Hallo, ich hab mal eine Frage, ich bin unverschuldet Arbeitslos geworden da mein AG Insolvenz anmelden mußte und ich schon seit Oktober kein Geld mehr bekommen habe. Nach langem hin und her und Ärger bekomme ich jetzt Harz V zumindest. Nicht viel aber es hilft mal bis wenigstens der Insolvenzverwalter reagiert. Das Problem kam jetzt das ein Schreiben vom Jugendamt kam und mir mitteilte das sie für den Unterhalt zuständig sind. (Vormundschaft). Ich soll erst mal alles beweisen mit dem Insolvenz alles wäre unglaubwürdig. Ich muß dazu sagen das in der Firma niemand mehr ist der GF hat sich abgesetzt. Ich hab keine Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuerkarte und dummerweise Zeugnisse die ich für eine Schulung im Dezember brauchen sollte und die im Tresor liegen wo keiner die nummer hat. Super. Jetzt bekomme ich nur 725.- und soll weiterhin 241.- Euro bezahlen wovon auch. Dumm ist nur das ich schon mal eine Klage am Hals hatte wegen Unterhaltspflichtverletzung. Der Typ vom Jugendamt sagt mir am Telefon heute wenn ich bis Freitag nicht bezahle kommt die nächste Anzeige und ich solle mich hüten eine Änderungsklage zu machen er hätte den längeren Arm und würde mich dann für immer fertig machen. Das sind tolle Drohungen und kann nicht mal was machen. Keine Bewerbung ohne Zeugnisse, kein Geld seit Monaten und dann sowas. Das beste war noch mindestens 50 Bewerbungen pro Monat vorlegen. Muß ich mir das gefallen lassen und was kann ich tun ???? Dazu kommt das das Arbeitsamt von meiner EX jetzt noch Unterhaltsgeld für mich fordert da sie 2600.- netto verdient. Klar die hetzt jetzt alle gegen mich auf egal wie. Für schnelle Antworten wäre ich dankbar. Gruß Markus
Moin Markus,
unterhaltsrechtlich gilt Arbeitslosigkeit als vorrübergehendes Ereignis. Abänderungsklage würde ich ungeachtet dessen einreichen, so denn ein Titel besteht. Besteht keiner, einfach nicht mehr zahlen, da du als ALG-II-Empfänger durch Unterhaltszahlungen nicht zum Sozialfall werden darfst. Die Diskrepanz in diesem Punkt zwischen den Ansprüchen des Familien- und Sozialrechts sind bekannt.
Die Vorstellungen des JAs sind unter aller Kanone. Zwar werden 30 Bewerbungen/Monat gefordert, aber hierbei muss deine Ausbildung, dein beruflicher Werdegang und der lokale Arbeitsmarkt einbezogen werden. Die Drohgebärden sind jedenfalls recht niedlich aber ohne Wirkung.
Geh zum Amtsgericht, hol dir einen Beratungsschein und damit wanderst du zu einem RA deines Vertrauens.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin Markus,
zum Thema Bewerbungen schau doch mal hier unter "Links", da ist der Hinweis auf einen Bewerbungsautomat, der die Bewerbungen wohl sehr vereinfacht.
Gruß
eskima
danke erst mal. Gibt es die möglichkeit selbst die Klage einzureichen und wie bzw. gibt es eine Art Vorlage dafür !!
Moin,
auf Amtsgerichtsebene kannst du dich selbst vertreten. Sofern du nicht gesteigert fachkundig bist, möchte ich dir hiervon ernstlich abraten. "Muster" sind mir nicht bekannt.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hab gerade bei einem rechtsanwalt angerufen der meinte nur gegen vorschuß von 1200.- euro und das geht nicht mit 725.- im monat derzeit also hab ich keinen und muß es wohl selbst tun.
hy papa 2008,
der anwalt wollte dich einfach nicht vertreten!
such dir einen anderen 😉
wie deep dir bereits schrieb:
Geh zum Amtsgericht, hol dir einen Beratungsschein und damit wanderst du zu einem RA deines Vertrauens.
also mach das,oder du wirst von deiner ex mit hilfe des JA "finaziell" beerdigt!!! 😡
gruss sandgren 8)
Hallo Papa2008,
wie schätzt Du denn Deine Chancen auf dem Arbeitsmarkt ein? Welches maximale Einkommen könntest Du realistisch erzielen?
