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Vater zahlt keinen Unterhalt

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(@united)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nur ein kleiner Hnweis:

Mit 1400 Kosten und ALGI stehen etwa 320,00 Euro für den Unterhalt zur Verfügung, wenn man sogar vom verminderten SB ausgeht (800 Euro), dann etwa 600,00 Euro. Damit ist der Mindestunterhalt vorhanden.

Die 1.400 EUR seien Schuldendienst des Vaters ... ob diese bei einer Einkommensbereinigung zu berücksichtigen wären, sei mal dahingestellt, Unterhalt zahlen kann man davon jedenfalls nicht.
Wie hoch tatsächlich sein ALG1 ist, wird aber auch die Unterhaltsvorschußkasse ermitteln.

Und noch ein kleiner Hinweis:

So eine Geldkürzung innerhalb einer Familie fühlt sich gemein an, gleichzeitig kann ich mit dieser Ungerechtigkeit nicht länger leben.

Das Leben ist nicht gerecht. Eine der interessantesten Erfahrungen diesbezüglich kann man durchaus machen, wenn man plötzlich selbst als Unterhaltsverpflichteter da steht.
Das soll nicht zum Selbstversuch ermuntern, sondern Dir vor Augen führen, daß Du nicht zulassen solltest, daß ein Streit darüber Eure Beziehung allzu sehr belastet.

Meine Meinung: Probiert den Weg über den Unterhaltsvorschuß und gut ist.

Gruß
United

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 14:08
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielleicht haben wir auch einfach unterschiedliche Ansichten über Lebenshaltungskosten.

deswegen meinte ich ja, dass wenig übrig bleiben wird, woraus die Große noch gesponsort werden könnte.

Bei uns wird i.d.R. aus diesem Grundbetrag niemand "gesponsort". Das sind rein Dinge des täglichen Bedarfs, zum überwiegenden Teil Nahrung, Haushalts- und Hygieneartikel.
Klamotten, Schulsachen, etc., was ich unter "Sponsoring" verstehen würde sind da natürlich nicht mit drin, das kommt bei Bedarf immer "on Top".

Woher kommt die Differenz?

Was genau meinst Du mit Differenz?

Na, man könnte auch von der anderen Seite mal die Minimalbeträge rechnen:
-Elterngeld: 300€ (Ich meine der TO hat was von Eletrngeld geschrieben)
-Kindergeld: 368
-Unterhalt K1: 272 (Mindest KU - 1/2KG)
-Taschengeld 100€

Macht 1056€ im Monat, die die Gute haben könnte, ohne einen Fuss vor die Tür zu setzen. Da würde ich mir Gedanken machen. 😉

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 14:12
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

...Beitrag gelöscht, da irgendwas schiefgelaufen ist beim Zitieren.

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 14:26
 yero
(@yero)
Schon was gesagt Registriert

Moin,
Dann rechnen wir doch mal zusammen: 150€ (Herdprämie) + 368€ (KG) + 100€ (Taschengeld)  = 618€
Du überweist 500€. Woher kommt die Differenz?

Alle  Einnahmen  gehen auf ihr Konto, nur mein Lohn nicht. Ich zahle zusätzlich 500€ monatlich auf ihr Konto. Sie bekommt Kindergeld und Betreuungsgeld oder wie das heißt.

Grüße,

Andre

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.06.2015 14:35
(@st0rm)
Rege dabei Registriert

Nächster Versuch...

-Elterngeld: 300€ (Ich meine der TO hat was von Eletrngeld geschrieben)

Soweit ich weiß, wird Elterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt.
Danach gibt's ggf. Betreuungsgeld.

Was genau meinst Du mit Differenz?

Das hat sich nun zwischenzeitlich aufgeklärt.
Ich hatte angenommen, der TO erhält sämtliches Geld auf sein Konto und überweist es seiner Freundin.

