Verzwickte 'Unterha...
 
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Verzwickte 'Unterhalts- bez. Kindskontakt Frage ->Achtung lang<-

 
(@lettyhh)
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Hallo ihr Lieben,

ich bin neu hier im Forum und bräuchte einen Rat, denn ich möchte gern meinen Freund helfen.

Mein Freund hat einen Sohn (6 Jahre alt).

Die Beziehung ist Kurz vor der Entbindung des Sohnes auseinander gegangen. Beide Seiten sind in Freundschaft auseinander gegangen. Mein Freund hat sich nicht unbedingt regelmäßig um den kleinen gekümmert. Aber er hat seinen Sohn gesehen und sich dann auch um ihn gekümmert. Allerdings nicht Regelmäßig. (Ich kenne das leider, von dem Vater meiner Tochter) Ich habe mit meinem Freund ein sehr intensives Gespräch geführt und ihm die Augen geöffnet. Denn er kümmert sich mehr um meine Tochter (wohl auch Situationsbedingt, denn wir wohnen zusammen in Hamburg und sein Sohn wohnt in Lüneburg). Mein Freund war mit der Mutter nicht verheiratet, somit ist das alleinige Sorgerecht automatisch der Mutter zugeteilt worden. B (mein Freund) hat sich nicht darum gekümmert die Hälfte des Sorgerechts zu bekommen.

Als ich ihm dann im Gespräch sagte das er sich um sein Sohn kümmern muss und das der kleine seinen Vater braucht, hat B eingesehen das er einen Fehler gemacht hat.  Wir haben uns dann abgesprochen das wir Kontakt zur Mutter aufnehmen und dann versuchen werden Kontakt zum Kind bekommen, zum einen, damit das Kind sich an seinen Leiblichen Vater gewöhnt und zum anderen damit dann irgendwann alle 2 Wochen uns der kleine besuchen kann über das Wochenende. Wir haben also dann ein treffen mit der Mutter bei uns zu hause arrangiert.  Sie kam dann mit ihrem neuen Lebensgefährten und dem Sohn. B hat sich sehr lieb und sehr intensiv mit dem kleinen beschäftigt und wir haben auch gemeinsam darüber gesprochen, das der kleine sich dann an B und uns (meine Tochter und ich) gewöhnen kann, damit eine Regelmäßigkeit mit dem treffen eingeführt werden kann. Wir haben alle Eventualitäten abgesprochen und auch das es eine Zeit dauern wird, bis der kleine sich an sein Vater und an uns gewöhnen kann. Außerdem, kann die Mutter dann ja auch mal 1-2 Wochenenden im Monat sich entspannen. Wir haben abgesprochen, das wir erst mal im Wechsel uns treffen werden. Bei der Mutter und bei uns. Die ersten 3 treffen sind sehr gut gelaufen. Allerdings hat B ein treffen absagen müssen. Ich bin sehr doll Krank geworden (starke Grippe). B hat sich sofort Telefonisch, Per Handy und per SMS versucht zu melden, damit die Mutter und der Lebensgefährte beischeid wissen. Zum einen damit der Kleine nicht angesteckt wird und um ein neues Treffen auszumachen. B hat sich in der zeit sehr gut um meine Tochter gekümmert und um die Wohnung und war mir eine richtig große Hilfe.  Allerdings hat die Mutter weder das Telefon, noch das Handy und auch keine SmS angenommen oder zurück gerufen. B hat mehrere Tage versucht die Mutter zu erreichen.  Mir persönlich kommt es vor, als wenn sie auf so etwas gewartet hat. Seit dem hat B keinen Kontakt mehr zur Mutter und auch nicht zum Sohn. Das ist nun 3 Jahre her. Zwischen zeitlich hat er immer wieder mal versucht die Mutter zu erreichen, aber vergeblich. Sie hat jeden versucht der Kontaktaufnahme ignoriert.

