Vater und Mutter ve...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Vater und Mutter verweigern Unterhalt

Seite 2 / 2
 
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@LBM

Es handelt sich um seinen Sohn, der hat eine seinen Fähigkeiten entsprechende Ausbildung verdient und das hat mit den Schwierigkeiten in der Vergangenheit oder im Miteinander in der Gegenwart nichts zu tun. "Wenn Du nicht bist, wie ich Dich will, dann drehe ich Dir den Geldhahn zu!"? Das hat was mit menschlicher Größe zu tun.

Vollste Zustimmung.  :thumbup:

Leider hat Melissa anscheinend nicht so ein Glück mit ihren Eltern. Das kann ganz schön frustrierend sein, weil man in dem Alter das oft auf sich selbst bezieht. Aber Melissa, es hat nichts mit DIR zu tun.  😉

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 03.10.2014 21:52
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Hebe dir diese Unterlagen gut auf, und falls irgendwann mal ein Amt an dich herantritt, damit du deine dann evtl. bedürftigen Eltern finanzierst, dann hast du einen guten Grund, es abzulehnen.

Nein, leider nicht. Wenn keine Gesetzesänderung erfolgt oder der BGH seine erst kürzlich bestätigte Rechtsauffassung grundlegend ändert, wird @Melissa1988 im Bedarfsfalle ihre Eltern finanzieren müssen.

Deshalb:

(Vielleicht versteht jetzt jemand, warum ich es bedaure, dass Deutschland nicht wie andere Staaten eine ausreichende Ausbildungsförderung für alle eingerichtet hat. Dann wären erwachsene Kinder nicht gezwungen bei ihren Eltern zu betteln oder sie zu verklagen, wenn sie von diesen nicht ausreichend unterstützt werden. Und umgekehrt sollte man Eltern auch nicht zwingen ihre erwachsenen Kinder auf Unterhalt verklagen zu müssen, wenn die Eltern bedürftig werden. Leider hat sich der Gesetzgeber in Deutschland da anders entschieden.)

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 13:38
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

In dem von Dir angesprochenen Urteil hatte der Vater selbst seine Unterhaltspflichten erfüllt, dort war lediglich der Kontakt seinerseits unerwünscht.

Bisher ist es m. M. nach so, dass jemand, der nicht gezahlt hat seinerseits nicht diese Person zum Unterhalt heran ziehen kann.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 14:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Richtig.
Ich kann mir allerdings nicht vorstellen, dass diese staatliche Finanzierungslücke noch lange Bestand haben wird.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 15:05
(@ich-habe-angst)

Bisher ist es m. M. nach so, dass jemand, der nicht gezahlt hat seinerseits nicht diese Person zum Unterhalt heran ziehen kann.

LG LBM

Diese Aussage ist falsch.
Leider.
TO muss selbstverständlich für beide Eltern im Bedarfsfall aufkommen !
Das nennt sich übrigens "Sandwich-Generation".
Diese Metapher bedarf keiner weiteren Erklärung.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 17:01
(@ich-habe-angst)
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Äh ja. Wie ich oben schon schrieb und du wohl nicht richtig gelesen hast, hat sich dieser Vater bis zum 18. Geburtstag gekümmert und auch gezahlt und lediglich danach den Kontakt abgebrochen. Hier ist der Kontaktabbruch nicht unterhaltsschädlich.

Das ist genau das was ich schrieb: BISHER muss ein Kind nicht zahlen, wenn es keinen Unterhalt von diesem Elternteil erhalten hat.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 18:09
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Das ist genau das was ich schrieb: BISHER muss ein Kind nicht zahlen, wenn es keinen Unterhalt von diesem Elternteil erhalten hat.

Das ist nach meiner Kenntnis nur richtig, wenn der Elternteil in vorwerfbarer Weise seiner Unterhaltspflicht nicht nachgekommen ist. Das es erst eines Gerichtsverfahrens bedarf, um die Höhe des Unterhalts zu ermitteln und diesen durchzusetzen wird wahrscheinlich nicht genügen um von der Pflicht zum Elternunterhalt befreit zu werden. Letztlich sind die wenigen bekannten Fälle aber immer Einzelfallentscheidungen gewesen. Im Grundsatz sind die Hürden allerdings hoch anzusetzten, wie der BGH immer wieder entschieden hat.

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 18:50
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so sehe ich es auch.

