hallo zumannen,
soweit ich weiß und nach gängiger Rechtspsrechung können bei Angestellten 4% vom Jahresbrutto als sekundäre Alterversorge (die prmäre sind ja die Beiträge zur Rentenversicherung von ca. 20%) bei der Unterhaltsberechnung mindernd angerechnet werden, bei Selbständigen sind es insgesamt 24%.
Wie ist die Sachlage, wenn der Unterhaltspflichtige über der Betragsbemessungsgrenze für die Rentenversicherung verdient? Dann käme er ja insgesamt nicht mehr auf die 24% und wäre es dann nicht möglich, mehr als die üblichen 4% für die private Altesversorge mindernd anzurechnen (bis die 24% wieder erreicht sind)??
Ich danke allen im Voraus für ihre fachkundige Meinung.
Gruß
Roland
Hallo,
es sind auch über der Beitragsbemessungsgrenze 24% des Bruttoeinkommens. Guggst du hier.
/elwu
Hallo elwu!!!!
Vielen herzlichen Dank für diese Information, ich habe es mir fast gedacht aber noch mehr erhofft.
In der Fragestellung des angegeben Links wird auf die Arten der Alterversorge hingewiesen, z.B. Lebensversicherungen, Tilgungen Aktienfonds usw. Ist bekannt, ob auch Kapitalerträge zur Alterversorge gezählt werden können oder private Pflegeversicherungen?
Vielen Dank nochmal!!!!
Gruß
Roland
hallo elwu,
kannst du mir evtl. auf meine letzte frage noch eine antwort geben?
danke und gruß
roland
Hi
Auf welche Weise werden diese Kapitalerträge bei Dir für das Rentenalter angespart? Von der Begrifflichkeit her würde ich behaupten, es handelt sich um Erträge aus Kapital, also Einnahmen. Und das stellt normales Einkommen dar.
Auch eine private Pflegeversicherung stellt vom Sinn her keine direkte Altersvorsorge dar, da sie nur im Pflegefall zum Tragen kommt. Ob hier ähnlich agrumentiert werden kann wie bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, wenn der Unterhaltsempfänger der Begünstigte ist (OLG Hamm vom 4.8.2000)? Schwierige Frage. Ich vermute nein, da das Kind nicht direkt profitieren tut sondern nur, wenn Du nicht leistungsfähgig dann sein solltest. Das ist aber aus heutiger Sicht ziemlich spekulativ.
Zumindest ist mir noch unter gekommen, dass diese Art an Aufwendungen als priv. Altersvorsorge anerkannt wurden.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi oldie,
danke für die antwort.
die kapitalerträge kommen von aktienfonds und langfristig angelegten festverzinslichen anleihen, sowie aus dividenden. es ist natürlich schwierig zu beweisen, dass diese nicht als kurzfristige anlagen gedacht waren, sondern für mein alter. evtl. liese es sich beweisen wenn man auf die kaufdatum der einzelnenen anlagen verweist, denn die liegen schon sehr lange zurück.
was ist deine meinung???
danke und gruß
roland
die kapitalerträge kommen von aktienfonds und langfristig angelegten festverzinslichen anleihen, sowie aus dividenden. es ist natürlich schwierig zu beweisen, dass diese nicht als kurzfristige anlagen gedacht waren, sondern für mein alter. evtl. liese es sich beweisen wenn man auf die kaufdatum der einzelnenen anlagen verweist, denn die liegen schon sehr lange zurück.
was ist deine meinung???
Hallo,
egal wann die Papiere gekauft wurden, aktuelle Dividenden und Zinsen sind nach dem Zuflußprinzip Einnahmen und erhöhen den Unterhalt, keine Vorsorgeaufwendungen, die ihn reduzieren. Das ändert sich erst wenn du von den Kapitalerträgen (regelmäßig) neue Anlagen erwirbst, die klar ersichtlich der Altersvorsorge dienen müssen. Also z.B. Direktversicherung, Sparvertrag, private Rentenversicherung, Riestervertrag... Aktien und Fonds sind da vielleicht problematisch, weil die nach weitverbreiteter richterlicher Lesart der Vermögensbildung dienen, nicht der Altersvorsorge. Am besten mal einen Anwalt fragen aus dem ggf. zuständigen Gerichtsbezirk, so eine Auskunft sollte nicht mehr als 50€ kosten.
Beiträge für eine private Pflegeversicherung gelten nicht als Altersrvorsorge.
/elwu
