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Vergleich oder Prozeß durchziehen ? Was ist sinnvoller ?

 
(@old-man-river)
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Hallo zusammen,

nachdem mittlerweile klar ist, daß Exfrau wieder am Jahresende wenn der Vergleich endet prozessieren wird, hier meine Fragen:
Nachdem ich mich vor 2 Jahren zu einem Vergleich hinreißen ließ und dann erst im nachhinein erfahren habe, daß ich im Falle z.B. von Arbeitslosigkeit - was ja heutzutage flott geht... - der Depp bin und quasi kaum Chance auf Entlastung habe, möchte ich natürlich ähnliches zukünftig vermeiden. Habe auch den Beitrag von Evgesh gelesen und befinde mich also offensichtlich in guter Gesellschaft ...  :knockout:

1. Frage: Bedeutet das dann, diese Sache bis zu einem Urteil des Richters durchfechten zu müssen - als sinnvollste Variante ?
Oder kann man auch z.B. eventuelle Arbeitslosigkeit in einem Vergleich regeln ? Oder gibt es noch andere Möglichkeiten ?

2. Exfrau ist seit 3 Jahren arbeitslos. Mittlerweile bin ich stinksauer und möchte mir dann im Dezember wenn nötig alle Bewerbungsbemühungen seit dem Vergleich vorlegen lassen. Hat man da Chancen, wenn es zu wenig Bemühungen gibt, daß das ganze eventuell sogar in Richtung Verwirkung geht ? Oder müssen die Exfrauen nur auf Angebote des Arbeitsamt, das scheints gar nichts anbietet oder anbieten kann reagieren ?

3. Es sind bisher erhebliche Zahlungen von mir jeden Monat für Betreuungsunterhalt und Kindesunterhalt. ( siehe Wohnwert in meinen alten Beiträgen, usw. ) Kann ich die dann ab Ende des Vergleichs einfach einstellen ( ausser Kindesunterhalt natürlich ! ) ? Oder kann die Exfrau sofort wieder pauschal einen Betrag X Euro fordern, wenn sie halt sagt, sie hat derzeit keinen Job und kein Geld ? Oder aber wird erst alles vor Gericht geklärt und dann am Ende gibt es Hopp oder Topp und man legt halt bis dahin sicherheitshalber Geld zurück jeden Monat ?

Fragen über Fragen ... sorry, aber die Ankündigungen der Exfrau bereiten wieder mal Sorgen und schlaflose Nächte.
Aber das werden wohl die meisten ( oder alle ) von euch kennen.

Gruss -

Gerald


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2009 11:24
(@sonnenblume83)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
wie du schon richtig erkannt hast, bist du bei einem Vergleich im Falle der Arbeitslosigkeit der Depp und musst notfalls deine Großmutter verkaufen um den Anspruch deiner Ex zu befriedigen. Ob deine Ex sich auf eine "Arbeitslosenklausel" in einem neuen Vergleich einlässt, ist fraglich, schließlich könntest du ja auch selbst kündigen etc.. Aber ansonsten sehe ich da kein Problem. Ob es für dich sinnvoll ist, steht auf einem ganz anderem Blatt und lässt sich so leicht nicht beantworten. Einen unbefristeten Vergleich würde ich allerdings ablehen, denn sonst stehst du nach Ablauf wieder vor dem selben Problen, zudem ist deine Ex dann nicht gezwungen sich in dieser Zeit um ihr berufliches Fortkommen zu kümmern. Dann hast du das Problem, dass dir die Zahlung eines Unterhalts unter Umständen noch länger anhängen, weil deine Ex dann Argumentieren kann, dass sie z.B. 10 Jahre wegen der Kindererziehung aus dem Beruf ist und sie deshalb einen ehebedingeten Nachteil erlitten hat. ->Aufstockungsunterhalt.
Ob ein Vergleich sinnvoll ist, hängt vor allem davon ab, ob deine Ex überhaupt noch einen Anspruch auf Unterhalt hat.

