Versäumnisurteil - ...
 
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Versäumnisurteil - Erfahrungen?

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(@Mrs_Mima)

Also,

meine Anwältin schreibt folgendes auf den Vorschlag gleich Zwangshaft azuordnen:

Sehr geehrte Mima:

bei der Verhängung von Zwangsmitteln ist die Verhältnismäßigkeit zu wahren.

Das heißt, es würde zunächst ein Zwangsgeld angeordnet werden. Wenn er dies nicht bezahlt, wird Zwangshaft angeordnet. Spätestens dann sollte er reagieren.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 19:38
(@Inselreif)

In dem Fall, da er ja "irgendwas" vorgelegt hat - ja. Hätte er sich komplett tot gestellt oder ist jetzt schon klar, dass er gar nicht zahlen kann, wäre es aus meiner Sicht durchaus ok, gleich Haft zu beantragen. Der Weg der Anwältin ist natürlich sicherer (vor allem auch für ihren Geldbeutel) und kein Beinbruch.

Die Verhaftung wird durch den Gerichtsvollzieher vollstreckt, ggf. unter Zuhilfenahme der Polizei. Normalerweise erreicht man spätestens in dem Moment das gewünschte Ergebnis (oder der Typ ist plötzlich nimmer auffindbar). Wenn nicht, wird er eingekastelt, notfalls bis zu sechs Monate. Dann ist die vorherige PKH-Bewilligung wichtig, Kost und Logis sind für den Schuldner frei, für den Gläubiger zunächst sehr teuer und vorzuschiessen.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 22:17
(@Mrs_Mima)

Hi,
Haft ist ja hoffentlich nicht nötig. Dann verliert er den Job (ist nur scheinselbständig, arbeitet auf Weisung und hat feste Arbeitstouren, die dann sicherlich ander besetzt werden), Umgang ist nicht mehr. Schulden laufen weiter auf weil KU-Titel, der im Knast nicht bedient werden kann (für KU ist ja auch schon der GV unterwegs weil er weniger alsTitel zahlt und sich ebenfalls tot stellt. Da winkt ja auch Knast wenn er nicht zahlt und auch nicht im Zuge einer EV sein Einkommen offenlegt.

Ich versuch nicht weiter,  den zu verstehen. ...

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 11.12.2015 09:22
(@egalo)
Nicht wegzudenken Registriert

Dann verliert er den Job (ist nur scheinselbständig, arbeitet auf Weisung und hat feste Arbeitstouren, die dann sicherlich ander besetzt werden), Umgang ist nicht mehr.

Du kennst - trotz Auskunftsklage - den Job des Vaters deiner beiden Kinder? Was macht er? Warum kein Umgang mehr?

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 07:19
(@Mrs_Mima)

hallo egalo,

auch wenn die das Thema anpiekt wären Grußformeln toll  😉

Ich weiß, welche Firma sein Hauptauftraggeber ist. Ich weiß weder, wieviele Stunden er dort arbeite noch, was er verdient. Augenscheinlich hat er noch einen 2. Auftraggeber, von dem weiß ich nix genaueres.

Warum kein Umgang mehr?

Sollte er in Zwangshaft genommen werden bringe ich ihm die Kinder sicher nicht in den Knast  :gunman:

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 11:28
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

M oin Mrs_Mima
(klingt viel bezeichnender als mimamause)

Warum kein Umgang mehr?

Sollte er in Zwangshaft genommen werden bringe ich ihm die Kinder sicher nicht in den Knast  :gunman:

Was hat Umgang mit Deiner voreingenommenen Auffassung zu tun, wieso spielt da die Leistung von UH bzw. deren Nichtleistung eine Rolle? Geht es nicht um die Kinder, um deren Wohl, Kontakt zu beiden Elternteilen zu haben? Wieso spielt hier nur Deine Meinung hinein, nicht die der Kinder? Bist Du deren Mutter, oder letztendlich deren Diktator? Zu PAS sage ich erstmal nichts, nur kann ich mir schwer vorstellen, wie Du mit dem Gift in Dir noch klar denken kannst. Deine Wortwahl und Stossrichtung ist m.E. ziemlich eindeutig. Und nicht nur hier. Denke mal darüber nach.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 17:55
(@Mrs_Mima)