Finanziell können wir keine großen Sprünge machen. Bis vor kurzem war mein Freund arbeitslos und wir haben von Arbeitslosengeld 2 leben müssen.  (Ich bekomme nun, seid dem er arbeitet nur noch aufstockend Arbeitslosengeld 2, ich selber bin schwer behindert und kann aus gründen einer chronischen Krankheit leider nicht arbeiten, was uns eigentlich schadet als hilft.)
Die Mutter hat mittlerweile alles versucht um an Geld zu kommen. Sicherlich hat der Sohn das recht auf Unterhalt. das ist auch so richtig. nur weiß ich auch, das wenn man Arbeitslosengeld 1 oder 2 bekommt, man keinen Unterhalt zahlen kann. Die Mutter hat vom Jugendamt die Beistandschaft beantragt, die nun auch vorbei ist, da der kleine nun 6 Jahre alt ist. Die Mutter hat versucht das Arbeitslosengeld von uns zu pfänden, obwohl man weiß, das dies nicht pfändbar ist. Sie lässt nichts offen um an Geld zu kommen. Aber Kontakt zu dem kleinen bekommt B nicht.
Mittlerweile ist es sogar so, das die Mutter zu ihrem Lebensgefährten gezogen ist. Dieser wohnt bei seinen Eltern auf einem Bauernhof ( Im Grunde eine perfekte Umgebung für den kleinen um groß zu werden). Allerdings steht die Mutter dort sehr unter den "Fuchteln" der neuen Familie. Sie darf nicht ins Internet, keine eigene Mail Adresse haben und wenn mal Besuch von den Großeltern kommt, also B seine Eltern besuchen den Enkel, dann sind die Eltern des Lebensgefährten immer als "Aufpasser" dabei. Die Großeltern von B dürfen nicht mit dem kleinen einen Ausflug machen, Sie dürfen nicht mit dem kleinen oder dem kleinen und der Mutter allein sein und sie werden mit Argusaugen bewacht und beobachtet.
Wir haben das Gefühl das die Mutter schon irgendwo unterdrückt wird, können das aber nicht beweisen.

Ich habe wieder mit B geredet und wollte wissen wie er nun zu seinem Sohn steht und was er machen möchte. Zum einen geht es dem Kind sehr gut auf dem Bauernhof, anscheint möchte die Mutter wohl auch so weiterleben, denn sonst hätte sie ja schon längst etwas abändern können. Wir haben auch die Befürchtung, das der Lebensgefährte für den kleinen Sohn der Vater ist. Wir denken das es ihm so auch beigebracht wurde. Wir wissen das aber nicht genau, es ist nur eine Vermutung.  In dem Gespräch hat B gesagt, das er sich absolut nicht sicher ist, welchen weg er einschlagen möchte. Er sieht es nicht ein seinen Sohn nicht sehen zu dürfen, aber den "Zahlemann" machen zu dürfen. Er möchte seinen Sohn sehr gern wieder sehen und den damals versuchten Regelungsplan weiter zu führen. Sprich erst mal kennenlernen, gewöhnen und dann alle 2 Wochen ein Wochenende bei uns. B wäre dann auch sofort bereit, sofern unser Geld es zulässt, Unterhalt zu bezahlen. Auf der anderen Seite glaubt B nicht, das die Familie auf diesen Deal wieder eingehen würde. Er möchte seinen Sohn auch nicht um jeden Preis aus seiner gewohnten Umgebung raus reißen.  Er hatte sich schon vor lauter Verzweiflung überlegt das der Lebensgefährte den kleinen Adoptieren könne. Ich habe ihm aber gesagt, das er sich das sehr sehr gut überlegen sollte und das es so auch nicht so einfach ist.

Nun ist es so, das die Mutter nun selber arbeitslos geworden ist. so wie wir erfahren haben, hat sich sich aber nicht arbeitslos gemeldet. Kann aber auch sein, das Ihr Lebensgefährte dafür zu viel verdient. Zusätzlich ist die Beistandschaft ausgelaufen. Nun verlangt sie, ohne Berücksichtigung unserer Finanziellen Lage, das B den vollen Unterhaltssatz zahlt. Wir haben im Monat gerade mal 1364 Euro für 3
Personen (2 erwachsene und 1 Kind schulpflichtig) B und ich sind aber auch nicht verheiratet.

Was können wir denn nun machen? Denn wir haben keine Lust darauf ständig irgendwelche Post zu bekommen von der Mutter, denn unsere Finanzielle Lage wird sich in absehbarer zeit nicht ändern. Mein Freund arbeitet in Vollzeit und kann nicht noch einen Nebenjob aufnehmen, da es die Arbeitszeiten seiner Arbeit nicht zulässt. Er arbeitet von morgens 9:00h bis abends 19:30h da kann er gar nicht noch ein Job annehmen.

Sollten wir zum Jugendamt gehen und uns dort mal Informationen holen? oder Sollten wir uns einen Anwalt suchen? Ich weiß nicht ich denke, B und ich müssen noch mal ernsthaft reden deswegen. B hat Fehler gemacht in der Vergangenheit, weil er sich nicht so um sein Sohn gekümmert hat, wie er eigentlich sollte, aber nun möchte er es besser machen und bekommt keine Chance.

Vielleicht kennt ja jemand so eine Lage und oder hat den einen oder anderen Tipp. Ich würde mich sehr freuen.

Ich hoffe auch, das man diesen super langen Text auch versteht, ich glaube das ist schon etwas schwer zu verstehen...

Trotzdem vielen dank für die zeit und die mühe von euch 😉

lieben Gruß Lettyhh

___________________________________________________
Edit: Bitte keine realen Namen verwenden und Absätze machen


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.09.2012 21:36
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Letty,

willkommen hier im Forum.