Ich habe imKopf, dass dein Kind 6 ist und deine EX 400EU verdient. Ich schätze da kommtst du um den BU wohl nicht rum, auch wenn deiner EX eine Halbtagesstelle angerechtnet würde(bezweifle ich ehrlich gesagt). Oder übernimmst du die Betreuung so stark, dass sie arbeiten könnte. Ich würde empfehlen die entsprechenden Stellenangebote aus Zeitung und Internet zu sammeln. Deine EX muss sich nämlich nicht blind bewerben, aber nur das Arbeitsamt zu kontaktieren reicht auch nicht aus. In deiner jetzigen Position hast du meines Erachtens keinen Anspruch darauf, dass deine Ex dir ihre Bewerbungen vorlegt. Möchte sie dann im Januar allerdings weiterhin Geld, muss sie beweisen, dass sie Bedürftig ist. In deinem Fall also, dass sie keinen Job gefunden hat, obwohl sie sich ja so darum bemüht hat. In den Vergleichsverhandlungen kannst du die Stellenanzeigen dann rauskramen und die Frage stellen, auf welchen Job sie sich denn konkret beworben hat. Das verbessert schon mal deine Verhandlungsposition. Die gleiche Frage würde ich übrigens stellen, wenn es zur Verhandlung kommt.

Grundsätzlich hat deine EX im Januar vielleicht einen Anspruch auf BU/EU. Diesen muss sie aber erstmal gerichtlich durchsetzen, bevor sie an dein Geld kommt, wenn du es nicht freiwillig herausrückst. Dadurch entstehen für dich mehrere Möglichkeiten:

1.Vergleich schließen.
Der Vorteil: Ruhe und EX kann dich nicht erpressen: Kind gegen Geld. Der Nachteil: In der Regel musst du dir diese Ruhe erkaufen und du trägst das Risiko, dass du weiter Leistungsfähig bist und das Risiko der Vertiefung des ehelichen Nachteils.

2. Unterhalt wie von ihr gefordert ohne neuen Vergleich zahlen.
Der Vorteil: Ruhe und EX kann dich nicht erpressen: Kind gegen Geld. Der Nachteil: Fallst ihr dann doch noch vor Gericht landet und du gewinnst zumindest teilweise könntest du eigentlich den zuviel gezahlten Unterhalt von der Ex zurückverlangen. Diese wird sich dann auf Entreicherung berufen(d.h. sie wendet ein, dass sie das Geld zum Leben verbraucht hat).Außer es handelt sich um sehr hohe Beträge. Am Ende ist das bereits gezahlte Geld futsch.

3. Keinen BU/EU zahlen:
Der Vorteil: Ex bekommt nix! Wenn deinen Ex keine Rücklagen hat, dann kann das ein ziemlicher Anreiz sein, doch schnell eine Job zu finden. Dann kannst du mit geringeren BU/EU rechnen, da ja ihr Einkommen dann angerechnet wird. Du solltest aber Rücklagen für eine eventuelle Nachzahlung schaffen.
Der Nachteil: EX wird toben und das vielleicht auf die Kinderebene transportieren, dich erpressen etc.. Wenn du vor Gericht verlierst, muss du den ausgeurteilten Unterhalt nachzahlen + Zinsen. Außerdem ist der Streitwert höher (als bei NR. 4), d.h. die Kosten für die Rechtsverfolgung sind höher.

4. Teilweise BU/EU zahlen:
Du könntest auch die Zahlungen nicht ganz einstellen, sondern nur auf das Maß reduzieren, das wahrscheinlich eh ausgeurteilt würde. Der Vorteil: Im Gegensatz zu 3. sind die Kosten(Anwalts- und Gerichtskosten dann geringer), die Erpressungsmotivation ist auch nicht mehr so hoch. Der Nachteil: Die Arbeitsmotivation sinkt aber auch.

5. Keinen oder teilweise BU/EU zahlen, aber zinsloses Darlehen anbieten:
Ein solches Darlehen muss deine EX in der Regel annehmen. Der Vorteil: Deine Ex muss dir zuviel gezahltes Geld zurückgeben und kann sich nicht auf Entreicherung berufen. Erpressungsmotivation ist gleich null, da sie das Geld ja (erstmal) bekommt.  Der Nachteil: deine Ex wird immer noch nicht arbeiten gehen.