@oldie: ich freue mich über deinen Beitrag, ich dachte, da kommt nix mehr  😉

Puhhhh  :achterbahn:

Schönen 3. Advent wünsch ich dir  🙂

Mima aka mimamause

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 18:13
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Es bringt nichts, gegen Mauern anzurennen. Und es bringt schon gar nichts, ständig die gleiche Litanei zu wiederholen, mag sie auch (subjektiv oder objektiv) wahr sein. Damit meine ich zu allererst mich. Der Moment, betrachtet nach Zeit und vor allem Gegebenheit, ist doch viel entscheidener, wo dann expliziet hinterfragt wird. Ich spiele hier auf Deine Einstellung an, zw. Ärgernis wegen UH-Verweigerung und Sinn und Zweck von Umgang zu unterscheiden.

Auch Dir einen schönen 3. Advent, auch wenn bei mir die Darreichung christlicher Gepflogenheiten in meiner atheistischen Welt wenig sagt. Ist halt ein arbeitsfreier Sonntag - Klasse. So wie jeder Sonntag. Auch die sind alle Klasse.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 18:50
(@Mrs_Mima)

mit Umgang hat das gar nix zu tun.

Umgang ist völlig unabhängig vom Unterhalt und die Ausweitung dessen (des Unterhalts) wird nicht von mir, sondern vom KV gehemmt.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 19:01
(@Mrs_Mima)

sorry, die Ausweitung es UMGANGS wird nicht von mir gehemmt...

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 19:13




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Mrs_Mima

Soll ich jetzt den Klammerausdruck (des Unterhalts) durch einen Klammeraudruck (des Umgangs) ersetzen?

Und nein, mir geht es nicht um die derzeitige Gegebenheit, sondern würde ich doch eher darauf anspielen, wie es überhaupt dazu kam. In Deinen Worten ist oftmals soviel Ablehnung, ja Hass, dass ich mich Frage: wieso hast Du mit diesem Typen überhaupt Kinder? Könnte es nicht auch sein, dass ihr euch beziehungstechnisch dermaßen gefetzt habt, dass jedem von euch ein Schritt zurück als Selbstaufgabe gleichkommt und daher ungehbar ist?

Gruss oldie

PS: Ich entnehme Deinem zuvor stehendem Beitrag, das mein erster Satz wohl zutrifft. Ist es ok, Deinen Beitrag zu editieren und das restliche überflüssige Zeug zu entfernen?

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 19:22
(@Mrs_Mima)

@oldie

lange Jahre war das eine on-off-story.
Wir haben nicht zusammen gelebt. Das erste Kind entstand geplant, er wollte dann, dass ich abtreibe (obwohl wir 2 Monate vorher 2 aufeinanderfolgende SG haben machen lassen weil er Schiss hatte, nicht zeugen zu können).

Das Zweite.....bis heute weiss ich nicht wie (klar, durch Sex  :wink:).

Aber nun ist es gut.

Ich bin nicht sauer. Ich bin nicht verletzt.

Aber ich möchte klare Absprachen. Antworten auf Vorschläge meinerseits, die nicht lauten "klag doch" oder "lmaa".

Egal, ob es Umgang oder Unterhalt betrifft.

Umgang ist so wenig, weil KV sich nicht rührt. Ich hatte im Sommer schon Übernachtungen angedacht, KV wollte lieber alle 2 Wochen 3h, weil er sich Übernachtungen nicht vorschreiben lassen will...

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 19:41
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

lange Jahre war das eine on-off-story.

Das Zweite.....bis heute weiss ich nicht wie

Hm. Darüber sollte nachgedacht werden.

