Hallo liebe Gemeinschaft.
Mein Name ist Alex, bin 22 Jahre alt.
Ich bin Neu hier und bin wirklich am verzweifeln.
Zu meiner Vorgeschichte:
Meine Exfreundin und ich haben ein Sohn (2 Jahre alt).
Nach 2.5 Jahren war es nun soweit und wir hatten uns im guten getrennt weil es einfach nicht mehr geklappt hat...
Ich hatte mich mit meiner ex auf einen Unterhalt von 200 Euro geeinigt und das auch bezahlt.ja ich weiss der Unterhalt ist ziemlich niedrig obwohl ich relativ gut verdiene (2000euro Ca.) Aber das Jugendamt sagte zu uns , wenn wir uns so einigen dann wird sich die arge auch nicht einmischen...soweit so gut ich zahle also 200 Euro auf ihr Konto und kaufe auch so für den kleinen jeden Monat ein usw.
So und jetzt kommt der Schlag ins Gesicht.
Die arge hatte von meiner Firma meine lohnzettel verlangt und diese auch bekommen.
Jetzt bekam ich ein schreiben von der Arge in dem sie von mir einen Unterhalt von 273 Euro für meinen Sohn und 760 Euro unterhält für meine efreundin...
Das ganze natürlich 6 Monate rückwirkend wo ich jetzt bis zum 15.10.2012 5046 Euro nachzahlen soll...
Ab den 01.10.2012 soll ich jetzt jeden Monat 1043 Euro bezahlen.
Vorallem bekommt meine ex 737 Euro von der Arge und ich soll aber 770 bezahlen...
Kann mich jemand von euch bitte aufklären was da jetzt Sache ist ? Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen dass es da mit rechten Dingen zugeht.
Danke schon mal für die antworten...
Hallo A6Tuner,
wann hat Dich denn die ARGE aufgefordert, Auskunft zu erteilen? Vorab, die Info vom JA war falsch, denn eure Einigung ist sofort nichtig, wenn die ARGE ins Spiel kommt und Leistungen erbringen muss. Das dürfte auch einleuchtend sein, warum solltet ihr euch auf einen Unterhalt einigen, der zu Lasten der Allgemeinheit geht?
Sind die 2000 netto bereits bereinigt? Berufsbedingter Aufwand, zB Fahrkosten und private Altersvorsorge, sofern Du welche hast, in Abzug gebracht?
Bei 2000 Euro und 2 Unterhaltsberechtigten (Ex, Kind) wärst Du in der Stufe 3 der Düsseldorfer Tabelle einzustufen. Das wären 257 Euro für das Kind. Erster Fehler der ARGE, sie haben Dich in Stufe 4 eingestuft.
Wenn Dir dann noch 1743 Euro verbleiben, kannst Du maximal für 693 Euro in Anspruch genommen werden, weil Dein Selbstbehalt Deiner Ex gegenüber 1.050 Euro beträgt. Das ist jetzt nach Deinen Zahlen das Maximum, was die ARGE meiner Meinung nach fordern darf. Insgesamt musst Du also bis zum 3. Geburtstag des Kindes in Summe 950 Euro an beide zahlen.
Hast Du die Aufforderungen der ARGE ignoriert? Oder warum fragen die direkt beim Arbeitgeber? Wenn sie Dich vor 6 Monaten schon aufgefordert haben, ist die sechsmonatige Rückforderung berechtigt, allerdings nicht in dieser Höhe.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
ergänzend: wenn nur das JC Dich in Verzug gesetzt hat (und ich vermute auch sehr stark, dass Du da einige Schreiben ignoriert hast), musst Du höchstes das ersetzen, was Mutter und Kind an Hilfen von dort erhalten haben.
Gruss von der Insel
Also ich muss ehrlich sein und sagen dass ich 2 schreiben ignoriert habe.
Ja war ein Fehler von mir und ich muss dazu sagen dass ich mit der Trennung usw. Einfach nicht klargekommen bin...
Man muss auch dazu sagen dass ich Schulden habe die ich monatlich begleiche. Monatlich 3x50 Euro.
Ich habe desertieren private Schulden wo ich im April bei der prämienzahlung unserer Firma in Höhe von 3000 Euro beglichen habe...und den Betrag haben die glaube ich auch berechnet....
Wie ist es eigentlich mit schichtzulagen ? Ich meine die habe ich auch nicht jeden Monat weil ich teilweise 6-7 Wochen nur Frühschicht Schafe und dabei vielleicht mal 1400 Euro bekomme.
Ich will für mein Kind wirklich da sei und bezahlen aber für meine ex finde ich das bischen unverschämt...
Ich meine , ich muss für sie die gesamte Menge an Geld bezahlen was sie zum Leben hat ...bzw. noch mehr...
Ich habe ihr die gesamte Möbel usw. Überlassen und jetzt soll ich noch so eine Summe bezahlen??? Wo bleibt da die Gerechtigkeit? Ich arbeite teilweise 45 sdt. Damit ich mir was leisten kann und dann sowas ???
