Hallo,
ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen! Bitte meine Frage nicht falsch verstehen, sie ist mir jetztmal so in den Sinn gekommen und ich habe bisher keinerlei Antwort gefunden!
Also, mein Partner ist unterhaltspflichtig. Die KM hat ihn jedoch auf der Geburtsurkunde nicht eintragen lassen, dieses Feld "Vater" ist halt leer. Nur beim Jugendamt dann konnte sich die KM an den Vater erinnern und er wurde durch das Amt zur Zahlung aufgefordert. Dort, auf dem Jugendamt hat er somit auch die Vaterschaftsanerkennung unterschrieben!
Nun zu meiner/unsere Frage: Wie verhält es sich denn erbrechtlich, wenn er als Vater auf der Geburtsukunde nicht eingetragen ist? Ist sein Kind hier dennoch erbberechtigt, weil die Vaterschaft auf dem Jugendamt anerkannt wurde oder wie verhält sich das dann?
Wie gesagt, bitte nicht falsch verstehen, dies ist rein informativ!
Vielen lieben Dank für Eure Hilfen....Skygirl237
Hallo skygirl,
Wieso hat KM ihn eigentlich nicht eintragen und er sich das gefallen lassen?
Rein logisch gesehen: Dein Partner hat die Vaterschaft beim JA anerkannt (vielleicht hat er auch was Schriftliches?), somit ist sein Kind nachgewiesenermaßen auch seins und demzufolge erbberechtigt.
Falls er auch ein vollständige Geburtsurkunde haben möchte, was hältst Du davon, beim zuständigen Standesamt nachzufragen, was Ihr tun müßt, um einen entsprechenden Eintrag zu erwirken??
Liebe Grüße
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Skygirl!
Zur Erklärung des fehlenden Eintrags....
Bei mir war es so,daß die Vaterschaftsanerkennung bei meinem Großen noch vor Geburt erfolgt ist,sowie die gemeinsame Sorgeerklärung.
Dennoch mußten wir bei Aushändigung der Geburtsurkunde feststellen,daß der Vater auch nicht eingetragen war!
Vielleicht lag es daran,daß wir nicht verheiratet waren...keine Ahnung.
Da aber ansonsten alles geregelt war,hat es uns nicht weiter gestört.
Als er aber die Geburtsurkunde gebraucht hat,mußte er zusätzlich eine Kopie der Vaterschaftsanerkennung vorlegen.
Ich wollte Dir nur damit sagen,daß es nicht unbedingt die Schuld der Mutter gewesen sein muß,daß der Vater nicht eingetragen war.
Lg
Domino
Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !
Moin!
Wenn die Eltern nicht verheiratet waren, steht grundsätzlich nur die Mutter in der Geburtsurkunde. Mit einer Vaterschaftsanerkenntnis kann man allerdings eine neue Urkunde mit dem Namen des Vaters beantragen. Ist aber kostenpflichtig.
Gruß Roman
also ich hatte bei der geburt den namen des vaters beim standesamt angegeben und die haben ihn gleich in die geburtsurkunde miteingetragen. vielleicht ist das ja mal wieder etwas was von bundesland zu bundesland verschieden gehandhabt wird
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Moin,
meine Tochter ist in NRW geboren und dort hat man den Namen des Vaters nicht mit in die Geburtsurkunde eingetragen.
Momentan muss sie grad in die Krankenkasse ihres Vaters wechseln (bei mir geht nicht mehr, ich gehe selber in die Familienversicherung meines Mannes) und dafür muss sie die Vaterschaftsanerkennung vorlegen, weil in der Geburtsurkunde ja nur der Name der Mutter drinsteht.
Intern flachsen wir dann rum, als wir gestern kopiert haben, reichte mir meine Tochter die Urkunde mit den Worten: schau mal, ich hab doch einen Vater *g*
Und ja, die Erbberechtigung hängt nicht vom Eintrag in der Geburtsurkunde ab.
Gruß
eskima
Hallo,
vielen lieben Dank für Eure Hilfen :wink:!!!!
Warum die KM ihn hat nicht als Vater eintragen lassen, wissen wir nicht. Darüber wird geschwiegen. Verstehen tun wir´s auch nicht, weil es für uns keinen Sinn ergibt! Aber das spielt ja hier keinerlei Rolle.
Kann man ihn auch nachträglich eintragen lassen als Vater? Geht das denn?
Mit der Vaterschaftsanerkennung dann oder?
Danke für die präzise Antwort, dass diese fehlende Angabe keinen Einfluß auf die Erbberechtigung hat. Das hat mir sehr weitergeholfen!
DANKE noch mal, an alle, die mir geantwortet haben!!
Viele liebe Grüße….Skygirl237
Skygirl, hast du dir meinen Beitrag gar nicht durchgelesen? Da steht alles drin was du wissen wolltest.
Mit Gruß Roman
(Der Vater kann jederzeit mit der Vaterschaftanerkennung eine neue Geburtsurkunde beim Standesamt beantragen, wo er namentlich genannt wird)