Alle  Einnahmen  gehen auf ihr Konto, nur mein Lohn nicht. Ich zahle zusätzlich 500€ monatlich auf ihr Konto. Sie bekommt Kindergeld und Betreuungsgeld oder wie das heißt.

Dann rechnen wir nochmal neu: 150€ (Herdprämie) + 368€ (KG) + 500€ (vom TO) = 1018€

Rechnet man noch das kostenfreie Wohnen hinzu, frage ich mich, wohin das Geld versickert und warum Sonderzahlung deinerseits überhaupt nötig sein sollten.

--
Storm

When nothing goes right - go left!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 15:13
(@jensb)
Nicht wegzudenken Registriert

Soweit ich weiß, wird Elterngeld nur bis zum 14. Lebensmonat des Kindes gezahlt.
Danach gibt's ggf. Betreuungsgeld.

Ah ja, dann mach ich meine Rechnung auch nochmal auf, und spiele was wäre wenn:

150€ (Herdprämie) + 368€ (2xKG) + 272€ (KU) = 790€, die die Partnerin Mindestens im Monat haben könnte.
Da der TO nicht geizig zu sein scheint, tun wir mal so, als stocke er auf 1000€ auf dann käme man, wenn man das ganze einfach mal gehaltsabhängig betrachtet dahin, das der TO 2/3 und seine Partnerin 1/3 stemmen könnte.

Ich orakele mal, dass das für den TO günstiger wäre als der Status Quo.

Im Moment:

Rechnet man noch das kostenfreie Wohnen hinzu, frage ich mich, wohin das Geld versickert und warum Sonderzahlung deinerseits überhaupt nötig sein sollten.

Diese Frage sollte tatsächlich mal gestellt werden.

Diskutiere nicht mit Idioten -
Sie ziehen Dich auf ihr Niveau und schlagen Dich dort mit Erfahrung!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 15:25
 Uli
(@Uli)

Dann rechnen wir nochmal neu: 150€ (Herdprämie) + 368€ (KG) + 500€ (vom TO) = 1018€

Rechnet man noch das kostenfreie Wohnen hinzu, frage ich mich, wohin das Geld versickert und warum Sonderzahlung deinerseits überhaupt nötig sein sollten.

Da würde ich mir auch mal einen Blick in die Kontoauszüge gestatten (lassen).

Ich kenne derartige Geldabflüsse von früher auch. Da wurde sich ein stattliches Konto für "schlechte Zeiten" angelegt. Jedes Insistieren diesbezüglich führte sofort zu hoch aggressiven Reaktionen!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 17:39
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Yero,

nachdem ich alles gelesen habe, würde ich mir an Deiner Stelle mal erhebliche Gedanken darüber machen, wie Du Deine Partnerin mal wieder in die Spur stellen willst. Oder Du wirst aus meiner Sicht von ihr schlichtweg für Dumm verkauft.

- Du zahlst alles und sie kann das "gemütliche" Leben als KM und dem - allseits beliebten -Familienhund ausleben. Viele Mitglieder hier haben die Erfahrung gemacht, dass genau diese Vollalimentation auf keinen Fall "Dankbarkeit" beim Partner schafft, sondern meist einfach nur "Flausen" in den Kopf kommen, was man mit der Kohle und der freien Zeit denn sonst so anfangen könnte.

- Die KM hat Dich schon mal schön mit dem fehlenden GSR ausgebremst. Ein absolutes Unding, was Dich bei einer Trennung vor einige Probleme stellen wird. Ich würde umgehend auf die Beurkundung des GSR bestehen. Als klassische Argumente kannst Du hier z.B. die Probleme bei einem Todesfall darstellen. Verstirbt die KM, kommt Euer Kind übrigens ins Heim. Und Du wirst erstmal nichts daran ändern können. Eine Beurkundung könnt ihr auch bei einem Notar rechtsgültig machen, da muss man nicht gleich mit JA wedeln. Sollte sie das verweigern, sollten Deine Alarmglocken mal weiter angehen.