Zunächst solltest Du Deinen Freund motivieren, sich hier selber anzumelden. Es ist erstmal sein Problem und er muss es regeln. Da helfen auch keine Ausreden wie "er schreibt nicht so gerne ...hält nichts vom Internet". Diese "Argumente" hören wir hier sehr oft.

Auffällig ist, dass wenn man Deinen Text liest, zunächst denkt, hier handelt es sich um ein Problem, was vor ein paar Wochen entstanden ist. Es klingt positiv, dass ihr zusammen das Gespräch gesucht habt. Dann liest man, dass die Geschichte schon 3 Jahre her ist. Das ist lang!

Und ja, Kinder kosten auch Geld. Auch darüber muss man nicht diskutieren bzw. weisst Du es wohl selber, da Du ja selber eine Tochter hast. Auch wenn es menschlich verständlich ist, dass Du dir um das Geld sorgen machst, hat die KM einen Anspruch auf den Unterhalt. Genauso würdest Du auch Unterhalt fordern, wenn ihr ein gemeinsames Kind hättet. Wie schaut denn Eure Planung dazu aus? Aus der Forenerfahrung werden gerade solche Fragen immer gern gestellt, wenn schon gemeinsamer Nachwuchs auf dem Weg ist.

Es gibt die Möglichkeit, ergänzende ALGII Leistungen für den Unterhalt zu erhalten. Hier können Dir unsere Unterhaltsexperten noch weitere Tipps geben. Gruß Ingo


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2012 22:08
(@elfenherzchen)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Letty,
ihr habt nur 1300 nochwas Euros zum Leben. Bekommt denn dein Kind kein Unterhalt vom KV? Wieso finanziert dein Lebensgefährte dein Kind und nicht sein eigenes?

Grüße
Elfenherzchen


AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2012 23:40
(@lettyhh)
Schon was gesagt Registriert

hallo ihr lieben,

vielen dank für die schnellen antworten.

@ingo: ich habe meinem Freund bescheid gegeben das er sich hier anmelden kann, damit er sich rat holen kann. das mein freund alles in die hand nehmen muss, ist mir klar. ich kann da nur wenig bis gar nichts machen. aber ich kann mir infos holen. dann kann er gezielt an die sache heran gehen.
ein problem wie du schreibst, ist es eigentlich nicht. denn das kind hat anspruch und recht auf unterhalt. das was ich nicht ok finde ist eben das die mutter sich sperrt für gespräche und einer annährungen.

wenn ich deine frage zur planung richtig verstanden habe, es wird bei uns beiden kein weiteres kind mehr geben. im vergangenen jahr (14.01.2011 - 18.01.2011) haben wir unseren gemeinsamen sohn verloren er wurde in der 26. ssw per notkaiserschnitt auf die welt geholt und ist leider nach 4 tagen überlebenskampf zu den sternen gegangen... leider kann ich keine weiteren kinder mehr bekommen. das lässt meine krankheit nicht zu. für mich ist das schon ein problem, aber ich denke da lieber realistisch, denn ich möchte nicht aus meinem Egoismus heraus ein krankes und behindertes kind zur welt bringen. aus dem grund habe ich dann auch vorgesorgt und mich sterilisieren lassen, gleich bei dem notkaiserschnitt. mein freund und ich haben alles vorher gut besprochen.

ergänzende AlgII leistungen für den unterhalt bekommen wir nicht von der Arge, mein freund könne sich nur befreien lassen, wenn er mit seinem netto gehalt unter dem mindestsatz ist. 

das ist auch eine gute überleitung für Elfenherzchen:

Nein ich bekomme keinen Unterhalt für meine Tochter. ich habe da schon sehr viel gemacht. von pfändung, über gehaltspfändung und sogar Plizeiliche Anzeige weil er nicht zahlt (die anzeige wurde eingestellt). das schlimmste daran ist, das der Vater von meiner Tochter sich auch absolut nicht kümmert. ich muss auch dazu sagen, das der kindsvater mittlerweile in die privatinsolvenz gegangen ist. Ob ich da dann mal geld sehe, das weiß ich nicht. und ob ich das geld dann beim arbeitsamt angeben muss, das muss ich noch klären. denn es geht da um knapp 13.000 euro. seit der geburt meiner Tochter hat der vater nicht gezahlt. ich habe viel versucht und nichts hat etwas gebracht. alles war ohne erfolg. das Jugendamt sagte mir dann auch, das ich keine möglichkeiten mehr habe, um den vater zur zahlung zu bringen.
ich gehöre aber nicht zu den frauen die den vätern verbieten das kind zu sehen. denn ich bin der meinung das ein kind das recht hat ihren vater zu sehen, wann es möchte und ich finde es auch sehr wichtig für die entwicklung eines kindes. der vater meiner tochter hat immer die möglichkeit mein kind zu sehen und meine tochter hat die gleiche möglichkeit. allerdings möchte der vater dies wohl nicht und meiner tochter ist es mittlerweile egal. sie ist 10 jahre alt und ich habe mit ihr darüber geredet. sie sagt selber das es ihr egal ist und das ihr vater ein lügner ist. denn vieles wurde versprochen und natürlich nicht einghalten. ich denke schon das meine tochter darunter leidet, sich aber mit dieser aussage irgendwo trösten und sich damit vielleicht schützen möchte.

