Versäumnisurteil - ...
 
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Versäumnisurteil - Erfahrungen?

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(@Mrs_Mima)

hallo,

heute hat mich der Beschluss erreicht, dass gegen meinen Ex ein Versäumnisurteil erlassen wurde da er sich tot stellt, sämtliche Fristen versäumt hat und überhaupt nicht reagiert.
Jetzt hat er noch eine Einspruchsfrist von 2 Wochen gegen den Beschluss, danach will meine Anwältin Ordnungsgeld erlassen....

Und dann??? Noch ein Ordnungsgeld? Irgendwann Knast?

Er sagt zu mir, er kann nicht zahlen, wieso reicht er dann nicht einfach seine Unterlagen ein???

Was macht man in so einem Fall?

Leider kommuniziert er nicht mit mir, weder über die Kinder noch über finanzielle Dinge. Außer ab und an mal eine gefühlsduselige mail bzgl uns als Paar kommt da nichts

Mima

Zitat
Geschrieben : 08.12.2015 17:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Er könnte jetzt noch versuchen, fristgerecht eine GUTE Begründung samt Beweisen vorzulegen, warum er den bisherigen Termin verstreichen lassen MUSSTE.
Z.B. weil er nachweislich im Koma lag oder ähnliches.

Wenn ihm das auch nicht gelingt, wird der Beschluss rechtskräftig.
Was du damit anfangen kannst, hängt davon ab, was denn da beschlossen wurde.
Wenn es um Unterhalt geht, halte ich einen weiteren Antrag auf Verhängung für ein zusätzlices Ordnungsgeld für ziemlich albern.
Wenn du von ihm Geld haben möchtest, ist es blöd, auch noch den Staat zum Konkurrenten um sein Geld zu machen.

Du kannst dann nur versuchen zu pfänden.
Ob das erfolgreich sein wird oder dich nur weiteres Geld kostet, ist natürlich von hier nicht vorherzusagen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2015 17:26
(@Mrs_Mima)

danke für die Antwort beppo,

es geht um BU. Ich hatte ihm im Jan 2015 schon angeboten, dass er mir ohne Einkommensoffenlegung 100€/Monat zahlt bis Kind 3, dann wär alles schick gewesen.

Er sagte "nö, klag doch".

Ich kann nicht reden mit ihm, ggü. dem JA stellt er sich genauso tot wie ggü. dem AG.

Nur, wenn er wieder mal Katzenjammer bzgl. uns hat kommt mal ne einsame mail.

Es kostet mich kein Geld, er hat die Klage verursacht, er bekommt die Kosten auferlegt.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2015 17:35
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mag sein. Aber wenn du mit dem Urteil auch was anfangen möchtest, musst du einen GV bemühen und wenn der nix findet, musst du den bezahlen.

Der Beschluss ansich ist auch erstmal nur Papier.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2015 18:44
(@Mrs_Mima)

Hi,

dann verstehe ich nicht,  wieso überhaupt jemand Auskunft erteilt wenn man die Nummer nur entspannt ausstoßen muss... :question:

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 08.12.2015 19:18
 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Aber wenn du mit dem Urteil auch was anfangen möchtest, musst du einen GV bemühen und wenn der nix findet, musst du den bezahlen.

Denke, das ist der Weg. Seiner freundlichen Kampfansage:"Klag doch!" hast Du ja Taten folgen lassen und er sollte merken, dass
totstellen keine Option darstellt. Schau mal hier, geht zwar um KU zeigt aber doch ein paar Optionen auf:

http://www.frag-einen-anwalt.de/KindesunterhaltZwangsvollstreckungPfaendung---f33831.html

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2015 11:18
(@Mrs_Mima)

Danke Mux,

der Gerichtsvollzieher ist ja schon von der Beistandschaft beauftragt, er zahlt ja auch weit weniger als den titulieretn Unterhalt und stellt sich dort auch tot und reagiert nicht auf Schreiben.
Mal sehen, was dabei rauskommt.

Dafür habe ich gestern wieder 2 superemotionale Hassmails auf meinen (schriftlichen) Vorschlag für die Umgangserweiterung bekommen, gespickt mit Vorwürfen und Drohungen....

langsam bin ich es echt leid, es ist null sachliche Kommunikation möglich.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2015 11:56
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Es kostet mich kein Geld, er hat die Klage verursacht, er bekommt die Kosten auferlegt.

DAS ist ein Trugschluss!
Sicher ist nur: Die beteiligten Akteure "Gericht" und "Anwalt" bekommen ihr Geld.
Sicher ist NICHT: Von wem. Üblicherweise von dem der das Verfahren verliert, hat der kein Geld, dann zahlt halt der Gewinner.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2015 15:50
(@Mrs_Mima)

in dem Fall nicht, ich bekomme VKH. Aber im Prinzip hast du recht.

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 09.12.2015 16:15
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

in dem Fall nicht, ich bekomme VKH.