Ich hoffe du konntest mir noch folgen. Noch ein kleiner Tipp, du musst immer erst zahlen, wenn du in Verzug gesetzt wurdest. Also wenn du dazu aufgefordert wurdest. Das wird deine Ex aber wohl machen, so wie du sie dargestellt hast.

Dein Anwalt wird dir übrigens auf jeden Fall zu einem Vergleich raten. Denk an mich wenn er das tut.  😉 Er bekommt dann nämlich mehr Geld für weniger Arbeit. Dadurch sollen die Gerichte entlastet werden und den Richter freut es auch, da er sich die Arbeit sparen kann, ein Urteil schreiben zu müssen.

In deine Entscheidung solltest du daher die Erfolgsaussichten einer gerichtlichen Auseinandersetzung einkalkulieren, dann den Charakter deiner EX... also wird sie die Sache auf dem Rücken des Kindes abwickeln. Dann nützt die Motivation zur Arbeit zu gehen ja auch nichts, wenn ein Job für deine Ex in deiner Region nicht zu finden wäre oder sie keine Fremdbetreuungsmöglichkeiten hat und du auch micht einsprungen kannst.

Ui. das ist mehr als ich dachte.

LG Sonnenblume


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2009 13:21
(@old-man-river)
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Vielen Dank für die Info´s Sonnenblume. Sehr interessant.

Ich denke für mich speziell wird es jetzt dann Zeit das ganze bis zum Ende mal durchzufechten.
Mein Kind ist gottseidank sehr schlau und alt genug um zu merken wie der Hase läuft...

Aushungern wird wohl die Devise lauten und hoffen das man damit durchkommt und - wie Du schon schreibst - die Motivation endlich etwas erhöht wird selbst wieder arbeiten zu gehen...
Als gelernte Einzelhandelskauffrau und hier im Raum Stuttgart sollte das ja eigentlich innerhalb von 3 Jahren möglich sein Arbeit zu finden...

Ach ja - wenn die Exfrau keinen - mindestens - Halbtagsjob findet in ihrem erlernten Beruf - muß sie dann eventuell auch in einem anderen Job arbeiten ? Oder ist dieser Zwang nur uns Unterhaltspflichtigen vorbehalten  :knockout:

und noch  ne Frage: wie lange kann sich denn so ein Prozeß hinziehen zeitlich ? Geht das ratzfatz oder gehen da gleich mal ein paar Monate ins Land ? Anhand der unterschiedlichen Urteile scheint es sich sogar ja unter Umständen zu lohnen wenn man in Berufung weiterprozessiert falls man verliert. ( Muß man bei Berufung eigentlich dann trotzdem den BU laut Amtsgericht gleich zahlen oder kann man die Kriegskasse weiterhin geschlossen halten ?  😉 )

Gruss -

Gerald
Gruss -

Gerald


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2009 13:44
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin OMR,

Ach ja - wenn die Exfrau keinen - mindestens - Halbtagsjob findet in ihrem erlernten Beruf - muß sie dann eventuell auch in einem anderen Job arbeiten ? Oder ist dieser Zwang nur uns Unterhaltspflichtigen vorbehalten  :knockout:

es gibt kein verbrieftes Recht, nur im "erlernten" Beruf arbeiten zu müssen; eine mögliche Einschränkung lautet lediglich "zumutbar". Wenn sie also beispielsweise Lehrerin ist, wird sie nicht unbedingt putzen gehen müssen - aber durchaus Nachhilfe erteilen oder einen Bürojob annehmen.

Ein hier immer wieder kolportiertes Procedere ist: Sammle solche zumutbaren Stellenangebote; kopiere und datiere sie für Dich und schick ihr die Originale jede Woche. Wenn Du in einem Unterhaltsverfahren erst einmal -zig solcher möglichen Stellenangebote auf den Tisch legen kannst, müsste sie zur Begründung ihrer Bedürftigkeit ebensoviele Bewerbungen und Absagen vorweisen; ein weinerliches "es gibt halt nix" hilft dann nicht wirklich.

