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Versichertenanteil Rückerstattung

 
 elwu
(@elwu)

Hallo,

kieferorthopädische Behandlungen sind langwierig und teuer. Bei meiner Tochter begann die irgendwann in 2003, und steht jetzt kurz vor dem Abschluß. Dann bekommt man ja eine Bestätigung des Kieferorthopäden, dass alles in Ordnung ist, und kann die Rechnungen bei der Krankenkasse einreichen, um sich den Versichertenanteil zurückerstatten zu lassen.

Meine Tochter war bis zu ihrem Umzug zu mir bei ihrer Mutter mitversichert, seither bei mir, in einer anderen Krankenkasse. Die teilte mir mit, dass sie natürlich nur die Versichertenanteile rückerstatten, für die ich Belege vorweisen kann. Die KM hat auf meine Anfrage nach den Belegen aus den Vorjahren nicht reagiert. Somit kann ich die nicht einreichen. Vielleicht will die sie ja selbst bei ihrer KK abgeben, um das Geld abzufischen... Meine KK wird sich zwar mit der anderen in Verbindung setzen und nach den Abrechnungen fragen, aber geht davon aus, dass sie keine Kopien erhält, schließlich sind das Unterlagen der Kindsmutter, die weder meine KK noch mich was angehen, ohne dass die KM zustimmt.

Was tun? Da kommen einige hundert Euro zusammen. Und da die KM natürlich noch nie Unterhalt bezahlt hat und auch nie Unterhalt bezahlen wird, wäre das ein kleiner finanzieller Beitrag ihrerseits. Auch wenn den genaugenommen eh ich bezahlt habe, wie alles.

/elwu

Zitat
Geschrieben : 08.03.2009 22:37
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi elwu,
so einfach kann sie ja nicht bei ihrer KK die Belege einreichen, weil sie ja den erfolgreichen Abschluss der Behandlung nachweisen muss. Und den Schein hast du ja in der Hand.

Außerdem ist mE immer nur die KK für die Erstattung zuständig, wo zuletzt bei Abschluss der Behandlung die Versicherung bestand.
(müsste ich mal fragen, aber so ist es mir in Erinnerung...die KK regeln dann die Erstattung für die jeweiligen Versicherungszeiträume intern).

Aber kannst du die Belege nicht vom Kieferorthopäden bekommen? Er hat ja schließlich immer die Abrechnungen des Eigenanteiles in Rechnung gestellt und stellt dir bestimmt ein Duplikat aus, lass dir gleich von ihm vermerken/bestätigen, dass die Rechnungen auch bezahlt wurden.
oder eine weitere Idee:
Wer hat den Eigenanteil denn immer bezahlt, in der zeit wo sie bei KM versichert war? Du? Sie? Wenn du es bezahlt hast auch bevor deine Tochter die KK gewechselt hat, hast du doch Kontoauszüge?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2009 23:15