hallo sky,
eine neue vereinbarung wird sie nicht mehr unterschreiben, da sie ja seit dem sommer (seit dem hat sie auch einen eigenen ra) unterhalt fordert.
mein ra hält sich da mit einer klaren aussage bisher zurück.
gruss
libero
Hallo, Morgen!
*libero* - das gibt es nicht, dass sich Dein RA da zurückhält, das sollte Dein Vertrauensmann sein, stelle ihn zur Rede, oder er taugt nix. Dir gegenüber muss er mit offenen Karten spielen, das solltest Du fordern - es steht doch schon die Bewertung Deiner "Vereinbarung" im Raum.
Außerdem widersprichst Du Dir etwas - einmal verteidigst Du hier Deine "Vereinbarung", auf der anderen Seite wird von der Gegenseite grade getestet, was sie nun wert ist (in meinen Augen nicht sehr viel!). Aber Dein Anwalt soll Dir schnellstens aufzeigen, was er für Dich rausholen kann, würde ... aber geh hin und fordere ihn. Kann sein, dass er von allein nichts tut. Gib net auf! 🙂 (mal kampfgeist rüberschieb!)
Grüße *nichtaufgeber*
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Moin!
mein ra hält sich da mit einer klaren aussage bisher zurück.
Mein RA hat sich im üblichen Gesetzes-Deutsch diesbezüglich ziemlich klar geäußert. Wirksam auf EU kann sie nicht wirklich verzichten, da insbesondere in Zeiten der Not (Sozialabhängigkeit etc.) nicht vom Staat erwartet werden kann, für jemanden aufzukommen, der auf seinen EU aus welchen Gründen auch immer verzichtet hat. Somit kommt das Amt sicher auf dich als Pflichtigen zu und fordert Geld von dir (Und treibt es auch ein, ohne Rückfrage...). Und die Vereinbarung wird dargestellt als eine Vereinbarung zu deinen Gunsten, die damit rechtsunwirksam werden könnte.
Also aus meiner Sicht: VORSICHT!
Mag sein, daß nie jemand auf dich zukommen wird, weil Ex nicht angibt, unterhaltsberechtigt zu sein... Aber wer weiß schon, wie Exen in "Notlagen" ticken... Mir wäre das zu heikel!
Vati_73
Man steckt immer in der Sch...e, nur die Tiefe ändert sich!
Hallo!
Das sehe ich anders:
Gelegentlich verzichtet die Ehefrau auf Unterhalt, weil sie ihren Ehemann entlasten will, während sie sich selbst das für den Lebensunterhalt notwendige Geld vom Sozialamt holen möchte. Ein solcher Verzicht ist unwirksam. Wenn die Behörden nachweisen können, dass der Unterhaltsverzicht bereits in der Absicht erklärt wurde, statt dem Unterhaltsschuldner die öffentlichen Kassen in Anspruch zu nehmen, dann kann sich das Sozialamt die bereits gezahlten Gelder vom Unterhaltsschuldner wiederholen und für die Zukunft die Unterhaltsgläubigerin auf den Unterhaltsschuldner verweisen.
Etwas anderes gilt allerdings, wenn zu dem Zeitpunkt, zu dem der Unterhaltsverzicht erklärt wurde, noch nicht absehbar war, dass der Unterhaltsberechtigte irgendwann der Sozialhilfe zur Last fallen würde. Dann ist auch dieser Unterhaltsverzicht weiter wirksam, obwohl jetzt die öffentlichen Kassen in Anspruch genommen werden.
