Vermehrte Erwerbsob...
 
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Vermehrte Erwerbsobliegenheit?

 
(@baldvater)
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Hallo Forenmitglieder,

wollte fragen, was es mit dem Begriff der vermehrten Erwerbstätigkeit Aufsich hat?!

Fallbeispiel:

Karl X ist Student, neben der Zeit in der Uni( etwa 30 Stunden), geht er noch pro Woche zehn Stunden arbeiten. Karl X zahlt KU in Höhe von 225,00 EUR monatlich, kann von ihm verlangt werden mehr zu arbeiten?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2010 21:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi baldvater,

wenn der Mindestunterhalt der jeweiligen Altersstufe gezahlt wird, kann er nicht zu Mehrarbeit gezwungen werden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2010 21:40
(@baldvater)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für die Antwort,Tina!

Wie könnte man ihn dazu zwingen, ohne das Studium zu gefährden?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.05.2010 21:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Also, die gesteigerte Erwerbsobliegenheit gilt ggü. minderjährigen Kindern.

Sie soll sicherstellen ,das der Mindestsatz der DDT für das jeweilige Alter gezahlt wird.

Kann ein Unterhaltspflichtiger diesen nicht erwirtschaften gibt es 2 Varianten. Entweder es wird durch JA/Gericht anerkannt, das er nicht in der Lage ist mehr zu erwirtschaften (z.B. ein brachenübliches und auch ausbildungsmäßiges Einkommen liegt eben nur bei ca. 1.00 netto) oder es ird ihm unterstellt, das er bei bundesweiter bewerbung, Nebenjob etc. ein höheres Einkommen haben könnte.

Zweiteres ergibt 2 Varianten: Ihm wird ein fiktives Einkommen angerechnet mit dem er dann den Mindestunterhalt zahlen kann oder er muß nachweisen keinen besser bezahlten Job erhalten zu können.

Praktisch zwingen kann ihm niemand. Aber durch fiktives Einkommen kann ihm der Mindestunterhalt auferlegt werden, ob er dann weniger für sich hat, sich wirklich nen Nebenjob sucht oder was auch immer, ist dann seine Sache.

Zumindest wird kein Student gezwungen sein Studuim aufzugeben, wenn dieses seine Erstausbildung ist. Oft wrd auch bei Studenten festgestellt, das sie nciht leistungsfähig sind, da sie sich selbst noch in der Ausbildung befinden.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 23.05.2010 21:50