Hallo, ich praktiziere seit sechs Jahren das sogenannte echte wechselmodell mit meinem jetzt 10 jährigen Sohn .
die kindsmutter hätte das Kind gerne etwas mehr bei sich. Sie bietet mir an, dass ich auch nicht mehr unterhalt zahlen muss, als ich ihr jetzt zahle.
Nun ändert sie aber ihre Meinung oft mehrmals am Tag .
jetzt meine Frage: könnte man so eine Vereinbarung über einen reduzierten Kind unterhalt rechtlich haltbar abschließen? z.b. dass sie die Differenz zum regulären unterhalt aus ihrem privaten Vermögen zahlen würde oder irgend so etwas in der Art? Es ist ja schließlich Geld, was dem Kind zusteht .
Moin,
solche Vereinbarungen sind grundsätzlich problematisch.
Auch KU kann grundsätzlich nicht verzichtet werden. Natürlich kann sie (die KM) im Innenverhältnis auf den KU Ausgleich verzichten, allerdings kippt dies regelmäßig wenn Ämter (ARGE, Wohngeld, etc.) ins Spiel kommen. Dann geht es nach Betreuungszeiten und die liegen dann im überwiegenden Teil bei der KM.
Es gibt ein Urteil des BGH, nachdem der den KU erhält, der den größeren Anteil an Betreuung leistet, und da reicht bereits die Verteilung 51/49%. Dies soll zwar geändert werden, ist aber noch nicht in trockenen Tüchern ... und ob dies überhaupt kommt?
Ich würde es so lassen und nichts ändern.
Warum will sie das Kind denn mehr bei sich haben und um wieviel mehr wird denn gesprochen?
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Ich denke sie wird demnächst nicht auf Sozialleistungen angewiesen sein. Es geht um denke ich 300 € mehr oder weniger unterhalt.
Es geht um denke ich 300 € mehr oder weniger unterhalt.
Das ist schon eine Summe, die den einen oder anderen zum Grübeln bringt.
Hallo, ich praktiziere seit sechs Jahren das sogenannte echte wechselmodell mit meinem jetzt 10 jährigen Sohn .
die kindsmutter hätte das Kind gerne etwas mehr bei sich. Sie bietet mir an, dass ich auch nicht mehr unterhalt zahlen muss, als ich ihr jetzt zahle.
Steht immer noch die Frage, wieviel mehr sie das Kind bei sich haben will ...
Auch ist die Frage, wie belastbar eine Vereinbarung vor Gericht standhalten würde.
Nun ändert sie aber ihre Meinung oft mehrmals am Tag .
Das kannst nur Du einschätzen in welche Richtung ihre Meinung gehen könnte. Auch wie belastbar eine Vereinbarung wäre und ob sie vielleicht andere Zile verfolgt.
jetzt meine Frage: könnte man so eine Vereinbarung über einen reduzierten Kind unterhalt rechtlich haltbar abschließen? z.b. dass sie die Differenz zum regulären unterhalt aus ihrem privaten Vermögen zahlen würde oder irgend so etwas in der Art? Es ist ja schließlich Geld, was dem Kind zusteht .
Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass eine Vereinbarung vor einem Notar geschlossen wird. Der stellt den freien Willen fest und damit kann im Innenverhältnis eine Erhöhung des KU ausgeschlossen werden.
Eine weitere Frage wäre, warum Du dazu bereit wärest, dass euer Kind mehr bei der KM ist? Und warum?
Ich neige bei solchen Dingen immer dazu, dass man alles so belässt wie es ist, zumal wenn es keinen sachlichen Grund gibt.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hallo,
wenn es kein echtes Wechselmodell ist, dann ist es aber durchaus noch erweiterter Umgang. Damit lassen sich durchaus 2 Stufen runter in der DDT begründen, ohne das etwas verbogen werden muss.
Die andere Frage wäre inwieweit Du andere freiwillige Zahlungen hast, die Du im Gegenzug reduzieren könntest.
Ansonsten würde mir nur einfallen, dass Du mit der KM einen Vertrag über eine Unterstützungszahlung abschliesst, der vorsieht, dass die KM Dir den Betrag X jeden Monat als Zuschuß für die Betreuung des Kindes überweist. Das bedeutet, Du zahlst den vollen KU wie vorgesehen (also kein Verzicht), erhälst aber eine Ausgleichszahlung zurück.
VG Susi
Ich würde davon Abstand nehmen aus einem Wechselmodell in ein Residenzmodell zu gehen, wenn es nicht gerade das Kind wirklich will. Du hast dann nur noch Umgang. Wenn du Pech hast, reduziert sie diesen dann drastisch (Mama gibt dir dann die Zeiten vor) und du wirst in einen Prozess gedrängt. Wie dieser ausgeht, weiß keiner. Antworte doch der Mutter, dass du euer Kind auch gerne mehr bei dir hättest, ob sie darauf eingehen würde. Ggf. ist die Diskussion dann schon zu Ende.
Hallo,
Und als hinweis: die Mutter kann dich im innenverhältnis von der Zahlung des Unterhalts ganz oder teilweise freistellen. Diese Entscheidung kann sie aber jederzeit abändern, da auf Unterhalt nicht verzichtet werden darf, da dies dem Kind zusteht.
Deswege würde ich mich nicht darauf einlassen.
Zumal es hier ja nur die Mutter mehr Kindzeit möchte.
Und das wm bei euch ja seit etlicher Zeit funktioniert.
Deswegen würde ich mich nicht auf eine Kürzung der Zeit einlassen.
Sophie