Unthaltsrecht Selbs...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Unthaltsrecht Selbständigkeit

 
(@goldesel07091964)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Zusammen,

ich bin männlich 42 Jahre alt, selbständiger Unternhemer, habe eine Tochter ( 4 Jahre ) aus erster Ehe und bin seit 0,5 Jahren geschieden. Der Scheidungs-Prozess hat 3,5 Jahre gedauert. ( Es wurden alle Register gezogen ). Nach Vorlage meiner GuV der letzten 3 Jahre wurde ich vom Gericht auf Einkommen geschätzt.
Man ist davon ausgegangen, dass ich mindestens 1.800,-- Netto verdiene und hat mich zu einer Zahlung von  553,-- Elementarunterhalt, 150,-- Krankenversicherung und 247,-- Kindesunterhalt an meine EX-Frau verurteilt. ( Obwohl die GuV eine weitaus geringere Zahlung rechtfertigen würde !! )

Meine Frage  :
Wie kann ich mich in Hinsicht auf die nächste Überprüfung meiner Einkünfte in 2 Jahren schützen ?
1. Abschreibungen
Kauf einer Eigentumswohnung und Vermietung an Extern oder selber bewohnen ?
2. Sonderabschreibung
Kauf eines PKWs oder weiterer PKWs ?

Habt Ihr weitere Ideen/Erfahrungen zu dem Thema ?

VG Martin

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 11:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

ich frage mich, weswegen du nicht gegen die richterliche Berechnung angehst in Form einer Berufung? Oder wurde dies bereits von einem OLG bestätigt?

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.12.2006 11:24
(@goldesel07091964)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

das war eine rein "wirtschaftliche" Betrachtung. Ich bin nicht Rechtschutzversichert ( bin ich irgendwann einmal rausgeflogen und somit keine Chance auf wiedereintritt..)
Wenn ich zum OLG gegangen wäre, hätte ich vieleicht 150,-- oder 200,-- Euro weniger gezahlt, aber auf 2 Jahre gesehen für den nächsten Prozess doppelt soviele Rechtsanwaltkosten etc. zahlen müssen.

Übrigens das Urteil wurde so nach dem Tenor verfasst : Wenn das Unternhemen laut GuV zu wenig Einkommen bringt, dann solle ich mich doch am freien Arbeitsmarkt umsehen, damit ich dort mehr Geld verdiene.
So weit ist es schon in Deutschland gekommen. Ich schaffe Arbeitsplätze, soll aber meinen Firma dichtmachen, mich bei meinen Mitbewerbern bewerben anbieten und auf Lohnsteuerkarte arbeiten, damit ich meiner "GoldEsel"-Funktion auch schön gerecht werde.

Also wie kann ich einen weiteren Kapitalfluss an meine EX-Frau verhindern ? Ideen ? VG Martin

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.12.2006 12:01