Moin Tuner,
Ich will für mein Kind wirklich da sei und bezahlen aber für meine ex finde ich das bischen unverschämt...
Ich meine , ich muss für sie die gesamte Menge an Geld bezahlen was sie zum Leben hat ...bzw. noch mehr...
[...]
Wo bleibt da die Gerechtigkeit?
Das ist nicht unverschämt oder ungerecht, sondern wird in >>>§ 1615l Abs. 2 BGB<<< geregelt. Dort heisst es unter anderem:
(2) Soweit die Mutter einer Erwerbstätigkeit nicht nachgeht, [...] ist der Vater verpflichtet, ihr [...] Unterhalt zu gewähren. Das Gleiche gilt, soweit von der Mutter wegen der Pflege oder Erziehung des Kindes eine Erwerbstätigkeit nicht erwartet werden kann. Die Unterhaltspflicht beginnt frühestens vier Monate vor der Geburt und besteht für mindestens drei Jahre nach der Geburt. Sie verlängert sich, solange und soweit dies der Billigkeit entspricht.
Ich arbeite teilweise 45 sdt. Damit ich mir was leisten kann und dann sowas ???
naja, Du hast Dir ein Kind "geleistet"; das kommt jetzt eben erst einmal vor Auto & Co.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
nur um mal ein grundlegendes Thema anzugehen:
ich relativ gut verdiene (2000euro Ca.)
Grundlage für die Berechnung des KU ist das durchschn. Netto der verg. 12 Monate (also inkl. aller Prämien und Schichtzulagen, auch wenn Du für beides andere Empfänger geplant hast). Das so berechnete Netto kannst Du dann allerdings auch noch in gewissen Grenzen bereinigen um berufsbedingten Aufwand (Fahrtkosten) und private Altersvorgsorge (wenn vorhanden).
Vom Rest bist Du noch der KM Unterhaltsverpflichtet, eben bis zu Deinem Selbstverhalt ihr gegenüber von 1.050€. Von irgendwas muss sie ja auch leben, wenn sie ansonsten Euer(!) Baby betreut. Also, kein Grund zu jammern, nur normal das nicht die Allgemeinheit die von Euch verursachten Kosten trägt.
Insofern musst Du davon ausgehen, dass die Forderung der Arge dem Grunde nach berechtigt ist, die Höhe wäre mE zu überprüfen! Zudem würde ich an Deiner Stelle mal prüfen ( lassen), ob Du tatsächlich in Verzug gesetzt wurdest, sodass die Nachforderung rechtens ist. Ausserdem: hast Du die seinerzeitige Aussage des JA schriftlich?
Aber, es kann Licht am Ende des Tunnels auftauchen: Wenn Euer Kind nämlich älter als 3 Jahre sein wird, dann ist KM wieder in der Pflicht, eine eigenständige Arbeit aufzunehmen. Das ist kein Selbstläufer. Häufig müssen die KMs motiviert werden, sich auch der Alimentierung des KV zu lösen, ist ja sonst auch sehr bequem. Aber KU bleibt och für ca. weitere 16 Jahre!
Gruß, Toto
Moin A6Tuner,
Unterhalt kann mW auch durch Einmalzahlung gewährt werden!
Dies könnte auch durch die Überlassung der Wohnungseinrichtung erfolgt sein, was wiederum seinen Niederschlag in Eurer Vereinbarung fand, Unterhalt für Mutter und Kind in Höhe von monatlich nur 200€ zu zahlen.
Du solltest Dich daher unbedingt anwaltlich beraten lassen,
auf welcher Grundlage wer gegen wen welche Ansprüche hat.
W.
Also ich sehe das ganze ja schon ein...
Dass ich meine Unterlagen nicht abgegraben habe usw. Bin ich ja selber schuld...
Der Punkt ist dass die arge 1. Nicht von 12 Monaten berechnet hat sondern von nur 4 Monaten und gerade in der Zeit hatte ich mehr verdient bzw habe im April ja die Prämie bekommen...wenn ich jetzt nach der Berechnung der arge gehe habe ich Ende des Monats noch 300 Euro für miete, Auto usw. Weil ich zum Beispiel den Monat garkeine Schichtzulagen hatte...
2. Die arge hat es auch nicht berücksichtigt dass ich meiner ex die gesamte wohnungseinrichtung und das Auto überlassen habe.
3. Habe ich von früher noch Schulden die ich abbezahle nur sind es halt private Schulden bei den ich keine Unterlagen oder sonstiges habe.
Ich bin nach dem Auszug praktisch mit 0 dagestanden und hatte absolut nichts...
Hi,
und woher soll das JC das wissen, wenn Du keine Auskunft erteilst? Die haben sich die Infos geholt, die sie bekommen konnten und danach gerechnet.
Sich über fehlende Positionen bei uns zu beschweren, ist daher recht sinnfrei. Hole umgehend Deine Auskunft nach und bringe dabei auch die Abzugspositionen ein. Und parallel dazu können wir hier gerne auch rechnen, wenn Du mit genauen Zahlen um die Ecke kommst.
Gruss von der Insel