Hallo,
der Vater meiner Großen zahlt den Juni-Unterhalt im Moment nicht. Der Titel ist befristet auf den 18. Geburtstag (im Juni).
Ich würde ihn jetzt anschreiben, aber was passiert, wenn er nicht zahlt, muss/kann sie das Geld dann geltend machen?
Bisher hat er auch noch keine Gehaltsunterlagen geschickt - sie hat deswegen mit ihm telefoniert - muss sie jetzt alles schriftlich machen?
Hier mein Textentwurf:
Hallo x
bisher ist der Juni-Unterhalt für A. noch nicht auf meinem Konto eingegangen, obwohl der Unterhalt bis zum 03. des Monat hätte gutgeschrieben werden müssen.
Sollte der Unterhalt nicht bis zum 10. Juni 2014 bei mir eingangen sein, so werde ich A. bitten müssen, diesen Unterhalt zusätzlich zu dem Volljährigenunterhalt geltend zu machen.
Damit müsste sie dich offiziell in Verzug setzen, was ich nicht schön finden würde, aber notwendig wäre.
Denn dann könnte sie sich - zumindest in meinen Augen - nicht darauf verlassen, dass du ihr die Unterlagen zusendest noch den Unterhalt regelmäßig überweisen wirst. Für euer Verhältnis wäre das bestimmt nicht gut.
Insofern hoffe ich auf deine Einsicht und eine schnelle Überweisung.
Sophie
Moin Anna-Sophie,
Eure Tochter wird diesen Monat volljährig; Deine Vertretungsberechtigung für sie ist daher nur noch sehr theoretisch. Insofern finde ich überheblich-belehrende Sätze wie
Denn dann könnte sie sich - zumindest in meinen Augen - nicht darauf verlassen, dass du ihr die Unterlagen zusendest noch den Unterhalt regelmäßig überweisen wirst. Für euer Verhältnis wäre das bestimmt nicht gut.
ziemlich daneben. Um ihr Verhältnis zu ihrem Vater und die Finanzierung ihrer Ausbildung muss sie sich jetzt selbst kümmern; da sollten Eltern dem/der Ex nicht in letzter Sekunde nochmal einen einschenken wollen, nur weil sie sich dazu moralisch oder juristisch im Recht fühlen.
Bei vielen Menschen führen gerade solche Belehrungen zu einer Trotzreaktion wie "das wollen wir doch mal sehen!" Was eine schlüssige Erklärung dafür sein könnte, dass Dein Ex und Du Euch mittlerweile seit über 8 Jahren beharkt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
deswegen habe ich den Entwurf ja hier reingestellt.
Ich würde es schön finden, wenn er diesen Monat noch normal zahlt und dann alles mit ihr klärt. Wenn er aber nicht zahlt, muss ich sie bitten das zu machen.
Und sie möchte sich jetzt darauf verlassen, dass er das alles macht, worum sie ihn gebeten hat. Zahlt er den Unterhalt für Juni, so könnte sie ihn im Juli für Juli mahnen, wenn er nichts schickt, so müsste sie das bereits im Juni tun, was ich schade finden würde.
Sophie
Moin Anna-Sophie,
Ich würde es schön finden, wenn er diesen Monat noch normal zahlt und dann alles mit ihr klärt. Wenn er aber nicht zahlt, muss ich sie bitten das zu machen.
Und sie möchte sich jetzt darauf verlassen, dass er das alles macht, worum sie ihn gebeten hat. Zahlt er den Unterhalt für Juni, so könnte sie ihn im Juli für Juli mahnen, wenn er nichts schickt, so müsste sie das bereits im Juni tun, was ich schade finden würde.
das kann ja alles sein - aber warum willst Du Deinen Ex nochmal belehren? Lass Töchting sich doch einfach selbst drum kümmern. Ab dem Tag ihrer Volljährigkeit sitzt Du selbst in Unterhaltsfragen sowieso auf der anderen Seite des Tischs - neben Deinem Ex.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
für den Monat in dem Eure Tochter volljährig wird steht ihr noch der volle titulierte Unterhalt zu.