und die frage warum mein freund mein kind finanzierzt ist leicht zu beantworten:  wir wohnen zusammen, wir sind für das arbeitsamt eine lebensgemeinschaft. wir bekommen gemeinsam vom amt geld und sein gehalt wird auch mit angerechnet. also wird meine tochter automatisch mit finanziert. da kann man dann beim amt nicht sagen ne für mein kind ist er nicht verantwortlich, aber wir wohnen zusammen und lieben uns. Das arbeitsamt weiß das mein freund noch einen sohn hat und die sagen dann auch das mein freund kein unterhalt zahlen kann an seinen sohn, da wir, wenn man das geld zusammen rechnet unter dem unthalspflichtigensatz liegen. so sagt das arbeitsamt.
noch sind wir nicht verheiratet. leben aber zusammen in einer wohnung. wir wollen heiraten, aber das dauert noch, da eine hochzeit nun viel kostet. wir wollen aber erst alles vorher regeln, mit seinem sohn und alles, damit wir kein böses erwachen haben, wenn wir denn geld sparen für die hochzeit.

gerade aus dem grund, weil ich das von dem kindsvater meiner tochter her kenne, habe ich mit meinem freund geredet. denn ich denke das es für seinen sohn genauso absolut wichtig ist, seinen vater zu kennen und auch kontakt zu ihm zu haben. ich selber kann und darf da auch nichts machen, aber ich kann informationen sammeln. denn ich kenne nur die seite der mutter aus eigener erfahrung. welche rechte ein vater mittlerweile hat und was meinem freund für regeln zusteht, kann ich nur aus reinen menschenverstand erahnen oder eben googeln 🙂
ich habe schon bei meiner jugenamtdame angerufen, aber sie kann mir bez. meinem freund nicht helfen. denn sie ist mit der sachlage nicht vertraut und hamburg ist dafür auch nicht zuständig. dazu muss mein freund sich mit dem jugendamt in lüneburg in verbindung setzen. leider geht es nur telefonisch denn dort hin fahren, kostet für uns sehr viel geld.
mir ist es sehr wichtig das die angelegenheit zwischen meinem freund und seinem sohn geregelt wird. ich möchte schon das mein freund die chance erhält, sich nun als vater beweisen und vertrauen aufbauen kann. ich persönlich kann ihn dabei nur unterstützen.

ich wünsche euch einen schönen abend.

lieben gruß lettyhh


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2012 00:41
(@lettyhh)
Schon was gesagt Registriert

noch mal schnell ein nachtrag:

ich möchte noch erwähnen, das der sohn meines freundes nun kein ersatz für unseren verlust sein soll. unser gemeinsamer sohn ist bei den sternen und für ihn gibt es keinen ersatz. der sohn meines freundes hat ja nun auch eine ganz andere persönlichkeit und ist vor allem auch viel älter. davon mal abgesehen, bin ich auch nicht die mutter.

dies wollte ich noch schnell los werden. denn uns sind solche sprüche sehr oft zu ohren gekommen. leider gibt es viele menschen, die einfach nicht überlegen und uns damit sehr verletzen.

trotzallem euch einen schönen abend 😉

lieben gruß lettyhh


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2012 01:13
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin,

bitte im vierten langen Absatz den Klarnamen streichen.

Ich kann etwas nicht verstehen: Totaler Kontaktabbruch seit 3 Jahren, aber ihr wisst über erstaunlich viele Details Bescheid. Mit diesem 'Halbwissen' würde ich sehr vorsichtig umgehen. Unter welcher Fuchtel jemand steht, ist doch zunächst nicht so wichtig, wie es dem Kind damit geht, wäre für mich interessanter.
Hier werden auch zwei ganz verschiedene Themen angesprochen, überlegt euch doch, ein neues Thema aufzumachen, damit wir das im Forum besser auseinanderhalten können.
Gruss Fischkopf


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2012 09:47
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Lettyhh,

hinsichtlich der Umgangsthematik empfiehlt sich in der Tat die Kontaktaufnahme (seitens Deines Freundes) mit dem zuständigen Jugendamt und die Bitte um Vermittlung.
Wenn das nichts bringt (die Qualität von Jugendämtern ist ebenso unterschiedlich wie die Qualität von Umgangsverweigerinnen), bleibt nur der Gang zum Gericht.
Da Dein Freund sich in den letzten Jahren nicht gerade mit Ruhm bekleckert hat, sicherlich kein leichter Weg.