Gut sind auch Websites wie >>>DIESE<<<, wo Du entsprechende Angebote ausdrucken und ihr schicken kannst.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2009 13:54
(@sonnenblume83)
Schon was gesagt Registriert

Juhu,
:applaus2:. Jetzt ist Gegenwehr angesagt. "Aushungern" ist echt ne super Bezeichnung.

Meinen Erfahrungen kann das schon mal etwas dauern.  Wenn dein Anwalt gewitzt ist, dann kann er das auch verlängern. 😉
Das Urteil des Amtsgerichts wir für vorläufig vollstreckbar erklärt. Also ist bis zum Datum der Rechtshängig der Betrag zu zahlen( immerhin auch noch ein Monat).
Dies gilt auch, wenn man Berufung einlegt. Man kann allerdings dann einen Antrag auf Einstellung der Zwangsvollstreckung stellen. Hier verlassen mich allerdings meine Erfahrungswerte. Falls der Antrag abgelehnt wird ist allerdings die Geschichte mit dem zinslosen Darlehnen nicht zu vergessen, um der Einrede der Entreicherung zu entgehen.

LG Sonnenblume


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2009 14:12
(@old-man-river)
Zeigt sich öfters Registriert

Ich danke euch für die Tipps !
Es ist wirklich eine Erleichterung wenn man die Gedanken mal wieder ordnen kann und neue Erkenntnisse gewinnt.

Tja - na dann: "Nun wollen wir kämpfen, sieben Tage lang, nun wollen wir kämpfen ..."  :gunman:

Wer kennt das Lied ? ( Nein - es ist definitiv NICHT von Scooter  :rofl2: )

Danke und Grüße -

Gerald


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2009 15:07
(@Wolkenhimmel)

:thumbup: Getrunken wird aber erst nach Erfolg, oder?  😉

Wer kennt das Lied nicht....  🙂

LG WH


AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2009 15:10
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

Moinsen,

was mir da noch einfällt ist die allgemeingültige Warnung:

Niemals einen Vergleich in Unterhaltsfragen!

Lass das mal schön ausurteilen. Es sei denn man kann es von vornherein zeitlich und in der Höhe begrenzen.
Wäre mir aber "zu heiß".

Gruß
Kartoffelkocher


bild,Vatersein,weiss,blau

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2009 16:06
(@old-man-river)
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Ja- das ist ja eben das blöde - man macht aus Gutmütigkeit einen Vergleich und dann stellst du mit Schrecken fest, daß du selber das ganze Risiko alleine trägst.
Nichts gegen die normalen Sachen die man regeln muß nach einer Scheidung, aber daß da so viele Unwägbarkeiten sind mit Arbeitslosigkeit, usw... da bin ich doch ziemlich blauäugig reingegangen.
Und am Ende kann nach dem Vergleich ja dann doch wieder Unterhalt gefordert werden...
naja - ich neige immer etwas zum Jammern - schnell aufhören ....  🙂

Gruss -

Gerald


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.05.2009 16:36
(@kartoffelkocher)
Rege dabei Registriert

Hi Old man river,

wie mal mein RA zu mir sagte: "Fairness muss man sich leisten können...", kann ich dir nur raten Gutmütigkeiten nur denjenigen gegenüber walten zu lassen, die es auch verdient haben. Scheidung/Trennung ist nun mal ein "Krieg", zu oft leider, aber hier geht es ums Geld. Und da hört die Freundschaft bekanntlich auf. Solange es gesellschaftskulturell und auch sogar gesetzlich, der Spruch "Will nur, was mir zusteht" anerkannt wird und das ganze aber komplett einseitig ausgelegt wird, kommst Du nicht nicht weiter.

Ich bin auch für Fairness und Ausgleich, aber ich hol(t)e mir nur einmal eine blutige Nase. Aber wie im Boxsport die eiserne Regel gilt, nie die Deckung vernachlässigen, schön die Hände hochnehmen, tun Schläge dann auch nicht mehr so weh...

Gruß
Kartoffelkocher


bild,Vatersein,weiss,blau

AntwortZitat
Geschrieben : 28.05.2009 17:13