- Das Verhältnis zum KV der großen Tochter: Auch hier muss aufgeräumt werden. Du wirst aus meiner Sicht auch in diesem Fall über den Tisch gezogen, möglicherweise ist es Deiner Partnerin (aus alter Loyalität) auch ganz Recht, dass er freigestellt wird.

- Verwendung von Kindergeld: Ich würde mir auch mal die Kontoauszüge zeigen lassen bzw. fragen, ob die KM weitere Konten / Ausbildungsversicherungen für die große Tochter führt. Ansonsten würde ich das Geld einbehalten und lagegerecht für die Ausstattung der großen Tochter nutzen. Dann hast Du aber die Kontrolle über das Geld.

Du solltest mal langsam etwas wacher werden und genau betrachten, was um Dich herum passiert. "Nettigkeit" und "es wird schon" sind Verhaltensweisen, die oftmals nicht zum gewünschten Erfolg führen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.06.2015 21:53
(@kitefan)
Zeigt sich öfters Registriert

Das gemeinsame Kind war geplant und wir haben uns entschieden, dass sie es bis max. zum Schulalter Zuhause betreut. Natürlich bezahle ich die Lebenskosten für meine Freundin aufgrund dieser Entscheidung.
In der hohen Summe für Kleidung waren auch einige Schuhe enthalten, da die Große nicht nur länger wurde, sondern auch gleich die Schuhe "sprengte".

Ich trenne die Kinder grundsätzlich nicht, kruemel. Das wäre einfach falsch. Hier wird nichts beschriftet und alles hat seine Ordnung. Vielleicht lässt sich das Problem auch so beschreiben: Meine Freundin kann ohne großes Zutun monatliche Einnahmen haben, nimmt diese aber nicht war, weil es ihr zu unbequem ist, diese zu erstreiten. Hierbei macht es für mich keinen Unterschied, ob es nun Arbeitslohn wäre, für den sie monatlich arbeitet und ihn nicht erhält, oder - wie in diesem Fall - eben Unterhalt seit mehreren Jahren. Es scheint ihr einfach unwichtig, denn sie hat ja adequaten Ersatz.

Mir war im Vorfeld nicht bekannt, dass der KV keinen Unterhalt leistet. Da bin ich irgendwie so "reingerutscht" und dachte mir irgendwann:"Moment, fehlt da nicht etwas?"

Ich muss ehrlich zugeben, dass das Problem tatsächlich nicht so groß ist und für einige (für mich aus einem anderen Blickwinkel sicherlich auch) unter Luxusproblem fällt. Ich habe jedoch auch ein starkes Gerechtigkeitsempfinden und das regt sich immer wieder.
Also: Nein, wir hungern deshalb nicht ansatzweise. Er könnte sicherlich mehr als nur den Mindestunterhalt leisten, trotzdem wäre ich mit dem allein schon zufrieden. Es geht vielleicht auch eher ums Prinzip, um die symbolische Geste.

Unterhaltsvorschuss ist nicht möglich, da wir gemeinsam in einer Wohnung wohnen. Dies hätte ich sicherlich erwähnen sollen.

Grüße,

Andre

Moin,

möglich, dass es Dir schon in anderer Form gesagt wurde, ich habe nicht alle Beiträge durchgelesen. Aus der Sicht eines Vaters in umgekehrter Situation (allerdings zahle ich Unterhalt) will ich Dir Folgendes sagen:

Die Tochter deiner Freundin aus der vorherigen Beziehung ist also neun. Demnach, gäbe es das zweite Kind nicht, könnte deine Freundin ohne Weiteres allein den Lebensunterhalt für sich und das große Kind erwirtschaften. Dass der Vater keinen Unterhalt zahlt, ist schlimm. Warum genau er zahlt, weißt Du aber nicht. Du kennst seine finanziellen Verhältnisse nicht. Für die Tatsache aber, dass sie derzeit nicht arbeitet und kein Geld reinbringt, ist nicht er verantwortlich, sondern (gemeinsam mit ihr) Du! Durch das zweite Kind hat sie, selbst wenn Du nicht wollen würdest, einen Unterhaltsanspruch für das Kind UND für sich Dir gegenüber. Und möglicherweise hat ihre Untätigkeit bezüglich des Unterhaltsanspruchs den gleichen Grund wie die Tatsache, dass sie nicht arbeiten geht: Bequemlichkeit.