Zum Thema Unterhalt:

Wir haben im Monat gerade mal 1364 Euro für 3 Personen (2 erwachsene und 1 Kind schulpflichtig)

Wie setzen sich diese 1.364 EUR zusammen ?
Entscheidend für die Leistungsfähigkeit Deines Freundes (und damit die zu erwartendende Unterhaltshöhe) ist sein Einkommen.
Da er weder Dir noch Deinem Kind gegenüber unterhaltspflichtig ist, spielt Ihr familienrechtlich keine Rolle (im Gegenteil: einige irre Juristen würden in einer solchen Situation noch versuchen, seinen Selbstbehalt zu kürzen, weil Ihr durch das Zusammenleben eine Haushaltsersparnis habt).
Was ein Sachbearbeiter des Arbeitsamtes in diesem Zusammenhang sagt ist irrelevant. Eine etwaige(titulierte) UH-Schuld müsste er in seinen Berechnungen dann aber berücksichtigen.

Fakt ist, dass er der KM gegenüber zur Auskunft verpflichtet ist. D.h. um die Übersendung von Einkommensnachweisen kommt er nicht herum.
Darauf hat sie alle 2 Jahre einen Anspruch.

Besten Gruß
United


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2012 11:10
(@martina)
Rege dabei Registriert

Hallo Lettyhh,

mal grundsätzlich würde ich anraten, dass du dich aus der ganzen Thematik soweit wie möglich raushälst. Es ist sein Sohn, es ist seine Ex und es geht um seinen Willen nun endlich Vater für den Kleinen sein zu wollen oder eben nicht.
Meiner bescheidenen Erfahrung nach ist ein Anschupsen von der "neuen" Partnerin halbwegs OK aber die Exen (insgesamt, auch der Ex-mann zählt dazu) neigen anscheinend dazu, Probleme zu haben wenn sich der "neue" Partner mit einbringt, auch wenn es nur gut gemeint ist! Das gibt einfach (fast) immer böses Blut und wirkt sich dementsprechend im Endeffekt (fast) immer schlecht auf den Nachwuchs aus.

Ebenso das Rumgestochere um durch Beobachtungen oder Indizien sich irgendwas zusammen zu reimen passt nicht, konzentriert euch darauf miteinander sprechen zu lernen. Alles Andere bringt nur Probleme auf Dauer und es stehen noch ein paar gute Jährchen im Raum, die ihr entweder positiv oder negativ gestalten könnt. Hierbei kann das JA gute Dienste leisten.  

Gruß
Matthias


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2012 13:50
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

dein Partner muss Auskunft geben. Von seinem Jahresnetto (inkl Steuererstattung abzgl. Steuernachzahlung)/12 kann er folgendes in Abzug bringen 5 % berufsbedingte Aufwendungen und 4 % (vom Bruttoeinkommen) für zusätzliche Altersvorsorge. Diese muss dann aber auch wirklich geleistet werden. Dann kann er in der Düsseldorter Tabelle nachschauen wie hoch der Unterhaltsbetrag für seinen Sohn ist. Er hat einen Selbstbehalt von 950 €. Sollte also der Tabellenbetrag nicht möglich sein, so ist die Differen zwischen anrechenbarem Netto und Selbstbehalt zu zahlen. Darüber sollte in eurem Fall ein Titel erstellt werden. Dann ist der Unterhaltsbetrag fürs Kind kein Einkommen mehr und ihr bekommt einen höheren Hartz4-Betrag ausgezahlt.

Sophie


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2012 14:12
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lettyhh,

wir wollen heiraten, aber das dauert noch, da eine hochzeit nun viel kostet.

:question: Eine Hochzeit kostet eigentlich lediglich die Gebühren auf dem Standesamt, alles weitere ist Nice to have, aber nicht notwendig, da man ja heiratet, weil man sich liebt und nicht, weil man eine Party will.

leider geht es nur telefonisch denn dort hin fahren, kostet für uns sehr viel geld.

Wenn Ihr Euch schon die einmalige Fahrt zum Jugendamt nicht leisten könnt, um die Grundlagen zu klären, wie wollt ihr dann 14-tägigen Umgang finanziell stemmen?

lg
sleepy


Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2012 14:19




(@zwergnases-mama)
Rege dabei Registriert

Hallo

Lüneburg gehört mit zum HVV-Gesamtbereich. Eine Ganztageskarte ab 9 Uhr kostet 14,90  Euro.
Vorher sollte dein Freund sich am besten telefonisch beim Jugendamt anmelden und nachfragen, was für Unterlagen er eventuell benötigt. Damit er nicht doppelt fahren muss, wenn euch die 15 Euro bereits so weh tun.
Und vor dem Gesichtspunkt stelle ich es mir schwierig vor alle 14 Tage Umgang zu realisieren. Dem Kind bringt es nichts, wenn es theoretisch das Recht hat, Papa alle 14 Tage zu sehen. Nur leider Papa das nicht realisieren kann...

