ich sehe, ich habe leider immer noch nicht alles exakt genug erklärt :exclam:
die 72.000 sind das vom JA als "Zwischenwert" errechnete Nettoeinkommen, wobei ich zur Zeit noch nicht weiß, was die da abgezogen haben und was nicht; hier die von mir ermittelten Zahlen:
brutto 122.000 € inklusive ca. 12.000 € geltwerter Vorteil Dienstwagen
netto 75.200 €; hier ist allerdings schon die Rückerstattung des Finanzamtes als Ergebnis meiner Fahrtenbuchführung berücksichtigt
wie ich anfangs mal erklärt habe: ich lege Geld zurück, allerdings nicht in "klassischer" Form; stattdessen als Festgeldkonten auf den Namen meiner ehelichen Tochter (hat mehrere Vorteile, wenn auch nicht in diesem Fall)
meine Frau wird zur Zeit nicht als Unterhaltsberechtigte geführt - geht das überhaupt, wenn sie selbst Geld verdient (allerdings deutlich weniger als ich)? Wir leben getrennt, sind aber nicht geschieden.
ich werde die Abrechnung des JA einscannen und posten
nochmals: vielen Dank!
Moin ice,
wie ich anfangs mal erklärt habe: ich lege Geld zurück, allerdings nicht in "klassischer" Form; stattdessen als Festgeldkonten auf den Namen meiner ehelichen Tochter (hat mehrere Vorteile, wenn auch nicht in diesem Fall)
das mag sein; als anrechnungsfähige Altersvorsorge taugt ein Festgeldkonto üblicherweise auf keinen Fall; schon gar nicht, wenn dieses Konto auf einen anderen Begünstigten läuft. Wenn da mal jemand richtig draufklopft, platzt dieses Konstrukt, falls damit die hier bereits anerkannte und abgezogene private Altersvorsorge gemeint sein sollte.
Ich bleibe bei meiner Empfehlung, hier keine schlafenden Hunde zu wecken, nur weil Dir Deiner Meinung nach ein unfähiger Beamter wegen 30 EUR krumm gekommen ist. Das kann bei einer streitigen Entscheidung noch erheblich teurer werden.
By the way: Würdest Du bitte die Klarnamen der Kinder auf Seite 2 Deines Bescheides anonymisieren?
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Ich meine, der BGH hat mal entschieden, dass die Anforderung an die Anerkennung der Altersvorsorge nicht zu eng ausgelegt werden dürfe.
Es liege im Ermessen des Pflichtigen wie er seine Altersvorsorge gestaltet.
Ob diese Großzügigkeit bis in Festgeldkonten reicht, weiß ich aber nicht.
Wäre vielleicht mal ne Frage für einen Anwalt.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Beppo,
Festgeldkonten hin oder her. Es dürfte schwer sein zu begründen, warum seine Altersvorsorge (die nicht eine LV ist) auf den Namen einer anderen Person angelegt wurde. Alternativ könnte ein Richter ja auch fragen, warum er seine Altersvorsorge nicht auf 2 Festgeldkonten auf den Namen von Kind 1 und Kind 2 anlegt :rofl2:
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
wie kann ich die Klarnamen im Nachhinein anonymisieren?
mir ist schon klar (habe ich ja mehrfach erklärt), daß meine Art der Altersvorsorge vermutlich nicht anerkannt werden würde und daß die Gefahr besteht, hier schlafenden Hunde zu wecken, sehe ich auch - bleiben allerdings immer noch die Punkte
- Berechnungsgrundlage (36 Monate anstelle 12?)
- berufsbedingte Aufwendungen (150 € auch ohne expliziten Nachweis?)
- Anrechnung meiner Frau als Unterhaltsberechtigte, dadurch Herabstufung (hier im Forum angesprochen)
Moin,
nach meiner Kenntnis gilt nicht als Altersvorsorge, was sich ohne weiteres auflösen und verflüssigen lässt. Was ja auch logisch ist; ansonsten hätten alle UH-Pflichtigen plötzlich irgendein Konto, gerne auch auf den Namen von Onkel Otto oder der neuen Lebensgefährtin, auf das wesentliche Teile des Einkommens abgezweigt werden und mit der Behauptung "private Altersvorsorge" nicht mehr für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehen.
Mit soviel "Schlaubergertum" seiner Bürger hat der Gesetzgeber durchaus gerechnet.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
Ich meine, der BGH hat mal entschieden, dass die Anforderung an die Anerkennung der Altersvorsorge nicht zu eng ausgelegt werden dürfe.
Mag sein, dass man das in die AV argumentiert bekommen würde ... in Anbetracht der "pauschalen" Berücksichtigung (die kennt weder der BGH noch die Leitlinien Frankfurts) tendiere ich nun auch eher dazu, einmal zu schlucken und das zu akzeptieren.
... der Betrag auf den der JA-Mitarbeiter dieses pauschal rechnet (sind m.E. die 72.000 / 12), scheint das um die Steuer bereinigte Brutto zu sein.