Alles andere geht Dich dann nichts mehr an. Deine Tochter muss das jetzt klären. Bedeutet auch, dass nicht nur sie einen Anspruch auf Offenlegung seiner Einkünfte hat, sondern auch der KV Anspruch auf Offenlegung Deiner Einkünfte hat. Vor allem muss Sie nachweisen warum der KV verpflichtet ist weiterhin Unterhalt zu zahlen.
Auch er hat die Möglichkeit die Unterhaltsquoten berechnen zu lassen. Wahrscheinlich wird er aber seine neue finanzielle Freiheit erst einmal nutzen und nichts machen. Er kann einfach abwarten was Eure Tochter unternimmt und dann darauf reagieren.
Für Deine Mitteilungen hat er wahrscheinlich dann nur noch ein müdes Lächeln übrig. Ansonsten sehe ich es genauso wie Martin.
Nichtplatt
Auf die Unterlagen des Vaters wartet sie noch und meine hat sie bereits in doppelter Ausfertigung.
Er weiss, dass sie weiterhin zur Schule gehen wird.
Das der Unterhalt geqoutelt wird, dass weiss sie auch, sie hat schon eine Musterberechnung mit seinen alten Zahlen und muss nur noch die aktuellen eintragen, wenn er diese schickt.
Wenn er diesen Monat aber nicht zahlt, wird sie ihn offiziell in Verzug setzen müssen und das ist mein Anlass ihn anzuschreiben, damit das gespannte Verhältnis nicht noch schlechter wird.
Sophie
Hi Nichtplatt,
richtig, aber esgeht doch genau um diesen Monat.
Die Tochter wird im JUNI volljährig und der KV hat den KU für JUNI nicht gezahlt.
Der KU ist bis zum 3 Werktag des Monats fällig und bis zum Geburtstag ist AS noch dafür zuständig den ausstehenden KU zu fordern. Erst danach muss das die Tochter selbst tun.
Soll AS jetzt einfach nichts tun und den ausstehenden KU nach dem Geburtstag von der Tochter beim KV einfordern lassen?
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
für den Monat in dem Eure Tochter volljährig wird steht ihr noch der volle titulierte Unterhalt zu.
@nichtplatt: Hast Du eine Quelle hierfür.
Meines Erachtens gibt es keine allgemeingültige Rechtsprechung hierzu.
Zumindest die anteilige Zahlung bis zum Geburtstag (wann ist denn der ?) sollte aber unstrittig sein.
@Sophie:
Das Aufnehmen von A´s Perspektive solltest Du Dir schlicht sparen.
Wenn Du das willst, was Dir zusteht, dann:
"Überweise umgehend Summe x EUR (anteilig bis zum Burzeltag) ansonsten schicke ich Dir den Gerichtvollzieher."
Das ist nicht freundlich, aber Freundlichkeit bringt bei Geldfragen bei Euch eh nix (mehr).
Gruß
United
Äh @midnightwish,
was habe ich jetzt anderes geschrieben als dass ihr der Unterhalt für Juni noch voll zusteht. Solange die Tochter noch nicht 18 ist könnte AnnaSophie den KV noch selbst in Verzug setzten, bzw. die Vollstreckungsmassnahmen einleiten.
@Annasophie, nach Volljährigkeit Eurer Tochter kannst Du den KV anschreiben so oft Du willst. Die Briefe würden bei mir in der Rundablage landen. Natürlich kann sie ihren Vater in Verzug setzen, aber genauso kann der KV sie in Verzug setzen, wenn sie ihm nicht Deine Unterlagen zur Verfügung stellt.
Nichtplatt
Moin Tina,
richtig, aber esgeht doch genau um diesen Monat.