Wie alt ist denn Deine Tochter? Kann die nicht noch Unterhaltsvorschuss bekommen?

Gruß Zwergnases Mama


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2012 14:30
(@fruchteis)
Registriert

Moin Lettyhh.

Hamburg !?
Herzliches Beileid. Die Boomtown ist für Familien und Kinder eines der übelsten Pflaster, richtig gefährlich geradezu.

Für einen 3+1 Persoen-Haushalt ist eine Familieneinkommen von 1364 € äußerst schmal.
Nach meiner Rechenmaschine habt Ihr einen Anspruch auf ergänzende SGB II-Leistungen von fast 800 €.

W.  


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2012 15:25
(@lettyhh)
Schon was gesagt Registriert

hallo ihr lieben,

viellen dank für die vielen antworten. ich versuche einfach mal alles soweit zu beantworten in einem text.

zu aller erst möchte ich klar stellen, das mein freund selbst verständlich alle erforderlichen informationen gem jugendamt preis gibt. selbst der mutter seines sohnes würde er die relevanten infos zu kommen lassen, wenn denn überhaupt eine kontakt ebene vorhanden wäre.
wir können unsere informationen nur vom jugendamt und von den eltern meines freundes erhalten. denn die eltern meines freundes sind regelmässig bei der mutter um den enkel zu besuchen. daher haben wir einige details. das wir mit diesen infos vorsichtig sein müssen, ist uns absolut klar. denn bisher ist es ja für uns eine behauptung, obwohl wir nicht glauben das die eltern sich details aus den fingern saugen.
soweit wir wissen, geht  es dem sohn von meinem freund gut . er wächst und gedeiht wie ein normales kind. uns ist es auch sehr sehr wichitg das es dem kleinen gut geht und das er unter keinen umständen irgendwie leiden muss. aus dem grund hatte ich ja geschrieben, das mein freund sich überlegt hatte, vielleicht den kleinen von dem lebensgefährten der mutter adoptieren zu lassen. da der sohn gut und wohlbehütet aufwächst und mein freund möchte seinen sohn aus diesen gewohnten umfeld eigentlich nicht raus reißen.  wir vermuten auch nur, das der sohn gar nicht weiß das mein freund der vater ist, sondern das der lebensgefährte als vater dem kleinen vorgestellt wurde, aber wie gesagt, es ist nur eine vermutung. wir wissen auch nicht ob der kleine den lebensgefährten "papa" nennt. deshalb mussen wir damit auch recht vorsichtig umgehen.

oh es wäre so schön wenn uns noch 800 euro zustehen würde. aber das tut es leider nicht. wir sind insgesamt 3 personen in einem haushalt. 2 erwachsene und 1 schulpflichtiges kind.  da mein freund in vollzeit arbeitet, hat mein freund einen freibetrag von 227 euro von der arge. alles andere wird voll angerechnet. mein freund verdient netto 1081 euro wir bekommen von der arge ca. 162 euro (gerundet) und kindergeld von 185 euro.  oh ich merke gerade das ich mich verrechnet habe.. das tut mir sehr leid. wir haben im monat 1428 euro.

mein freund hat heute mit dem jugendamt in lüneburg telefoniert. die nette dame dort hat meinem freund alles recht gut erklärt:

die nette dame sagte das mein freund einen selbstbehalt von ca. 840 euro hat inkl. fahrtkosten zur arbeit also hier in hamburg eine monatskarte im abo vom HVV für 77 euro.
er kann hier in hamburg zum jugendamt gehen und berechnen lassen wir hoch der unterhalt für sein sohn sein wird. normalerweise ist der unterhaltsbetrag  272 euro. abzuüglich des selbstbehalts inkl. der fahrkarte müsste mein freund 194 euro an unterhalt an seinen sohn zahlen.
er kann sich diesen betrag beim jugendamt beurkunden lassen und mit dieser urkunde zur arge gehen, damit die arge den freibetrag von 227 euro um 194 euro unterhalt erhöht.  somit kann mein freund nun endlich den unterhalt für seinen sohn zahlen.
das ist doch mal endlich eine echt tolle aussage von der lieben dame des jugenamtes in lüneburg. damit kann man endlich arbeiten und endlich kann sein sohn unterhalt bekommen. das ist doch schon mal ein richtig guter anfang, meiner meinung nach.

