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Verschiedene Fragen zur Unterhaltsberechnung

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 ice
(@ice)
Schon was gesagt Registriert

@ United

innerhalb eines Jahres können die Brutto-Monatsgehälter zwischen minimal 5.200 € und maximal 19.400 € schwanken; jahresbereinigt zwischen 93.000 € (2010) und 121.000 € (2013) schwanken

(an alle anderen: ja, ich weiß, ne Menge Geld, was rege ich mich da über 30 € im Monat auf - aber es geht nicht nur um 30 € im Monat - mal mindest zehn weitere Jahre - sondern auch um die geforderte Nachzahlung von fast 1.400 €. Unabhängig davon habe ich einfach keine Lust für ein Kind, das ich nicht gewollt habe, auch nur einen Euro mehr zu zahlen als erforderlich, zumal ich in den vergangenen knapp elf Jahren diesbzgl. schon über's Ohr gehauen bin)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2014 22:22
 ice
(@ice)
Schon was gesagt Registriert

ich würde gerne den aktuellen Stand der Diskussion mal versuchen zusammenfassen:

- insbesondere diejenigen unter Euch, die (nach meiner Einschätzung) eine gewisse Erfahrung bzw. Sachkenntnis besitzen, sind der Meinung, das JA habe eine höchst ungewöhnliche, vielleicht in Ansätzen sogar falsche Berechnung vorgelegt;

- "angreifbar" wären u.U. die Aspekte "Grundlage der Berechnung" (12 Monate oder 36), "Anzahl der Unterhaltsberechtigten" (2 Kinder oder 2 Kinder + 1 Ehefrau) sowie "Berufsbedingte Aufwendungen" (150 € ja / nein)

- insgesamt solle ich die Berechnung aber akzeptieren, zumal es "nur" um 30 € / Monat geht und ich bei umfassenderer Klärung des Sachverhalts u.U. deutlich ungünstiger abschneiden könnte

- etwas "unklar" bleibt die Situation hinsichtlich der Nachforderung des JA sowie meinem Gegenargument, ich hätte schließlich elf Jahre lang zu viel gezahlt

seht Ihr das genauso? Oder habe ich nach wie vor nicht alles richtig verstanden?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2014 22:32
(@mimamause)

hi,

Unabhängig davon habe ich einfach keine Lust für ein Kind, das ich nicht gewollt habe, auch nur einen Euro mehr zu zahlen als erforderlich, zumal ich in den vergangenen knapp elf Jahren diesbzgl. schon über's Ohr gehauen bin

die Diskussion um die ungewollten Kinder kommt ja immer mal wieder an der ein oder anderen Stelle auf. Fakt ist, dein Kind kann da am Allerwenigsten dafür, muss auch wohnen und essen....bei 30€ da ein Fass aufzumachen...weia.

pööööh, du bist das nicht-gewollte und bei dir dreh ich jeden Pfennig 3x um und dein Eis bezahlst du gefälligst selber?

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 22:45
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Meckermaus,

bei 30€ da ein Fass aufzumachen...weia.

Genau dieses Argument gilt aber auch andersherum: Wir reden hier über irgendwas in der Gegend von Zeile 5 oder 6 der DT - und bei dieser Unterhaltshöhe könnte man durchaus auch dem Jugendamt den Vogel zeigen, was die da wegen dreißig Euro hin oder her für einen Aufriss machen!

Und übrigens, noch was: Wenn ein Mann für sein Kind zusätzliches Geld ausgeben will, dann kann er das durchaus auch selber tun - es besteht keinerlei Notwendigkeit, hierfür die Mutti dazwischenzuschalten. Dass unsere feine Justiz das völlig anders sieht als ich, ist mir allerdings klar.