Grüße *nichtaufgeber*
Zusatz: es gilt u.a. § 1585c BGB (nach der Scheidung Vereinbarungen ...)
und BGH hierzu - Erläuterungen:
Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)
Hallo.
nach langer zeit möchte ich den werdegang meiner scheidung und allem was dazu gehört weiter schildern und evtl. auch rat bekommen:
trennung war Januar 2006 und meine ex hatte zu diesem zeitpunkt schrifltich (siehe weiter unten) auf unterhalt verzichtet.
seit 26.10.2007 bin ich geschieden. ku ist und war kein thema, da ich den bisher pünktlich bezahlt habe.
im juli 2007 hat meine ex durch ihren ra tu gefordert. tu muss ich für die 4 monate bis zur scheidung auch zahlen, aber nicht in der geforderten höhe, da sie anfangs verschwiegen hatte, dass sie mittlerweile 25 std./woche arbeitet und ihren nebenjob erst garnicht aufgeführt hatte.
meine ex verdient zur zeit 1.200 € netto + ca. 200 € durch den nebenjob.
mein monatl. einkommen beläuft sich auf ca. 2.000 € netto ( noch nicht bereingt, da ku und bestehendes eheprägendes darlehen und lebensversicherung noch nicht abgezogen ist)
meine ex fordert jetzt auch noch nachscheidungsunterhalt.
das olg frankfurt hat wegen ihrer beantragung für die prozesskostenhilfe, zu ihrem schrifltichen unterhaltsverzicht folgendes geschrieben: die erfolgsaussicht ihrer klage auf nachscheidungsunterhalt ist nicht durch ihre schriftliche Erklärung ausgeschlossen, da eine zweiseitige Vereinbarung abgeschlossen werden muss.
die verzichtserklärung meiner ex ist leider einseitig. ergo ist der unterhaltsverzicht meiner ex nichts wert.
unabhängig davon ist ja seit 01.01.08 das neue unterhaltsgesetzt in kraft.
muss ich überhaupt nachehelichen unterhalt zahlen, wenn folgende umstände vorliegen?
1. einkommen meiner ex von ca. 1.400 € /mon.
2. die betreuung unserer fast 10-jährigen tochter durch meine eltern bisher gegeben war und auch weiterhin gegeben ist.
mein anwalt ist der meinung, dass ich keinen unterhalt zahlen muss, da meine ex mit 1.400 €/mon netto nicht bedürftig ist und auch die betreuung unserer tochter durch meine eltern gegeben ist.
gruss
libero
Hallo Libero,
bei mir liegt der Fall ähnlich.
Trennung Juli 2006, KU immer bezahlt, nur hat meine Ex nicht schriftlich auf den TU verzichtet sondern lediglich mündlich.
Im Februar hat sie den RA gewechselt, und der neue RA hat mich ab Februar in Verzug gesetzt.
Derzeit spielen wir eine wenig "türkischer Basar" und versuchen eine Regelung zu finden.
Mein RA, den ich seit Sandkastentagen kenne, hat mir aus verschiedenen Gründen die Regelung überlassen. Er sagte nur, biete ihr ein bischen Geld, denn da kommst Du nicht herum. Auf TU hat sie einen Anspruch, der sich auch nach der bisherigen 3/7 - Regelung richtet. Aber nach der Scheidung, die mittlerweile ebenfalls eingereicht ist, bekommt sie nach den neuen Regelungen ohnehin nichts mehr. Auch in meinem Fall sagte er, dass mit 1400 Euro man nicht von einer Bedürftigkeit auszugehen ist.
Die Einkünfte bei uns:
Ex bekommt 1400 Euro, ich 2500 , KU 686 (bei zwei Kindern) (Kinderbetreuung fällt nicht mehr an, da meine Mädchen 12 Jahre alt sind).
Aber fordern kann sie natürlich erstmal.