kurz etwas anderes 😉 : eine hochzeit ist sicherlich nur die gebühr beim standesamt. aber eine hochzeit ist sehr individuell und jedem seinem geschmack nach zu gestalten oder eben nicht zu gestalten. ich denke das ist eine persönliche entscheidung wie ein paar sich die hochzeit vorstellt.  aber ich denke das dies hier nicht wirklich relevant ist und gehört ja auch nicht zum thema. 😉

so nun zurück 😉

ich denke wenn mein freund über das jugendamt versucht besuchsrecht bez. alle zwei wochen seinen sohn zu uns holen kann, müssen wir einen realistischen weg finden. da der sohn meines freundes nicht direkt in lüneburg wohnt sondern nur das jugendamt dort zuständig ist. wenn mein freund seinen sohn besuchen würde, dann müßte er nach neetze, ich kenne diesen ort nicht und weiß gerade nicht ob es vor oder hinter lüneburg liegt. mein freund hat eben über den HVV herausgefunden das eine fahrt nach neetze wohl im bereich des HVV liegt und eine einfache fahrt für einen erwachsenen kostet dann 7,85 euro kosten würde ohne abo karte. das ist ja mal ein ganz anderer schnack. da läst sich ja sehr leicht einen guten weg finden.

mein freund möchte aber erst mal den unterhalt für seinen sohn regeln und dann möchte er sich noch mal in ruhe überlegen wie man das mit besuche bez. erst mal kontakt zur mutter machen kann. dies möchte er dann über das jugendamt machen. er muss sich an seinen sohn erst sehr vorsichtig annähern und das bedarf sehr viel zeit.

wegen dem unterhalt meiner tochter:

ich habe nach der geburt im dezember 2001 gleich das jugenamt aufgesucht. da ich schon in der schwangerschaft die beziehung beendet habe. der kindsvater ist fremdgegangen. ich habe dann auch gleich mit dem jugendamt die beistandschaft beantragt. die beistandschaft lief 72 monate also ist mit dem 6. lebensjahr beendet. danach, so hat es mir das jugendamt hier in hamburg erklärt, steht mir das jugendamt immer noch zur seite, aber mit dem unterhalt läuft es dann anders. der vater muss den unterhalt an das jugendamt zahlen. dann erst überweist mir das jugendamt den unterhalt. zahlt der vater nicht, so zahlt auch das jugendamt nicht. meine tochter ist mittlerweile 10 jahre alt. darauf hin habe ich mit dem jugendamt gesprochen, was ich noch für möglichkeiten habe, denn mir fehlte ja ab dezember 2007 der unterhalt. das jugendamt hat mir gesagt das es kaum noch möglichkeiten gäbe und ich nur noch eine polizeiliche anzeige machen kann. dies habe ich dann gemacht, habe mir alle unterlagen vom jugenamt zusammen gesammelt und bin dann zur polizei gegangen. ich weiß das der vater natürlich auch eine aussage machen musste, an dem tag hat noch versucht mir die hölle heiß zu machen, was mir denn einfiele eine anzeige zu machen. und das ich doch eine beistandschaft beantragen soll.. als ich ihm dann gesagt habe, das ich dies schon längs gemacht habe und diese mit dem beendeten 6. lebensjahr vorbei sei, war er dann still und hat seine aussage bei der polizei gemacht.
allerdings wurde diese sache vom staatsanwalt eingestellt. dies habe ich auch nur per zufall erfahren. denn wenn ich dort selber nach gefragt habe, bin ich entweder nicht weiter gekommen, weil man mir angeblich keine infos geben darf oder es war keiner von den leuten anwesend die mir auskunft geben konnten. ich habe dann das jugendamt eingeschaltet und die haben dann auch nur kurz und knapp erfahren das die angelgenheit eingestellt wurde. warum und weshalb es eingestellt wurde, weiß noch nicht mal das jugendamt. ich habe von dem staatsanwalt nicht ein schrieftstück bekommen oder sonst irgenwelche briefe. nur vom jugenamt habe ich post bekommen, das die anzeige eingestellt wurde.

ich habe mit dem jugendamt viel gesprochen. weit vor der anzeige habe ich 2 mal das ok gegeben zur sach und taschen pfändung und einmal das ok zur gehaltspfändung. ich habe damals auch noch kontakt zum vater gehabt und habe viel mit ihm geredet. er ist allerdings ein mensch der gern leere versprechungen macht. vor ca. 1-2 jahren ist er dann in die privatinsolvenz gegangen.

