hallo,
ich bin gerade in Trennung von meiner Frau und wir verhandeln bei einem Mediator unter anderem auch den Kindesunterhalt.
Wir haben 3 Kinder und haben uns geeinigt, daß die Tochter (11 Jahre) bei der Mutter bleibt, während die beiden Söhne (3,5 und 5 Jahre) bei mir bleiben. Meine Frau wird ALG-II beantragen und somit für die beiden Söhne keinen Unterhalt bezahlen können.
Bei mir ist das verfügbare Einkommen vor Berechnung des Kindesunterhaltes nur wenig über dem Mindestselbstbehalt von 890 Euro, es wird also kaum für die bei mir lebenden Söhne reichen, für meine Frau wird auf jeden Fall kein Ehegattenunterhalt mehr übrig sein.
Meine Frage ist nun folgendes:
1. muß ich ihr Unterhalt für die Tochter zahlen oder kann das gestrichen werden, da sie mir auch keinen Unterhalt für die Söhne zahlt ?
2. können wir trotzdem beide Unterhaltsvorschuss für die Tochter bzw. die Söhne beantragen, und/oder ist das davon abhängig ob und wieviel Unterhalt ich für die Tochter zahle ?
vielen Dank für eure Hilfe
hallo,
was ich noch vergessen habe:
wenn mir z.B. nur 200 Euro über dem Mindestselbsthalt für die Unterhaltsberechnung bleiben, wird das dann zuerst für die bei mir lebenden Kinder angerechnet, sodaß für das 3. Kind nichts mehr bleibt, oder wird das dann auf alle Kinder gleich verteilt ?
Moin,
rechtlich betrachtet hat jedes Kind für sich isoliert einen Anspruch auf Zahlung von Unterhalt durch den nicht mit ihm zusammen lebenden Elternteil. Zwischen den Eltern kann freiwillig die Aufrechnung von Ansprüchen vereinbart werden.
Da in deinem Fall der Staat im Boot ist, wird's knifflig. Rechtlich korrekt gehandhabt würde es nämlich so aussehen, dass für dich eine >Mangelfallberechnung< durchgeführt würde und du den Anteil für die Tochter an die KM zahlen musst. Da sie selbst nicht leistungsfähig ist, bekommst du nix von ihr und kannst für die beiden bei dir lebenden Kinder UHV beantragen. Für die Ex wird definitiv kein EU rauskommen, da du, Magelfall eben, sowohl Bar- als auch Naturalunterhalt für die beiden bei dir lebenden Kinder leistest.
Bei mir lief es exakt so. Allerdings hatte die UHV-Kasse sich etwas zickig angestellt, weil sie nicht einsah, dass ich für ein Kind zahle und für zwei UHV beantrage. Die wollten mich in die Aufrechnung drücken. Hiergegen legte ich Widerspruch ein, diesem wurde nicht statt gegeben. Mein RA reichte Klage beim SG ein und noch vor Klageerwiderung erhielt ich einen geänderten UHV-Bescheid. Es wurde plötzlich für beide Kinder gezahlt. Also dran bleiben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nachtrag:
Bei Bedarf stelle ich dir das Widerspruchsschreiben und die Klageschrift zur Verfügung.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hi,
so etwas habe ich mir fast gedacht.
Meine Noch-Frau hat sich inzwischen auch wegen ihrem ALG-II-Antrag gemeldet, die wollen von ihr, daß sie den KU für die Tochter von mir erzwingt.
Muß ich dann für die Tochter den vollen KU bezahlen oder kann ich mich mit ihr auch auf einen geringeren KU einigen, da ich ja Mangelfall bin und die zwei Jungs versorgen muß ?
Falls das mit dem UHV nicht klappt komme ich gerne nochmal auf dein Angebot zurück, im Voraus schon mal Danke.
noch ein kleiner Nachtrag,
meiner Frau haben sie beim Arbeitsamt gesagt, daß ich alles tun müßte, um den KU für die Tochter zahlen zu können, zur Not müßte ich auch die persönliche Insolvenz einreichen, um die Schuldenzahlungen, die bei mir zu dem Mangelfall führen, los zu bekommen.
Kann das sein, das hiese ja ich wäre gezwungen, das Haus in dem ich mit den Jungs lebe zu versteigern um dann einen Teil der Darlehensschulden zurückzuzahlen und auf dem Rest dann in einer Mitwohnung sitzen zu bleiben, nur damit das Arbeitsamt weniger ALG-II zahlen muß, kann das sein ?
Moin,
daß ich alles tun müßte, um den KU für die Tochter zahlen zu können
Dass ist soweit schon richt. ABER: Du hast selbst zwei Kinder bei dir und die sind so klein, dass du eigentlich gar nicht arbeiten müsstest - wärst du eine Frau.
Also: Nicht verschrecken lassen, die Aussage der ArGe ist falsch.
Rechne durch, was bei Anwendung der Mangelfallregelung als KU für deine Rochter heruas käme und zahle diesen Betrag. Für die beiden Bengels beantragst du UHV.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke DeepThought,
wo liegt denn bei der Mangelfallberechnung mein Mindestselbstbehalt ?
Ist der anders, wenn meine Noch-Frau ein ALG-II-Fall ist ?
mit Steuerklasse 3 liege ich noch ca. 300 Euro über den 890 Euro, muß ich dann als
KU ein Drittel, also 100 Euro als KU zahlen ?
und wie sieht das aus, wenn ich dann Steuerklasse 1 oder 2 habe ?
Dann ist mein verfügbares Einkommen sogar unter 890 Euro, muß ich dann trotzdem etwas zahlen ?
Und noch eine ganz andere Frage: Du (DeepThought) scheinst ja über alles perfekt Bescheid zu wissen, woher hast du denn dein Wissen ?
Moin,
wo liegt denn bei der Mangelfallberechnung mein Mindestselbstbehalt ?
Als Erwerbstätiger bei 890 € (West) bzw. 820 € (Ost).
Ist der anders, wenn meine Noch-Frau ein ALG-II-Fall ist ?
Nein, das Einkommen der Ex hat darauf keinen Einfluss.
und wie sieht das aus, wenn ich dann Steuerklasse 1 oder 2 habe
Ändert nix am SB.
Dann ist mein verfügbares Einkommen sogar unter 890 Euro, muß ich dann trotzdem etwas zahlen ?
Knifflig. Mal mit landläufiger Richtermeinung ausgedrückt: Du bist ein Mann und musst deshalb zahlen. Achso, du betreust die beiden jüngeren Kinder? Na sowas aber auch. Hmmm...dann eigentlich...musst du wohl trotzdem zahlen.
Und noch eine ganz andere Frage:
Schweige und genieße. 😉
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Nachtrag:
Bei Bedarf stelle ich dir das Widerspruchsschreiben und die Klageschrift zur Verfügung.
DeepThought
hallo DeepThought,
ich schlage mich gerade wegen des Unterhaltsvorschusses herum, kannst du mir dein Muster für Widerspruchsschreiben und Klageschrift irgendwie zur Verfügung stellen, das wäre klasse !
schon mal vielen Dank