moin,
jetz hab ich noch eine frage, die ausnahmsweise nicht mich und meine kids betrifft, sondern meine freundin und deren sohn.
die hat in den letzten tagen einen brief bekommen, das das uvg ausläuft (sohnemann wird in einigen monaten 6j. alt).
sein leibl. vater hat noch nie bezahlt, und wird das wohl auch noch ne zeitlang nicht (studiert sich einen), der hat seinen
sohnemann erst einmal in fast 6j. gesehn, und das auch nur unter "zwang" seiner grossmutter :wink:.
was kommt nach dem uvg?
das man vom ja nixmehr kriegt, hab ich begriffen, muss man sich gegen den KV wenden mit anwalt etc?
ich hab immer brav bezahlt bei meinen, darum hab ich da keinen blassen dunst von.
danke
cu
Lordi
Hallo,
wenn er nicht arbeitet und kein Geld verdient...da er ja noch in der Ausbildung ist...dann ...pech gehabt.
Aber er wird ja irgendwann seine Ausbildung abschliessen, dann kann er zur Kasse gebeten werden.
Du kannst sicherlich über einen Anwalt, den guten Mann auffordern, dass er das Geld aufbringt...aber dazu muss er ja erstmal seine Ausbildung abgeschlossen haben.
Mfg
papi74
Der Morgen ist immer klüger als der Abend.
Hallo,
wenn er nicht arbeitet und kein Geld verdient...da er ja noch in der Ausbildung ist...dann ...pech gehabt.
Aber er wird ja irgendwann seine Ausbildung abschliessen, dann kann er zur Kasse gebeten werden.
Du kannst sicherlich über einen Anwalt, den guten Mann auffordern, dass er das Geld aufbringt...aber dazu muss er ja erstmal seine Ausbildung abgeschlossen haben.
Mfg
papi74
danke. das er in der zeit des studiums nicht leistungsfähig ist, war mir klar.
ich will nur nicht, das dem kleinen was zusteht, und er es dann evtl. nicht bekommt,
weil wir etwas unterlassen/vergessen/nicht gewusst haben.
daher meine frage *g*
also in ein paar mon. nen anwalt aufsuchen 🙁
danke dir!!!
cu
lordi
ich würde dennoch eine überprüfung machen lassen. vielleicht hat er ja vermögen???
zudem stellt sich die frage wie lange er schon studiert. sofern er die regelstudienzeit schon überschritten hat, kann man trotz nicht vorhandenen einkünften unterhalt fordern. der ließe sich dann sicherlich nicht eintreiben, aber zumindest baut sich eine schuld auf, die er zu einem späteren zeitpunkt tilgen muss.
Moin,
wobei wir dann wieder an dem Punkt wären, das man einem nackten Mann nicht in die Tasche greifen kann.
Allerdings würde ich mal die Einkünfte überprüfen, ändert sich ja gelegentlich.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Hi,
wenn er nicht zahlen kann oder will, nützt ein Anwalt oft recht wenig. Ist zwar mies, aber es gibt unter gewissen Vorausetzungen die Möglichkeit seine Eltern auf Unterhalt zu verklagen. Vielleicht erhöhen die dann den Druck auf den Sohnemann.
Gruß
Platt
hi,
hat der vater, auch wenn er studiert, nicht eine "erweiterte Erwerbsobligenheit" seinem Kind gegenüber?
Gruß H.
Moin,
nein, da ihm eine Erstausbildung wie jedem anderen auch zusteht. Sollte es das zweite, dritte... etc Studium sein, wäre dieses fraglich; hat er aber z.B. eine Lehre und geht dann darauf aufbauend studieren, gilt dieses ebenfalls als Erstausbildung (konkludenter Ausbildungsweg).
Gruß, Xe