Kleinen
Die Frage ist, was soll er jetzt machen?
Aufstocken? Abänderungsklage? Hoffen, dass zukünftig nicht gepfändet wird?--
Brainstormer
Genau das sind meine Fragen
Immer auf die Kleinen
Moin Avaa,
diese beiden Gerichtsbeschlüsse sind ja nun reichlich 5 Jahre alt. Und ein Gerichtsbeschluss ist etwas anderes als der unverbindliche Vorschlag "zahl halt mal ein bisschen was, aber nur, wenn Du gerade Geld übrig hast": Er ist vielmehr eine glasklare Anweisung, zu Beginn jedes Monats einen bestimmten Betrag auf ein bestimmtes Konto zu überweisen. Für die Rückstände gilt dasselbe.
Dachtest Du, das Problem erledigt sich durch Nichtbezahlen und Aussitzen, wenn Du nur lange genug wartest?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Abänderungsklage auf jeden Fall
Aufstocken sicher versuchen. Aber ob es klappt, wenn ein KU festgesetzt wurde und er offensichtlich nicht reagiert hat... keine Ahnung. Aufstocken kenne ich bisher nur, wenn der Titel vorher bedient wurde oder wenn ein Richter trotz Einrede einen nicht leistbaren KU festgesetzt hat
P-Konto einrichten. Denn das das JA/KM auf Pfändungsversuche verzichtet halte ich für unwahrscheinlich.
Über eine P-Insolvenz nachdenken, wenn noch andere Verbindlichkeiten da sind.
Sich im klaren sein, dass auch die Stundung von 17.000 € irgendwann gefordert wird
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Dachtest Du, das Problem erledigt sich durch Nichtbezahlen und Aussitzen, wenn Du nur lange genug wartest?
Grüssles
Martin
Nein, das dachte ich natürlich nicht. Aber ich hab es einfach verdrängt und den Kopf in dieser Angelegenheit in den Sand gesteckt, weil es mich sehr belastet, diese Summen zu sehen, sie nicht bezahlen zu können und dem Schuldenberg beim wachsen zu zusehen. Wenn alles so bleibt und ich keinen gutbezahlten Job finde, hab ich mit 30, 50.000€ Schulden die ich nie im Leben begleichen kann. Deswegen möchte ich ja nun etwas tun.
Ich suche halt nach Möglichkeiten, die mir dabei helfen das in den Griff zu bekommen.
Also auf jeden Fall eine Abänderungsklage?
Was ist ein P-Konto?
Ja über Privatinsolvenz hab ich mir schon mal Gedanken gemacht, laufen die 17.000 da mit rein?
Und kann ich während der Inso (sofern ich Arbeit habe) den laufenden Unterhalt bezahlen , damit sich das nicht wieder aufhäuft ?
Immer auf die Kleinen
Was ist ein P-Konto?
Ein Konto auf dem ein pfändungsfreier Betrag auf jeden Fall für ich zugänglich ist, wenn dein Konto einer Pfändung unterliegt.
Ja über Privatinsolvenz hab ich mir schon mal Gedanken gemacht, laufen die 17.000 da mit rein?
Ich denke ja.
Und kann ich während der Inso (sofern ich Arbeit habe) den laufenden Unterhalt bezahlen , damit sich das nicht wieder aufhäuft ?
Ja, der laufende KU geht vor dem Betrag der an den Inso-verwalter abgeführt wird. Allerdings hast du da denk ich auch bestimmte Auflagen und dazu gehört u.a. eben auch jede möglich Arbeit anzunehmen.
Auch bei einer Abänderungsklage kann dir übrigens um die Ohren fliegen, wenn du dich nicht nachweislich um Arbeit bemühst und eben auch mal eher unbeliebte Jobs annimmst.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Auch bei einer Abänderungsklage kann dir übrigens um die Ohren fliegen, wenn du dich nicht nachweislich um Arbeit bemühst und eben auch mal eher unbeliebte Jobs annimmst.
Ja, nachweislich bemühen tue ich mich ja jetzt schon, muss dem Jobcenter ja auch jeden Monat was nachweisen.
Was heißt denn "unbeliebte" Jobs?
Jobs wo ich dreckarbeit machen muss, oder Jobs die nichts einbringen?
Wenn drecksarbeit mir Geld verschafft nehme ich selbstverständlich auch diese. Aber ein blöder Job der nichts einbringt, bringt ja auch nicht viel. Also so ein 450€ Job
Immer auf die Kleinen
Moin,
der Abend ist immer schlauer als der Morgen. Mit Vorwürfen wegen Unterlassens von diesem oder jenem ist nicht geholfen.
Dein Fahrlan sieht so aus:
- Jetzt Adressen örtlicher Schuldnerberatungen raussuchen
- Jetzt alle Schulden auflisten, Unterhalt, Handy, Miete, was weiß ich und die Belega dazu fein säuberlich in einer Mappe sammeln
- Montag 07:30 Uhr, zum Jobcenter, Pendelbrief für Schuldnerberatung holen
- Montag, nach dem Jobcenter-Termin: Ab nach Hause, die rausgesuchten Schuldnerberatungen anrufen und um schnellen Termin bitten
Der Rest ergibt sich dann. Mit der Verbraucherinsolvenz (richtiger Name für Privatinsolvenz) bist du die Dämonen der Vergangenheit los. Aus zig-facher Erfahrung in der Begleitung von Menschen in der Verbraucherinsolvenz kann ich dir schon fast versprechen, dass es eine wirklich entspannende Zeit ab dem Moment wird. Es kommen nämlich keine bösen Briefe mehr.
Deine künftigen Unterhaltszahlungen können nur über eine Abänderungsklage angegriffen werden. Dafür brauchst du einen RA deines Vertrauens. Deinen Ex-RA würde ich nicht in diese Kategorie nehmen.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo DeepThought ,das ist doch mal ein Plan. Danke
Also erst zur Schuldnerberatung und nicht zum Anwalt, oder lieber alles gleichzeitig, oder ?
Immer auf die Kleinen
Naja, gleichzeitig geht das ja nun nicht 😉 Du kannst natürlich die RA-Suche noch dazwischen schieben und 'n Termin machen. Zum Termin brauchst du entweder einen Beratungsschein deines Amtsgerichts gegen Vorlage des ALG-2-Bescheids ( 0 - 20 € Eintrittsgeld ) oder der RA hat den in der Schublade.
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!