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Verzicht auf Ehegattenunterhalt

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(@libero)
Schon was gesagt Registriert

Hallo.

ich bin neu hier und habe mir die letzten tage auch schon richtig gute infos und tips bezügl. des jahreslohnsteuerausgleiches geholt. meine noch-frau hat nämlich im trennungsjahr klammheimlich die getrennte Veranlagung durch geführt, obwohl die absprache zwischen uns anders war und ich ihr für das trennungsjahr 2006 einen ausgleich für ihre ungünstigere lohnsteuerklasse von 2.800 € gezahlt habe.
sie streicht jetzt vom fa 2000 € ein und ich müsste ca. 4.500 € ans fa bezahlen. werd aber auch ohne ihre unterschrift die gemeinsame veranlagung beim fa abgeben.
ab 2007 hab ich eh die lohnsteuerklasse 1 und sie 2.
hab ihr jetzt einen schönen brief von wegen nachehelicher solidarität geschickt. dank euch !!!!

warum ich hier schreibe, ist ein anderer grund:

als wir beide im jahr 2005 entschieden haben uns zu trennen und nach dem trennungsjahr die scheidung einzureichen, haben wir uns zusammen gesetzt und über unterhalt geredet.
meine noch-frau hat damals gesagt, dass sie keinen cent von mir haben wolle und auf ehegattenunterhalt verzichtet, falls sie einen betrag von ca. 1.500 € netto im monat zur verfügung hätte (inkl. kindergeld und ku). ich hab dafür alle versicherungen und vereinsbeiträge für unsere tochter (jetzt 9 jahre alt) bis heute gezahlt. auch habe ich  unsere tochter mehrmals im jahr von meinem geld eingekleidet obwohl ich 260 € ku/mon. gezahlt habe.

den verzicht auf ehegattenunterhalt hat  mir meine noch-frau auch schriftlich im jahr 2006 gegeben.

ursprünglich hatten wir gemeinsam einen anwalt. leider hat sie sich von guten freunden beraten lassen, ist heimlich zu einem anderen anwalt, der sie jetzt auch vertritt.
und seitdem geht der ärger los.

plötzlich werden die zahlungen für die ungünstigere lohnsteuerklasse als unterhalt ausgelegt und ab sofort auch eu gefordert.

meine frau hat aktuell durch ihren halbtagjob und dem nebenjob + Kindergeld + KU ca. 1.650 €/Mon. netto. ( 1050 € gehalt + 200 € nebenjob + 155 € kindergeld + 254 € ku) also mehr als die ursprünglich angedachten 1.500 €.

mein monatl. nettogehalt beträgt ca. 1.900 €.

jetzt fordert sie unterhalt und droht damit den nebenjob zu schmeissen, da sie ja nicht gezwungen wäre dem nach zu gehen.
nebenjobs hat sie aber schon seit jahren und unsere tochter war auch immer gut betreut, durch meine eltern oder grosseltern, zu denen sie auch sehr gerne geht.

da meine noch-frau auch mit meinen eltern aneinander geraten ist, wollte sie ursprünglich unsere tochter auch nicht mehr dort hin bringen und hat das auch als argument benutzt den nebenjob nicht mehr ausüben zu können.

jetzt meine fragen:
1. kann sie den nebenjob aufgeben, nur damit sich der unterhalt (auf den sie ja schriftlich verzichtet hat) noch erhöht?
Stichwort: Stärkung der nachehelichen Eigenverantwortung

2. wie verhält es sich mit der schriftlichen verzichtserklärung für den eu?

kann mir jemand da weiter helfen?

im voraus schon mal vielen dank.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2007 14:40
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und Herzlich willkommen!

Zum Nebenjob: Ich unterstelle mal, dass Exe sagen wird, der Nebenjob wurde aufgelöst, da die Firma Einsparungen vornimmt .... Gehen wir mal davon aus, dass sie eine sehr, sehr kluge Frau ist! Da kannste gar nix machen, sie bekommt halt nix mehr ...