Nix für ungut,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.08.2014 22:52
 ice
(@ice)
Schon was gesagt Registriert

hi,

die Diskussion um die ungewollten Kinder kommt ja immer mal wieder an der ein oder anderen Stelle auf. Fakt ist, dein Kind kann da am Allerwenigsten dafür, muss auch wohnen und essen....bei 30€ da ein Fass aufzumachen...weia.

pööööh, du bist das nicht-gewollte und bei dir dreh ich jeden Pfennig 3x um und dein Eis bezahlst du gefälligst selber?

mmm

genau so - zumal es mit bisher 370 € zzgl. KG-Anteil deutlich mehr bekommt als vielen anderen Kindern zur Verfügung steht - und was mein Lebensstandard mit dem des Kindes zu tun, ist mir schleierhaft; schließlich habe ich die Mutter nur zweimal getroffen - diese Grundsatzdiskussion möchte ich aber nicht führen, sorry

unabhängig davon habe ich mehrfach erklärt, daß es mir weniger um die 30 € geht als um eine korrekte Berechnung sowie um die Nachforderung

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.08.2014 22:55
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

unabhängig davon habe ich mehrfach erklärt, daß es mir weniger um die 30 € geht als um eine korrekte Berechnung sowie um die Nachforderung

Guten Morgen, ice!

Darauf hast du bereits sinnvolle Antworten bekommen:

1. Das JA hat sich zu deinen Gunsten verrechnet.

Im Ergebnis stündest Du jedenfalls deutlich schlechter da.

2. Du wurdest wirksam in Verzug gesetzt

Die Inverzugsetzung war vor einem Jahr, insofern ist die rückwirkende Forderung grundsätzlich rechtlich ok.

3. Vor Gericht wird an der Düsseldorfer Tabelle kein Weg vorbei führen

Da Du nach den aktuellen Verhältnissen deutlich mehr zahlen müsstest, ist eine Anpassung der Zahlbeträge auf Basis der DDT rechtlich ebenfalls in Ordnung.

Diese Ansicht

was mein Lebensstandard mit dem des Kindes zu tun, ist mir schleierhaft; schließlich habe ich die Mutter nur zweimal getroffen.

wird kein Familiengericht teilen.

Es wäre aus prozessökonomischer Sicht sinnvoll, den Betrag nach Stufe 6 außergerichtlich und befristet bis zum 18. Geburtstag des Kindes zu titulieren und die Nachzahlung auf dieser Basis zu leisten. Alles andere kann dir ggf. in Form eines KiUh-Verfahrens auf die Füße fallen. Muss aber nicht. Denn du weißt ja: Vor Gericht und auf hoher See ...

Es geht hier nicht um 30 Euro mehr oder weniger - die dir offenbar auf finanziell nicht wehtun würden.
Es geht dir ums Prinzip. Und dein Prinzip heißt: Dieses Kind gehört nicht zu meinem Leben.

Einem lebendgeborenen Kind verbal und nonverbal (durch das eigene Verhalten) die Botschaft zu geben: "Ich wollte dich nie und will dich immer noch nicht." finde ich dem Kind gegenüber (das nicht darum gebeten hat, gezeugt und geboren zu werden) auf eine Art und Weise schäbig, dass mir die Luft wegbleibt.

Schau dich mal hier auf der Seite um, was andere Väter und Mütter auf sich nehmen, um ihre lebendgeborenen Kinder aufwachsen sehen zu dürfen.

Das Kind kann nichts dafür! Ganz gleich unter welchen Umständen es zur Welt gekommen ist.

Wohlwollen und Interesse an ihrem Leben brauchen alle Kinder von beiden Eltern und - soweit vorhanden - auch von Großeltern und Verwandten beider Seiten. Ein lebendgeborenes Kind als "schmutziges Geheimnis", als "Fehltritt" oder als "bedauerlichen Irrtum" zu bezeichnen ist pures Gift für die Seele jedes Kindes - ganz gleich wie alt es ist.

Diese ice-kalte Haltung tut mir beim Lesen in der Seele weh, wenn ich mich in dein Kind hineinversetze.