Andreas
hallo andreas.
erstmal vielen dank für deine nachricht.
ich hab richtig schmunzeln müssen, als ich deine antwort gelesen habe.
nachdem ich meiner ex für die 4 monate tu in höhe von 150€/mon. geboten hatte (lt. berechnung stehen ihr ca. 90 €/mon. zu, ihr anwalt hat aber sage und schreibe über 400 €/mon. als tu ausgerechnet) und einen eu nach der scheidung von 100 €/mon. (bis unsere tochter 12 jahre alt ist) angeboten hatte, ging das gefeilsche für den eu los. nachdem ihre forderungen immer höher wurden, hab ich sie auch gefragt, ob wir auf dem türkischen basar sind.
mittlerweile steht eine klage von ihr bezügl. des tu und eu an. erstmal hat sie natürlich prozesskostenhilfe beantragt, die ihr für den tu auch bewilligt wurde. für den eu mit hinweis auf ihre verzichtserklärung (siehe vorherige ausführung) wurde die prozesskostenhilfe vom amtsgericht abgelehnt. auch die beschwerde wurde nochmals abgelehnt.
daraufhin wurde beim olg frankfurt interveniert.
das olg frankfurt hat wegen ihrer beantragung für die prozesskostenhilfe, zu ihrem schrifltichen unterhaltsverzicht folgendes geschrieben: "die erfolgsaussicht ihrer klage auf nachscheidungsunterhalt ist nicht durch ihre schriftliche Erklärung ausgeschlossen, da eine zweiseitige Vereinbarung abgeschlossen werden muss".
und hat die entgültige entscheidung wieder zum amtsgericht zurück gewiesen.
nach dieser entscheidung des olg, wurde mir plötzlich ein anderer vorschlag von seiten des ra meiner ex gemacht, der folgender masen aussieht:
tu: 200 €/mon (vorher wurden über 400 gefordert)
eu: 125 €/mon bis unsere tochter 12 (vorher wurden 290 €/mon gefordert)
die hohen forderung seitens meiner ex, kamen zustande, da die aufstockung ihrer arbeitszeit monatelang verschwiegen wurde und ihr nebenjob (den sie schon seit jahren, auch in der zeit unserer ehe, ausgeübt hat) erst garnicht mitgerechent wurde. lt. aussage ihres anwaltes muss sie ja keinen nebenjob ausüben, da ein 10 jähriges kind da ist ( die betreuung unserer tochter war und ist immer noch gegeben, für die paar stunden die für den nebenjob anfallen) und der doofe ex kann dafür höheren unterhalt bezahlen.
dann hat ihr anwalt ein schreiben geschickt, worin gestanden war, dass seine mandantin durch die aufstockung ihrer arbeitszeit keine zeit mehr für den nebenjob hat, da sie auch noch die tochter zu betreuen hätte. in dem schreiben stand dann auch , dass der nebenjob zum 31.07.07 bereits aufgekündigt sei ( das war eine glatte lüge).
da sie den nebenjob in der firma eines bekannten ausübt, war mir aber bekannt, dass sie immer noch dort arbeitet (an den nachmittagen( dienstags+ mittwoch) an denen unserer tochter bei meinen eltern ist). als ich sie damit konfrontiert habe, wurde dann der nebenjob zum 31.10.07 gekündigt, aber arbeiten tut sie immer noch dort (nur vermindert, wahrscheinlich bis über den eu entschieden wurde).
nach all diesem linken touren, sehe ich jetzt nicht mehr ein, warum ich eu zahlen soll. mein ra errechnet jetzt nochmal den tu für die 4 monate und eu werden wir ablehnen.
auf das letzte schreiben vom ra meiner ex mit dem vorschlag (tu: 200 €mon. und eu: 125 €mon.) werden wir jetzt folgender masen antworten:
tu wird gezahlt ( wurde von meiner seite ja auch nie bestritten), aber nur was ihr wirklich noch zusteht. und eu wird abgelehnt ( im hinblick auf das neue unterhaltsrecht, ihrer einkünfte und der gegebenen betreuung unserer tochter).
da in dem schreiben auch die fortführung der klage angedroht wurde, wenn ich auf die forderung nicht eingehe, bin ich jetzt mal gespannt was noch kommt.
gruss
libero
ps. hat jemand schon erfahrungswerte oder wem ist es ähnlich ergangen, bezüglich des geforderten eu ( im hinblick auf das neue scheidungsrecht und den gegebenen umständen meines falles)?