Du schreibst, dass Deine Ex ein monatliches Nettoeinkommen von 2.600,- € hat. Ggf. könnte die Differenz zwischen ihrem Einkommen und Deinem maximal erzielbaren Einkommen so groß sein, dass sich die Unterhaltspflicht umkehrt. Das Arbeitsamt hätte demnach garnicht so Unrecht damit, dass Deine Ex Dir gegenüber zu Unterhalt verpflichtet wäre. Vielleicht solltest Du das Jugendamt mal hiermit konfrontieren.
LG, Uli
Moin papa2008,
ich sag´s mal explizit...dich kostet das nix, du bekommst Prozesskostenhilfe(PKH).
Ich denke nämlich du hast´s nicht ganz verstanden 😉
Beratungsschein etc.
Der RA beantragt dann die PKH ...
...und wie ich eben gesehen habe war Uli schneller....wollte ich auch noch schreiben.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Ich danke euch allen erst einmal und Frage nochmals bei anderen Anwälten nach und halte euch auf dem laufenden. 🙂
Die Vorstellungen des JAs sind unter aller Kanone. Zwar werden 30 Bewerbungen/Monat gefordert, aber hierbei muss deine Ausbildung, dein beruflicher Werdegang und der lokale Arbeitsmarkt einbezogen werden. Die Drohgebärden sind jedenfalls recht niedlich aber ohne Wirkung.
DeepThought
...mein RA hat mich auch schon auf die Forderung des JA's vorbereitet: pro Werktag eine Bewerbung, egal ob es diese Stellenangebote gibt oder nicht.
Muß der ARGE und meinem IV schon regelmäßig rapportieren, bisher deutlich mehr als 150 erfolglose Bewerbungen in anderthalb Jahren und nun noch
das JA als Oberquotenjäger.
Welche konkreten Sanktionen sind denn seitens des JA zu erwarten, wenn die Quote nicht erfüllt wird?
gruß
Meine Info von heute von seitens der arge ist das ich vorerst keine bewerbung nachweisen muß da ich keinerlei zeugnisse habe die ja beim ag im tresor liegen und keiner drann kommt. weiter steht mir auch ein arbeitsplatz ab mai/juni in aussicht von einem bekannten wo geklärt wir was für förderungen es gibt wenn er mich einstellt. dazu kommt auch noch das ich rechtlich immer noch nicht gekündigt bin und nächste woche eine gerichtsverhandlung ist wo eh niemand vom ag kommt. alles total kurios sogar kripo vorladung wegen info zur insolvenzverschleppung der firma wo sie alle info wollen. dumm war das ich auch noch admin der edv war und alles wußte bzw. alle daten habe. noch besser kommt es das ich auch noch alle mails auf anweisung der staatsanwaltschaft überwachen muß. als wenn nicht schon da genug ärger ist und dann der idiot vom jugendamt. das beste war heute mittag wo ein anruf auf meinem handy kam und der gute herr meinte wo ich eigentlich den ganzen tag mich aufhalte da ich zu hause nicht erreichbar bin. das geht den doch nichts an. weiter kam noch das er mich kontrollieren will was ich tu und ich soll jeden tag bericht erstatten wegen bewerbungen. wird immer besser. normal gehört dem mal eins reingedrückt für die schickanen. geht aber nicht da er der chef ist.
Hallo zusammen, wie gesagt melde ich mich mal zum stand der dinge. heute habe ich nach langem hin und her und diskusion den beraterschein bekommen und auch gleichen eine gute anwaltskanzlei die sehr kompetent sein soll. ist zwar eine anwältin aber frauen sind ja sehr bissig. hoffe mal das es gut ausgeht. bis bald.
Welche konkreten Sanktionen sind denn seitens des JA zu erwarten, wenn die Quote nicht erfüllt wird?
...ich schieb' das nochmal nach oben, weil diese Frage noch nicht beantwortet wurde oder nicht beanwortet werden kann?
Laut Antwort des Jugendamtsleiters wenn die Fristen nicht eingehalten werden mit der Abgabe der NAchweise Strafanzeige wegen Unterhaltspflichtverletzung. Da kommt eine Drohung nach der anderen. Ich finde es unverschämt und werde mit SSicherheit noch was gegen die Person tun.
