Unterschied TU und ...
 
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Unterschied TU und nachehelicher Unterhalt

 
(@childless)
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hallo,

ich muss wohl wegen krankheit (meine EX ist während der trennungszeit an brustkrebst erkrankt) noch nachehelichen unterhalt zahlen.

wie wird der sich vom trennungsunterhalt unterscheiden (zahle derzeitig ca. 800€ TU an meine EX)

lg
childless


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2010 10:18
 elwu
(@elwu)

Hallo,

zunächst mal gute Besserung an deine Ex. Dann: nachehelicher Unterhalt §1572 BGB kommt nicht schon wegen einer Erkrankung zustande sondern erst wenn diese dazu führt, dass einer Erwerbstätigkeit (nachhaltig) nicht nachgegangen werden kann. Die Höhe des nachehelichen Unterhalts unterscheidet sich in den meisten Fällen nicht signifikant vom Trennungsunterhalt, mehr kann man zu diesem Punkt nicht pauschal sagen. Konkret hängt das sehr stark vom jeweiligen Einzelfall ab. Wenn deine Ex derzeit noch arbeitet und damit selbst Geld verdient, ist die Rechnung anders als wenn sie jetzt bereits keiner Tätigkeit nachgeht - der Unterschied zwischen diesen beiden Versionen ist vermutlich höher als der zwischen vor- und nachehelichem Unterhalt bei unveränderten einkommensverhältnissen.

Brustkrebst ist eine entsetzliche Krankheit aber oft therapierbar. Und nicht zwingend ein Grund, den eigenen Lebensunterhalt selbst zu erwirtschaften. In deinem Fall wird es also davon abhängen, wie der Krankheitsverlauf ist, und dazu bedarf es ggf. auch eines Gutachtens.

/ellwu


AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2010 11:06
(@childless)
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hallo und danke für die kurzen ausführungen ...

EX arbeitet derzeitig 20 Stunden (müsste ja eigentlich mit Ende des Trennungsjahres voll arbeiten, wenn sie nicht krank geworden wäre) ... sie erhält derzeitig krankengeld von ihrem arbeitgeber.

ichbin mal gespannt, was da an nachehelichem unterhalt zusammen kommt ...  bedauerlicher schicksalsschalg für sie aber auch bedauerlich für mein portemonnaie 🙁


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.03.2010 12:09