LG  ;( Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 09:23
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

@Biggi:
Du kannst ja auch "komprimiert" !
:thumbup:

... und inhaltlich ebenfalls vollumfängliche Zustimmung !
:thumbup:

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 09:44
(@mimamause)

malachit,
es wäre schön, wenn du den Respekt besitzen würdest, meiner Nick nicht zu verhunzen.
Sicherlich haben wir in weiten Teilen konträre Ansichten, deswegen sollten wir aber trotzdem ohne Beleidigungen auskommen.

danke

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 10:16
(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Mäuschen,

es wäre schön, wenn du den Respekt besitzen würdest, meiner Nick nicht zu verhunzen.

Ehrlich gesagt, amüsiert mich Dein Gesamtauftritt in diesem Forum immer mehr ...

Im Vergleich zur Titulierung eines anderen Foristen als "A..." finde ich kleine Nick-lichkeiten durchaus schmunzelnswert ...

Ernsthaft kann man Dir eigentlich nur raten, eine Anmeldung in einem AE-Forum (der VAMV bietet sowas bestimmt an) in Erwägung zu ziehen ...
... ganz viele Deiner Thesen werden dort auf riesigen Applaus stoßen und Nicks mit nem "Mama" in der Mitte wird man bestimmt nicht "verhunzen".

Gruß
UniTeddyleini

AntwortZitat
Geschrieben : 13.08.2014 11:01
 ice
(@ice)
Schon was gesagt Registriert

@Biggi62

ich weiß zwar nicht, warum Du gegen Ende Deines Beitrags die "Moralkeule" auspacken mußt, aber gut; wenn ich schon so direkt angesprochen werde, dann möchte ich auch ein paar Worte erwidern

"30 Euro tun Dir nicht weh"

Faktisch hast Du natürlich Recht, emotional aber nicht: mir tut jeder Euro weh, den ich für etwas ausgeben muß, das ich nicht wollte; genau so wie mir (emotional) z.B. jeder Euro weh tut, den ich als Solidaritätsbeitrag für die deutsche Wiedervereinigung gezahlt habe und zahle; eine Wiedervereinigung, die ich, hätte es eine Volksabstimmung gegeben; abgelehnt hätte

Und bevor Du oder jemand anders aufschreit und mich fragt, wie ich das denn vergleichen könne: ich habe versucht, an anderer Stelle anzudeuten, daß das Kind, um das es hier geht, das Ergebnis eines "klassischen" ONS war; eines ONS, bei dem ich verhütet habe (und sie angeblich auch); mit einer Frau, der ich vor und nach diesem ONS eindeutig zu verstehen gegeben habe, daß ich an festen Beziehung nicht interessiert sei;

Vielleicht ist es für Dich als Frau nicht nachvollziehbar (vielleicht auch für viele andere Männer), aber für mich ist dieses Kind, das ich nie gesehen habe und auch nie sehen möchte, genauso fremd wie jedes Kind, das mir auf der Straße begegnet; ich bin leider der Erzeuger, aber defintiv nicht der Vater

Abschlißend solltest Du mal darüber nachdenken, daß die Rechtslage in anderen Ländern oder gar Kulturen eine deutlich andere ist als hier in good old Germoney. Ja, ich weiß, daß ich in Deutschland lebe, deswegen muß ich aber noch lange nicht alles gut finden, was hier passiert. Ich muß mich natürlich an Recht und Gesetzt halten und das tue, seit jetzt vierzehn Jahren. Trotzdem fände ich es vermessen, die deutsche Rechtslage sei die einzig wahre.

Schau dich mal hier auf der Seite um, was andere Väter und Mütter auf sich nehmen, um ihre lebendgeborenen Kinder aufwachsen sehen zu dürfen.