Moin,
das JA kann von dir Ausklunft verlangen. Mehr nicht. Sie können dir nicht auferlegen, eine zu benennde Anzahl von Bewerbungen nachzuweisen. Sie können auch nicht einseitig die Höhe des Unterhaltes festsetzen.
Ein Strafantrag nach § 170 StGB wg., Unterhaltspflichtverletzung ist so lästig wie ein Pickel auf der Wange - aber den kannst du ausdrücken, nach kurzer Zeit ist er weg und man sieht nix mehr davon. So du tatsächlich nach strafrechtlichen Maßstäben nicht Leistungsfähig bist, wird es zu keiner Verurteilung kommen.
In Summe: Es ist hohles Gelaber.
Wie wäre es mit folgendem Schreiben, nur so als Idee:
Sehr geehrter Herr Jugendamtsmitarbeiter,
Sie wurden von mir informiert, dass ich meinen Arbneitsplatz durch die Insolvenz meines Arbeitsgebers voerloren habe. Sie wurden von mir informiert, dass ich derzeit Ausfall-Leistungen der Bundesagentur für Arbeit beziehe. Sie wurden von mir informiert, dass Bewerbungsbemühungen meinerseits fruchtlos verlaufen werden, da ich kein Arbeitszeugnis erhalten habe.
Sie verlangten mir gegenüber, dass ich monatlich 50 Bewerbungen nachweise. Sie äußerten mir gegenüber, dass sie vergeblich versuchten, mich über meinen Festnetzanschluss telefonisch zu erreichen. Nachdem Sie mich auf meinem Mobiltelefon erreichten, äußerten Sie, dass Sie wissen wollen, was ich gerade mache und wo ich mich aufhalte und dass Sie mich kontrollieren wollten.
Ihr gesamtes Vorgehen ist schikanös und rechtlich nicht haltbar.
Ihre Androhung, Strafantrag nach § 170 StGB gegen mich stellen zu wollen, werte ich als ansatzweise erpresserisch. Sie sind vollumfänglich über meine aktuelle Situation informiert. Sollten Sie ungeachtet meiner Ausführungen und der Ihnen vorliegenden Informationen Strafantrag nach § 170 StGB gegen mich stellen, werde ich die Ermittlungen abwarten und bei erfolglosem Ermittlungsverlauf Strafantrag gegen Sie stellen gem. § 164 StGB (Falsche Verdächtigung).
Mit freundlichem Gruß
Kopie:
Dein RA
Bürgermeister der Stadt
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
So jetzt melde ich mich mal wieder. Dier Typ schickaniert immer mehr, gestern kam ein Schreiben mit der Aufforderung einer Stellungnahme zu einer Internetseite die mir gehört. Es handelt sich bei dieser Seite definitiv um eine Info Seite mit Forum und er unterstellt mir mit Internetseiten hätte man Geldeinnahmen und drohte dies der ARGE zu melden. Der ist total verückt. Einen Anwalt habe ich eingeschaltet wegen des Unterhaltes. Besser kommt es das gestern Abend doch tatsächlich der Typ vom Jugendamt vor meiner HAustüre im Auto gesessen ist. Mann sollte noch dazu sagen das ich 250KM weiters weg von dem Jugendamt wohne. Ich glaub der hat wohl nichts besseres zu tun als das.
Moin,
mach 'n Schreiben als Antwort, dass über die aufgeführte Internetseite keine Einnahmen erzielt werden. Punkt.
Besser kommt es das gestern Abend doch tatsächlich der Typ vom Jugendamt vor meiner HAustüre im Auto gesessen ist. Mann sollte noch dazu sagen das ich 250KM weiters weg von dem Jugendamt wohne. Ich glaub der hat wohl nichts besseres zu tun als das.
Sorry, das kann ich nicht glauben. So es tatsächlich so war, würdeich mir echt Gedanken machen, warum der Mensch das macht. Es muss ein Motiv geben.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
zum Thema Bewerbungen schau doch mal hier unter "Links", da ist der Hinweis auf einen Bewerbungsautomat, der die Bewerbungen wohl sehr vereinfacht.
Moin,
der Link ist tot. ;(
Grüße
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Guten morgen, so melde mich mal wieder zu stand der dinge. nach viel stress der bis in die obere ebene ging kam es zur einigung von 50.- pro monat bis zum jahresende und eine einwilligung zu einer änderungsklage. das ja stimmte zu das man den unterhalt ändern sollte. zur info es ging bis zum OB der stadt.