Entschuldige. Mir geht es weniger um KU oder Umgang, sondern zuerst um die Frage, wieso Du dermaßen schnell oftmals so aggressiv reagierst. Obige Einstellung kann viel heißen, allerdings sind sämtliche von mir zu formulierenden Attribute wenig schmückend, wenn es um - mal vorsichtig ausgedrückt - Nachhaltigkeit geht. Liegt hier ein Problem bei Dir? Erlaube Dir selber, Fehler zu begehen, ungeschickt zu sein. Und anderen auch. Das soll keine Entschuldigung für Fehlverhalten sein, allerdings das Tor öffnen, weniger mit dem Zeigefinger auf andere zu zielen - und zu allererst das Verständnis inkl. der dazu gehörenden Neugier zur Thematik - aufzubringen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 20:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich bin der Meinung, dass sich Eltern um ihre Kinder kümmern sollten. Und tun sie das nicht, darf man das sch**** finden und dann auch irgendwann die Lust verlieren, das Gute im Menschen zu sehen/suchen und genervt davon sein.

Ich habe diese Umgang-Hinterhertrage-Nummer 4 Jahre lang mitgemacht und der Effekt war für die Tonne. Heute würde ich viel früher sagen: "Wenn du nicht willst, dann lass es." Und dann eben auch nicht Gewehr bei Fuß stehen, wenn dann plötzlich wieder etwas verlangt wird (nicht boykottieren, aber auch nicht alle Pläne umschmeißen).

Wenn Umgang nur Mittel zum Zweck ist einem Elternteil zu schaden, dann hilft das dem Kind auch nicht. Und wer "angefangen hat", das findet man meist weder als Beteiligter noch als Außenstehender heraus.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 20:24
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Und dann eben auch nicht Gewehr bei Fuß stehen, wenn dann plötzlich wieder etwas verlangt wird (nicht boykottieren, aber auch nicht alle Pläne umschmeißen).

Das ist richtig und gut so! Aber es ist manchmal für den BET wohl ein sehr schmaler Grat zwischen nicht die Pläne umschmeißen und ich zeige mal, wer die Hosen anhat und bestimme wer wann wieviel Umgang kriegt...

Deshalb: Gebt den UET eine Chance, auch wenn sie nach Jahren endlich aufwachen. Es ist schließlich für die Kinder, die vielleicht endlich endlich mal die Chance haben, den anderen Elternteil zu erleben! Und dann sollte es egal sein, wie sehr dieser den BET in den zurückliegenden Jahren wie und warum auch immer geärgert hat. Und eigentlich ist KU da auch rauszuhalten. Aber ja: Eine gewisse Zuverlässigkeit (nicht mit Regelmäßigkeit zu verwechseln!) darf ruhig verlangt werden. Denn auch das ist gut für die Kinder!

Gruß, toto

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 20:31
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin LBM

Auf welchen Kontext antwortest Du gerade? Auch ich könnte einfach mal sagen: Frieden für alle Menschen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 20:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@Toto: natürlich, Chancen sollte man geben, wenn die Kinder nicht diejenigen sind, die dann mit erneuten Enttäuschungen leben müssen. Das ist immer das Risiko.

Und natürlich ist der Grat schmal, aber ich unterstelle mal, BET, denen am Kindeswohl gelegen ist, kriegen diese Gratwanderung hin.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 21:07
(@fruchteis)
Registriert

Moin Mima(mause). 😉

Wenn solche von Dir geschilderten Verhältnisse in meine Wahrnehmung kommen, dann drängt sich mir rasch die Frage auf, ob die betreffenden Eltern noch das Kind, noch Ziele um ihre Elternschaft verfolgen oder ob es da eher um Kränkung, Enttäuschungen, Trauer und solche Dinge gehen, die mit ungeeigneten Mitteln repariert und geheilt werden sollen.

Könnte das auch hier der Fall sein?

Welche Ziele verfolgst Du?
Sind Mittel und Wege zielführend?

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 21:17
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Mal 'ne Anmerkung. Es geht hier um Unterhalt, nicht um Umgang. Entschuldigung bitte, wenn ich selber es verschusselt habe. Nur habe ich in den letzten Monaten von der TO keinerlei Hinweis in der Unterrubrik Umgangsrecht/-pflicht lesen können, dass es hier überhaupt aktuelle Probleme/Änderungen gibt.