heute haben meine tochter und ich keinen kontakt mehr zum vater. nicht weil wir das nicht wollen, sondern weil er es wohl nicht möchte. er hat sich eh nur sporadisch bei meiner tochter gemeldet. hat ihr versprechungen gemacht und nie eingehalten. er weiß noch nicht mal das meine tochter in die 5. klasse geht und die schule gewechselt hat. dieses jahr hat meine tochter ihren vater nicht einmal gesehen. er hatte mir zu anfang des jahres gesagt das er sich eine zeit nicht melden würde, weil seine eltern krank seien. dies stimmte, ich habe mit seinen eltern gesprochen sie sind wirklich sehr krank, aber nicht so krank das es berechtigt ist das der vater sich das ganze jahr nicht um seine tochter kümmern kann. allerdings ist es meiner tochter mittlerweile auch egal geworden. sie sagte das mein freund jetzt mehr papa für sie ist, als ihr richtiger vater. ihr richtiger vater wäre ihr egal geworden und sie würde probleme lieber mit meinem freund besprechen als mit ihrem vater. sie vertraut ihm absolut nicht.
was ich nun noch machen kann, das weiß ich nicht das jugenamt sagt es gäbe keinen weg mehr um unterhalt zu bekommen vom vater.
als ich die anzeige bei der polizei gemacht habe, habe ich alles auch bei der arge angegeben. von der arge bekomme ich deshalb nicht mehr geld.

hamburg ist so gesehen nicht gefährlicher als andere städte. aber ich wohne in einem relativ ruhigen stadtteil. es gibt hier auch schlimme stadtteile aber in welcher stadt sind die nicht? sicherlich was fakt ist, das die mieten für mietwohnungen absolut in wucherhöhe gesprungen sind. hamburg liegt mit den mieten auf dem zweiten platz der teuersten mieten nach münchen... so habe ich es gehört. allerdings will man in hamburg die menschen mit wenig einkommen oder mit hartz4 an den rand von hamburg verscheuchen, damit sich die reichen in hamburg breit machen können. deshalb sind die mieten auch so hoch. wir suchen eine größere wohnung. wir haben die vorgabe von der arge eine 3 zimmer wohnung mit höchstens 80 m² und einer kaltmiete von höchstens 498 euro plus betriebskosten. aber so eine wohnung hier zu finden ist super schwer. es sei wir würden rand hamburg oder ausserhalb hamburg eine wohnung suchen. da meine tochter aber nun gerade in die 5. klasse gekommen ist und sie meiner meinung nach auf einer sehr guten schule geht, möchten wir eigentlich in der nähe der schule bleiben.

ich hoffe ich habe alles soweit beantwortet. ist ja wieder mal ein roman geworden, aber ich schaffe es einfach nicht mich kurz zu fassen 😉

ich wünsche euch einen schönen tag;-)

lieben gruß lettyhh


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.09.2012 16:59
(@fruchteis)
Registriert

Lettyhh,

ich weiß nicht recht, was Euch das JC da vormacht.
Meine Rechnung nach SGB II:

Bedarfsgemeinschaft
3 + 1-Personen-Haushalt
(Vater + Mutter + Kind + Kind zum Umgang)

Brutto 1500 €
Netto  1081 €

Kind intern
kein KU vom Vater (JC kümmert sich übergeleitet um Forderung an Vater)  

Kind extern
gesetzl. Mindest-KU: 272 €
Umgangstage: 6 Tage/M  
Umgangsfahrtkosten: 100 €

Warmmiete 500 kalt (nach HH-Richtlinien für 3 Personen) + 150 € Nebenkosten
http://www.hamburg.de/fa-sgbii-kap03-22/126382/fa-sgbii-22-kdu-hoechstwerte.html

Bedarfsberechnung:
337 € Regelbedarf Vater
337 € Regelbedarf Mutter
251 € Kind intern (251 € x 30/30 Tage)
50 € Kind extern (251 € x 6/30 Tage)
650 € Warmmiete
100 € Sonderbedarf, Fahrtkosten für Umgang
---
1725 € Bedarf

Einkommensberechnung:
(§§ 11 SGB II Einkommen und Absetzbeträge)
1500 € Brutto
-Standardabgaben
---
1081 € Netto
184 € Kindergeld
0 € KU für internes Kind
-100 € Grundfreibetrag (kann sich mit Nachweisen erhöhen)
-230 € Freibetrag für Erwerbstätige mit Kind
-272 € Mindest-KU, tituliert für externes Kind
---
663 € anrechenbares Einkommen

Leistungsberechnung:
1725 € Bedarf
-663 € anr. Einkommen
---
1062 € Leistungsanspruch, 'Aufstockung'

Ergebnis:
2327 € Zufluß (Netto + 'Aufstockung')
-650 € Warmmiete
-60 € Strom geschätzt
-272 € KU
-100 € Fahrtkosten für Umgang
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1245 € zum Leben für 4 Personen

Dies ist nur eine Überschlagsrechnung!

W.


AntwortZitat
Geschrieben : 12.09.2012 17:42