Der Staat nimmt den Pflichtigen nur in extremen Ausnahmefällen die Unterhaltspflicht ab.
Und diese Fälle werden immer seltener.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 18:58
(@dantes_79)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Es kam schon die Aufforderrung die Diskussion auf die Sache zu beschränken. Dies ist meiner Ansicht nach deswegen nicht passiert, weil die TO die Sache und alles vermischt hat und diese Vermischung sicherlich mit ein Grund für all die Probleme hier ist.
Ich denke, hier gibt es viele unaufgearbeitete Konflikte und ich würde dazu raten, diese ruhen zu lassen.
- Es ist egal, wie man früher gemobbt wurde oder es schwierig war. Jetzt mit einem fast abgeschlossenen Studium braucht man sich nicht mehr als Opfer fühlen und sollte den Blick eher nach vorne richten. Es ist auch eine Leistung alleine klar zu kommen, darauf sollte man stolz sein und den Blick nach vorne richten anstatt in einer Opferrolle zu verharren.
- Es ist egal, welche Fehler wer gemacht hat, du hast sicher auch welche gemacht und sich darüber zu streiten bringt nichts. Kinder sind auch nicht immer einfach, ja Du hattest es schwer, er vermutlich auch. Dein Auszug war meiner Ansicht nach auch ein schwerer Fehler.
- Wenn ihm gewisses Einfühlungsvermögen fehlt, kommt dieses auch nicht durch Vorwürfe zum Vorschein, auch nicht bei der Mutter. Derartige Dinge sollte man einfach ruhen lassen.
- Es ist egal, ob er prinzipiell vernagelte Ansichten hat. Ihr müsst nicht gleicher Ansicht sein.
- Es ist egal, was dein Vater seiner Frau und ihrem Clan gibt, es ist nicht Deine Sache. Das Deine Mutter keinen Unterhalt erwirtschaftet, interessiert Dich ja auch nicht.
- Wenn Du Ansprüche bezüglich Unterhalt an die Eltern hast, wende dich an beide. Aber lass die Vergangenheit raus, seine neue Frau raus, all dies tut nix zur Sache. Ich würde die Sache so einschätzen. Er ist ein Dickkopf, Du bist ein Dickkopf und ihr wollt beide Recht behalten. Aber ihr werdet euch niemals recht geben. Nur am Ende des Tages ist dein Vater irgendwann tot. Und dann ist die Frage, ob man nur gestritten hat um Recht zu haben.

Bezüglich des Falles möchte ich anmerken, dass es durchaus möglich sein könnte, statt Untehalt Naturalunterhalt anzubieten, ich meine, es gäbe kein automatisches Recht auf eine eigene Wohnung. Auch ist die Frage, ob nach so langer Zeit so einfach wieder Unterhaltsforderungen aufgenommen werden können. Vermutlich, da es sich um eine Erstausbildung handelt, ja. Auch könnte eine sehr lange Ausbildungszeit einem Unterhaltsanspruch entgegenstehen. Demgegenüber steht die Tatsache, dass während dieser Periode kein Unterhalt verlangt wurde. Zusätzlich hat Dein Vater einen erhöhten Selbstbehalt, genau wie Deine Mutter.
Deswegen:
- Bafög prüfen. Geht da was. Die werden auch das Einkommen der Eltern anfordern.
- Sich an beide Eltern wenden. Dein Vater ist nicht verstärkt zuständig, nur weil er ein Mann ist.
- Zusätzliche Finanzierungswege prüfen (Ausbildungskredit?)
- Wie sieht der weitere Plan aus? Wie lange dauert das Studium noch, was dann? Ist es ein Studium, von dem man leben kann? Hast wichtige Qualifikationen, die über das Studium hinaus gehen? Oder muss da eine Lücke geschlossen werden? Sieht der Lebenslauf vorzeigbar aus? So 8 Jahre Studium sehen erstmal suboptimal aus, wie kann man eine zeitliche und notenmäßige Steigerung zeigen?
- Praktika + Abschlussarbeit in Unternehmen? (Geld + Industrieerfahrung + vielleicht ein Türöffner)
Unterhalt ist nur eine Baustelle, man sollte prüfen, ob man dies zur Lösung der Probleme beiträgt und vielleicht einen Plan machen, der mehr als nur dies umfasst.

lg

AntwortZitat
Geschrieben : 04.10.2014 20:14




Seite 2 / 2