Korrekt ist das nicht (nein, ich benutze die Titulierung von heute morgen nicht nochmal), ebenso wenig wie der Passus, dass die 454 EUR den Mindestunterhalt darstellen, aber die pauschale Berücksichtigung der AV ist schon ziemlich vorteilhaft für Dich angesetzt ...
Insgesamt wendet der JA-MA einen ziemlich eigenwilligen Rechenalgorhythmus an, aber sei´s drum.
Evtl. noch einmal wegen der unterhaltsberechtigten Ehefrau nachhaken.
Wann hat man Dich denn zur Einkommensauskunft aufgefordert ? Wieso gibt es einen Rückstand ?
Gruß
United
Moin ice,
wie kann ich die Klarnamen im Nachhinein anonymisieren?
löschen, Namen schwärzen, neu hochladen und verlinken.
mir ist schon klar (habe ich ja mehrfach erklärt), daß meine Art der Altersvorsorge vermutlich nicht anerkannt werden würde und daß die Gefahr besteht, hier schlafenden Hunde zu wecken,
dann schnalzt Dein Brutto mal eben um schlanke 1.200 EUR nach oben und das Netto ebenso. Wenn das noch niemandem aufgefallen ist, würde ich das nicht riskieren.
bleiben allerdings immer noch die Punkte
- Berechnungsgrundlage (36 Monate anstelle 12?)
ist eine Kann-Bestimmung; kein Muss.
- berufsbedingte Aufwendungen (150 € auch ohne expliziten Nachweis?)
ist von OLG zu OLG unterschiedlich; steht in den jeweiligen unterhaltsrechtlichen Leitlinien.
- Anrechnung meiner Frau als Unterhaltsberechtigte, dadurch Herabstufung (hier im Forum angesprochen)
ist dem Grunde nach möglich. Die Gefahr aber auch hier: Was bringt es, wenn dadurch das Gesamtkonstrukt platzt?
Wenn der Teufel erst mal aus der Schachtel ist, gibt es keine Möglichkeit für ein "ach nee, ich ziehe das zurück und wir lassen alles, wie es war".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
nach meiner Kenntnis gilt nicht als Altersvorsorge, was sich ohne weiteres auflösen und verflüssigen lässt. Was ja auch logisch ist; ansonsten hätten alle UH-Pflichtigen plötzlich irgendein Konto, gerne auch auf den Namen von Onkel Otto oder der neuen Lebensgefährtin, auf das wesentliche Teile des Einkommens abgezweigt werden und mit der Behauptung "private Altersvorsorge" nicht mehr für Unterhaltszahlungen zur Verfügung stehen.
Mit soviel "Schlaubergertum" seiner Bürger hat der Gesetzgeber durchaus gerechnet.
Grüssles
Martin
wie gesagt, diesen Aspekt (Altersvorsorge) müssen wir meinetwegen nicht mehr diskutieren - mir ging es ja auch darum zu erfahren, ob die vom JA herangezogene Interpretation der Grundsätze des OLG FFM korrekt oder ggf (!) "diskutierbar" ist.
Grundsätzlich müsste die Ehefrau als Unterhaltsberechtigte zählen, egal ob sie Unterhalt bezieht oder nicht, da sie ja einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat, auch wenn sie selbst verdient. Also wäre dann wohl von 3 Berechtigten auszugehen.
Ändern kannst du deinen Beitrag leider nicht mehr. Wir können ihn nur komplett löschen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Grundsätzlich müsste die Ehefrau als Unterhaltsberechtigte zählen, egal ob sie Unterhalt bezieht oder nicht, da sie ja einen Anspruch auf Ehegattenunterhalt hat, auch wenn sie selbst verdient. Also wäre dann wohl von 3 Berechtigten auszugehen.
Ändern kannst du deinen Beitrag leider nicht mehr. Wir können ihn nur komplett löschen.
das habe ich auch so verstanden - nur sie seite 2 zu löschen geht nicht?
Wann hat man Dich denn zur Einkommensauskunft aufgefordert ? Wieso gibt es einen Rückstand ?
Gruß
United
der aktuelle Schriftverkehr begann im Frühjahr 2013 (nicht 2014)
Moin ice,
wie gesagt, diesen Aspekt (Altersvorsorge) müssen wir meinetwegen nicht mehr diskutieren - mir ging es ja auch darum zu erfahren, ob die vom JA herangezogene Interpretation der Grundsätze des OLG FFM korrekt oder ggf (!) "diskutierbar" ist.
ich versuche, Dich dafür zu sensibilisieren, dass es im Zweifelsfall ausserhalb Deines Einflussbereichs liegt, wo diese Diskussion endet. Wenn man die 150 € für Deine pauschalen berufsbedingten Aufwendungen anerkennt, aber die private Altersvorsorge cancelt (vielleicht noch 12 Monate rückwirkend), hast Du nichts gewonnen.