Schriftlicher Verzicht von Unterhalt auf Papier ohne Notar oder gerichtliches Urteil ist - sagen wir mal praktisch wertlos -
sie wird einen Anwalt finden, der behauptet, sie hat es unter Zwang ausgesagt, weil Du ihr sonst ...

Das, was Du bisher aus freien Stücken gezahlt hast, ist weg - und Bemerkung am Rande, bei mir wurden Zahlungen, auf denen nichts vermerkt war, auch für nichts anerkannt ... somit hast Du wenigstens in dem Fall noch Glück, wenn Deine Zahlungen als TU anerkannt werden...

Zusatz: Ihr werdet über TU und EU streiten. Versuche einen Verzicht auf gegenseitigen EU harauszuholen, indem Du Deine schlechte Lage auf dem Arbeitsmarkt hervorhebst. Es könnte ja auch sein, wenn Du Deinen Job verlierst, muss sie zahlen ....

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 15:12
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

hi nichtaufgeber,

erstmal vielen dank für deine ansicht der dinge.

soviel ich aber weiss, kann eu nicht rückwirkend geltend gemacht werden.
eu hat sie jetzt erst seit juli 07 angemeldet.

also können die 2.800 € ( ausgleich wegen der steuerklasse) aus dem jahr 2006 doch nicht als eu oder tu angesehen werden.

was den nebenjob anbelangt, den hat sie trotz der androhung auf zu hören, bisher weiter gemacht.
ich hoffe das bleibt auch so.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.09.2007 15:50
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Das ist schon richtig, ihr streitet, falls sie nicht irgendwann mal schon vorher Anspruch auf TU angemeldet hat, um gegenwärtigen und bis zur Scheidung und danach um EU nach der Scheidung.
Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 16:08
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

die Vereinbarung über den Unterhaltsverzicht ist wirksam, dabei kommt es nicht darauf an, ob sie notariell beglaubigt wurde. Soweit der Vertrag nicht sittenwidrig ist, muss sich die Argumentation auf den Verzicht stützen.

Mit welcher (genauen!) Begründung soll denn die Vereinbarung keinen Bestand mehr haben? Und dann vielleicht mal den genauen Wortlaut der Vereinbarung einstellen.

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 07.09.2007 17:30
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

hi sky,

na deine sicht macht mich schon mal zuversichtlicher.

liest sich aber ganz gegensätzlich zu nichtaufgeber.
ich hoffe du hast recht.

den genauen wortlaut kann ich jetzt nicht wiedergeben, da das schreiben bei meinem anwalt liegt. werde es aber die nächsten tage nachreichen.

nur soviel:
sie hat es selbst handschriftlich verfasst und unterschrieben.  in dem schreiben hat sie der teilung des hausrates und der finanzen zugestimmt, sowie dass sie auf eu  verzichtet. ausgenommen von dem verzicht ist der versorgungsausgleich und dass anfallende sonderkosten für unsere tochter je zur hälfte getragen werden ( was ja auch nicht strittig von meiner seite ist).
stimmt es, dass der verzicht auf eu erst ab dem 1.4.07 notariell beglaubigt sein muss?

gruss
libero

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2007 16:49
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Libero,

den genauen wortlaut kann ich jetzt nicht wiedergeben, da das schreiben bei meinem anwalt liegt. werde es aber die nächsten tage nachreichen.

RA soll prüfen, ob der Vertrag den Anforderungen entspricht und nicht wegen Sittenwidrigkeit unwirksam ist. Hört sich aber nicht so an, zumal die Noch-Ehefrau den Vertrag selbst verfasst hat. Der Verzicht kann nicht den Trennungsunterhalt erfassen, nur den Ehegattenunterhalt, ist klar, oder?

stimmt es, dass der verzicht auf eu erst ab dem 1.4.07 notariell beglaubigt sein muss?

Höre ich ehrlich gesagt zum ersten Mal. Woher hast Du das?

