Vereinfachtes Verfa...
 
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Vereinfachtes Verfahren/falsche Berechnung durch JA

 
(@aragorno)
Schon was gesagt Registriert

Hallo alle miteinander.

Es gab bei mir ein vereinfachtes Verfahren, wo festgelegt wurde, wie viel Unterhalt ich zahlen soll. Meine Gehaltsunterlagen etc. wurden vom Jugendamt angefordert und auch eingesehen. Der zu zahlende Unterhalt wurde auf 251 Euro festgesetzt. Als ich in die Düsseldorfer Tabelle geschaut habe, stellte ich fest, das dies meines Erachtens zu wenig ist, da ich mehr als 1900 Euro im Monat verdiene.
Was zählt denn dann nun für mich. Das was im vereinfachten Verfahren beschlossen wurde oder was in der Tabelle steht? Und wenn das im Verfahren maßgeblich ist, könnte dann eine "Nachzahlung auf mich zukommen?!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2018 12:02
(@wasserfee)
Registriert

hi,

wenn du vom JA was schriftlich hast und du und deine Ex das akzeptiert haben ist das ein Titel.
Den (und nur den) musst du bedienen, die Forderung von Nachzahlungen ist nicht möglich.

Wasserfee

nicht mein Zoo
nicht meine Affen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2018 12:19
(@inselreif)
Moderator

Bitte schildere mal präzise, wer jetzt exakt was festgesetzt hat.
Im vereinfachten Verfahren ist das Amtsgericht zuständig, und es werden keine statischen Beträge tituliert.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2018 12:37
(@aragorno)
Schon was gesagt Registriert

Im Schreiben vom Gericht steht, das ich für ein 1. Kind, der 1. Altersstufe 100% des Unterhaltes zahlen soll. 348 euro abzüglich hälftiges Kindergeld. Ich bin bisher immer davon ausgegangen das dass JA die Berechnung übernimmt, da diese ja auch die Unterlagen eingefordert hat.
Ferner habe ich ein Schreiben vom JA bekommen wo drin steht das ich bis zum dritten eines jeden Monats 251,00 an die KM überweisen soll.
Diese Berechnung ist aber auf der 1. Gehaltsgruppe in die ich aber mit meinem Gehalt nicht falle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2018 12:52
(@sturkopp)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

Diese Berechnung ist aber auf der 1. Gehaltsgruppe in die ich aber mit meinem Gehalt nicht falle.

kann es sein das dein Gehalt knapp über den 1900,-€ liegt und noch nicht bereinigt wurde?

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ H. Ford
L.G.
Sturkopp

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2018 13:09
(@aragorno)
Schon was gesagt Registriert

Moin,

kann es sein das dein Gehalt knapp über den 1900,-€ liegt und noch nicht bereinigt wurde?

Also netto habe ich 1800+Zuschläge durch Nachtschicht was sich zwischen 200 und 300 Euro bewegt. Meines Wissens zählt das aber normal zum nettolohn dazu, womit ich in die zweite Gehaltsgruppe falle.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2018 13:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

im vereinfachten Verfahren kann nicht mehr als der Mindestunterhalt gefordert werden und deshalb ist das so fesgelegt worden wie beantragt.

Wenn Du also ca. 2000 Euro hast, dann ist das Einkommen noch zu bereinigen um berufsbedingte Auswendungen (Weg zur Arbeit) und ggf. um nachgewiesene Altersvorsorge (z.B. Riester).
Vermutlich hat das JA mit der 5% Pauschale gerechnet und dann bist Du schon wieder bei 1900 Euro.
Die nächste Frage wäre warum überhaupt eine gerichtliche Entscheidung erfolgt ist, wenn Du doch kooperativ warst oder hat da irgendetwas nicht geklappt?

Wenn Dein Einkommen (unwesentlich) höher ist, dann ist das jetzt eigentlich kein Problem, weil der Titel nur auf den Mindestunterhalt lautet. Unterhalt für die Vergangenheit ist nur in sehr begrenztem Maße nachforderbar.
Es kann aber aller 2 Jahre eine Einkommensauskunft von Dir gefordert werden und dann kann auch neu gerechnet werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2018 13:21
(@aragorno)
Schon was gesagt Registriert

Von meiner Seite hätte es kein Verfahren gebraucht. Meine Ex hatte mir geschrieben wie viel sie haben wollte laut Tabelle (348) worauf ich ihr sagte das da noch hälftig das Kindergeld angerechnet wird, ich aber breit bin 300 zu zahlen. Damit war sie nicht einverstanden und hat dann die entsprechenden Anträge gestellt.

Mit anderen Worten, ist für mich nur das maßgeblich was in dem Titel steht bis eine neue Berechnung stattfindet?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.11.2018 13:36
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

348 Euro minus halbes KG (Stand 2018) von 97 Euro = 251 Euro (keine Panik!!)

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.11.2018 13:44