Grüssles
Martin
PS:
Ändern kannst du deinen Beitrag leider nicht mehr. Wir können ihn nur komplett löschen.
das stimmt nicht ganz: Wenn Du einem Moderator den neuen Link zum hochgeladenen Dokument per PN schickst, kann der diesen austauschen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
im Moment will ich ja nur in diesem Forum diskutieren und danach die pros und cons abwägen, aber ich verstehe natürlich was du sagen willst
ich werde das bild neu hochladen und den link per PM versenden
es gibt aber noch eine andere Frage, die bisher (hier) gar nicht diskutiert wurde:
ich habe in den vergangenen Jahren beim JA immer wieder nachgefragt, welcher Regelung der von mir letztlich verlangte Betrag denn entstamme, da ich die Summen bisher nie in den DDT wiederfand. Man hat mir dann irgendwann folgendes schriftlich mitgeteilt:
Jetzt, kaum ein Jahr später, soll ich auf einmal doch nach DDT "bewertet" werden - ist das nachvollziehbar / erklärbar?
sorry für mein Nachfragen, aber ich finde im Moment keine Einstellung, um einem Moderator eine PM zu senden...
Hallo Ice,
offensichtlich wurde 2001 (?) ein Titel erstellt bzw. eine Vereinbrung mit dem JA geschlossen, diese wurde 2008 an das neue Gesetz angepasst
http://www.famr.eu/news_aus_Gesetzgebung_und_Rechtsprechung/Anpassung_Alttitel .
Darüber müßte manDich eigentlich informiert haben, zumindest wie die Umrechnung erfolgte. Da es nur eine Umrechnung war und keine Neuberechnung wurden die geänderten Lebensumstände nicht berücksichtigt.
Vermutlich soll jetzt der Titel abgeändert und an die DDT angepasst werden, ob das rechtens ist (wie es gemacht wird), kann ich leider nicht sagen.
VG Susi
Moin
Die Umrechnung alter Titel ist ein altbekannter Hut. Stelle die damaligen Zahlbeträge ein, ebenso die eventuell anders geartete Anrechnung des KG sprich Titel im Wortlaut - und nicht nur sinngemäß (aber bitte anonymisiert). Bei der standardmäßigen Umrechnung erfährt die anteilige KG-Anrechnung in Fällen, wo nicht ein Zahlbetrag von min. 135% des Mindestsatzes der DT erfolgte, eine wesentliche Bedeutung. Auch in der derzeit gültigen DT2013 findet sich ganz unten die Vorgehensweise bei der Umrechnung alter Titel in das jetzige Schema. Nur ist dieser Kontext nicht unbedingt 'leichte Lektüre' für Ungeübte. 😉
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin Ice,
Insgesamt wendet der JA-MA einen ziemlich eigenwilligen Rechenalgorhythmus an, aber sei´s drum.
Ich sollte parallel zum Schreiben keine Musik hören ...
... nochmal versucht, den Rechenalgorithmus nachzuvollziehen (auf Basis Deiner Angaben) - großzügig gerundet und ein bißchen überflüssiges Rein-Raus vernachlässigt:
112.000 Brutto (ohne Geldwerten Vorteil)
./. 40.000 Steuern (auf Brutto inkl. Dienstwagen - Stkl. 4)
-------------
72.000 Zwischensumme
./. 5.500 (Dein Anteil an Sozialversicherung ohne Rentenversicherung)
./. 12.000 (Nutzungsvorteil)
-------------
54.500 Nochne-Zwischensumme
-------------
4.500 monatlich (Netto vor RV)
./. 1.100 Altersvorsorge (setzt sich de facto aus Deinem Anteil an gesetzl. RV ca. 560 EUR und zusätzlicher privater AV also ca. 540 EUR zusammen)
-------------
3.400 EUR (Basis für KU)
Man hat hier schon diverse Rechenwege gesehen, dieser ist mir aber neu :puzz:
Die vereinfachte Anwendung eines Brutto-Netto-Rechners (der den Nutzungsvorteil nur steuerrechtlich als GV berücksichtigt) kommt zu einem Jahresnetto von 56.631 EUR, das entspricht monatlich ca. 4.900 EUR.
Da der Nutzungsvorteil hier schon raus ist, kann nur noch AV und ggf. Berufsbedingter Aufwand abgezogen werden.
Im Ergebnis stündest Du jedenfalls deutlich schlechter da.
Jetzt, kaum ein Jahr später, soll ich auf einmal doch nach DDT "bewertet" werden - ist das nachvollziehbar / erklärbar?
Die Inverzugsetzung war vor einem Jahr, insofern ist die rückwirkende Forderung grundsätzlich rechtlich ok.
Da Du nach den aktuellen Verhältnissen deutlich mehr zahlen müsstest, ist eine Anpassung der Zahlbeträge auf Basis der DDT rechtlich ebenfalls in Ordnung.
Wie hoch sind die Einkommensabweichungen denn im Vergleich zu den Vorjahren ?
Gruß
United