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2007 18:17
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

hab ich von der website: www.123recht.net

da steht was über die
unterhaltsreform 2007 - ziele und die wesentlichen Veränderungen -sollte ab  1.4.2007 in kraft treten.

weiss aber nicht ob die schon gültig ist.

unter
II. absatz 6
wörtlich:

neu ist die neue Formvorschrift für vereinbarungen über den nachehelichen unterhalt, die vor der Rechtskraft der scheidung geschlossen worden sind. diese bedürfen der notariellen beurkundung.

geschrieben von rechtsanwalt klaus wille aus köln

gruss
libero

ps. find ich echt gut, dass man hier so schnell antworten oder hinweise auf seine fragen bekommt.
danke

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2007 20:28
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo Libero,

darüber bin ich bei den Inhalten der Unterhaltsreform gar nicht gestolpert. Macht aber nichts, die Reform ist noch nicht in Kraft. Stand der Gesetzgebung  :guckstdu: >HIER<

Grüsse
sky

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Geschrieben : 08.09.2007 20:41
(@libero)
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aha.

also noch nicht gültig.

d. h. dass auch jetzt  vereinbarungen über den eu vor rechtskraft der scheidung noch nicht der notariellen beurkundung  bedürfen???

ergo brauche ich keinen eu zu zahlen, solange meine noch-frau keinen sittenwidrigen vertrag geschrieben hat.  :question:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2007 20:53




(@libero)
Schon was gesagt Registriert

ach ja noch was.

zum unterschied tu und eu:

kann sie eigentlich rückwirkend tu geltend machen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.09.2007 20:57
 sky
(@sky)
Registriert

Hi,

das möchte ich so absolut nicht bejahen. Nimmt die Noch-Ehefrau Sozialleistungen in Anspruch, greift der Verzicht nicht. Allerdings, und das muss m.E. die nachfolgende Argumentation sein, geht sie einer Erwerbstätigkeit nach, für die sie sich selbst entschieden hat. Gibt sie diese Tätigkeit auf, kann und muss von einer absichtlich herbeigeführten Bedürftigkeit ausgegangen werden.

Letztendlich ist das immer eine Einzelfallentscheidung und abhängig von vielen Faktoren, der guten Argumentation, den Beweisen und Gegenbeweisen.

Zum Trennungsunterhalt: Rückwirkend kann i.d.R. kein Unterhalt verlangt werden, sondern erst ab Inverzugsetzung, siehe § 1613 BGB

Grüsse
sky

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AntwortZitat
Geschrieben : 08.09.2007 21:41
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

hallo sky,

hab endlich das schreiben meiner noch-frau bezgl. des verzichtes auf eu da.

wörtlich und von ihr handschriftlich verfasst:

hiermit bestätige ich, xy, geb. xx.xx.xxxx, dass der haushalt aus der am  xx.xx.xxxx geschlossenen ehe mit libero, geb. xx.xx.xxxx aufgelöst und einvernehmlich aufgeteilt wurde.

bis auf den rentenausgleich und die noch zu überschreibende lebensversicherung werden keine weiteren ansprüche - wie ehegattenunterhalt - gestellt.

davon ausgenommen sind besondere ausgaben, die unsere gemeinsame tocher betreffen.
diese werden hälftig von beiden elternteilen übernommen.

entenhausen, den 08.10.2006

xy

wie ist das schreiben zu beurteilen?
zumal sie es selbst handschriftlich verfasst hat und mir unter die nase gehalten hat.

gruss
libero

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Themenstarter Geschrieben : 18.09.2007 18:06
(@papi74)
Registriert

Hallo,

wenn du das Schreiben tatsächlich in der Hand hast, dann brauchst du keinen EU bezahlen, solange Deine holde Ex nicht bedürftig wird.

Evt. kannst du das Ganze auch noch notariell beglaubigen lassen.

Mfg

papi74

PS. den Passus:

davon ausgenommen sind besondere ausgaben, die unsere gemeinsame tocher betreffen.
diese werden hälftig von beiden elternteilen übernommen.

würde ich mir nochmals durch den Kopf gehen lassen. Ich habe nicht Deinen Thread vollständig gelesen aber ich gehe davon aus, dass du KU bezahlst.

Jetzt stellt sich die Frage...was sind bsondere Ausgaben?