Deckt diese die Kosten für eine nicht erfolgreiche Zwangsvollstreckung? Könntest Du dann bitte den Text dieser Vefügung - bitte anonymisiert - einstellen, damit andere Betroffene davon profitieren können? Gerade beim Thema BU gibt es hier Defizite.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 00:01




(@Inselreif)

Deckt diese die Kosten für eine nicht erfolgreiche Zwangsvollstreckung?

Die VKH aus dem Hauptsacheverfahren deckt gar keine Kosten der ZV.
Für die ZV wird auf Antrag PKH (!) bewilligt.
Allerdings ist das so eine Sache:
- in der Regel wird ein Anwalt nur in besonderen Fällen beigeordnet (man kann die nötigen Formulare ja auch mit Hilfe der Rechtsantragsstelle ausfüllen)
- die Kosten der einzelnen Massnahme sind in der Regel so gering, dass sich das Brimborium des (für jede Massnahme gesonderten) PKH-Antrags gar nicht lohnt.
- es wird der Antragsgegner vorher angehört und es frisst Zeit, damit sind Zeit- und Überraschungsmoment (die beiden wesentlichen Schlüssel erfolgreicher ZV) hin
- nach ein, zwei erfolglosen Vollstreckungsversuchen wird die Erfolgsaussicht als notwendige Bedingung für die PKH recht schnell in Frage gestellt (die Rechtsschutz zahlt idR übrigens auch nur drei Versuche)

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 01:15
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

... im übrigen, die Anträge und Anschreiben an GV kann jeder leicht selber machen. Die Kosten liegen irgendwo beo 40 Euro ... mehr muss nicht sein.

LG
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 01:19
(@Mrs_Mima)

Ja, mach ich nachher, hab das nur als Bild auf dem Handy...nur die Bewilligung VKH oder den Teil- Versäumnisbeschluss?

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 08:54
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Zum Pfänden benötigst Du eine vollstreckbare Ausfertigung. Die beantragst Du mit dem Aktenzeichen des Versäumnisurteil beim Gericht. Da er noch zwei Wochen Zeit hat, bekommst Du diese vermutlich auch erst in Wochen (oder je nachdem wann die Zeit abläuft).
Diese vollstreckbare Ausfertigung ist dann der Titel, den schickst Du zum Gerichtsvollzieher bzw. kannst auch persönlich vorbei gehen. Und dann nimmt das ganze seinen Lauf.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 09:42
(@Mrs_Mima)

Hi,

Neee, Kasper, der Teil-Versäumnisbeschluss bezieht sich nur auf die Auskunftsstufe, bei der Leistungsstufe bin ich noch nicht.

Wie vollstreckt man einen Versäumnisbeschluss der Auskunftsstufe?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 10:18
(@Inselreif)

Das ist einfacher.
Antragsgegner noch einmal mit Fristsetzung auffordern. Nach Ablauf beim Familiengericht die Verhängung der (hoffentlich) angedrohten Zwangsmittel beantragen. Dann zurücklehnen, den Rest erledigt der Rechtspfleger bzw. Richter. Ein kleiner Luxus des Familienrechts, so der Beschluss nichts anderes sagt.

Man könnte in dem Fall sogar darüber nachdenken, sofort Zwangshaft zu beantragen. Etwa "Nach dem bisherigen Verhalten des Antragsgegners ist nicht damit zu rechnen, dass ihn die Festsetzung eines Zwangsgeldes zur Auskunftserteilung veranlassen wird. Die Verhängung einer Zwangshaft ist deshalb geboten."

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 11:28
(@Mrs_Mima)
(@Mrs_Mima)

hilfe...die anderen beiden Bilder funzen nicht....

Kasper, kann ich dir die schicken und du stellst die rein?

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 11:47
(@Inselreif)

Ok, keine Zwangsmittel angedroht.
Dann wird die Androhung entweder nachgeholt und anschliessend Festsetzung nach § 35 FamFG beantragt oder sofort Antrag auf Vollstreckung nach § 888 ZPO (Festsetzung ohne Androhung). Gehen tut beides, was bei Euch Usus ist, kann ich nicht sagen.
Von daher entweder mit dem Wisch zur Rechtsantragsstelle gehen und die einfach machen lassen oder die wirklich nur ein paar Kröten für den Anwalt investieren (wenn der die in der Sache überhaupt nimmt).
Eine nochmalige Aufforderung nach Zustellung des Beschlusses hielte ich aber vor Einleitung der Vollstreckung für nötig.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 12:04
(@Mrs_Mima)

hi,

bin ja schon anwaltlich vetreten, die zieht das auch bis zum Ende durch.

Ist das denn schlecht, dass noch keine Zwangsmittel angedroht wurden?

Und ist es echt so einfach, keine Auskunft zu erteilen? Was kann KV denn im schlimmsten Fall passieren? Kann er in Beugehaft/Zwangshaft genommen werden?
Kommen dann die ehemals grünen Männer und führen ihn ab?

Ich bin da echt naiv, wie läuft denn sowas ab?

Gruß

Mima

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2015 12:29




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