Die Tochter wird im JUNI volljährig und der KV hat den KU für JUNI nicht gezahlt.
das ist schon klar. Aber das Herumreiten auf solchen juristischen Spitzfindigkeiten entspannt die Situation nicht; die Tochter wird nicht über Nacht vom hilflosen Baby zum Erwachsenen, der alles weiss und kann. Also muss man als "Geradenochirgendwieso-Betreuungselternteil" keine neuerlichen Spitzen gegen den anderen Elternteil abschiessen, auch wenn man es juristisch gerade noch dürfte.
Wenn man es trotzdem tut, sollte man sich wenigstens nicht wundern, wenn der Unterhalts-Krieg und kleinliche Rechthabereien auch jenseits des 18. Geburtstags dann weitergehen. Jeder sowie er mag...
Soll AS jetzt einfach nichts tun und den ausstehenden KU nach dem Geburtstag von der Tochter beim KV einfordern lassen?
ja klar, warum nicht? Vielleicht nicht mit der Vokabel "fordern", sondern mit einem Satz, der mit "Hallo Papa, denkst Du bitte auch noch an..." anfängt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
wie wäre es mit tief durchatmen und einfach ignorieren? Das ist der letzte Monat Unterhalt und über das hingehaltene Stöckchen würde ich da jetzt nimmer hüpfen. Ab nächsten Monat sieht sowieso alles anders aus.
Erinnere dich das du eine erwachsene und starke Frau bist - und da kommt man durchaus auch dann zurech, wenn mal einen Monat lang kein Unterhalt fließt. Du verdienst doch eigenes Geld und bist nicht auf biegen und brechen auf dieses Geld angewiesen.
Und wie Brille schon so schön festgestellt hat, eure Tochter wird erwachsen und sie muss lernen solche Dinge allein zu regeln - wie eine Erwachsene. Ohne Machtspielchen und "der hat aber". Und ja, ich würde ihr auch raten ein einfaches Gespräch mit ihrem Vater zu führen und das dann zu klären. Wenn sie das entspannt angeht ist er vielleicht auch entspannt und die Chancen das sie das beide gut regeln können sind besser als die, dass ihr als Eltern das regeln könnt. Das ihr keine Kommunikation habt die den Namen verdient und das ihr immer noch Machtspielchen spielt, das habt ihr ausreichend bewiesen.
LG
Nadda
Moin,
wie wäre es mit tief durchatmen und einfach ignorieren?
[...]
Erinnere dich das du eine erwachsene und starke Frau bist - und da kommt man durchaus auch dann zurech, wenn mal einen Monat lang kein Unterhalt fließt. Du verdienst doch eigenes Geld und bist nicht auf biegen und brechen auf dieses Geld angewiesen.
Das seh ich genauso. :thumbup:
Mir persönlich wäre meine Zeit einfach zu schade, um wegen einer fehlenden Unterhaltszahlung noch lange umherzustreiten.
So verzichte ich mittlerweile selbst auf das Absetzen des Ehegattenunterhalts, damit mir meine Ex nicht auf die Nerven geht bzgl. Steuervorauszahlung, Nachteilsausgleich, blabla. Damit verzichte ich zwar auf ein paar Taler, aber ich hab meine Ruhe - das ist viel mehr wert.
--
Brainstormer
Das ist auch meine Taktik.
Grundsätzlich finde ich die Idee am besten, wenn die Tochter nach ihrem Geburtstag mal nachfragt. Vielleicht geht er ja auch davon aus, dass diesen Monat schon der neue Unterhalt fällig wird. Ist ja bei allen anderen Altersstufen auch so.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hallo,
ich hatte den Vater kurz angeschrieben und ihn gebeten den Unterhalt für Juni zu zahlen. Das hat er auch gemacht.
Nun kann A. bis Juli warten, bis sie ihren Vater wegen seiner Unterlagen mahnen muss (bisher hat er die nicht übersandt, obwohl er es ihr versprochen hat - vor ungefähr 2-3 Wochen). Es gehlen ja nur noch seine Zahlen zur Berechnung. Im Zweifelsfall kann sie ihn nun im Juli mahnen und erst mal die Berechnung mit seinen Zahlen vom letzten Sommer beifügen sowie meine Unterlagen.
Sophie