Ich habe ein zweites Kind, das ich im Gegensatz zum ersten wollte. Seine Mutter und ich leben mittlerweile getrennt. Glaub mir, ich tue genauso viel wie die von dir bemühten anderen Väter und Mütter, um es jeden zweiten Tag zu sehen, trotz meiner Außendienstätitgkeit, die mich als Kölner fast jede Woche nach BAY oder BW führt. Wenn ich mir vorstelle, ich müßte auch nur eine Minute meiner Zeit mit ihr opfern, um das andere Kind zu sehen, dann, liebe Biggi, wird mir speiübel.

Wohlwollen und Interesse an ihrem Leben brauchen alle Kinder von beiden Eltern und - soweit vorhanden - auch von Großeltern und Verwandten beider Seiten

Nix für ungut, aber das hört sich für mich ein bißchen an wie Küchenpsychologie aus Zeitschriften wie Brigitte... was ist mit den Millionen Kindern, die gezwungenermaßen ohne Vater aufwachsen, weil der in China als Wanderarbeiter tausende von Kilometern entfernt lebt? Kinder, deren Väter tot sind? Kinder, die einer Samenspende entstammen? Wachsen die wirklich alle als emotionale Krüppel auf?

Was Deinen praktischen Vorschlag zur eigentlichen Sache angeht: ich glaube kaum, daß das JA darauf (Festlegung durch Titulierung) eingehen würde; schließlich nerven sie mich seit jetzt vierzehn Jahren mit regelmäßigen Auskunftsbegehren

Ich habe mittlerweile ein paar Nächte über die Situation geschlafen, habe die hier formulierten Meinungen und Vorschläge durchdacht und werde wohl folgendes machen:

Ich werde dem JA schreiben, daß seine letzte Berechnung für mich überhaupt nicht nachvollziehbar ist, obwohl ich (zutreffend) Hilfe in Foren wie diesem gesucht habe. Ich werde weiter erklären, daß (unzutreffend) mein RA leider zur Zeit in Urlaub sei und ich nach seiner Rückkehr selbst in Urlaub führe, so daß mir eine eingehendere Prüfung zeitnah nicht möglich sei. Ich würde die Einstufung daher vorest und unter Vorbehalt akzeptieren, mir aber gleichzeitig vorbehalten, später nachzuhaken bzw. zu wandeln.

Ich werde die geforderte Nachzahlung gleichzeitig ablehnen. Unabhängig davon, daß es hier im Forum auch eine andere Meinung zur Wirksamkeit der Inverzugsetzung gab: wie kann die wirksam sein, wenn immer wieder falsche, weil zu hohe Zahlungen verlangt wurden? Was wäre übrigens, wenn ich denen nachgekommen wäre? Hätte ich die zu viel gezahlte Kohle dann zurück gekommen? Im Leben nicht! Aber selbst wenn dem so wäre: ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, daß ich fast elf Jahre lang zu viel Unterhalt gezahlt habe, da das JA die Geburt meiner zweiten Tochter ignoriert hat. Ich habe das JA mehrfach um Stellungnahme gebeten, diese Stellungnahme fehlt bis heute.

Meine Hoffnung ist, daß das JA diesen Vorschlag (ab jetzt deutlich mehr KU, aber keine Nachzahlung) der KM unterbreitet und diese zustimmt, zumal auf deren Seite mit großer Wahrscheinlichkeit kein RA eingeschaltet ist. Wenn mein Vorschlag akzeptiert wird, kann ich dann in Ruhe überlegen, ob ich noch einmal nachkarte oder mir das Wissen genügt, daß das JA sich wohl zu meinen Gunsten verrechnet hat.

PS: ich erwarte hierzu eigentlich keine Antwort mehr; in jedem Fall aber wäre es mir lieb, wenn Kommentare zu meiner Geisteshaltung unterblieben - wenn es jemanden ganz arg in den Fingern juckt, kann er / sie dafür ja einen separten Thread aufmachen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2014 22:26




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