Und bitte zurück zum Thema der TO das da lautet: Versäumnisurteil - Erfahrungen?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.12.2015 21:56
(@Mrs_Mima)

danke oldie  🙂

Und an alle, die sich Sorgen um den Umgang des KV machen:
ich verstehe eure Intention und natürlich ist es nicht immer leicht bis nahezu unmöglich, Situationen anhand weniger Zeilen im Netz zu erfassen. Die Betroffenen selbst schaffen das ja oftmals auch nicht, sind betriebsblind und/oder voreingenommen.

Bzgl. Umgang bin ich momentan gar nicht die ASP für den KV. Zumal er sämtliche Umgangsvorschläge von mir ignoriert ("von DER lass ich mir gar nichts sagen"), selber aber keine eigenen macht. Auch nicht den Umgangsbegleitern gegenüber (die sind bei Umgang nicht mehr dabei, helfen aber bei der Kommunikation und bei der Ausweitung der Umgangskontakte. Zumindest theoretisch. Weil da eben nix kommt vom KV.
Dann wollte er plötzlich Übernachtungen. Von alle 2 Wochen 3h auf Übernachtungen. Die Begleiter hatten zu ihm gesagt, dass das von jetzt auf gleich so nicht geht.

Dazu muss ich sagen, dass ich im Sommer schon mit Übernachtungen anfangen wollte, ihm das aber zu viel war und er bei alle 2 Wochen 3h bleiben wollte.

Sachliche Kommunikation über die Kinder ist leider unmöglich, wie man anhand weniger mails erkennen kann:

KV:
Hallo.

Ich weiss nicht,warum ich jetzt dir ein paar worte schreibe. Wenn das von dir geauesserte gespraechsangebot noch aktuell ist,dann wuerde ich dieses annehmen als ergebnisoffen orientiert. Auch vermutend,dass beidseitig null bis wenig vertrauen vorherrschend ist. Vielleicht taeusche ich mich auch. Persoenlich,nicht per mail oder per sms. Auch akzeptiert mit neutralem dritten. Gespraeche sind nie verkehrt. Wenn du nicht magst ,dann ist das so. Die letzten dreimal Heimkehren der beiden war ok. Wollte ichvdir sagen. Stressfrei fuer die Kinder und uns.

Mima:

Hallo,
Worum geht es denn? Ist was mit den Kindern, was zu klären ist?

Gruß
Mima

keine Reaktion mehr vom KV

Mima:

Hallo KV

ebenso wie du finde ich, dass die letzten 3 Übergaben gut geklappt haben für unsere Kinder.

Es sollte ja sukzessive eine Ausweitung der Umgangskontakte erfolgen (was ich prinzipiell befürworte, siehe meine Umgangsvereinbarung, die ich zur letzten Hilfekonferenz vorgelegt habe).

Nun war aus verschiedenen Gründen eine Erweiterung des Umgangs bisher nicht möglich, so dass ich momentan weder Übernachtungen noch weitere Umgangstage vertreten kann da dies ohne Eingewöhnung der Kinder ungünstig und zu schnell von der Steigerung her wäre.

Allerdings schlage ich vor, dass der Umgang, der zunächst weiterhin 2-wöchentlich stattfinden sollte auf 14:30-19:30 ausgeweitet wird.
Dies bietet den Kindern und dir die Möglichkeit, Alltag zu erleben (wecken von P. im Kindergarten, gemeinsames Abendbrot bei dir zuhause.
Als Treffpunkt zu Rückgabe schlage ich dir dann xxx vor, damit die Kinder, wenn sie satt und müde sind nicht so weit laufen müssen. Übernahme der Kinder ist nach wie vor die KiTa.

Bitte teile mir zeitnah mit, ob und ab wann du diese Regelung leisten kannst und möchtest.