Der neue Fernseher (Plasma mit Dolby Anlage) der zwar Seiner Tochter gehört aber der in der guten Stube steht oder ein Laptop, den Töchterchen zwar benutzen darf aber hauptsächlich Mutti...mmh ...

Vielleicht sollte etwas präzesiert werden.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 18:17
(@nichtaufgeber)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!

Du hast doch von Vereinbarung gesprochen. Das was Du uns reingestellt hast, ist so keine Vereinbarung. Es fehlt Deine Unterschrift. Sonst kann das Dingens ganz schnell unwirksam sein, wenn es nur zu Deinem Vorteil gereicht, weil Du Dir ja vorbehalten kannst, bestimmte Punkte zu erfüllen, Du hast ja nichts unterschrieben.
Hier ist auch nicht der Zeitraum genannt, über den der Verzicht gelten soll. Also Verzcht auf Ehegattenunterhalt nach der Scheidung, für die Gegenwart und Zukunft und in der Not für beide muss rein und ich würde es entweder als Scheidungsvereinbarung oder notariell.

Grüße *nichtaufgeber*

Mann/ Frau muss das Licht des Anderen nicht auslöschen, um selbst besser zu scheinen ... (Konfuzius)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 18:24
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

hi papi74,

ja das schreiben hab ich in der hand und meine noch-frau geht 20 std. halbtags arbeiten (ca. 1.050 € netto) + ca. 200 €  durch einen nebenjob + 255 € ku + 155 € kindergeld.
ich denke mit ca. 1.650 € netto gilt sie bestimmt nicht als bedürftig.

mit besondere ausgaben sind u. a. kommunionfeier, evtl. anfallende kosten für zahnspange oder brille gemeint.

gruss
libero

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2007 18:28
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

hi nichtaufgeber,

das schreiben hat meine noch-frau selbst handschriftlich verfasst und unterschrieben und ist mit der überschrift: bestätigung  versehen.

sie hat mir mit ihrer eigenen unterschrift also bestätigt, dass sie auf eu verzichtet.

eu ist doch der unterhalt der nach der scheidung zu zahlen ist.
bis jetzt ist die scheidung noch nicht durch. logischer weise  kann sie höchstens noch tu bis zur scheidung fordern, oder?

gruss
libero

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2007 18:32
(@papi74)
Registriert

Hallo,

mit besondere ausgaben sind u. a. kommunionfeier, evtl. anfallende kosten für zahnspange oder brille gemeint.

und wo steht das ich habe das nicht gelesen...aber du machst das schon.

Ich vertraue jedenfalls auf keine Worte seitens der holden Ex.

mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 18:50
(@libero)
Schon was gesagt Registriert

hi papi74,

ich glaube,dass anfallende sonderausgaben für die kinder klar festgelegt sind.
wenn ich mich nicht irre, gibts hier sogar eine auflistung von urteilen, bei denen sonderausgaben festgelegt sind.

sonst könnte ja wirklich jede frau ankommen und ihren sonstigen zusätzlichen bedarf als sonderausgaben für die kinder deklarieren.

gruss
libero

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2007 19:01
 sky
(@sky)
Registriert

Hallo libero,

bis auf den rentenausgleich und die noch zu überschreibende lebensversicherung werden keine weiteren ansprüche - wie ehegattenunterhalt - gestellt.

das ist sehr mager. Kann durchaus so ausgelegt werden, dass zurzeit kein Anspruch auf Ehegattenunterhalt geltend gemacht wird. Bei einem Unterhaltsverzicht sollten beide Ehegatten den Verzicht wechselseitig erklären und auch wechselseitig annehmen. Wie nichtaufgeber schon geschrieben hat, sollte dort hinein, dass auf Ehegattenunterhalt  - egal aus welchem Grund und auch für Zeiten der Not -  verzichtet wird.

Hilft ja nun nix. Argumentieren, wie weiter oben beschrieben. Du bist doch anwaltlich vertreten, was sagt Dein Rechtsbeistand denn dazu?

Grüsse
sky

Je mehr Käse, desto mehr Löcher. Je mehr Löcher, desto weniger Käse. Daraus folgt: Je mehr Käse, desto weniger Käse

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 20:08




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