Hallo,
ich habe paar Fragen zu dem o.g. Paragraphen.
1) gilt er nur für die getrennt lebenden? Ich meine beim geschiedenen Unterhalt - nicht?
2) er wird nicht angewendet, falls die Angeklagte ein kleines Kind betreut, richtig? steht es so im Gesetz oder ist es "nur" die Rechtspraxis? Kann man diese Betreuungs-Immunität "aushebeln", wenn man auf hälftiger Betreuung besteht oder sie zumindest anstrebt?
3) wie wird der Streitwert bei so einer Klage berechnet?
4) Ist es eine Zivilsache oder Famiiensache?
Kurz zu meiner Situation. Getrennt seit halben Jahr, eine einjährige Tochter. Die Ex hat während meines Urlaubes unbekannt verzogen, mit meiner Tochter und meinem Hausrat. Danach 4 Monate Umgangsboykott vo ihrer Seite, gleichzeitig unberechtigte Strafanzeige wegen angeblicher Unterhaltspflichtverletzung. Null Kontakt in dieser Zeit. Gerichtsverhandlung wegen dem Umgang, danach dürfte zwei monate lang ich meine Tochter sehen (2Std/Woche). Seit Anfang des Jahres wird der Umgang von der Mutter erneut boykottiert, da ich wegen dem Steuerklassenwechsel weniger Unterhalt überweise. Neue Klage von ihr, beim FamG, wegen unterhalt.
Welche Punkte könnten unter §1579 fallen (ich orientiere mich dabei an trennungsfaq.de)
1) Unberechtigte Anzeige wegen angeblicher Unterhaltspflichtverletzung (die Sache ist inzwischen von der Anwaltschaft eingestellt worden)
2) Unterschlagung im familären Bereich - die Strafanzeige habe ich erstattet und sie läuft noch
3) Kindesentführung und die mehrmonatigen Umgangsboykotts
4) Beschimpfungen in den Mails, direkt an mich ("mentale Mißgeburt")
5) falsche Anschuldigungen vor Gericht und JA
6) Unwilllen die gemeinsamen Steuererklärungen zu unterschreiben, dadurch kann größere Rückzahlung gestrichen werden (Solidaritätspflicht)
7) Versuch über das FamG mich aus der Wohnung rauszujagen
Es ist mir klar, das wegen der Betreuungsimmunität mein Karten sehr schlecht sind. Aber ich würde gern die Sache trotzdem durchziehen, einfach um das Verhalten meiner Ex gerichtlich zu "protokollieren" und unserer Richterin bekannt zu machen. Was meint ihr, lohnt sich das, bringt so eine Klage in unserer Akte in der Zukunft etwas? Der tipp von trennungsfaq lautet "die Mittel auszuschöpfen, ohne sich groß die Hoffnung zu machen". Wegen der schechten Erfolgsaussichten werde ich wahrscheinlich auf anwalt verzichten, es sei denn ich finde einen sehr billigen 😉
Bitte um Tipps und Ratschläge.
Moin lef,
die Antwort auf Deine zahlreichen Fragen ist kurz: Vergiss es. Was Du beschreibst, ist der ziemlich normale Trennungs- und Scheidungswahnsinn. Konto oder Wohnung leerräumen oder Umgangsboykott ist aus Sicht deutscher Familiengerichte zwar nicht fein, aber auch nicht wirklich schlimm. Wenn wegen solcher Verfehlungen der 1579 zur Anwendung käme, müssten zehntausende von Ex-Ehefrauen aus Steuergeldern alimentiert werden statt durch ihre Ex-Ehemänner - das ist finanziell absolut undenkbar. Die Fälle, in denen dieser Paragraph erfolgreich angewendet wurde, sind überaus selten; dafür müssen ungleich schlimmere Dinge geschehen als die von Dir beschriebenen.
Natürlich kannst Du trotzdem eine solche Klage durchziehen; jeder sucht sich die Wände selbst aus, gegen die er seinen Kopf haut. Neben einer Menge Geld, Zeit und Nerven, die Du dafür investierst, lieferst Du Deiner Ex ohne Not auch noch den Triumph, dass Du vorhersehbar ein Gerichtsverfahren verloren hast - und dass ihr Verhalten damit nachträglich als "rechtmässig" deklariert wird. Ist es das wert?
Grüssles
Martin
(der auch nicht vom Hochhaus springen würde, nur weil irgendwer gesagt hat, dass man alles mal probiert haben soll)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