Gruß

Mima

KV:

hallo!

weder ich, noch die dame, noch der herr von (Umgangsbegleiter) teilen deine einschätzung hinsichtlich der samstage. die kinder sind eingewöhnt hinsichtlich der lebensumgebung bei mir und h. fragt ständig , wann sie bei mir übernachten kann. p. kann hier noch als fragezeichen stehen was die unkompliziertheit der übernachtung betrifft. ohne versuch werden wir es nicht wissen.

frau v. hat sich heute mit JA ins benehmen gesetzt. mittlerweile favorisiere ich auch nur noch gemeinsame gespräche mit dir auch neutraler ebene, elternfamilienberatung als stichwort. darauf hast du sicher keine lust. dann wird es interessant. ich habe noch JAs worte vom 030315 im ohr. ich habe kommenden montag einen termin bei ihm.

hinsichtlich dienstag kann ich mit 14.30-19h gut leben. erachte 19.30 als zu spät.  xxx ist als kreuzung für die sicherheit der kinder als ausstieg gänzlich ungeeignet. (man beachte...er meckert wegen mehr Umgang, im nächsten Satz ist ihm 19:30 aber zu spät. 19:00 ist aber für die Kinder die denkbar blödeste Uhrzeit)

Mima:

hallo KV,

toll, dass du dich zukünftig in die Betreuung unserer kinder über das bisherige Maß hinaus einbringen möchtest. Das habe ich ja schon in der Hilfekonferenz im August diesen Jahres vorgeschlagen, leider war es dir berufsbedingt zunächst nicht möglich den Umgang zu erweitern. Übernachtungen waren hier bereits angedacht (ich kann dir gerne den Umgangsvorschlag erneut senden)

Schade, dass du mir keine eigenen Umgangsvorschläge vorgelegt hast (trotzdem ich dich dazu aufforderte), dann hätten wir bzgl. der Kinder einen gemeinsamen Weg finden können.
Nun werden wir dieses Thema eben über JA lösen müssen, was schade ist aber dann letzendlich eben auch zu einer stabilen und verbindlichen Lösung führen wird.

Die mail mit dem Umgangsvorschlag hatte ich übrigens mit Umgangsbegleiter erarbeitet, der auch eine Kopie dieser mail erhielt und dies absegnete.

Gern erwarte ich das Abschlussgespräch bei JA, ich denke, eine präzise Regelung bzgl. des Umgangs entschärft unser gespanntes Elternverhältnis ungemein, ich befürworte das sehr.

Wir sollten die Übergabesituation auch thematisieren.

Gut wäre ein Vorschlag des Übergabeortes deinerseits, wenn du die von mir genannte Kreuzung als "zu verkehrsreich" empfindest.

Einen schönen Abend

Mima

KV:

hallo !

wo bitte soll ich an dieser kreuzung halten mit dem auto, geschweige denn einen parkplatz dort finden? entweder bei dir vor dem haus oder wie gehabt.

übergabesituation thematisieren? wenn es so wie bislang weiter läuft, sehe ich dies als nicht nötig an.

abschlussgespräch? die frage stellt sich noch nicht- generelle gemeinsame gespräche sind notwendig
wenn du und ich etwas entschärfen wollen. lehnst du ja gegenüber Begleiter als auch JA ab.

umgangsvorschriften mit fristsetzungen, wie gehabt in 0815 sehe ich nicht als vorschlagsgrundlage.  Umgangsbegleiter sah dies nicht anders. (Das stimmt nicht,  es war ein UmgangsVORSCHLAG mit Fristsetzung zur Stellungnahmeeigene Ideen seinerseits. Selbst wenn er diesem ohne eigene Vorschläge angenommen hätte wären wir LÄNGST bei Übernachtungen

eine lösung über das jugendamt mit hilfe von hr. . wird das beste sein.

hinsichtlich der ausdehnung wurde im september 15 mit frau k. als auch hr. w. ein timetable , beginnend ab dem 07.11.,19.11.,05.12.,19.12.,02.01 . vereinbart . darin wurden die ersten drei samstage als tagstermine angesetzt und ab dem 19.12.15 auch übernachtungen angedacht (das hatte er vorgeschlagen als die Begleiter sagten, dass er nun endlich mal den Umgang erweitern muss, sonst wird die Maßnehme im Jan beendet mit den momentanen Zeiten. Zu diesem "timetable, der  übrigens auch nur eine Gesprächsgrundlage war sagten sie zu ihm, dass sie das eher nicht befürworten können so schnell), basierend auf den erfahrungen der erstgenannten termine.durch deine verletzung konnte dies nun im november nicht realisiert werden und ist nicht zu ändern. eine ausdehnung habe ich dir bereits am 220615 bei unserem gespräch am See vorgeschlagen um auch unser verhältnis nachhaltig zu verbessern. leider wurde mir manipulatives verhalten deinerseits unterstellt.