Dass es Dir nicht um das Geld an sich geht, glaube ich Dir sofort. Im Grunde regst Du dich ja nicht über ihn auf, sondern über diese Bequemlichkeit deiner Freundin. Ich stelle hier die Frage in den Raum, ob zu dieser Bequemlichkeit ihrerseits nicht auch das zweite Kind gehört. In meinem eigenen Fall ist es nämlich genau so passiert. Das zweite Kind meiner Ex mit dem neuen Lebensgefährten kam just zu dem Zeitpunkt, als ich den nachehelichen Unterhalt eingestellt habe. Sie hätte arbeiten müssen und war, schwupps, schwanger.

Ich will hier niemandem was unterstellen, aber vielleicht solltest Du dir mal Gedanken darüber machen, ob der Vater der großen genau aus diesem Grund keinen Unterhalt zahlen will. Weil er die Denke seiner Ex kennt...

Gruß, Kitefan

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2015 11:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kitefan,

Es ist völlig irrelevant warum der kv keinen Unterhalt für das Kind zahlen will. Es ist auch egal,  ob die km wegen eines weiteren Kindes nicht arbeitet oder weil sie keine Lust hat.  Der kv ist nun mal barunterhaltspflichtig dem Kind ggü. Und da sollte er dann eben auch zahlen und sich nicht darauf ausruhen durfen, dass ein anderer auf Dauer freiwillig diese Pflicht übernimmt.

Gabe es diesen Mann nicht hätte sich mit Sicherheit der Staat schon gemeldet, um den Unterhalt einzutreiben

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2015 11:18




 Mux
(@mux)
Registriert

Moin,

Wie genau soll das denn aussehen? Soll ich einfach den mutmaßlich vom KV zu zahlenden Unterhalt von der monatlichen Überweisung einbehalten?

Das hier ist doch schon mal ein guter Ansatz. In jeder anderen Situation (also wenn Du nicht den Zahlesel machen würdest) hätte sie gar keine Chance sich einfach totzustellen.
Entweder sie selbst müsste das Geld aufbringen oder ein anderer (z.B. Arge etc. )würde an ihrer Stelle dem Vater auf die Füße treten. Wenn sie aber wie in einem Online-Spiel nur
zuschauen muss, wie die Goldtaler auf dem Konto eintrudeln, ist ihre Motivation naturgemäß nicht sehr hoch hier was zu ändern.

Das Geld ist das eine, da kann man je nach Veranlagung auch eine liberale Haltung haben.

Weit wichtiger ist aber das GSR!

- Die KM hat Dich schon mal schön mit dem fehlenden GSR ausgebremst. Ein absolutes Unding, was Dich bei einer Trennung vor einige Probleme stellen wird. Ich würde umgehend auf die Beurkundung des GSR bestehen. Als klassische Argumente kannst Du hier z.B. die Probleme bei einem Todesfall darstellen.

Dass sie Dir das GSR verweigert ist ein absolutes Unding. Genau meine Meinung! Ich würde aber nicht groß argumentieren, höchstens so: jedes Kind braucht Vater und Mutter als gleichtberechtigte Elternteile. Eine Elternschaft kann nur auf Augenhöhe funktionieren. Dazu müssen beide Eltern auch die gleiche Rechte haben. Des Weiteren würde ich mir Gedanken machen, wenn sie sich weiterhin dem GSR verweigert, was das über die Einstellung Deiner Partnerin auch gegenüber Dir aussagt. In Kombination mit der Geldgeschichte würde ich mir so meine Gedanken machen.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 12.06.2015 11:48
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