die berufssituation meinerseits in 09+1015 betraf nicht die samstage und zudem sollte eine bereits getroffene umgangsvereinbarung für einschliesslich 03.11.15 bestand haben (hatte sie, wurde penibel eingehalten)

ich habe die zusammenarbeit meinerseits mit frau k. bis zum ende der massnahme eingestellt zum stand 1015.sie hat davon kenntnis. (hat sie nicht, ie ffiel aus allen Wolkenalsich sie darauf ansprach)diese dreierkonstellation war auch eher behindernd als fördernd und nicht auf meine initiative hin begründet. (hatte das JA angeordnet, dass wir 3 Begleiter bekommen)

da , wie du ja bereits anführtest , übernachtungen angedacht waren , so ist es keinem der beteiligten personen nachvollziehbar, auf welcher grundlage , diese von dir kommunizierte vorschlagsgrundlage  der letzten woche sich bezieht. du wirst es ja wissen. nun , ja. (alle, einschließlich meiner Person befürworten Übernachtungen, nur eben nicht sofoert, nachdem der KV seit einem 3/4 Jahr nicht über 3h alle 14 Tage hinausgekommen ist)

ohne grundlegende bereitschaft auch deinerseits zur vertieften kommunikation und auch zur ehrlichkeit deinerseits wird es nicht einfacher werden. ob wir es wollen oder nicht , wir beide haben lebenslänglich miteinander durch die beiden .

satzzeichenfehler und grosskleinschreibungsfetischisten sind mir egal.

gruss

Ich bin nicht der bessere ET, ich will hier auch kein "Hurra" aber auch die Begleiter kommen so langsam nicht mehr weiter. Die Diskussionen sind persönlich seinerseits noch emotionaler und unsachlicher und laufen genau so ab, wenn ich nicht dabei bin.

Ich will einfach nur eine verbindliche Regelung und sachliche Kommunikation per mail. Wenn sich das eingespielt hat und die Emotionen ein wenig abgeflaut sind hab ich nichts gegen Kommunikation per Telefon oder sonstwie.
Aber momentan scheint das schwierig.

Ich war einige Stunden bei unserem JA-Typen, der macht auch coaching. Das hat mir ziemlich geholfen
Ich kann KV nicht ändern, nur meinen Umgang mit den Situationen. Ich bin nicht verbittert. Nur müse manchmal.

Ich weiß, ich muss mich hier nicht rechtfertigen, ist nur das Netz, einige Jungs hier finden mich doof und werden das auch weiterhin tun. Das ist okay.
Vielleicht bin ich manchmal schnell angezickt, auch selbstgerecht, manchmal triggern Situationen, die hier beschrieben werden.
Das ist, denke ich, ein Problem, was uns alle hier betrifft.

Ich denke, ich werde dazu übergehen meine Antworten ein wenig warten zu lassen, um sachlicher und empathischer antworten zu können im ein oder anderen Fall. Die Kritik ist sicher gerechtfertigt.

Deswegen kommuniziere ich mit KV ja auch nur per mail. Um eben auf Elternebene zu bleiben.
Und trotzdem gibt es sicher Formulierungen, die KV an die Decke springen lassen, da kann ich so lange drüber nachdenken, was ich formuliere wie ich will. Irgendwas ist immer. Kann ich nicht ändern.
Meist schicke ich die mails vorab den Umgangsbegleitern um sicherzugehen, dass sie sachlich sind. Man wird ja auch betriebsblind irgendwie.

Danke für eure Anregungen.

Mima, die gerne Mima bleiben und "mause" hinter sich lassen möchte

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2015 15:23




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